Eine Zusatzversicherung in der Schweiz ist freiwillig und deckt, was die Grundversicherung nicht zahlt: mehr Komfort im Spital, Zahnbehandlungen, Brillen, Alternativmedizin oder Kosten im Ausland. Anders als bei der Grundversicherung darf die Kasse Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder dich ganz ablehnen. Die Zusatzversicherung Schweiz untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Aufsicht hat die FINMA. Dieser Ratgeber zeigt die Arten, die Regeln bei Abschluss und Kündigung und welche Deckung zu wem passt.
Was ist eine Zusatzversicherung Schweiz und wie unterscheidet sie sich von der Grundversicherung?
Die Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist obligatorisch, bei allen Kassen gleich und muss dich ohne Gesundheitsfragen aufnehmen. Die Zusatzversicherung ist ein privater Vertrag nach VVG. Jede Kasse bestimmt selbst, welche Leistungen sie anbietet, und die Prämien dürfen sich nach dem Risiko richten, etwa nach Alter und Geschlecht. Das BAG hält fest: Die Kasse kann die Aufnahme ablehnen oder Vorbehalte wegen des Gesundheitszustands anbringen.
| Punkt | Grundversicherung (KVG) | Zusatzversicherung (VVG) |
|---|---|---|
| Pflicht | obligatorisch für alle mit Wohnsitz in der Schweiz | freiwillig |
| Aufnahme | Aufnahmepflicht, keine Gesundheitsfragen | keine Aufnahmepflicht, Gesundheitsfragen und Vorbehalte möglich |
| Leistungen | gesetzlich festgelegt, bei allen Kassen gleich | je nach Kasse und Produkt verschieden |
| Prämie | Einheitsprämie je Region, Altersgruppe und Modell | kann nach Alter, Geschlecht und Risiko abgestuft sein |
| Kündigung | gesetzliche Fristen, etwa 30. November auf Ende Jahr | Fristen gemäss Vertrag und Versicherungsbedingungen |
| Aufsicht | BAG | FINMA |
Grundversicherung und Zusatzversicherung im Vergleich. Quelle: BAG, Ratgeber Obligatorische Krankenversicherung; BAG, Zusatzversicherungen; KVG; VVG.
Mehr zu den Unterschieden findest du im Ratgeber Grundversicherung und Zusatzversicherung: der Unterschied.
Welche Arten von Zusatzversicherungen gibt es?
Die Kassen bündeln ihre Zusatzleistungen in eigenen Produkten mit eigenen Namen. Inhaltlich lassen sich fast alle Angebote diesen Bereichen zuordnen:
- Ambulante Zusatzversicherung: Beiträge an Leistungen ausserhalb des Spitals, die die Grundversicherung nicht oder nur teilweise zahlt, etwa nicht kassenpflichtige Medikamente, Prävention oder Transporte. Details im Beitrag zur ambulanten Zusatzversicherung.
- Spitalzusatzversicherung: Stufen allgemeine Abteilung ganze Schweiz, halbprivat und privat. Sie bringt mehr Wahl bei Spital, Zimmer und Arzt. Alles dazu im Ratgeber Spitalzusatzversicherung.
- Zahnzusatzversicherung: Die Grundversicherung zahlt gewöhnliche Zahnbehandlungen wie Kontrollen, Füllungen oder Dentalhygiene nicht. Besonders gefragt ist die Deckung für Zahnkorrekturen bei Kindern. Siehe Zahnzusatzversicherung.
- Ausland und Reise: Die Grundversicherung zahlt Notfallbehandlungen ausserhalb von EU, EFTA und UK höchstens bis zum doppelten Betrag der gleichen Behandlung in der Schweiz. Für Länder wie die USA kann eine Reiseversicherung nötig sein. Mehr unter Auslandskrankenversicherung.
- Alternativ- und Komplementärmedizin: Beiträge an Methoden und Therapeuten, die nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden können, etwa Osteopathie.
- Brillen und Kontaktlinsen: Die Grundversicherung beteiligt sich nur begrenzt an Sehhilfen. Die Zusatzversicherung gibt einen Beitrag, je nach Kasse mit einem Höchstbetrag pro Zeitraum.
Wie hoch die Beiträge sind und welche Therapeuten anerkannt werden, steht in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Kasse. Vergleiche deshalb die Leistungen, nicht nur die Prämie.
Welche Zusatzversicherung passt zu wem?
Nicht jede Deckung lohnt sich für alle. Die folgende Übersicht ist eine Orientierung, keine Beratung für den Einzelfall:
| Lebenslage | Oft sinnvoll | Oft verzichtbar oder prüfen |
|---|---|---|
| Kinder | Zahnkorrektur, ambulante Zusatzversicherung, früh abschliessen | Spital privat |
| Junge Erwachsene, gesund | Reise- und Auslanddeckung, ambulante Grunddeckung | Spital privat, teure Kombipakete |
| Familien mit Kinderwunsch | Spitalzusatz vor der Schwangerschaft abschliessen, Wartefristen prüfen | Pakete mit Leistungen, die du nicht nutzt |
| Vielreisende | Auslanddeckung mit weltweiter Notfall- und Rückreiseleistung | doppelte Reisedeckung über Kreditkarte prüfen |
| Wer Wert auf Arztwahl und Ruhe im Spital legt | Spital halbprivat oder privat, eventuell als Flex-Variante | Allgemein ganze Schweiz, wenn schon halbprivat vorhanden |
| Ab rund 55 Jahren | bestehende Verträge behalten, nur mit neuer Zusage kündigen | Neuabschluss wird oft schwieriger oder teurer |
Welche Zusatzversicherung für wen: Orientierung nach Lebenslage. Leistungsumfang je nach Kasse verschieden.
Ob sich eine Zusatzversicherung für dich rechnet, zeigt der Ratgeber Welche Zusatzversicherung ist sinnvoll?
Wie funktionieren Gesundheitsprüfung, Vorbehalte und Ablehnung?
Beim Antrag musst du einen Fragebogen zu deiner Gesundheit ausfüllen. Das VVG verlangt, dass du alle Tatsachen, nach denen die Kasse fragt, vollständig und richtig angibst, soweit du sie kennst oder kennen musst (Art. 4 VVG). Die Kasse hat danach drei Möglichkeiten:
- Aufnahme ohne Einschränkung.
- Aufnahme mit Vorbehalt: Eine bestimmte Krankheit oder ein Körperteil ist von der Deckung ausgeschlossen. Laut FINMA sind auch zeitlich unbeschränkte Vorbehalte zulässig, sie müssen aber klar aus den Vertragsdokumenten hervorgehen.
- Ablehnung: In der Zusatzversicherung gibt es keine Aufnahmepflicht.
Verschweigst du eine erfragte Krankheit, darf die Kasse den Vertrag innert vier Wochen, nachdem sie davon erfahren hat, kündigen. Für Schäden, die mit der verschwiegenen Tatsache zusammenhängen, entfällt dann die Leistungspflicht (Art. 6 VVG). Wie du den Fragebogen richtig ausfüllst, erklärt der Ratgeber zur Gesundheitsprüfung. Die rechtlichen Grundlagen fasst der Beitrag VVG einfach erklärt zusammen.
Darfst du Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Kassen haben?
Ja. Grund- und Zusatzversicherung sind getrennte Verträge. Du kannst die Grundversicherung jedes Jahr zur günstigsten Kasse wechseln und die Zusatzversicherung bei der bisherigen Kasse behalten. Das KVG schützt dich dabei: Die bisherige Kasse darf dich nicht zwingen, beim Wechsel auch die Zusatzversicherung zu kündigen, und sie darf diese nicht allein wegen des Wechsels kündigen (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG). Manche Kassen gewähren Rabatte nur, wenn beide Verträge bei ihr sind. Rechne deshalb die Summe beider Prämien aus.
Welche Kündigungsfristen gelten für die Zusatzversicherung?
Die Kündigungsfrist steht in deinem Vertrag und in den Versicherungsbedingungen. Sie weicht laut BAG in der Regel von der Frist der Grundversicherung ab. Viele Verträge laufen über ein oder mehrere Jahre und verlängern sich automatisch. Unabhängig davon garantiert dir das VVG: Einen länger laufenden Vertrag kannst du auf das Ende des dritten Jahres und danach jedes Jahr mit drei Monaten Frist kündigen (Art. 35a VVG).
Wichtig ist die Gegenrichtung: In der Krankenzusatzversicherung steht das ordentliche Kündigungsrecht und das Kündigungsrecht nach einem Schadenfall nur dir zu, nicht der Kasse (Art. 35a Abs. 4 VVG). Erhöht die Kasse die Prämie, hast du in der Regel ein Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Erhöhung. Kündige nie, bevor du die schriftliche Zusage einer neuen Kasse hast. Das Vorgehen Schritt für Schritt findest du unter Zusatzversicherung kündigen.
Widerruf nach Abschluss: Einen neuen Antrag kannst du innert 14 Tagen widerrufen, schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht (Art. 2a VVG).
Wer beaufsichtigt die Zusatzversicherungen?
Zuständig ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, nicht das BAG. Die FINMA genehmigt die Tarife, bevor ein Produkt auf den Markt kommt, und achtet darauf, dass die Prämien nicht missbräuchlich hoch sind. Bereits bewilligte Prämien dürfen in der Regel nur wegen eines allgemeinen Anstiegs der Schadenkosten erhöht werden. Bei Streit mit deiner Kasse berät die Ombudsstelle Krankenversicherung kostenlos, auch bei Zusatzversicherungen.
Häufige Fragen zur Zusatzversicherung Schweiz
Darf ich die Grundversicherung und die Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Krankenkassen haben?
Ja, das ist ausdrücklich erlaubt. Es sind zwei getrennte Verträge. Wechselst du nur die Grundversicherung, darf die bisherige Kasse deine Zusatzversicherung deswegen nicht kündigen.
Wann darf eine Krankenkasse mich für eine Zusatzversicherung ablehnen?
Grundsätzlich immer, denn in der Zusatzversicherung gibt es keine Aufnahmepflicht. Nach einer Ablehnung kannst du es bei einer anderen Kasse versuchen oder ein Produkt mit weniger Leistungen beantragen. Die Grundversicherung muss dich dagegen immer aufnehmen.
Wo sehe ich, ob meine Zusatzversicherung einen Vorbehalt gemacht hat?
In deiner Police oder im Aufnahmeschreiben. Ein Vorbehalt muss laut FINMA klar aus den Vertragsdokumenten hervorgehen. Findest du nichts, frag deine Kasse schriftlich nach.
Kann ich mit 71 noch eine Zusatzversicherung abschliessen?
Möglich ist es, aber nicht garantiert. Weil keine Aufnahmepflicht besteht, nehmen viele Kassen ältere Personen für bestimmte Produkte nicht mehr auf oder bringen Vorbehalte an. Laut Priminfo trifft das besonders Personen ab 55 bis 65 Jahren, deshalb solltest du bestehende Verträge nicht leichtfertig kündigen.
Kann die Krankenkasse meine Zusatzversicherung kündigen?
Nein, ordentlich nicht. In der Krankenzusatzversicherung steht das ordentliche Kündigungsrecht nur dir zu. Die Kasse kann aber kündigen, wenn du im Gesundheitsfragebogen eine erfragte Krankheit verschwiegen hast.
Was kann ich tun, wenn meine Zusatzversicherung für 2027 viel teurer wird?
Prüfe das Schreiben zur Prämienerhöhung: In der Regel hast du dann ein Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Erhöhung, die Frist steht im Schreiben oder in den Versicherungsbedingungen. Lass dir vorher von einer neuen Kasse die Aufnahme schriftlich bestätigen. Oft hilft auch, das Produkt auf eine tiefere Stufe zu wechseln.
Gibt es eine Bedenkzeit, nachdem ich den Antrag unterschrieben habe?
Ja, 14 Tage. So lange kannst du deinen Antrag nach Art. 2a VVG widerrufen. Die Frist beginnt, sobald du den Vertrag beantragt oder angenommen hast.
Quellen und Stand
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Zusatzversicherungen
- BAG: Ratgeber «Die obligatorische Krankenversicherung», Kapitel Begriffe, Ausland und Versichererwechsel
- BAG: Faktenblatt Versichererwechsel (Prämien 2026)
- Priminfo (BAG): Zusatzversicherungen
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 2a, 4, 6 und 35a
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7 Abs. 7 und 8
- FINMA: Faktenblatt «Die FINMA und die Krankenzusatzversicherung»
- FINMA: Häufige Fragen zur Krankenzusatzversicherung
- ch.ch: Leistungen der Krankenkasse und Zusatzversicherungen
- Ombudsstelle Krankenversicherung: Angebot
Maik Möhring – Vergleich, Markt, Profile (Lead/SEO).


