Amtliche Prämien 2026 des Bundesamts für Gesundheit34 Krankenkassen, unabhängig und ohne AnmeldungPrämien 2027 folgen Ende September
Zum Inhalt springen
Krankenkasse Wechsel

Krankenkasse wechseln: Anleitung, Fristen für 2027 und typische Fehler

Kündigung bis 30. November 2026 bei der Kasse, Aufnahme ohne Gesundheitsfragen. Anleitung, typische Fehler, Sonderfälle und Wechsel mit der Familie.

Von Maik Möhring7 Min. LesezeitStand 25.09.2026
Krankenkasse wechseln 2026: Fristen, Anleitung & Tipps

Willst du die Krankenkasse wechseln, muss deine Kündigung der Grundversicherung für 2027 bis Montag, 30. November 2026, bei deiner bisherigen Kasse eintreffen. Die neue Kasse muss dich ohne Gesundheitsfragen aufnehmen, und die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich. Du wechselst also nur die Prämie, den Service und allenfalls das Versicherungsmodell. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, wann sich der Wechsel lohnt und was bei offenen Prämien, Umzug oder laufender Behandlung gilt, erfährst du hier.

Bis wann musst du kündigen?

Deine Kasse muss dir die neue Prämie bis 31. Oktober mitteilen. Danach hast du einen Monat Zeit: Die Kündigung muss bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Kasse sein, massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel. Das gilt in jedem Modell und mit jeder Franchise (Art. 7 KVG).

Was Frist Wechsel auf
Mitteilung der neuen Prämie durch die Kasse bis 31. Oktober 2026 Grundlage für deinen Entscheid
Kündigung der Grundversicherung (alle Modelle und Franchisen) Eingang bis Montag, 30. November 2026 1. Januar 2027
Kündigung nur im Standardmodell mit Franchise 300 Eingang bis 31. März 1. Juli

Die wichtigsten Termine für den Wechsel der Grundversicherung. Quelle: Art. 7 KVG; BAG-Faktenblatt Versichererwechsel; BAG-Ratgeber Obligatorische Krankenversicherung.

Das BAG empfiehlt, die Kündigung bis Mitte November eingeschrieben oder per A-Post Plus zu schicken. Alle Details, auch zu Franchise- und Modellwechsel, findest du im Beitrag zur Kündigungsfrist am 30. November.

Krankenkasse wechseln: So gehst du Schritt für Schritt vor

  1. Neue Prämie abwarten: Das BAG veröffentlicht die Prämien für das Folgejahr Ende September. Die Ombudsstelle Krankenversicherung rät, keinen Wechsel einzuleiten, bevor die neuen Prämien genehmigt sind.
  2. Prämien vergleichen: Gib im Prämienrechner Gemeinde, Jahrgang, Franchise und Unfalldeckung ein. Vergleiche nicht nur Kassen, sondern auch Modelle und Franchisen.
  3. Kasse prüfen: Achte auf Erreichbarkeit, Abrechnung und die Liste der Partnerärzte im gewünschten Modell. Einen Überblick geben unsere Krankenkassen-Profile.
  4. Bei der neuen Kasse anmelden: Fülle die Beitrittserklärung nur für die Grundversicherung aus, mit Franchise, Modell und Beginn 1. Januar 2027. Die Ombudsstelle empfiehlt, eine Kopie der bisherigen Police und der Kündigung beizulegen.
  5. Alte Kasse schriftlich kündigen: Name, Adresse, Versicherungsnummer, Kündigung der Grundversicherung per 31. Dezember 2026, Unterschrift. Eine Vorlage findest du unter Kündigungsschreiben Krankenkasse.
  6. Nachweisbar verschicken: Per Einschreiben oder A-Post Plus kannst du den Eingang belegen.
  7. Bestätigungen kontrollieren: Die alte Versicherung endet erst, wenn die neue Kasse der alten meldet, dass du ohne Unterbruch versichert bist. Danach informiert dich die alte Kasse, ab wann du nicht mehr bei ihr versichert bist. Was du tun kannst, wenn keine Bestätigung kommt, steht im verlinkten Beitrag.

Wann lohnt sich der Wechsel?

Weil alle Kassen dieselben Leistungen bezahlen müssen (Art. 34 KVG), zählt in der Grundversicherung vor allem die Prämie. Die Unterschiede sind gross: Nach unserer Auswertung der Prämien 2026 für die Hauptorte der 26 Kantone liegen zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse im Standardmodell im Median rund 1’590 Franken pro Jahr (Erwachsene, Franchise 300, mit Unfall). Am kleinsten ist die Spanne in Solothurn mit 929 Franken, am grössten in Uri mit 2’921 Franken. Zum Vergleich: Die mittlere Prämie 2026 beträgt 393.30 Franken pro Monat.

Ein Wechsel lohnt sich meist, wenn deine Kasse deutlich über dem günstigen Angebot für deinen Wohnort liegt. Weniger bringt er, wenn der Unterschied nur wenige Franken im Monat ausmacht. Dann kann es mehr bringen, bei der eigenen Kasse das Modell oder die Franchise anzupassen. Welche Modelle es gibt, zeigt der Vergleich der Versicherungsmodelle. Beachte auch den Service: Laut BAG gibt es Kassen, bei denen du Medikamente zuerst selbst bezahlst und die Kosten danach zurückforderst.

Welche Fehler solltest du vermeiden?

  • Kündigung zu spät abschicken: Ein Brief, der am 30. November aufgegeben wird, trifft erst danach ein. Plane mindestens zwei Wochen Reserve ein.
  • Mehrere Beitrittserklärungen abgeben: Du kannst nur bei einer Kasse grundversichert sein. Die Ombudsstelle berichtet von Fällen, in denen zwei Anmeldungen zu Streit darüber geführt haben, bei welcher Kasse man nun versichert ist.
  • Zusatzversicherung vorschnell kündigen: Kündige sie erst, wenn die neue Kasse dich schriftlich aufgenommen hat. In der Zusatzversicherung darf eine Kasse dich ablehnen oder Vorbehalte anbringen.
  • Gesundheitsfragebogen für die Grundversicherung ausfüllen: Für die Grundversicherung darf keiner verlangt werden. Gesundheitsfragen betreffen nur Zusatzversicherungen.
  • Offene Rechnungen stehen lassen: Mit Ausständen kannst du die Kasse nicht verlassen, siehe Sonderfälle.
  • Den Wechsel spontan zurücknehmen wollen: Hat die neue Kasse der alten deine Aufnahme bereits bestätigt, ist ein Rückzieher laut Bundesgericht nicht mehr möglich.

Welche Sonderfälle gibt es?

Offene Prämien oder Betreibung

Wer Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten schuldet, kann die Kasse nicht wechseln, bis alles bezahlt ist (Art. 64a Abs. 6 KVG). Für den Wechsel auf 1. Januar 2027 musst du laut BAG alle Beträge, die bis 30. November 2026 gemahnt wurden, bis 31. Dezember 2026 begleichen. Bestehen Ausstände nur für deine Kinder, darfst du selbst trotzdem wechseln, die Kinder aber nicht.

Umzug

Die Prämie richtet sich nach deinem Wohnort (Art. 61 KVG). Ziehst du um, gilt bei deiner Kasse die Prämie der neuen Region, ein Umzug allein berechtigt nicht zum sofortigen Wechsel. Anders ist es, wenn deine Kasse am neuen Wohnort nicht tätig ist: Dann endet die Versicherung mit dem Umzug, und du meldest dich bei einer neuen Kasse an (Art. 7 Abs. 3 KVG).

Laufende Behandlung oder Spitalaufenthalt

Eine Krankheit oder eine geplante Operation hindert dich nicht am Wechsel. Die neue Kasse muss dich vorbehaltlos und ohne Wartefrist aufnehmen. Informiere die neue Kasse früh über laufende Therapien und frag nach, ob sie für Behandlungen ab 1. Januar eine eigene Kostengutsprache braucht.

Zusatzversicherung behalten

Du kannst die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung bei der bisherigen Kasse behalten. Die Kasse darf dich weder zwingen, die Zusatzversicherung mitzukündigen, noch sie dir kündigen, nur weil du die Grundversicherung wechselst (Art. 7 Abs. 8 KVG). Für die Zusatzversicherung gelten eigene Kündigungsfristen gemäss Vertrag, siehe Zusatzversicherung kündigen.

Wie wechselst du mit der ganzen Familie?

In der Schweiz gibt es keine Familienversicherung: Jedes Familienmitglied ist einzeln versichert, Erwachsene wie Kinder. Du kannst also für jede Person die günstigste Kasse wählen und musst für jede Person separat kündigen und anmelden. Kinder und junge Erwachsene zahlen tiefere Prämien als Erwachsene (Art. 61 Abs. 3 KVG), vergleiche ihre Prämien daher separat. Haben die Kinder Zusatzversicherungen mit Gesundheitsfragen, lass diese oft besser bestehen und wechsle nur die Grundversicherung. Mehr Tipps im Ratgeber Krankenkasse wechseln für Familien.

Häufige Fragen zum Krankenkassenwechsel

Bis wann muss ich meine Krankenkasse kündigen, damit der Wechsel auf Januar klappt?

Die Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026, bei deiner bisherigen Kasse eintreffen. Der Poststempel reicht nicht. Schick sie am besten bis Mitte November eingeschrieben.

Was braucht es für eine gültige Kündigung bei meiner Krankenkasse?

Ein unterschriebenes Schreiben mit Name, Adresse, Versicherungsnummer und dem Satz, dass du die Grundversicherung per 31. Dezember kündigst. Es muss fristgerecht eintreffen. Wirksam wird der Wechsel erst, wenn die neue Kasse der alten deine Aufnahme mitteilt.

Kann ich nur die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung behalten?

Ja. Die bisherige Kasse darf dich nicht zwingen, die Zusatzversicherung mitzukündigen, und sie darf sie dir wegen des Wechsels nicht kündigen. Grund- und Zusatzversicherung können bei verschiedenen Kassen sein.

Kann ich die Krankenkasse mit 60 noch wechseln?

Ja, in der Grundversicherung gibt es keine Altersgrenze. Jede Kasse muss dich ohne Gesundheitsfragen, ohne Vorbehalt und ohne Wartefrist aufnehmen. Anders ist es bei Zusatzversicherungen, dort können Alter und Gesundheit zu Ablehnung oder Vorbehalten führen.

Ich ziehe in einen anderen Kanton und meine Krankenkasse wird teurer: Darf ich deswegen sofort wechseln?

In der Regel nein. Die Kasse verrechnet dir ab dem Umzug die Prämie des neuen Wohnorts, wechseln kannst du auf den nächsten ordentlichen Termin. Sofort wechseln musst und darfst du, wenn deine Kasse am neuen Ort nicht tätig ist.

Ich bin über den Jahreswechsel im Spital: Kann ich die Krankenkasse trotzdem wechseln?

Ja. Eine laufende Behandlung verhindert den Wechsel nicht, die neue Kasse muss dich ohne Vorbehalt aufnehmen. Kläre früh mit beiden Kassen, welche Rechnungen wer übernimmt und ob eine neue Kostengutsprache nötig ist.

Wie viel spart meine Familie mit drei Kindern mit einem Krankenkassenwechsel?

Das hängt von Wohnort, Modell und Franchise ab, denn jede Person wird einzeln versichert. Allein bei Erwachsenen liegt die Spanne zwischen günstigster und teuerster Kasse im Median bei rund 1’590 Franken pro Jahr und Person. Rechne im Prämienrechner jede Person einzeln durch.

Quellen und Stand

M
Maik Möhring

Maik Möhring – Vergleich, Markt, Profile (Lead/SEO).

Weiterlesen

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert