Der Selbstbehalt in der Grundversicherung ist eine zentrale Komponente der Kostenbeteiligung im Schweizer Gesundheitssystem. Er regelt, wie viel du nach Abzug deiner Franchise selbst an medizinischen Behandlungen und Medikamenten zahlst. Das Verständnis dieser Regelung ist entscheidend, um deine Gesundheitskosten zu überblicken und Prämien optimal zu gestalten.
Der Selbstbehalt in der Grundversicherung ist der Anteil von 10 Prozent der Kosten, den du selbst tragen musst, nachdem du deine gewählte Franchise vollständig bezahlt hast. Dieser Betrag ist pro Kalenderjahr auf maximal CHF 700 für Erwachsene und CHF 350 für Kinder begrenzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Selbstbehalt beträgt gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) 10 Prozent der Kosten, die deine Franchise übersteigen.
- Für Erwachsene liegt der jährliche Maximalbetrag des Selbstbehalts bei CHF 700, für Kinder bei CHF 350 (Stand 7. Juni 2026).
- Diese Kostenbeteiligung kommt erst zum Tragen, nachdem du deine gewählte Franchise (z. B. CHF 300 bis CHF 2’500) vollständig bezahlt hast.
- Ziel ist es, Versicherte zur Mitverantwortung bei den Gesundheitskosten anzuhalten und Prämien stabil zu halten.
- Bei Medikamenten kann ein differenzierter Selbstbehalt von bis zu 40 Prozent anfallen, wenn ein günstigeres Generikum verfügbar wäre.
Was ist der Selbstbehalt in der Grundversicherung?
Der Selbstbehalt ist ein gesetzlich vorgeschriebener Anteil an den Gesundheitskosten, den du in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung KVG) selbst tragen musst, nachdem deine gewählte Franchise aufgebraucht ist. Sobald die Kosten deine Franchise übersteigen, übernimmt deine Krankenkasse 90 Prozent der weiteren Rechnungen; die verbleibenden 10 Prozent sind dein Selbstbehalt. Dieses System soll die Versicherten zur Kostenbewusstheit anhalten und gleichzeitig die Prämienbelastung für alle reduzieren.
Franchise und Selbstbehalt: Der Unterschied einfach erklärt
Franchise und Selbstbehalt sind beides Formen der Kostenbeteiligung in der Schweizer Grundversicherung, sie unterscheiden sich jedoch in ihrer Funktionsweise. Die Franchise Krankenkasse Schweiz 2026 ist ein fixer Betrag, den du pro Kalenderjahr für deine Gesundheitskosten komplett selbst bezahlst, bevor die Krankenkasse überhaupt Leistungen erbringt. Sie kann bei Erwachsenen zwischen CHF 300 (ordentliche Franchise) und CHF 2’500 gewählt werden. Der Selbstbehalt hingegen ist ein prozentualer Anteil (10 Prozent) an den Kosten, die anfallen, nachdem du deine Franchise bereits bezahlt hast. Beide Beträge zusammen bilden deine maximale jährliche Kostenbeteiligung.
Wie funktioniert die Berechnung des Selbstbehalts?
Die Berechnung des Selbstbehalts ist unkompliziert: Er beträgt 10 Prozent der Kosten, die nach Abzug deiner Franchise übrig bleiben, bis der jährliche Maximalbetrag erreicht ist. Nehmen wir an, du hast eine Franchise von CHF 2’500 und deine Gesundheitskosten betragen CHF 3’500 im Jahr. Zuerst bezahlst du die CHF 2’500 Franchise. Von den verbleibenden CHF 1’000 übernimmt deine Krankenkasse 90 Prozent (CHF 900). Die restlichen 10 Prozent, also CHF 100, sind dein Selbstbehalt. Dieser Prozess wiederholt sich, bis dein jährlicher Selbstbehalt von CHF 700 für Erwachsene bzw. CHF 350 für Kinder erreicht ist.
Der maximale Selbstbehalt in der Grundversicherung
Der Selbstbehalt in der Grundversicherung Schweiz ist jährlich begrenzt, um Versicherte vor unueberschaubaren Belastungen zu schützen. Für Erwachsene liegt der maximale Selbstbehalt bei CHF 700 pro Kalenderjahr. Das bedeutet, selbst wenn deine Kosten nach Abzug der Franchise weit über diesem Betrag liegen sollten, musst du nie mehr als CHF 700 als Selbstbehalt bezahlen. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gelten separate, tiefere Maximalbeträge. Die Kombination aus gewählter Franchise und dem maximalen Selbstbehalt definiert deine höchstmögliche jährliche Kostenbeteiligung.
Selbstbehalt bei Kindern: Besondere Regelungen
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gelten in der Grundversicherung gesonderte Regelungen beim Selbstbehalt. Waend der maximale Selbstbehalt für Erwachsene CHF 700 pro Jahr beträgt, ist dieser bei Kindern auf CHF 350 pro Kalenderjahr begrenzt. Auch bei der Franchise gibt es Unterschiede: Für Kinder ist eine Franchise von CHF 0 bis CHF 600 wählbar, während die ordentliche Franchise für Erwachsene CHF 300 beträgt. Diese tiefere Kostenbeteiligung soll Familien entlasten und den Zugang zur Gesundheitsversorgung für Kinder erleichtern.
Der differenzierte Selbstbehalt bei Medikamenten
Eine Besonderheit im Schweizer System ist der differenzierte Selbstbehalt bei Medikamenten. Wenn für ein verschriebenes Originalpräparat ein gleichwertiges und günstigeres Generikum (Nachahmerpräparat) existiert, aber du dich dennoch für das Original entscheidest, kann der Selbstbehalt bis zu 40 Prozent betragen. Bei Generika oder Originalpräparaten ohne verfügbares Generikum bleibt der normale Selbstbehalt von 10 Prozent bestehen. Diese Regelung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) fördert die Nutzung von Generika und trägt zur Kostendämpfung bei. Weitere Informationen dazu findest du auf der Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
Kann ich den Selbstbehalt meiner Krankenkasse wechseln?
Der prozentuale Selbstbehalt von 10 Prozent ist gesetzlich festgeschrieben und kann nicht gewechselt werden. Was du jedoch aktiv beeinflussen kannst, ist die Höhe deiner Franchise. Die Wahl einer höheren Franchise führt zu einer Reduktion deiner monatlichen Prämien. Wenn du beispielsweise eine Franchise von CHF 2’500 wählst, zahlst du weniger Prämie als bei der ordentlichen Franchise von CHF 300. Dieser Entscheid sollte wohlüberlegt sein, da er direkt deine maximale jährliche Kostenbeteiligung beeinflusst. Eine Anpassung der Franchise ist in der Regel nur einmal jährlich möglich.
So sparst du Prämien: Franchise clever wählen
Die Wahl der passenden Franchise ist der wichtigste Hebel, um deine Prämien in der Grundversicherung zu senken. Wählst du eine höhere Franchise – beispielsweise CHF 2’500 statt CHF 300 – profitierst du von deutlich tieferen monatlichen Prämien. Dies ist besonders sinnvoll, wenn du selten zum Arzt gehst und nur geringe Gesundheitskosten verursachst. Du solltest jedoch bedenken, dass du im Krankheitsfall einen höheren Betrag selbst tragen musst, bevor die Krankenkasse einspringt. Es ist ratsam, genügend Ruecklagen für die maximale Kostenbeteiligung (Franchise plus Selbstbehalt) zu bilden. Ein Prämienrechner wie priminfo.ch hilft dir, die Auswirkungen verschiedener Franchisestufen auf deine Prämie zu vergleichen.
Das Zusammenspiel von Franchise und Selbstbehalt ist oft nicht intuitiv. Uns erreichen regelmässig Fragen zur genauen Berechnung. Es ist wichtig, die eigenen Gesundheitsausgaben realistisch einzuschätzen, um die optimale Franchise zu wählen. Wer sich unsicher ist, kann sich an unabhängige Beratungsstellen wenden, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, die zum eigenen Budget und den individuellen Bedürfnissen passt.
Häufige Fragen
Was ist der Selbstbehalt bei der Grundversicherung?
Der Selbstbehalt ist der Teil der Gesundheitskosten, den Versicherte nach dem Erreichen ihrer Franchise selbst tragen. Er beträgt in der Schweiz 10 Prozent der Kosten, die über der gewählten Franchise liegen, bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von CHF 700 für Erwachsene und CHF 350 für Kinder.
Wie funktioniert die Kostenbeteiligung mit Selbstbehalt?
Zuerst zahlst du deine gewählte Franchise vollständig. Sobald diese aufgebraucht ist, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der weiteren Kosten. Die restlichen 10 Prozent sind dein Selbstbehalt. Dies geschieht so lange, bis der jährliche Maximalbetrag des Selbstbehalts erreicht ist, danach übernimmt die Kasse 100 Prozent der Kosten.
Ist der Selbstbehalt immer 10%?
Ja, der Selbstbehalt in der obligatorischen Grundversicherung beträgt grundsätzlich immer 10 Prozent der Kosten, die nach Abzug der Franchise anfallen. Eine Ausnahme bildet der differenzierte Selbstbehalt bei bestimmten Medikamenten, wo er bis zu 40 Prozent betragen kann, wenn ein günstigeres Generikum verfügbar wäre.
Gibt es einen maximalen Selbstbehalt pro Jahr?
Ja, der Selbstbehalt ist pro Kalenderjahr begrenzt. Für Erwachsene liegt der maximale Selbstbehalt bei CHF 700. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist dieser Betrag auf CHF 350 pro Jahr festgelegt. Diese Deckelung schützt vor zu hohen finanziellen Belastungen im Krankheitsfall.
Wie unterscheidet sich der Selbstbehalt bei Kindern?
Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre ist der jährliche maximale Selbstbehalt auf CHF 350 begrenzt, im Gegensatz zu CHF 700 bei Erwachsenen. Zudem können für Kinder Franchisen von CHF 0 bis CHF 600 gewählt werden, während Erwachsene mindestens CHF 300 Franchise haben.
Kann ich den Selbstbehalt meiner Krankenkasse wechseln, um Prämien zu sparen?
Den prozentualen Selbstbehalt von 10 Prozent kannst du nicht direkt wechseln, da dieser gesetzlich fixiert ist. Du kannst jedoch deine Franchise anpassen. Eine höhere Franchise (z. B. CHF 2’500) führt zu tieferen monatlichen Prämien. Die Anpassung der Franchise ist in der Regel auf den 1. Januar des Folgejahres möglich.
Fazit
Der Selbstbehalt in der Grundversicherung ist ein fester Bestandteil des Schweizer Gesundheitssystems und trägt zur Finanzierung der Gesundheitsleistungen bei. Mit 10 Prozent der Kosten nach Abzug der Franchise und einem jährlichen Maximalbetrag von CHF 700 (Erwachsene) bzw. CHF 350 (Kinder) ist er ein wichtiger Faktor bei der Kalkulation deiner Gesundheitsausgaben. Ein gutes Verständnis der Funktionsweise von Franchise und Selbstbehalt ermöglicht es dir, bewusste Entscheidungen bei der Wahl deiner Versicherung zu treffen und deine Prämien zu optimieren. Nutze dafür offizielle Quellen wie priminfo.ch, um die für dich passende Kostenbeteiligung zu finden.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zur Schweizer Krankenversicherung und ersetzt keine individuelle Beratung. Prämien, Franchisestufen und Fristen ändern sich; massgeblich sind die Angaben der Krankenversicherer, des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der offizielle Prämienrechner priminfo.ch. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deinen Versicherer oder eine unabhängige Beratungsstelle.
Redaktionelle Inhalte: Maik Möhring Media, Schöntalweg 1, 8272 Ermatingen TG · mm@maik-möhring.ch
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.
Sandra Keller – Grundversicherung, Zusatzversicherung (KVG/VVG).


