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Grundversicherung

Grundversicherung Leistungen 2026: Was zahlt die Kasse?

Von Maik Möhring8 Min. LesezeitStand 21.08.2026
Grundversicherung Leistungen 2026: Was zahlt die Kasse?

✓ Aktualisiert: 7. Januar 2026

📖 Lesezeit: 16 Minuten  |  📊 Basierend auf offiziellen BAG-Daten

Grundversicherung Leistungen – die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) deckt in der Schweiz alle medizinisch notwendigen Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab. Der Leistungskatalog ist gesetzlich festgelegt und bei allen 34 Krankenkassen identisch. Gedeckt sind u.a. Arztbesuche, Spitalaufenthalte, Medikamente, Physiotherapie, Psychotherapie und Mutterschaftsleistungen. Ab 2026 neu: Impfungen ohne Franchise.

Grundversicherung Leistungen – was genau übernimmt die Krankenkasse und was müssen Sie selbst bezahlen? Diese Frage stellen sich Millionen von Versicherten in der Schweiz. Die gute Nachricht: Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist umfassend und bei allen Krankenkassen per Gesetz identisch. In diesem Ratgeber erfahren Sie detailliert, welche Behandlungen, Medikamente und Therapien gedeckt sind – und wo die Grenzen liegen.

100%
Identische Leistungen
~2’500
Medikamente auf SL
WZW
Kriterien für Leistungen
0 CHF
Mutterschaft ab 13. SSW

📑 Inhaltsverzeichnis

  1. Leistungen im Überblick
  2. WZW-Kriterien: Was wird übernommen?
  3. Ambulante Leistungen
  4. Stationäre Leistungen (Spital)
  5. Medikamente und Arzneimittel
  6. Therapien und Behandlungen
  7. Mutterschaftsleistungen
  8. Prävention und Vorsorge
  9. Was ist NICHT gedeckt?
  10. Leistungen im Ausland
  11. Neuerungen 2026
  12. Kostenbeteiligung erklärt
  13. Häufige Fragen (FAQ)

Grundversicherung Leistungen im Überblick

Die Leistungen der Grundversicherung sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) genau definiert. Das bedeutet: Egal ob Sie bei der CSS, Helsana, Swica oder einer anderen der 34 zugelassenen Krankenkassen versichert sind – der Leistungsumfang ist exakt identisch.

Die Grundversicherung deckt drei Hauptbereiche ab: Krankheit, Unfall (sofern nicht anderweitig versichert) und Mutterschaft. Ein Prämienvergleich lohnt sich daher besonders, da Sie für identische Leistungen unterschiedliche Preise zahlen.

✓ Die wichtigsten Leistungen der Grundversicherung

  • Ärztliche Untersuchungen und Behandlungen
  • Spitalaufenthalte (allgemeine Abteilung)
  • Medikamente gemäss Spezialitätenliste
  • Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
  • Psychotherapie (ärztlich und psychologisch)
  • Mutterschaftsleistungen ohne Kostenbeteiligung
  • Impfungen (ab 2026 ohne Franchise)
  • Notfalltransport und Rettung (50%, max. CHF 500/Jahr)
  • Pflege zu Hause (Spitex) und im Pflegeheim

WZW-Kriterien: Was wird übernommen?

Damit eine Leistung von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie die sogenannten WZW-Kriterien erfüllen:

📋 Die WZW-Kriterien

  • Wirksam: Die Behandlung muss einen nachgewiesenen medizinischen Nutzen haben
  • Zweckmässig: Die Behandlung muss für den konkreten Fall geeignet sein
  • Wirtschaftlich: Die Behandlung muss in einem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft regelmässig, ob Leistungen diese Kriterien erfüllen. Ärzte sind verpflichtet, Patienten vor einer Behandlung zu informieren, wenn die Kosten nicht von der Grundversicherung gedeckt sind.

Ambulante Leistungen der Grundversicherung

Ambulante Leistungen sind alle medizinischen Behandlungen, bei denen Sie nicht über Nacht im Spital bleiben. Diese machen den grössten Teil der Gesundheitskosten aus.

Leistung Umfang Voraussetzung
Arztbesuche Untersuchungen, Diagnosen, Behandlungen Bei zugelassenen Ärzten
Laboranalysen Blutuntersuchungen, Urinproben etc. Ärztliche Anordnung
Röntgen, MRI, CT Bildgebende Diagnostik Ärztliche Anordnung
Physiotherapie Max. 9 Sitzungen pro Verordnung Ärztliche Verordnung
Ergotherapie Bei funktionellen Einschränkungen Ärztliche Verordnung
Logopädie Sprach- und Sprechtherapie Ärztliche Verordnung
Ernährungsberatung Bei Stoffwechselstörungen, Diabetes Ärztliche Verordnung
Spitex-Pflege Pflegerische Leistungen zu Hause Ärztliche Verordnung

Komplementärmedizin in der Grundversicherung

Seit 2017 werden fünf komplementärmedizinische Methoden von der Grundversicherung übernommen – allerdings nur, wenn sie von Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt werden:

  • Akupunktur
  • Anthroposophische Medizin
  • Ärztliche klassische Homöopathie
  • Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Stationäre Leistungen: Spitalaufenthalte

Bei einem Spitalaufenthalt übernimmt die Grundversicherung die Kosten für die allgemeine Abteilung in einem Listenspital Ihres Wohnkantons. Wichtig zu wissen:

Aspekt Grundversicherung zahlt Zusatzversicherung nötig
Spitalabteilung Allgemeine Abteilung (Mehrbettzimmer) Halbprivat / Privat
Spitalwahl Listenspitäler im Wohnkanton Freie Spitalwahl CH-weit
Arztwahl Diensthabender Arzt Freie Arztwahl / Chefarzt
Spitalbeitrag CHF 15 pro Tag (Erwachsene) –

⚠️ Spital ausserhalb des Wohnkantons

Wählen Sie freiwillig ein Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons, übernimmt die Grundversicherung nur die Kosten, die für eine entsprechende Behandlung in einem Listenspital Ihres Kantons angefallen wären. Die Differenz müssen Sie selbst tragen – oder eine Spitalzusatzversicherung haben.

Medikamente und Arzneimittel

Die Grundversicherung übernimmt Medikamente, die ärztlich verordnet und in der sogenannten Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind. Diese Liste enthält rund 2’500 zugelassene Medikamente.

💊 Gedeckte Medikamente

  • Originalpräparate: Auf der Spezialitätenliste geführte Medikamente
  • Generika: Günstigere Nachahmerprodukte mit gleichem Wirkstoff
  • Biosimilars: Nachahmerprodukte biotechnologisch hergestellter Arzneimittel
  • Komplementärmedizinische Mittel: Homöopathische, phytotherapeutische, anthroposophische Präparate
  • Magistralrezepturen: Individuell in der Apotheke hergestellte Medikamente

💡 Spartipp: Generika wählen

Bei Medikamenten, für die ein günstigeres Generikum existiert, beträgt der Selbstbehalt 40% statt 10%, wenn Sie das teurere Originalpräparat wählen. Fragen Sie daher immer nach Generika – Sie sparen dabei bares Geld!

Therapien und Behandlungen

Psychotherapie

Die Grundversicherung übernimmt Psychotherapie bei psychischen Erkrankungen. Seit 2022 gilt das «Anordnungsmodell»:

Art Behandler Sitzungen
Ärztliche Psychotherapie Psychiater/in (Medizinstudium) 40 Sitzungen, dann Kostengutsprache
Psychologische Psychotherapie Psychologe/in (Psychologiestudium) 15 Sitzungen pro Anordnung, nach 30 Kostengutsprache

Weitere Therapieleistungen

  • Badekur: CHF 10 pro Tag, max. 21 Tage/Jahr (ärztliche Verordnung)
  • Kuraufenthalte: Medizinische Behandlungen werden übernommen, Unterkunft/Verpflegung nicht
  • Diabetesberatung: Bei ärztlicher Verordnung
  • Neuropsychologie: Bei neurologischen Erkrankungen

Mutterschaftsleistungen

Bei Mutterschaft bietet die Grundversicherung einen besonders umfassenden Schutz. Ab der 13. Schwangerschaftswoche entfällt die Kostenbeteiligung komplett – Sie zahlen weder Franchise noch Selbstbehalt!

✓ Mutterschaftsleistungen ohne Kostenbeteiligung (ab 13. SSW)

  • Vorsorgeuntersuchungen: 7 Routinekontrollen + 2 Ultraschalluntersuchungen
  • Geburtsvorbereitung: Beitrag von CHF 150
  • Geburt: Im Spital, Geburtshaus oder zu Hause (mit Hebamme)
  • Stillberatung: 3 Sitzungen bei anerkannter Stillberaterin
  • Nachkontrollen: Bis 10 Wochen nach der Geburt
  • Hebammenleistungen: Wochenbettbesuche zu Hause

Prävention und Vorsorge

Die Grundversicherung übernimmt verschiedene Präventionsleistungen, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen:

Vorsorge Zielgruppe Intervall
Impfungen (ab 2026) Alle Gemäss BAG-Empfehlung, ohne Franchise
Mammografie Frauen 50-69 Jahre Alle 2 Jahre (kein Selbstbehalt)
Darmkrebsvorsorge Personen 50-69 Jahre Alle 2 Jahre (Stuhltest) oder 10 Jahre (Koloskopie)
Gynäkologische Vorsorge Frauen ab 18 Bei Risikofaktoren
Kindervorsorge Kinder 0-6 Jahre 8 Untersuchungen

Was ist NICHT von der Grundversicherung gedeckt?

Trotz des umfassenden Leistungskatalogs gibt es wichtige Bereiche, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden:

Leistung Ausnahmen Alternative
Zahnbehandlungen Schwere Kausystemerkrankung, Unfall Zahnzusatzversicherung
Brillen/Kontaktlinsen Kinder bis 18: CHF 180/Jahr Ambulante Zusatzversicherung
Halbprivat/Privat im Spital – Spitalzusatzversicherung
Fitness/Wellness – Ambulante Zusatzversicherung
Schönheitsoperationen – Selbstzahlung
Alternativmedizin bei Nicht-Ärzten – Alternativversicherung

Leistungen im Ausland

Die Grundversicherung deckt Notfallbehandlungen im Ausland – allerdings mit Einschränkungen:

🌍 Auslandsdeckung der Grundversicherung

  • Notfälle: Maximal das Doppelte der Kosten einer entsprechenden Behandlung in der Schweiz
  • EU/EFTA: Schweizer Leistungskatalog gilt nicht, dafür Anspruch auf lokale Versorgung
  • USA, Kanada, Australien: Sehr hohe Kosten – Reiseversicherung dringend empfohlen
  • Rücktransport: NICHT gedeckt – Zusatzversicherung nötig

Neuerungen bei den Leistungen 2026

Ab 1. Januar 2026 gibt es wichtige Änderungen bei den Grundversicherung Leistungen:

✓ Neue Leistungen ab 2026

  • Impfungen ohne Franchise: Alle BAG-empfohlenen Impfungen werden ohne Anrechnung der Franchise übernommen (10% Selbstbehalt bleibt)
  • TARDOC ersetzt TARMED: Neues, transparenteres Abrechnungssystem für ambulante Leistungen
  • Ambulante Pauschalen: Zusammengehörige Leistungen werden als Paket abgerechnet
  • Administrative Vereinfachungen: z.B. weniger Bestätigungen für Diabetiker-Hilfsmittel

Kostenbeteiligung: Franchise und Selbstbehalt

Bei den meisten Leistungen müssen Sie sich an den Kosten beteiligen:

Kostenbeteiligung Erwachsene Kinder
Franchise CHF 300 – 2’500/Jahr CHF 0 – 600/Jahr
Selbstbehalt 10%, max. CHF 700/Jahr 10%, max. CHF 350/Jahr
Spitalbeitrag CHF 15/Tag –
Max. Eigenbelastung/Jahr CHF 3’200 (bei CHF 2’500 Franchise) CHF 950 (bei CHF 600 Franchise)

Mehr Informationen zur Franchise finden Sie in unserem Ratgeber Grundversicherung Schweiz 2026.

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Häufige Fragen zu Grundversicherung Leistungen (FAQ)

Sind die Leistungen bei allen Krankenkassen gleich?

Ja, der Leistungskatalog der Grundversicherung ist gesetzlich festgelegt (KVG, KLV) und bei allen 34 Krankenkassen exakt identisch. Unterschiede gibt es nur bei den Prämien und dem Service – nicht bei den Leistungen.

Welche Medikamente werden von der Grundversicherung bezahlt?

Die Grundversicherung bezahlt alle ärztlich verordneten Medikamente, die in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind. Das sind rund 2’500 Präparate, darunter Originale, Generika und auch komplementärmedizinische Mittel.

Bezahlt die Grundversicherung Zahnbehandlungen?

Nein, normale Zahnbehandlungen wie Füllungen, Zahnspangen oder Dentalhygiene sind nicht gedeckt. Ausnahmen: Schwere Kausystemerkrankungen oder Zahnbehandlungen nach einem Unfall. Für Zahnkosten empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung.

Wie viele Physiotherapie-Sitzungen werden bezahlt?

Pro ärztlicher Verordnung werden maximal 9 Sitzungen Physiotherapie übernommen. Bei Bedarf kann der Arzt eine neue Verordnung ausstellen. In komplexen Fällen ist eine Kostengutsprache der Krankenkasse erforderlich.

Wird Psychotherapie von der Grundversicherung bezahlt?

Ja, seit 2022 werden auch Psychotherapien bei psychologischen Psychotherapeuten übernommen (Anordnungsmodell). Bei Psychiatern direkt, bei Psychologen mit ärztlicher Anordnung. Nach 30-40 Sitzungen ist eine Kostengutsprache nötig.

Welche Leistungen sind bei Mutterschaft gedeckt?

Bei Mutterschaft werden ab der 13. Schwangerschaftswoche alle Leistungen ohne Kostenbeteiligung übernommen: Vorsorge (7 Kontrollen, 2 Ultraschall), Geburt, Stillberatung (3 Sitzungen), Nachkontrollen und ein Beitrag von CHF 150 an die Geburtsvorbereitung.

Zahlt die Grundversicherung auch im Ausland?

Nur bei Notfällen, und nur bis maximal zum doppelten Betrag einer entsprechenden Behandlung in der Schweiz. In teuren Ländern (USA, Kanada, Australien) reicht das oft nicht. Für Auslandsreisen empfehlen wir eine Reiseversicherung.

Was ändert sich 2026 bei den Leistungen?

Ab 2026 werden Impfungen ohne Franchise übernommen (10% Selbstbehalt bleibt). Zudem wird TARDOC als neues Abrechnungssystem eingeführt und es gibt administrative Vereinfachungen, z.B. bei Hilfsmitteln für Diabetiker.

Fazit: Umfassender Schutz durch die Grundversicherung

Die Grundversicherung Leistungen bieten allen Einwohnern der Schweiz einen umfassenden medizinischen Grundschutz. Der gesetzlich festgelegte Leistungskatalog ist bei allen Krankenkassen identisch – nur die Prämien unterscheiden sich. Für Bereiche wie Zahnbehandlungen, Brillen oder mehr Komfort im Spital empfiehlt sich eine Zusatzversicherung.

✓ Das Wichtigste zu Grundversicherung Leistungen

• Identische Leistungen bei allen 34 Krankenkassen
• WZW-Kriterien: Wirksam, zweckmässig, wirtschaftlich
• ~2’500 Medikamente auf der Spezialitätenliste
• Mutterschaft: Ohne Kostenbeteiligung ab 13. SSW
• Neu 2026: Impfungen ohne Franchise
• Nicht gedeckt: Zähne, Brillen (Erwachsene), Halbprivat/Privat

🏥

Redaktion Krankenkassenvergleich-Aktuell.ch

Unsere Experten vergleichen seit 2024 Krankenkassenprämien in der Schweiz. Alle Daten stammen aus offiziellen Quellen wie dem BAG, KVG und KLV.

Quellen: Bundesamt für Gesundheit (BAG), Krankenversicherungsgesetz (KVG), Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Comparis, Helsana. Stand: Januar 2026.

M
Maik Möhring

Maik Möhring – Vergleich, Markt, Profile (Lead/SEO).

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