Amtliche Prämien 2026 des Bundesamts für Gesundheit34 Krankenkassen, unabhängig und ohne AnmeldungPrämien 2027 folgen Ende September
Zum Inhalt springen

Fragen Krankenkassenvergleich

FAQ Krankenkasse Schweiz 2025 – Alle Fragen & Antworten | Krankenkassenvergleich
Über 60 Fragen beantwortet

Häufige Fragen zur Krankenkasse Schweiz

Finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um Grundversicherung, Prämien, Franchise, Wechsel und mehr.

Grundversicherung (OKP)

Alles zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Ist die Krankenversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Ja, die Grundversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Pflicht – unabhängig von Alter, Nationalität oder Gesundheitszustand.

Wichtige Fristen: Sie müssen sich innerhalb von 3 Monaten nach Zuzug in die Schweiz oder nach der Geburt eines Kindes bei einer Krankenkasse anmelden.

Die Krankenkassen sind verpflichtet, jeden Antragsteller in die Grundversicherung aufzunehmen – es gibt keine Gesundheitsprüfung und keine Ablehnung.

Was deckt die Grundversicherung ab?

Die Grundversicherung übernimmt alle medizinisch notwendigen Leistungen, die im Krankenversicherungsgesetz (KVG) definiert sind:

  • Ärztliche Behandlungen – ambulant und stationär
  • Spitalaufenthalte – allgemeine Abteilung im Wohnkanton
  • Medikamente – die auf der Spezialitätenliste stehen
  • Laboranalysen – gemäss Analysenliste
  • Physiotherapie – mit ärztlicher Verordnung
  • Notfalltransporte – 50% bis max. CHF 500/Jahr
  • Schwangerschaft & Geburt – vollständig gedeckt
  • Psychotherapie – seit 2022 ohne ärztliche Delegation
Tipp: Die Leistungen sind bei allen Krankenkassen identisch – nur die Prämien unterscheiden sich!
Gibt es Unterschiede zwischen den Krankenkassen bei der Grundversicherung?

Bei den Leistungen: Nein. Alle Krankenkassen bieten in der Grundversicherung exakt die gleichen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen.

Unterschiede gibt es bei:

  • Prämien – können je nach Kasse um mehrere hundert Franken pro Jahr variieren
  • Kundenservice – Erreichbarkeit, Online-Portal, App
  • Rechnungsabwicklung – Schnelligkeit der Bearbeitung
  • Versicherungsmodelle – HMO, Hausarzt, Telmed (nicht alle Kassen bieten alle Modelle)

Deshalb lohnt sich ein Prämienvergleich – Sie erhalten dieselben Leistungen, zahlen aber unter Umständen deutlich weniger.

Wie melde ich mich bei einer Krankenkasse an?

Die Anmeldung bei einer Krankenkasse ist einfach:

  • Online: Die meisten Krankenkassen bieten Onlineanträge an
  • Per Post: Antragsformular ausfüllen und einsenden
  • Telefonisch: Antrag telefonisch aufnehmen lassen

Benötigte Angaben:

  • Personalien (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • AHV-Nummer
  • Gewünschte Franchise
  • Gewünschtes Versicherungsmodell
Wichtig: In der Grundversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung – Sie werden garantiert aufgenommen!
Was passiert, wenn ich keine Krankenkasse habe?

Wer keine Krankenversicherung abschliesst, muss mit Konsequenzen rechnen:

  • Zwangszuweisung: Die Gemeinde weist Sie einer Krankenkasse zu
  • Höhere Prämie: Bei Zwangszuweisung oft ungünstigerer Tarif
  • Rückwirkende Versicherung: Sie müssen die Prämien ab dem Zeitpunkt der Versicherungspflicht nachzahlen
  • Volle Kostentragung: Medizinische Kosten ohne Versicherung müssen Sie selbst bezahlen
Achtung: Versichern Sie sich rechtzeitig! Ohne Krankenversicherung können selbst kleine Behandlungen teuer werden.

Prämien & Kosten

So setzen sich Ihre Krankenkassenkosten zusammen

Wie hoch sind die Krankenkassenprämien 2025 in der Schweiz?

Die durchschnittliche Monatsprämie für Erwachsene beträgt 2025 rund CHF 378.70 (Standardmodell, Franchise CHF 300). Die Prämien variieren jedoch stark:

  • Nach Kanton: Genf und Basel sind am teuersten, Appenzell Innerrhoden am günstigsten
  • Nach Alter: Kinder (0-18), junge Erwachsene (19-25), Erwachsene (ab 26)
  • Nach Modell: HMO/Hausarzt/Telmed-Modelle sind günstiger als das Standardmodell
  • Nach Franchise: Höhere Franchise = tiefere Prämie
Spartipp: Durch clevere Wahl von Franchise und Versicherungsmodell können Sie bis zu 40% Prämien sparen!
Warum sind die Prämien in meinem Kanton höher?

Die kantonalen Prämienunterschiede haben verschiedene Gründe:

  • Ärztedichte: Mehr Ärzte = mehr Behandlungen = höhere Kosten
  • Spitaldichte: Städtische Kantone haben mehr (teure) Spitäler
  • Altersstruktur: Kantone mit älterer Bevölkerung haben höhere Kosten
  • Medikamentenverbrauch: Unterschiedliches Verschreibungsverhalten
  • Lebenshaltungskosten: Generell höhere Kosten in Städten

Die Schweiz ist in 43 Prämienregionen eingeteilt – sogar innerhalb eines Kantons können die Prämien unterschiedlich sein.

Wie kann ich bei der Krankenkasse sparen?

Die besten Strategien zum Prämiensparen:

  • Franchise erhöhen: Mit CHF 2’500 statt CHF 300 Franchise sparen Sie oft CHF 100+/Monat (lohnt sich bei wenig Arztbesuchen)
  • Alternatives Modell wählen: HMO, Hausarzt oder Telmed-Modelle sind bis zu 25% günstiger
  • Jährlich zahlen: Viele Kassen gewähren 1-2% Rabatt bei jährlicher Zahlung
  • Regelmässig vergleichen: Die günstigste Kasse wechselt von Jahr zu Jahr
  • Prämienverbilligung prüfen: Je nach Einkommen haben Sie Anspruch auf Zuschüsse
Rechenbeispiel: Bei einer Prämie von CHF 400/Monat und einer Ersparnis von 25% durch HMO + höhere Franchise sparen Sie CHF 1’200 pro Jahr!
Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung (IPV)?

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) unterstützt Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Der Anspruch richtet sich nach:

  • Einkommen: Steuerbares Einkommen unter einer bestimmten Grenze
  • Vermögen: In einigen Kantonen relevant
  • Familienstand: Anzahl Kinder, Alleinerziehende
  • Kanton: Jeder Kanton hat eigene Regeln und Grenzen

Besonders hohe Ansprüche haben:

  • Familien mit Kindern
  • Junge Erwachsene in Ausbildung
  • Alleinerziehende
  • EL-Bezüger (erhalten Prämie vollständig vergütet)
So beantragen Sie IPV: Kontaktieren Sie Ihre kantonale Ausgleichskasse oder die Gemeinde. In vielen Kantonen erfolgt die Auszahlung automatisch aufgrund der Steuerdaten.
Kann ich die Krankenkassenprämien von den Steuern abziehen?

Ja, Krankenkassenprämien sind steuerlich absetzbar.

Bei der direkten Bundessteuer und den meisten Kantonssteuern können Sie Versicherungsprämien als Pauschalabzug geltend machen:

  • Bundessteuer: Max. CHF 1’800 (Alleinstehende) bzw. CHF 3’600 (Verheiratete) plus CHF 700 pro Kind
  • Kantonssteuer: Unterschiedliche Pauschalabzüge je nach Kanton

Der Abzug umfasst alle Versicherungsprämien (Kranken-, Unfall-, Lebensversicherung) sowie Zinsen von Sparkapitalien.

Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Kanton höhere Abzüge erlaubt oder ob Sie Krankheitskosten zusätzlich absetzen können (oft ab 5% des Nettoeinkommens).
Was ist günstiger: Monatlich oder jährlich zahlen?

Jährliche Zahlung ist in der Regel günstiger. Die meisten Krankenkassen gewähren Rabatte:

  • Jährlich: Bis zu 2% Rabatt
  • Halbjährlich: Ca. 1% Rabatt
  • Vierteljährlich: Ca. 0.5% Rabatt
  • Monatlich: Kein Rabatt
Rechenbeispiel: Bei einer Jahresprämie von CHF 4’800 und 2% Rabatt sparen Sie CHF 96 durch jährliche Zahlung.

Beachten Sie: Bei manchen Kassen gibt es keinen Rabatt mehr auf die Zahlungsweise. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen bei Ihrer Kasse.

Wechsel & Kündigung

So wechseln Sie richtig und fristgerecht

Wann kann ich meine Krankenkasse wechseln?

Die Grundversicherung kann zweimal pro Jahr gewechselt werden:

  • Wechsel per 1. Januar: Kündigung bis spätestens 30. November (Eingang bei der Kasse)
  • Wechsel per 1. Juli: Kündigung bis spätestens 31. März – nur bei Franchise über CHF 300
Wichtig: Die Kündigung muss am letzten Tag der Frist bei der Krankenkasse eingegangen sein – nicht nur abgeschickt! Senden Sie per Einschreiben oder nutzen Sie das Online-Portal.

Sonderfall Prämienerhöhung: Wenn die Kasse die Prämien erhöht (was sie bis Ende Oktober mitteilen muss), haben Sie bis Ende November Zeit zum Kündigen.

Wie kündige ich meine Krankenkasse richtig?

So kündigen Sie korrekt:

  • Schriftlich: Per Brief (Einschreiben empfohlen) oder online
  • Fristgerecht: Eingang bis 30. November (für Wechsel per 1.1.)
  • Inhalt: Name, Adresse, Versicherungsnummer, Kündigungsdatum

Muster-Kündigungsbrief:

Hiermit kündige ich meine obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) per 31. Dezember 2025.

Versicherungsnummer: [Ihre Nummer]
Geburtsdatum: [Ihr Geburtsdatum]

Bitte bestätigen Sie den Erhalt und die Kündigung schriftlich.

Mit freundlichen Grüssen
[Ihr Name und Unterschrift]

Wichtig: Schliessen Sie erst bei der neuen Kasse ab, dann kündigen Sie bei der alten. Die neue Kasse übernimmt oft die Kündigung für Sie!

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?

Wenn Sie die Frist verpassen, bleiben Sie für mindestens 6 weitere Monate bei Ihrer aktuellen Krankenkasse:

  • Frist 30. November verpasst: Nächste Wechselmöglichkeit per 1. Juli (nur bei Franchise > CHF 300) oder per 1. Januar des Folgejahres
  • Frist 31. März verpasst: Nächste Wechselmöglichkeit per 1. Januar
Vorsorge-Tipp: Tragen Sie sich die Kündigungsfristen im Kalender ein! Der Oktober ist der beste Monat, um Prämien zu vergleichen und zu wechseln.
Kann die neue Krankenkasse mich ablehnen?

In der Grundversicherung: Nein!

Jede Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, Sie in der Grundversicherung aufzunehmen – unabhängig von:

  • Ihrem Alter
  • Ihrem Gesundheitszustand
  • Vorerkrankungen
  • Ausstehenden Rechnungen bei der alten Kasse
Achtung bei Zusatzversicherungen: Hier können Kassen Sie aufgrund von Gesundheitsprüfungen ablehnen oder mit Vorbehalten aufnehmen. Deshalb: Zuerst bei der neuen Kasse für Zusatzversicherungen bewerben, dann kündigen!
Kann ich wechseln, obwohl ich noch offene Rechnungen habe?

Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen.

Bei Prämienausständen oder unbezahlten Kostenbeteiligungen kann Ihre alte Kasse die Wechselbestätigung zurückhalten, bis die Ausstände beglichen sind oder auf der «schwarzen Liste» der säumigen Zahler landen.

Wichtig: Seit 2012 können Kantone eine Liste säumiger Zahler führen. Betroffene Personen erhalten nur noch Notfallbehandlungen auf Kosten der Krankenkasse.

Empfehlung: Begleichen Sie alle Ausstände vor dem Wechsel und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.
Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel wirklich?

In vielen Fällen: Ja!

Da die Leistungen in der Grundversicherung identisch sind, ist der einzige Unterschied die Prämie. Die Preisunterschiede können erheblich sein:

  • Zwischen Kassen: Bis zu CHF 200/Monat Unterschied im gleichen Kanton
  • Über Jahre hinweg: Die günstigste Kasse von heute ist nicht die günstigste von morgen
Rechenbeispiel: Bei CHF 100 Prämienunterschied sparen Sie durch einen Wechsel CHF 1’200 pro Jahr – bei gleichen Leistungen!

Deshalb empfehlen wir: Vergleichen Sie jedes Jahr im Herbst die Prämien und wechseln Sie, wenn Sie sparen können.

Franchise & Selbstbehalt

Verstehen Sie Ihre Kostenbeteiligung

Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?

Franchise:

  • Jährlicher Fixbetrag, den Sie selbst bezahlen, bevor die Kasse zahlt
  • Wählbar zwischen CHF 300 und CHF 2’500 (Erwachsene)
  • Höhere Franchise = tiefere monatliche Prämie

Selbstbehalt:

  • 10% der Kosten, die über der Franchise liegen
  • Maximum CHF 700/Jahr (Erwachsene) bzw. CHF 350/Jahr (Kinder)
  • Nicht wählbar – gesetzlich festgelegt
Beispiel: Bei CHF 5’000 Arztkosten und CHF 500 Franchise zahlen Sie: CHF 500 (Franchise) + CHF 450 (10% von CHF 4’500) = CHF 950 selbst.
Welche Franchisestufen gibt es?

Für Erwachsene (ab 19 Jahren):

  • CHF 300 (ordentliche Franchise)
  • CHF 500
  • CHF 1’000
  • CHF 1’500
  • CHF 2’000
  • CHF 2’500

Für Kinder (0-18 Jahre):

  • CHF 0 (keine Franchise möglich)
  • CHF 100
  • CHF 200
  • CHF 300
  • CHF 400
  • CHF 500
  • CHF 600
Tipp für Familien: Bei Kindern lohnt sich meist die Franchise CHF 0, da Kinder regelmässig zum Arzt müssen (Impfungen, Vorsorge).
Welche Franchise ist für mich am günstigsten?

Die optimale Franchise hängt von Ihren erwarteten Gesundheitskosten ab:

Hohe Franchise (CHF 2’500) lohnt sich, wenn:

  • Sie selten zum Arzt gehen
  • Sie keine regelmässigen Medikamente brauchen
  • Sie im Notfall die Franchise bezahlen können

Tiefe Franchise (CHF 300) lohnt sich, wenn:

  • Sie regelmässig zum Arzt müssen
  • Sie chronische Erkrankungen haben
  • Sie teure Medikamente benötigen
  • Eine Operation oder Behandlung ansteht
Faustregel: Addieren Sie Prämienersparnis + Franchise. Bei CHF 2’500 Franchise zahlen Sie bei einem Arztbesuch sofort CHF 2’500, sparen aber ca. CHF 1’500/Jahr an Prämien. Ohne Arztkosten profitieren Sie, mit hohen Arztkosten zahlen Sie drauf.
Wann wird die Franchise fällig?

Die Franchise wird pro Kalenderjahr berechnet:

  • Start: Am 1. Januar beginnt die Franchise neu
  • Anrechnung: Jede Arztrechnung wird bis zur Franchisehöhe von Ihnen bezahlt
  • Erreicht: Sobald die Franchise erreicht ist, zahlt die Kasse (abzüglich Selbstbehalt)
Planungstipp: Planen Sie nicht dringende Behandlungen gegen Jahresende, wenn Ihre Franchise bereits erreicht ist – oder verschieben Sie sie ins neue Jahr, wenn die aktuelle Franchise noch nicht erreicht ist.
Kann ich die Franchise während des Jahres ändern?

Nein, nicht beliebig. Die Franchise kann nur zu den regulären Kündigungsterminen geändert werden:

  • Per 1. Januar: Änderung mitteilen bis 30. November
  • Per 1. Juli: Nur Erhöhung der Franchise möglich (Mitteilung bis 31. März)
Achtung: Die Franchise kann per 1. Juli nur erhöht, nicht gesenkt werden! Eine Senkung ist nur per 1. Januar möglich.

Tipp: Prüfen Sie Ihre Franchise jedes Jahr im Herbst und passen Sie sie bei Bedarf an.

Welche Kosten zählen nicht zur Franchise?

Bestimmte Leistungen sind von Franchise und Selbstbehalt befreit:

  • Mutterschaftsleistungen: Schwangerschaftskontrollen, Geburt, Stillberatung
  • Gynäkologische Vorsorge: Jährliche Kontrolluntersuchung
  • Bestimmte Präventionsleistungen: Gewisse Impfungen, Mammografie-Screening

Diese Leistungen werden ab dem ersten Franken von der Krankenkasse übernommen.

Gut zu wissen: Bei Kindern gibt es keine Franchise für Geburtsgebrechen, die vor dem 20. Lebensjahr auftreten und von der IV anerkannt sind.

Zusatzversicherungen

Erweiterte Leistungen über die Grundversicherung hinaus

Brauche ich eine Zusatzversicherung?

Das hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab.

Eine Zusatzversicherung kann sinnvoll sein für:

  • Zahnbehandlungen (nicht in Grundversicherung enthalten)
  • Alternativmedizin (Homöopathie, Akupunktur, etc.)
  • Bessere Spitalkomfort (Halbprivat/Privat)
  • Freie Spitalwahl schweizweit
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Fitness- und Präventionsangebote
  • Auslandsdeckung über Notfälle hinaus
Tipp: Prüfen Sie, welche Leistungen Sie wirklich nutzen. Viele zahlen für Zusatzversicherungen, die sie nie beanspruchen.
Welche Arten von Zusatzversicherungen gibt es?

Die wichtigsten Kategorien:

Spitalzusatzversicherungen:

  • Allgemein ganze Schweiz: Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz
  • Halbprivat: 2-Bett-Zimmer, freie Arztwahl
  • Privat: Einzelzimmer, Chefarztbehandlung

Ambulante Zusatzversicherungen:

  • Alternativmedizin: Naturheilverfahren, TCM, Homöopathie
  • Zahnversicherung: Behandlungen, Dentalhygiene
  • Brillen/Kontaktlinsen: Sehhilfen
  • Fitness/Prävention: Fitnessbeiträge, Kurse
  • Auslandversicherung: Medizinische Kosten im Ausland
Kann ich die Zusatzversicherung bei einer anderen Kasse haben?

Ja, das ist möglich und manchmal sogar sinnvoll!

Sie können Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Anbietern abschliessen:

  • Vorteil: Beste Prämien bei beiden Versicherungsarten
  • Nachteil: Mehr Verwaltungsaufwand, keine Kombi-Rabatte
Wichtig: Kündigen Sie Zusatzversicherungen nicht, bevor Sie bei der neuen Kasse definitiv angenommen wurden! Bei Zusatzversicherungen gibt es Gesundheitsprüfungen.
Wie funktioniert die Gesundheitsprüfung bei Zusatzversicherungen?

Anders als bei der Grundversicherung können Krankenkassen bei Zusatzversicherungen:

  • Gesundheitsfragen stellen: Zu bestehenden Erkrankungen, Behandlungen, Medikamenten
  • Vorbehalte anbringen: Bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschliessen
  • Ablehnen: Den Antrag komplett ablehnen
  • Prämien erhöhen: Risikozuschläge verlangen
Tipps für die Antragstellung:
  • Alle Fragen wahrheitsgemäss beantworten (falsche Angaben können zur Kündigung führen)
  • Junge und gesunde Personen haben die besten Chancen
  • Für Neugeborene innert 3 Monaten anmelden – oft ohne Gesundheitsprüfung
Was ist der Unterschied zwischen halbprivat und privat versichert?

Halbprivat-Versicherung:

  • 2-Bett-Zimmer im Spital
  • Freie Arztwahl (Oberarzt)
  • Freie Spitalwahl schweizweit
  • Kürzere Wartezeiten für Operationen

Privat-Versicherung:

  • Einzelzimmer im Spital
  • Chefarztbehandlung
  • Freie Spitalwahl weltweit (oft)
  • Höchster Komfort und Service

Die Prämien für Privatversicherungen sind deutlich höher als für halbprivate Deckungen. Überlegen Sie, ob der Mehrkomfort den Mehrpreis wert ist.

Wann kann ich die Zusatzversicherung kündigen?

Die Kündigungsfristen bei Zusatzversicherungen sind anders als bei der Grundversicherung:

  • Üblich: 3 Monate vor Vertragsende (oft 30. September für Ende Jahr)
  • Vertragsdauer: Oft 1-5 Jahre, prüfen Sie Ihre Police
  • Bei Prämienerhöhung: Sonderkündigungsrecht
Vorsicht: Die Kündigungsfristen variieren je nach Kasse und Produkt. Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice oder fragen Sie bei Ihrer Kasse nach!

Versicherungsmodelle

Hausarzt, HMO, Telmed – welches passt zu Ihnen?

Was ist das Standardmodell (freie Arztwahl)?

Beim Standardmodell haben Sie:

  • Volle Flexibilität: Freie Wahl des Arztes, Spezialisten, Spitals
  • Keine Einschränkungen: Kein Hausarzt-Zwang, keine Telefonpflicht
  • Höhere Prämien: Das teuerste Modell

Geeignet für: Personen, die maximale Flexibilität wünschen und bereit sind, dafür mehr zu bezahlen.

Wie funktioniert das Hausarztmodell?

Beim Hausarztmodell:

  • Erstkontakt: Sie gehen immer zuerst zu Ihrem gewählten Hausarzt
  • Überweisung: Zum Spezialisten nur mit Überweisung des Hausarztes
  • Ausnahmen: Notfälle, Gynäkologe, Augenarzt (je nach Kasse)
  • Prämienrabatt: Ca. 10-20% günstiger als Standardmodell
Vorteil: Der Hausarzt kennt Ihre Krankengeschichte und koordiniert Ihre Behandlungen. Das kann die Behandlungsqualität verbessern.
Was ist ein HMO-Modell?

HMO (Health Maintenance Organization) ist ein Gruppenpraxismodell:

  • Behandlungsort: Sie gehen in ein bestimmtes HMO-Zentrum/Gruppenpraxis
  • Alles unter einem Dach: Ärzte verschiedener Fachrichtungen, Labor, oft Physiotherapie
  • Koordinierte Versorgung: Ärzte arbeiten zusammen, Akten zentral verfügbar
  • Höchster Rabatt: Oft 20-25% günstiger als Standardmodell

Nachteil: Eingeschränkte Standortwahl, vor allem in ländlichen Gebieten wenig HMO-Angebote.

Wie funktioniert das Telmed-Modell?

Beim Telmed-Modell (Telemedizin):

  • Erstkontakt: Bei gesundheitlichen Fragen rufen Sie zuerst eine medizinische Hotline an
  • Beratung: Medizinisches Fachpersonal berät Sie am Telefon
  • Triage: Sie erhalten Empfehlung: Selbstbehandlung, Arztbesuch oder Notfall
  • 24/7 verfügbar: Rund um die Uhr erreichbar
  • Prämienrabatt: Ca. 10-15% günstiger
Ausnahmen: In Notfällen können Sie direkt ins Spital. Auch Vorsorgeuntersuchungen sind oft ohne Voranmeldung möglich.
Kann ich das Versicherungsmodell wechseln?

Ja, zu den regulären Kündigungsterminen:

  • Per 1. Januar: Mitteilung bis 30. November
  • Per 1. Juli: Mitteilung bis 31. März (nur bei gewissen Modellen)

Wichtig zu beachten:

  • Wechsel zu einem günstigeren Modell ist immer möglich
  • Wechsel zu freier Arztwahl ebenfalls, aber zu höheren Prämien
  • Nicht alle Modelle sind in allen Regionen verfügbar
Tipp: Probieren Sie ein alternatives Modell aus! Sie können jederzeit wieder zum Standardmodell wechseln, wenn es nicht passt.
Was passiert, wenn ich im alternativen Modell ohne Überweisung zum Spezialisten gehe?

Die Konsequenzen können je nach Kasse unterschiedlich sein:

  • Kostenübernahme verweigert: Sie müssen die Rechnung selbst bezahlen
  • Teilweise Kostenübernahme: Die Kasse zahlt nur den Standardtarif
  • Verwarnung: Bei wiederholtem Verstoss Ausschluss aus dem Modell
Ausnahme Notfall: Bei echten Notfällen dürfen Sie immer direkt ins Spital oder zum Spezialisten. Die Kosten werden übernommen. Was als Notfall gilt, ist allerdings genau definiert.

Lesen Sie die Bedingungen Ihres Modells genau durch, um Überraschungen zu vermeiden.

Leistungen

Was bezahlt die Krankenkasse – und was nicht?

Bezahlt die Krankenkasse Zahnbehandlungen?

Die Grundversicherung bezahlt nur in Ausnahmefällen:

  • Schwere Erkrankungen des Kausystems
  • Zahnbehandlungen infolge schwerer Allgemeinerkrankung
  • Unfallbedingte Zahnschäden (über Unfallversicherung)
  • Notwendige Behandlungen bei bestimmten Geburtsgebrechen

Nicht bezahlt werden:

  • Normale Zahnarztkontrollen
  • Füllungen, Kronen, Brücken
  • Dentalhygiene
  • Zahnspangen (ausser bei bestimmten Geburtsgebrechen)
Tipp: Für Zahnbehandlungen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung – am besten früh abschliessen, solange die Zähne gesund sind.
Werden Brillen und Kontaktlinsen bezahlt?

Die Grundversicherung leistet nur für Kinder:

  • Kinder bis 18: CHF 180 pro Jahr für Brillengläser und Kontaktlinsen
  • Erwachsene: Keine Leistung für Sehhilfen

Ausnahmen für Erwachsene:

  • Nach gewissen Augenoperationen
  • Bei bestimmten Augenkrankheiten

Für regelmässige Brillenkäufer lohnt sich eine ambulante Zusatzversicherung, die Beiträge an Brillen leistet.

Bezahlt die Krankenkasse Alternativmedizin?

Die Grundversicherung deckt ausgewählte komplementärmedizinische Methoden:

  • Akupunktur
  • Anthroposophische Medizin
  • Ärztliche klassische Homöopathie
  • Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Voraussetzung: Die Behandlung muss von einem Arzt mit entsprechender Weiterbildung durchgeführt werden.

Nicht gedeckt: Behandlungen durch Heilpraktiker ohne Arztdiplom. Dafür brauchen Sie eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin.
Was zahlt die Krankenkasse bei einem Spitalaufenthalt?

Die Grundversicherung übernimmt:

  • Stationäre Behandlung in der allgemeinen Abteilung
  • Spitäler auf der Spitalliste des Wohnkantons
  • Notfälle schweizweit in jedem Listenspital
  • Medizinisch notwendige ausserkantonale Behandlungen

Sie zahlen selbst:

  • Spitalkostenbeitrag: CHF 15 pro Tag (Erwachsene)
  • Franchise und Selbstbehalt
  • Upgrade: Halbprivat/Privat nur mit Zusatzversicherung
Tipp: Für freie Spitalwahl schweizweit und besseren Komfort empfiehlt sich eine Spitalzusatzversicherung.
Bezahlt die Krankenkasse Psychotherapie?

Seit Juli 2022 neues Modell:

  • Psychologische Psychotherapeuten können direkt über die Grundversicherung abrechnen
  • Ärztliche Anordnung notwendig (vom Hausarzt oder Psychiater)
  • Erste 15 Sitzungen ohne weitere Bewilligung
  • Verlängerung nach Kostengutsprache möglich

Auch gedeckt:

  • Psychiatrische Behandlungen (durch Fachärzte)
  • Stationäre psychiatrische Behandlungen

Die Franchise und der Selbstbehalt fallen wie bei anderen Behandlungen an.

Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse bei Schwangerschaft und Geburt?

Bei Mutterschaft übernimmt die Grundversicherung (ohne Franchise/Selbstbehalt):

  • Sieben Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft
  • Zwei Ultraschalluntersuchungen
  • Geburt (Spital, Geburtshaus oder Hausgeburt)
  • Stillberatung (3 Sitzungen)
  • Nachkontrolle
  • Hebammenleistungen

Zusätzlich bei Risikoschwangerschaft:

  • Zusätzliche Kontrollen und Ultraschall
  • Pränataldiagnostik bei Indikation
Wichtig: Mutterschaftsleistungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt sind von Franchise und Selbstbehalt befreit!
Bin ich im Ausland versichert?

Die Grundversicherung deckt Notfälle im Ausland – mit Einschränkungen:

  • EU/EFTA: Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) Behandlung wie Einheimische
  • Weltweit: Notfallbehandlungen bis maximal doppelter Schweizer Tarif

Nicht gedeckt:

  • Rücktransport in die Schweiz
  • Kosten über dem doppelten Schweizer Tarif
  • Geplante Behandlungen im Ausland (ohne Bewilligung)
Empfehlung: Für Auslandsreisen unbedingt eine Reiseversicherung oder Auslandzusatzversicherung abschliessen! Spitalkosten in den USA können schnell CHF 50’000+ betragen.

Spezielle Situationen

Neuzuzüger, Familien, Grenzgänger und mehr

Wie versichere ich mich als Neuzuzüger in der Schweiz?

Als Neuzuzüger müssen Sie sich innerhalb von 3 Monaten versichern:

  • Frist: 3 Monate ab Einreise/Anmeldung bei der Gemeinde
  • Rückwirkend: Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab Einreisedatum
  • Aufnahmegarantie: Jede Kasse muss Sie aufnehmen

So gehen Sie vor:

  1. Prämien verschiedener Kassen vergleichen
  2. Franchise und Modell wählen
  3. Antrag bei gewünschter Krankenkasse stellen
  4. Versicherungspolice erhalten
Tipp: Nutzen Sie die Zeit! Vergleichen Sie in Ruhe die Prämien, bevor Sie sich entscheiden. Bei der Grundversicherung sind die Leistungen überall gleich.
Wie versichere ich mein neugeborenes Kind?

Wichtige Schritte nach der Geburt:

  • Frist: 3 Monate ab Geburt für Grundversicherung
  • Rückwirkend: Versicherungsschutz gilt ab Geburt
  • Freie Wahl: Das Kind muss nicht bei der gleichen Kasse wie die Eltern sein

Für Zusatzversicherungen:

  • Innert 3 Monaten anmelden = meist ohne Gesundheitsprüfung
  • Frühzeitig abschliessen für optimalen Schutz
  • Vorgeburtliche Anmeldung bei einigen Kassen möglich
Tipp: Schliessen Sie Zusatzversicherungen für Ihr Kind möglichst früh ab – dann sind keine Gesundheitsfragen nötig und alles ist von Anfang an gedeckt.
Welche Regeln gelten für Grenzgänger?

Grenzgänger aus EU/EFTA haben ein Wahlrecht:

  • Schweizer System: Versicherung bei einer Schweizer Krankenkasse
  • Wohnsitzland: Versicherung im Wohnsitzland (z.B. Deutschland, Frankreich)

Bei Wahl der Schweizer Versicherung:

  • Gleiche Regeln wie für Schweizer Einwohner
  • Behandlung in der Schweiz und im Wohnsitzland möglich
  • Prämienregion richtet sich nach Arbeitsort
Wichtig: Das Optionsrecht muss innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn ausgeübt werden. Ohne aktive Wahl gilt das Schweizer System.
Was gilt für Studierende aus dem Ausland?

Ausländische Studierende in der Schweiz haben verschiedene Optionen:

EU/EFTA-Studierende:

  • Können mit Europäischer Krankenversicherungskarte (EHIC) in der Schweiz studieren
  • Befreiung von der Schweizer Versicherungspflicht möglich
  • Alternative: Freiwillig Schweizer Versicherung abschliessen

Nicht-EU-Studierende:

  • Grundsätzlich versicherungspflichtig in der Schweiz
  • Bei gleichwertigem Versicherungsschutz aus Heimatland: Befreiung möglich

Klären Sie den Status mit Ihrer Hochschule und der kantonalen Behörde.

Was passiert mit meiner Versicherung bei Umzug in einen anderen Kanton?

Bei einem Kantonswechsel ändert sich:

  • Prämie: Automatische Anpassung an neue Prämienregion
  • Modelle: Nicht alle Modelle sind in allen Kantonen verfügbar
  • IPV: Prämienverbilligung nach Regeln des neuen Kantons

Ihre Pflichten:

  • Adressänderung der Krankenkasse melden
  • Neuen Wohnsitz bei der Gemeinde anmelden
Tipp: Bei einem Umzug in einen teureren Kanton lohnt sich ein Prämienvergleich – vielleicht ist ein Kassenwechsel sinnvoll. Ausserordentliches Kündigungsrecht besteht bei Prämienerhöhung durch Kantonswechsel nicht automatisch.
Wie funktioniert die Unfallversicherung?

Die Unfalldeckung hängt von Ihrer Arbeitssituation ab:

Angestellte (ab 8h/Woche beim gleichen Arbeitgeber):

  • Berufs- UND Nichtberufsunfälle über den Arbeitgeber (UVG) versichert
  • Unfalldeckung bei der Krankenkasse kann/muss sistiert werden
  • Prämienreduktion bei der Krankenkasse

Teilzeitangestellte (unter 8h/Woche), Selbständige, Nichterwerbstätige:

  • Müssen Unfalldeckung bei der Krankenkasse einschliessen
  • Höhere Prämie als bei sistiertem Unfall
Wichtig: Prüfen Sie bei Stellenwechsel oder Arbeitslosigkeit Ihren Unfallschutz! Die UVG-Deckung endet 31 Tage nach dem letzten Lohnanspruch.
Kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Eine Befreiung ist nur in Ausnahmefällen möglich:

  • Grenzgänger: Können Versicherung im Wohnsitzland wählen
  • EU/EFTA-Studierende: Mit gleichwertigem Schutz aus dem Heimatland
  • Entsandte Mitarbeiter: Bis zu 5 Jahre mit Heimatversicherung
  • Diplomaten: Unter bestimmten Voraussetzungen

Der Antrag auf Befreiung muss bei der kantonalen Behörde (meist Gesundheits- oder Sozialversicherungsamt) gestellt werden.

Wichtig: Ohne gültige Befreiung besteht Versicherungspflicht. Eine blosse Überzeugung, keine Versicherung zu brauchen, reicht nicht aus!

Krankenkasse Schweiz in Zahlen

~50
Krankenkassen in der Schweiz
378.70
CHF Ø-Prämie/Monat 2025
8.7 Mio.
Versicherte Personen
bis 40%
Sparpotenzial durch Wechsel

Finden Sie jetzt Ihre günstigste Krankenkasse

Vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich die Prämien aller Schweizer Krankenkassen.

Prämien vergleichen