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Gesundheit

Medikamentenpreise in der Schweiz: wie sie entstehen und wie du mit Generika sparst

Wie das BAG Medikamentenpreise festlegt, Preisabstände für Generika und Biosimilars, 40 % Selbstbehalt und konkrete Spartipps.

Von Nadine Forster9 Min. LesezeitStand 25.09.2026
Generika Medikamente sparen in der Schweiz: Eine Person hält eine Medikamentenpackung mit generischem Label in einer Apotheke.
Generika bieten die gleiche Wirksamkeit zu oft deutlich tieferen Praemien als Originale.

Medikamentenpreise in der Schweiz legt für kassenpflichtige Arzneimittel das Bundesamt für Gesundheit (BAG) fest: Es vergleicht den Preis mit neun europäischen Ländern und mit anderen Medikamenten für dieselbe Krankheit und prüft alle Preise alle drei Jahre. Generika müssen bei der Aufnahme in die Spezialitätenliste je nach Marktvolumen 20 bis 70 Prozent günstiger sein als das Original. Wer ein zu teures Original bezieht, obwohl ein günstigeres Präparat erhältlich ist, zahlt 40 statt 10 Prozent Selbstbehalt. Hier erfährst du, wie ein Preis entsteht, wie viel günstiger Generika und Biosimilars sein müssen und wie du konkret sparst.

Wie entstehen Medikamentenpreise in der Schweiz?

Damit die Grundversicherung ein Medikament bezahlt, braucht es zwei Schritte: Swissmedic lässt es zu, und das BAG nimmt es in die Spezialitätenliste (SL) auf (Art. 52 KVG, Art. 65 KVV). Die SL enthält die Medikamente, die die Grundversicherung im ambulanten Bereich vergütet, und legt für jede Packung einen Höchstpreis fest. Das BAG prüft dabei, ob das Arzneimittel wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist, und bezieht die Eidgenössische Arzneimittelkommission ein.

Für die Wirtschaftlichkeit nutzt das BAG zwei Vergleiche, die seit 2024 je zur Hälfte zählen (Art. 65b KVV):

  • Auslandpreisvergleich: Der Preis desselben Medikaments in Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, den Niederlanden, Österreich und Schweden (Art. 34abis KLV).
  • Therapeutischer Quervergleich: Der Preis anderer Medikamente, die in der Schweiz bereits für dieselbe Krankheit vergütet werden.

Der Preis, den du in der Apotheke siehst, ist der Publikumspreis. Er setzt sich aus dem Fabrikabgabepreis des Herstellers, dem Vertriebsanteil für Apotheke, Praxis oder Spital und der Mehrwertsteuer zusammen (Art. 67 KVV). Preiserhöhungen brauchen eine Bewilligung des BAG. Medikamente, die nicht auf der SL stehen, etwa viele rezeptfreie Mittel, bezahlt die Grundversicherung nicht, und ihr Preis ist nicht vom BAG festgelegt. Wann die Kasse ein Medikament übernimmt und was eine Limitation bedeutet, erklärt der Ratgeber Grundversicherung und Medikamente.

Wie oft überprüft das BAG die Preise?

Das BAG überprüft alle Medikamente der SL alle drei Jahre (Art. 65d KVV). Dazu teilt es sie nach therapeutischen Gruppen in drei Einheiten auf und prüft jedes Jahr eine davon. Ist der Preis zu hoch, verfügt es eine Senkung auf den 1. Dezember. Ein Originalpräparat wird zudem direkt nach Ablauf des Patents überprüft, dann zählen Forschungs- und Entwicklungskosten nicht mehr (Art. 65e KVV).

Bei der Überprüfung 2025 hat das BAG knapp 300 Medikamente für Herz-Kreislauf-, Atemwegs- und Infektionskrankheiten geprüft. Bei rund der Hälfte der Originale und rund 70 Prozent der Generika, Co-Marketing-Präparate und Biosimilars sanken die Preise per 1. Dezember 2025. Das BAG rechnet mit Einsparungen von mindestens 65 Millionen Franken, für den ganzen Zyklus 2023 bis 2025 mit mindestens 335 Millionen Franken.

Wie viel günstiger müssen Generika sein?

Generika sind Nachahmerpräparate mit chemischem Wirkstoff, die nach Ablauf des Patents auf den Markt kommen. Sie haben denselben Wirkstoff, dieselbe Darreichungsform und dieselbe Dosierung wie das Original und sind laut BAG genauso wirksam. Weil sie keine eigene Forschung und Entwicklung finanzieren müssen, schreibt der Bund einen Mindestabstand zum Preis des Originals vor. Je grösser der Umsatz des Originals, desto grösser der Abstand.

Jahresumsatz des Originals in der Schweiz Bei Aufnahme in die SL Bei der Überprüfung alle drei Jahre
bis 4 Millionen Franken mindestens 20 % günstiger mindestens 15 % günstiger
4 bis 8 Millionen Franken mindestens 40 % günstiger mindestens 25 % günstiger
8 bis 16 Millionen Franken mindestens 50 % günstiger mindestens 30 % günstiger
16 bis 25 Millionen Franken mindestens 60 % günstiger mindestens 35 % günstiger
über 25 Millionen Franken mindestens 70 % günstiger mindestens 40 % günstiger

Mindestabstand des Fabrikabgabepreises eines Generikums zum Originalpräparat. Quelle: Art. 65c und 65dbis KVV, in dieser Form seit 1. Januar 2024.

Die Abstände gelten für den Fabrikabgabepreis. Weil im Publikumspreis ein fester Zuschlag pro Packung steckt, kann der Unterschied an der Kasse der Apotheke kleiner ausfallen.

Was sind Biosimilars und wie viel sparen sie?

Biosimilars sind Nachahmerpräparate von biologischen Arzneimitteln, die in lebenden Zellen hergestellt werden, zum Beispiel Antikörper. Das Original heisst Referenzpräparat. Weil Entwicklung und Herstellung aufwendiger sind als bei Generika, sind die vorgeschriebenen Preisabstände kleiner: Bei der Aufnahme in die SL muss ein Biosimilar je nach Umsatz des Referenzpräparats 20, 25, 30 oder 35 Prozent günstiger sein (Art. 65cbis KVV), bei der Überprüfung 10 bis 20 Prozent. Seit 2024 gilt die Regel zum erhöhten Selbstbehalt auch für Biosimilars. Ob ein Wechsel für dich passt, besprichst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.

Wann zahlst du 40 Prozent Selbstbehalt?

Normalerweise zahlst du nach der Franchise 10 Prozent Selbstbehalt, höchstens 700 Franken pro Jahr (Kinder 350 Franken). Liegt der Preis eines Medikaments mindestens 10 Prozent über dem Durchschnitt des günstigsten Drittels aller Präparate mit demselben Wirkstoff, steigt der Selbstbehalt auf 40 Prozent (Art. 38a KLV). Das betrifft meist Originale, kann aber auch teure Generika oder Biosimilars treffen. Bis Ende 2023 lag dieser erhöhte Selbstbehalt bei 20 Prozent.

Verschreibt deine Ärztin das Original nachweisbar aus medizinischen Gründen, bleibt es bei 10 Prozent. Wie du die Markierung in der SL erkennst, wie die Grenzwerte berechnet werden und wie sich der höhere Selbstbehalt auf den Höchstbetrag anrechnet, zeigt der Ratgeber Medikamente in der Grundversicherung. Allgemein erklärt der Beitrag zum Selbstbehalt in der Grundversicherung die Kostenbeteiligung.

Warum sind Medikamente in der Schweiz so teuer?

Laut BAG hat die Schweiz im europäischen Vergleich die höchsten Medikamentenpreise und die höchsten Pro-Kopf-Kosten für Medikamente. Generika waren laut einem Faktenblatt des BAG von 2023 rund doppelt so teuer wie im Ausland. 2024 gab die Schweiz im ambulanten Bereich 9,2 Milliarden Franken für Medikamente aus, rund ein Fünftel der Kosten der Grundversicherung. Die Kosten der Medikamente in der Grundversicherung sind seit 2014 um über 50 Prozent gestiegen. Weil die Prämien den Kosten folgen, wirkt sich das direkt auf die steigenden Prämien aus. Wie die Medikamente ins Gesamtbild der Gesundheitskosten passen, erklärt der Beitrag Gesundheitssystem Schweiz einfach erklärt.

Der Bund will die Kosten weiter dämpfen. Das Parlament hat im März 2025 das Kostendämpfungspaket 2 verabschiedet, unter anderem mit Mengenrabatten für Medikamente mit sehr hohem Umsatz und gesetzlich verankerten Preismodellen. Die Vernehmlassung zu den Verordnungen lief vom 18. Februar bis 26. Mai 2026. Das BAG rechnet allein mit den Mengenrabatten mit Einsparungen von jährlich rund 350 Millionen Franken.

So sparst du bei Medikamenten

  1. Nach dem Generikum fragen: Frag bei jedem neuen Rezept, ob es ein Generikum oder Biosimilar gibt. Ärztin und Apotheke müssen dich informieren, wenn ein günstigeres Präparat verfügbar ist.
  2. Die Apotheke tauschen lassen: Stehen mehrere Präparate mit demselben Wirkstoff auf der SL, darf die Apotheke bei gleicher medizinischer Eignung ein günstigeres abgeben, sofern die Ärztin nicht ausdrücklich das Original verlangt (Art. 52a KVG). Tipps für das Gespräch findest du im Beitrag zur Beratung in der Apotheke.
  3. Selbstbehalt-Spalte prüfen: In der öffentlichen SL auf spezialitaetenliste.ch siehst du pro Packung, ob 10 oder 40 Prozent Selbstbehalt gelten.
  4. Nicht selbst absetzen: Wechsle bei Dauermedikamenten nur nach Rücksprache. Wenn medizinische Gründe gegen einen Wechsel sprechen, soll das auf dem Rezept stehen.
  5. Nicht-kassenpflichtige Mittel einplanen: Was nicht auf der SL steht, zahlst du selbst oder über eine Zusatzversicherung. Was diese leisten, zeigt der Beitrag Zusatzversicherung für Medikamente ausserhalb der KVG.
  6. Franchise passend wählen: Brauchst du regelmässig teure Medikamente, lohnt sich oft eine tiefe Franchise. Die Gewinnschwellen zeigt der Ratgeber zur Franchise.

Häufige Fragen zu Medikamentenpreisen in der Schweiz

Welchen Vorteil habe ich als Patientin oder Patient, wenn ich ein Generikum statt des Originals nehme?

Du zahlst weniger Kostenbeteiligung und vermeidest den erhöhten Selbstbehalt von 40 Prozent. Ein Generikum enthält denselben Wirkstoff in gleicher Form und Dosierung und ist laut BAG gleich wirksam, kostet aber je nach Umsatz des Originals mindestens 20 bis 70 Prozent weniger ab Fabrik. Solange du die Franchise nicht erreicht hast, spürst du den tieferen Preis direkt.

Wie legt das BAG den Preis eines neuen Medikaments fest?

Das BAG kombiniert zu gleichen Teilen den Auslandpreisvergleich mit neun europäischen Ländern und den therapeutischen Quervergleich mit Medikamenten für dieselbe Krankheit. Vorher muss Swissmedic das Medikament zugelassen haben. Der festgelegte Höchstpreis gilt dann für alle Apotheken, Praxen und Spitäler.

Sind Medikamente in der Schweiz teurer als im Ausland?

Ja, laut BAG hat die Schweiz in Europa die höchsten Medikamentenpreise. Bei Generika lag der Preis laut BAG 2023 rund doppelt so hoch wie im Ausland. Asiatische Länder gehören nicht zu den neun Referenzländern, mit denen das BAG die Preise vergleicht.

Welchen Einfluss hat die US-Preispolitik MFN auf die Medikamentenpreise in der Schweiz?

Das ist laut BAG noch offen: Die Umsetzung und die Auswirkungen der US-Meistbegünstigungspolitik (Most Favored Nation) sind mit grosser Unsicherheit behaftet. Vereinbarungen der US-Regierung mit grossen Pharmafirmen sehen vor, dass Schweizer Preise in den US-Preisvergleich einfliessen. Das BAG hält fest, dass höhere Preise in der Schweiz direkt höhere Prämien bedeuten würden.

Hat sich bei Generika und der Krankenkasse 2026 etwas geändert?

Nein, die wichtigsten Regeln gelten seit 1. Januar 2024: 40 Prozent Selbstbehalt für zu teure Präparate, grössere Preisabstände für Generika und neue Stufen für Biosimilars. 2026 lief die Vernehmlassung zu den Medikamenten-Massnahmen des Kostendämpfungspakets 2. In Kraft sind diese Verordnungen noch nicht.

Zahlt die Krankenkasse teure Medikamente für seltene Krankheiten, die nicht auf der Spezialitätenliste stehen?

Ja, im Einzelfall ist das möglich. Die Grundversicherung übernimmt solche Medikamente unter strengen Voraussetzungen, etwa wenn ein grosser therapeutischer Nutzen gegen eine tödliche oder schwere chronische Krankheit erwartet wird und es keine Alternative gibt (Art. 71a bis 71d KVV). Dafür braucht es eine vorgängige Kostengutsprache der Kasse nach Rücksprache mit dem Vertrauensarzt.

Muss ich das Generikum nehmen, wenn die Apotheke es mir anbietet?

Nein, du entscheidest selbst. Nimmst du aber ein Original, das über dem Grenzwert liegt, zahlst du 40 statt 10 Prozent Selbstbehalt, ausser die Ärztin hat es nachweisbar aus medizinischen Gründen verschrieben. Hat dein Versicherungsmodell den Bezug von Generika vorgeschrieben, gelten zusätzlich die Bedingungen deiner Kasse.

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Nadine Forster

Nadine Forster – Grenzgänger, Gesundheit, News.

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