Eine Auslandskrankenversicherung brauchst du in der Schweiz nicht zwingend, aber für Reisen ausserhalb Europas ist sie sinnvoll. Die Grundversicherung zahlt Notfälle weltweit, ausserhalb von EU, EFTA und Grossbritannien aber höchstens den doppelten Betrag dessen, was die Behandlung in der Schweiz kosten würde. In Europa bist du mit der Europäischen Krankenversicherungskarte gleich gestellt wie die Einheimischen. Rücktransport, Rettung und teure Privatspitäler deckt die Grundversicherung dagegen kaum. Eine Auslandskrankenversicherung Schweiz schliesst diese Lücken als freiwillige Zusatzversicherung.
Was deckt die Grundversicherung im Ausland?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG gilt auch auf Reisen. Sie übernimmt Behandlungen, die in einem Notfall im Ausland nötig werden (Art. 36 Abs. 2 KVV). Ein Notfall liegt vor, wenn du bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eine Behandlung brauchst und die Rückreise in die Schweiz nicht angemessen ist. Reist du dagegen bewusst ins Ausland, um dich dort behandeln zu lassen, ist das kein Notfall.
Wie viel die Kasse zahlt, hängt vom Reiseland ab:
| Situation | Was die Grundversicherung zahlt | Wo die Lücke liegt |
|---|---|---|
| Notfall in EU, EFTA oder Grossbritannien | Medizinisch notwendige Leistungen wie für Einheimische, mit der Europäischen Krankenversicherungskarte | Kostenbeteiligung nach Landesrecht, Privatärzte und Privatkliniken, Rettung und Rückführung |
| Ambulanter Notfall ausserhalb Europas | Höchstens das Doppelte der Kosten in der Schweiz | Alles über dem doppelten Schweizer Tarif |
| Spitalaufenthalt ausserhalb Europas | Laut BAG höchstens 90 Prozent der Kosten, die derselbe Spitalaufenthalt in der Schweiz verursachen würde | In Ländern wie den USA oft der grösste Teil der Rechnung |
| Transport und Rettung | Die Hälfte an medizinisch nötige Transporte, bei Notfällen ausserhalb Europas laut BAG bis 1’000 Franken im Jahr. Rettungen nur in der Schweiz | Bergung, Helikopter, Rückflug in die Schweiz |
| Geplante Behandlung im Ausland | Grundsätzlich nichts, ausser die Leistung ist in der Schweiz nicht erhältlich und die Kasse stimmt vorher zu | Die ganze Rechnung |
Leistungen der Grundversicherung bei Notfällen im Ausland. Quellen: Art. 36 KVV; BAG, Leistungen im Ausland und Ratgeber Obligatorische Krankenversicherung.
Warum bei Spitalaufenthalten nur 90 Prozent? In der Schweiz zahlt der Wohnkanton mindestens 55 Prozent der stationären Kosten. Diesen Anteil übernimmt im Ausland niemand, deshalb vergütet die Kasse auch mit dem doppelten Tarif weniger als den Schweizer Gesamtpreis. Franchise und Selbstbehalt fallen wie zu Hause an. Was die Grundversicherung sonst alles zahlt, zeigt die Übersicht KVG-Leistungen.
Wie funktioniert die Europäische Krankenversicherungskarte?
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) steht auf der Rückseite deiner Versichertenkarte. In den Staaten der EU und der EFTA sowie in Grossbritannien hast du damit Anspruch auf alle Sachleistungen, die medizinisch notwendig sind, gemessen an der Art der Leistung und der geplanten Aufenthaltsdauer. Du wirst behandelt wie eine Person, die dort versichert ist.
Das hat zwei Folgen. Erstens gilt die Kostenbeteiligung des Reiselandes, nicht die schweizerische. Zweitens deckt die Karte nur das staatliche System. Behandlungen bei privaten Ärzten und in Privatkliniken sind nicht eingeschlossen, ebenso wenig Notfallrettung und Rückführung ins Heimatland. Je nach Land bezahlst du die Rechnung vor Ort zuerst selbst und forderst das Geld danach von deiner Kasse zurück. Bewahre deshalb alle Belege auf. Mehr zum Vorgehen im Ernstfall erklärt der Ratgeber Notfall im Ausland.
Wann brauchst du eine Auslandskrankenversicherung Schweiz zusätzlich?
Das BAG empfiehlt eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung für Reisen ausserhalb von EU, EFTA und Grossbritannien, besonders in Länder mit hohen Gesundheitskosten wie die USA, Kanada oder Japan. Der doppelte Schweizer Tarif reicht dort oft nicht, um eine Spitalrechnung zu begleichen. Die Differenz trägst du ohne Zusatzversicherung selbst.
Auch in Europa kann eine Zusatzdeckung sinnvoll sein, vor allem wegen der Transportkosten. Eine Bergung nach einem Skiunfall in Österreich oder ein Rückflug im Ambulanzjet fallen nicht unter die Europäische Krankenversicherungskarte. Viele Reiseversicherungen decken deshalb neben den Heilungskosten auch Rettung, Suchaktionen und einen medizinisch begründeten Rücktransport. Welche Varianten es dafür gibt, zeigt der Beitrag Zusatzversicherung für Transport und Rettung.
Beim Abschluss lohnt sich ein Blick auf diese Punkte:
- Heilungskosten: Deckt die Police die Differenz zwischen Grundversicherung und tatsächlichen Kosten weltweit, oder nur in bestimmten Regionen?
- Rücktransport und Rettung: Ist ein medizinisch sinnvoller Rücktransport in die Schweiz eingeschlossen, und bis zu welchem Betrag?
- Reisedauer: Viele Reiseversicherungen gelten nur für Reisen bis zu einer bestimmten Anzahl Wochen. Für ein Sabbatical oder eine Weltreise brauchst du oft eine andere Lösung.
- Notrufzentrale: Eine Assistance-Nummer, die rund um die Uhr erreichbar ist, klärt im Notfall die Kostengutsprache mit dem Spital.
- Doppelte Deckung: Prüfe, ob du über eine Kreditkarte, einen Automobilclub oder eine bestehende Zusatzversicherung bereits versichert bist.
Reise- und Auslandsversicherungen sind Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Anders als in der Grundversicherung dürfen die Anbieter Gesundheitsfragen stellen und Anträge ablehnen. Wie das funktioniert, erklärt der Beitrag VVG-Zusatzversicherung.
Ferien, Weltreise oder Auswandern: Was gilt wann?
Entscheidend ist, wo dein Wohnsitz liegt. Solange du in der Schweiz wohnst, bleibst du hier versicherungspflichtig, auch auf einer langen Reise.
- Ferien und Geschäftsreisen: Die Grundversicherung läuft weiter. Notfälle sind nach den Regeln oben gedeckt.
- Weltreise oder Sabbatical ohne Wohnsitz im Ausland: Du bleibst versicherungspflichtig. Die Grundversicherung kann laut BAG weder gekündigt noch unterbrochen werden. Die Prämie läuft also weiter, und die Deckung im Ausland bleibt auf Notfälle beschränkt.
- Entsendung durch den Arbeitgeber: Wer von einem Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz ins Ausland entsandt wird, bleibt zwei Jahre in der Schweiz versichert. Auf Gesuch verlängert die Kasse auf insgesamt sechs Jahre (Art. 4 KVV). Staatsverträge können andere Fristen vorsehen.
- Auswandern: Verlegst du deinen Wohnsitz ins Ausland, endet die obligatorische Krankenversicherung grundsätzlich mit der Abreise. Ausnahmen gibt es aufgrund internationaler Abkommen, etwa für Rentnerinnen und Rentner mit Schweizer Rente in der EU oder für Grenzgänger.
Ziehst du ausserhalb von EU, EFTA und Grossbritannien, können dir Krankenversicherer eine Fortsetzung des Schutzes auf vertraglicher Basis anbieten. Das ist dann keine Grundversicherung mehr, sondern ein privater Vertrag mit eigenen Prämien und Bedingungen. Was du vor dem Wegzug erledigen musst, steht im Ratgeber Wegzug aus der Schweiz.
Was tun, wenn du im Ausland krank wirst?
- Versorgung zuerst: Im Notfall rufst du den lokalen Rettungsdienst oder gehst ins nächste geeignete Spital. Die Behandlung geht jeder Kostenfrage vor.
- Karte vorweisen: In EU, EFTA und Grossbritannien zeigst du die Versichertenkarte mit der EKVK auf der Rückseite und fragst nach einer Einrichtung des staatlichen Systems.
- Versicherung informieren: Bei einem Spitaleintritt meldest du dich möglichst früh bei deiner Kasse oder der Notrufzentrale deiner Reiseversicherung. Sie kann Kostengutsprachen erteilen und einen Rücktransport organisieren.
- Belege sammeln: Rechnungen, Arztberichte und Zahlungsbelege brauchst du für die Rückerstattung zu Hause.
Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung
Ist eine Auslandskrankenversicherung in der Schweiz obligatorisch?
Nein. Obligatorisch ist nur die Grundversicherung, und sie deckt Notfälle auch im Ausland. Eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung ist freiwillig. Das BAG empfiehlt sie für Reisen ausserhalb von EU, EFTA und Grossbritannien.
Wie viel zahlt meine Schweizer Grundversicherung bei einem Notfall in den USA oder in Australien?
Höchstens den doppelten Betrag dessen, was dieselbe Behandlung in der Schweiz kosten würde. Bei einem Spitalaufenthalt sind das laut BAG höchstens 90 Prozent der Schweizer Kosten. Den Rest der Rechnung trägst du ohne Zusatzversicherung selbst.
Wo finde ich meine Europäische Krankenversicherungskarte?
Auf der Rückseite deiner Versichertenkarte der Grundversicherung.
Zahlt die Grundversicherung den Rücktransport in die Schweiz?
Kaum. An medizinisch nötige Transporte zahlt sie nur die Hälfte und nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Beiträge an Rettungen gibt es nur in der Schweiz. Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt Rettung und Rückführung ebenfalls nicht.
Muss ich die Grundversicherung für eine Weltreise kündigen?
Nein, das geht gar nicht. Solange dein Wohnsitz in der Schweiz bleibt, bist du hier versicherungspflichtig. Erst wenn du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst, endet die Grundversicherung mit der Abreise.
Kann ich mich für eine geplante Operation im Ausland versichern lassen?
Über die Grundversicherung nur in Ausnahmefällen, etwa wenn die Behandlung in der Schweiz nicht angeboten wird. Dafür braucht es vorher einen Antrag bei der Kasse. Reist du nur wegen einer Behandlung ins Ausland, gilt das nicht als Notfall.
Zahlt meine Grundversicherung, wenn ich in den Ferien im Ausland krank werde?
Ja, bei Notfällen. In EU- und EFTA-Staaten gilt die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite deiner Versichertenkarte. Ausserhalb Europas übernimmt die Grundversicherung Notfallbehandlungen höchstens bis zum doppelten Betrag, den die Behandlung in der Schweiz kosten würde. Für teure Länder und für den Rücktransport brauchst du eine Zusatzversicherung.
Quellen und Stand
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 1, 4 und 36
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 26 und 27
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Leistungen im Ausland für Versicherte mit Wohnsitz in der Schweiz
- BAG: Touristinnen und Touristen im Ausland und Weltreisende
- BAG: Versicherungspflicht und Wegzug ins Ausland
- BAG: Ratgeber Die obligatorische Krankenversicherung (Stand 1. Januar 2026)
- Europäische Union, Your Europe: Gesundheitsversorgung bei vorübergehendem Aufenthalt
Maik Möhring – Vergleich, Markt, Profile (Lead/SEO).


