Franchise Krankenkasse kurz erklärt: Die Franchise ist der feste Betrag, den du in der Grundversicherung pro Kalenderjahr selbst bezahlst, bevor sich die Kasse an den Kosten beteiligt. Erwachsene wählen zwischen 300 und 2’500 Franken, Kinder zwischen 0 und 600 Franken. Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie, doch der Rabatt ist gesetzlich begrenzt. Hier findest du alle Stufen, die Höchstrabatte, die Gewinnschwelle zwischen 300 und 2’500 Franken, die Fristen für 2027 und die Leistungen, für die keine Franchise anfällt.
Wie funktioniert die Franchise bei der Krankenkasse?
Die Kostenbeteiligung in der Grundversicherung besteht aus zwei Teilen (Art. 64 KVG): Zuerst zahlst du die Franchise vollständig selbst. Danach übernimmst du 10 Prozent der weiteren Kosten als Selbstbehalt, höchstens 700 Franken pro Jahr für Erwachsene und 350 Franken für Kinder. Bei einem Spitalaufenthalt kommt ein Beitrag von 15 Franken pro Tag dazu, er ist nicht Teil der Franchise. Massgebend ist das Behandlungsdatum (Art. 103 KVV): Eine Rechnung vom Dezember zählt zur Franchise des alten Jahres, auch wenn sie erst im Januar eintrifft.
Die Franchise gegen Krankheitskosten zu versichern, ist verboten. Weder eine Kasse noch eine private Versicherung darf die Kostenbeteiligung übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).
Franchise Krankenkasse: Welche Stufen gibt es und wie viel Rabatt ist erlaubt?
Für Erwachsene und junge Erwachsene gilt die ordentliche Franchise von 300 Franken, dazu kommen die Wahlfranchisen 500, 1’000, 1’500, 2’000 und 2’500 Franken (Art. 93 KVV). Die Kassen müssen nicht alle Stufen anbieten. Laut Bundesrat hatten 2024 45 Prozent der Erwachsenen die Mindestfranchise und 55 Prozent eine Wahlfranchise.
Den Rabatt legt jede Kasse selbst fest, aber mit zwei Obergrenzen: Die Prämienreduktion darf pro Jahr höchstens 70 Prozent des zusätzlichen Risikos betragen, das du mit der höheren Franchise übernimmst (Art. 95 Abs. 2bis KVV). Und die Prämie muss mindestens 50 Prozent der ordentlichen Prämie mit Unfalldeckung betragen (Art. 90c KVV). Diese Mindestprämie kann den Rabatt zusätzlich kürzen, wenn du eine hohe Franchise mit einem Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell kombinierst.
| Franchise | Zusätzliches Risiko gegenüber 300 | Höchstrabatt pro Jahr | Maximal selbst bezahlt (Franchise plus Selbstbehalt) |
|---|---|---|---|
| 300 Franken (ordentlich) | 0 | 0 | 1’000 Franken |
| 500 Franken | 200 Franken | 140 Franken | 1’200 Franken |
| 1’000 Franken | 700 Franken | 490 Franken | 1’700 Franken |
| 1’500 Franken | 1’200 Franken | 840 Franken | 2’200 Franken |
| 2’000 Franken | 1’700 Franken | 1’190 Franken | 2’700 Franken |
| 2’500 Franken | 2’200 Franken | 1’540 Franken | 3’200 Franken |
Franchisestufen für Erwachsene: gesetzlicher Höchstrabatt und maximale Kostenbeteiligung pro Jahr. Quelle: Art. 93, 95 und 103 KVV; BAG-Ratgeber Obligatorische Krankenversicherung.
Die Tabelle zeigt das Grundprinzip: Du übernimmst mit jeder höheren Stufe mehr Risiko, als du im besten Fall an Rabatt erhältst. Was deine Kasse tatsächlich gibt, siehst du im Prämienrechner für deine Gemeinde und dein Alter.
Ab welchen Kosten lohnt sich 300 statt 2’500 Franken?
Entscheidend ist die Summe aus Prämie und Kostenbeteiligung. Solange deine Gesundheitskosten unter der gewählten Franchise bleiben, gilt eine einfache Faustformel: Gewinnschwelle = 300 Franken + Prämienrabatt pro Jahr geteilt durch 0,9. Liegen deine jährlichen Kosten über dieser Schwelle, fährst du mit der Franchise 300 besser.
| Rabatt der Kasse für 2’500 statt 300 (pro Jahr) | Franchise 300 lohnt sich ab Kosten von | Mehrkosten mit 2’500 bei sehr hohen Kosten |
|---|---|---|
| 1’540 Franken (gesetzliches Maximum) | rund 2’010 Franken | 660 Franken |
| 1’200 Franken | rund 1’630 Franken | 1’000 Franken |
| 900 Franken | 1’300 Franken | 1’300 Franken |
| 600 Franken | rund 970 Franken | 1’600 Franken |
Gewinnschwelle zwischen Franchise 300 und 2’500 je nach Rabatt deiner Kasse. Eigene Berechnung nach Art. 64 KVG und Art. 103 KVV.
Die letzte Spalte gilt, sobald du mit beiden Franchisen den maximalen Selbstbehalt erreichst, also ab 9’500 Franken Kosten im Jahr: Dann zahlst du mit 2’500 genau 2’200 Franken mehr Kostenbeteiligung, abzüglich des Rabatts. Wer regelmässig Medikamente braucht, eine Therapie macht oder eine Operation plant, ist mit 300 Franken meist besser bedient. Wer gesund ist und die 2’500 Franken im Notfall bezahlen kann, spart mit der höchsten Stufe. Die Stufe 2’000 folgt derselben Logik: höchstens 1’190 Franken Rabatt für 1’700 Franken zusätzliches Risiko.
Bis wann kannst du die Franchise für 2027 ändern?
Die Franchise lässt sich nur auf den 1. Januar ändern (Art. 94 KVV), unter dem Jahr nie. Für 2027 gelten diese Termine, massgebend ist jeweils der Eingang bei der Kasse:
- Tiefere Franchise, etwa von 2’500 auf 300 Franken: schriftlich bis Montag, 30. November 2026.
- Höhere Franchise, etwa von 300 auf 2’500 Franken: schriftlich bis 31. Dezember 2026.
- Kassenwechsel: Kündigung bis 30. November 2026, die gewünschte Franchise gibst du bei der Anmeldung an.
Die neuen Prämien muss dir deine Kasse bis 31. Oktober mitteilen. Mit einer Wahlfranchise kannst du die Kasse nur auf Ende Jahr wechseln, der Wechsel auf 1. Juli steht nur im Standardmodell mit Franchise 300 offen. Musterbrief und Details findest du im Ratgeber Franchise ändern.
Welche Franchise gilt für Kinder und junge Erwachsene?
Kinder bis 18 Jahre haben keine ordentliche Franchise (Art. 64 Abs. 4 KVG). Freiwillig sind 100, 200, 300, 400, 500 oder 600 Franken möglich. Auch hier gilt die 70-Prozent-Regel: höchstens 70 Franken Rabatt pro 100 Franken Franchise, bei 600 Franken also maximal 420 Franken im Jahr. Sind mehrere Kinder bei derselben Kasse versichert, ist ihre Kostenbeteiligung gedeckelt. Mit Wahlfranchise zahlst du für alle Kinder zusammen höchstens das Doppelte des Höchstbetrags pro Kind (Art. 93 Abs. 3 KVV), bei 600 Franken Franchise also höchstens 1’900 Franken.
Junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren haben dieselben Stufen wie Erwachsene, also mindestens 300 Franken. Die Kassen dürfen ihnen aber andere Rabatte gewähren. Die Altersgruppen richten sich nach dem Geburtsjahr (Art. 91 Abs. 3 KVV). Im Jahr, in dem du 19 wirst, gilt also bereits die Franchise für Erwachsene. Gerade für gesunde junge Erwachsene ist eine hohe Franchise oft günstig, sofern Reserven vorhanden sind.
Für welche Leistungen zahlst du keine Franchise?
- Mutterschaft: Für die Mutterschaftsleistungen wie Kontrolluntersuchungen und Geburt gibt es keine Kostenbeteiligung. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt sind auch alle übrigen ärztlichen Leistungen von Franchise und Selbstbehalt befreit (Art. 64 Abs. 7 KVG), und der Spitalbeitrag entfällt (Art. 104 KVV). Mehr dazu unter Grundversicherung und Mutterschaft.
- Impfungen seit 2026: Seit 1. Januar 2026 wird auf die von der Grundversicherung bezahlten Impfungen und die Impfberatung keine Franchise erhoben, sofern sie im Rahmen eines nationalen Präventionsprogramms erfolgen (Art. 12a Abs. 4 KLV). Der Selbstbehalt von 10 Prozent bleibt. Reise- und berufsbedingte Impfungen zahlt die Grundversicherung gar nicht.
- Früherkennungsprogramme: Keine Franchise fällt an für die Screening-Mammografie ab 50 Jahren in einem anerkannten Programm sowie für die Darmkrebs-Früherkennung von 50 bis 74 Jahren, wenn sie in einem kantonalen Programm erfolgt (Art. 12e KLV). Die Liste der Kantone steht in der Verordnung.
Häufige Fragen zur Franchise bei der Krankenkasse
Bis wann kann ich meine Franchise für das nächste Jahr herabsetzen?
Bis Montag, 30. November 2026, für eine tiefere Franchise ab 2027. Die schriftliche Meldung muss an diesem Tag bei der Kasse sein, der Poststempel genügt nicht. Schick sie am besten bis Mitte November eingeschrieben.
Bis wann kann ich die Franchise bei meiner Krankenkasse erhöhen?
Bis 31. Dezember 2026. Die höhere Franchise gilt dann ab 1. Januar 2027 für mindestens ein Jahr.
Kann ich meine Franchise während des Jahres ändern, und wie oft geht das?
Nein, unter dem Jahr ist keine Änderung möglich. Du kannst die Franchise einmal pro Jahr auf den 1. Januar anpassen, auch nicht nachträglich, wenn plötzlich hohe Kosten anfallen.
Wie viel spare ich mit der maximalen Franchise von 2’500 Franken?
Höchstens 1’540 Franken pro Jahr gegenüber der Franchise 300, mehr erlaubt das Gesetz nicht. Die meisten Angebote geben den Höchstrabatt, manche Kassen weniger, vor allem in alternativen Modellen. Bei der Franchise 2’500 beträgt der Rabatt 2026 im Median aller Angebote 1’540 Franken (eigene Auswertung der BAG-Prämien). Dafür trägst du bis zu 2’200 Franken mehr Kosten selbst.
Lohnt sich für mich eine Franchise von 1’000 Franken?
Nur wenn deine Gesundheitskosten pro Jahr unter rund 850 Franken bleiben. Die Kasse darf für 1’000 statt 300 Franken höchstens 490 Franken Rabatt geben, du übernimmst dafür bis zu 700 Franken mehr. Bei kleinerem Rabatt sinkt die Schwelle entsprechend.
Muss ich seit 2026 für Impfungen noch die Franchise bezahlen?
Nein, für Impfungen, die die Grundversicherung übernimmt und die im Rahmen eines nationalen Präventionsprogramms erfolgen, gibt es seit 1. Januar 2026 keine Franchise mehr. Den Selbstbehalt von 10 Prozent zahlst du weiterhin.
Wird die Franchise bei der Krankenkasse im Jahr 2027 erhöht?
Nein, für 2027 gelten weiterhin die Stufen von 300 bis 2’500 Franken. Der Bundesrat hat im März 2026 eine Erhöhung der Mindestfranchise von 300 auf 400 Franken in die Vernehmlassung geschickt, ein Termin für das Inkrafttreten steht nicht fest. Den Stand der Diskussion findest du unter Mindestfranchise erhöhen.
Quellen und Stand
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64, Fassung vom 1. Juli 2026
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 90c, 91, 93, 94, 95, 103 und 104, Fassung vom 1. August 2026
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 12a und 12e, Fassung vom 1. August 2026
- BAG: Ratgeber «Die obligatorische Krankenversicherung» (Ausgabe 2025), Kapitel Sparmöglichkeiten
- BAG: Faktenblatt Wechsel der Krankenkasse (Prämien 2026)
- BAG: Impfungen ab dem 1. Januar 2026 von der Franchise befreit und Kostenübernahme bei prophylaktischen Impfungen
- Bundesrat: Erhöhung der Mindestfranchise in der Vernehmlassung, 13. März 2026
- BAG: Franchisenrechner Priminfo
Sandra Keller – Grundversicherung, Zusatzversicherung (KVG/VVG).


