Die obligatorische Grundversicherung (KVG) in der Schweiz deckt einen gesetzlich festgelegten Katalog an Medikamenten ab, doch viele nicht-pflichtige Arzneien musst du selbst bezahlen. Eine Zusatzversicherung für Medikamente, die nicht vom KVG gedeckt sind, kann hier eine wichtige Ergänzung sein, um unerwartete Kosten zu minimieren und Zugang zu erweiterten Behandlungsmöglichkeiten zu erhalten.
Eine Zusatzversicherung nach VVG kann Kosten für Medikamente übernehmen, die nicht auf der Spezialitätenliste des BAG stehen oder von der Grundversicherung ausgeschlossen sind, beispielsweise für Alternativmedizin oder nicht-pflichtige Arzneien, die ärztlich verordnet werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung (KVG) übernimmt nur Medikamente der Spezialitätenliste oder Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) des BAG.
- Eine Zusatzversicherung (VVG) kann Kosten für nicht-pflichtige, ärztlich verordnete Medikamente sowie für Arzneien aus der Komplementärmedizin decken.
- Anders als bei der Grundversicherung ist die Aufnahme in eine Zusatzversicherung nicht garantiert; eine Gesundheitsprüfung ist üblich.
- Die Leistungen und Deckungsumfänge für Medikamente variieren stark zwischen den einzelnen Zusatzversicherungen und deren Tarifen.
- Vor Abschluss einer Zusatzversicherung solltest du die genauen Bedingungen und Ausschlusspunkte für Medikamente im Versicherungsvertrag prüfen.
Abgrenzung: Was die Grundversicherung (KVG) bei Medikamenten leistet
Die obligatorische Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Sie sichert eine medizinische Grundversorgung zu, deren Leistungen klar definiert sind und für alle Krankenkassen identisch sind. Bei Medikamenten bedeutet dies, dass die Grundversicherung ausschliesslich Kosten für Arzneimittel übernimmt, die auf der sogenannten Spezialitätenliste (SL) oder der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) des Bundesamts für Gesundheit (BAG) aufgeführt sind. Diese Listen enthalten Medikamente, deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) vom BAG geprüft und anerkannt wurden.
Zudem muss das Medikament von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet worden sein. Auch wenn ein Medikament auf der Spezialitätenliste steht, beteiligst du dich an den Kosten durch die gewählte Franchise und den Selbstbehalt. Die Franchise liegt bei Erwachsenen typischerweise zwischen CHF 300 und CHF 2’500 pro Jahr, der Selbstbehalt bei 10 % der Kosten über der Franchise, maximal CHF 700 pro Jahr (Stand 27. Juli 2026). Medikamente, die nicht auf diesen Listen stehen, werden von der Grundversicherung grundsätzlich nicht bezahlt. Eine Übersicht der gedeckten Medikamente findest du auf der Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
Zusatzversicherung Medikamente nicht KVG: Leistungen im Detail
Hier kommt die Zusatzversicherung ins Spiel. Sie ist freiwillig und unterliegt dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nicht dem KVG. Das bedeutet, Versicherer können die Leistungen, Prämien und Aufnahmebedingungen individuell gestalten. Eine Zusatzversicherung kann die Lücken schliessen, die die Grundversicherung bei Medikamentenkosten offenlässt.
Typische Leistungen, die eine Zusatzversicherung für Medikamente abdecken kann, umfassen:
- Nicht-pflichtige, ärztlich verordnete Medikamente: Dies sind Arzneien, die von einem Arzt verschrieben werden, aber nicht auf der Spezialitätenliste des BAG stehen und somit nicht von der Grundversicherung bezahlt werden.
- Medikamente der Komplementärmedizin: Viele Zusatzversicherungen erstatten einen Teil der Kosten für homöopathische, anthroposophische oder pflanzliche Medikamente, sofern sie von einem anerkannten Therapeuten oder Arzt verordnet wurden. Hierzu gibt es oft spezielle Tarife wie die Zusatzversicherung Komplementär.
- Vorbeugende Medikamente: Einige Policen übernehmen Kosten für Medikamente im Rahmen von Präventionsprogrammen oder für spezifische Impfungen, die nicht im Leistungskatalog der Grundversicherung enthalten sind.
- Medikamente im Ausland: Bei Reisen kann die Zusatzversicherung auch Kosten für Medikamente übernehmen, die im Ausland bezogen werden und die Grundversicherung nicht oder nur teilweise erstatten würde.
Es ist entscheidend, die genauen Vertragsbedingungen deiner Zusatzversicherung zu lesen, da die Deckungsumfänge stark variieren. Manche Tarife zahlen beispielsweise einen prozentualen Anteil der Kosten, andere haben jährliche Höchstgrenzen oder listen spezifische Medikamentengruppen auf, die ausgeschlossen sind.
Die Rolle der Gesundheitsprüfung bei VVG-Medikamentenversicherungen
Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Grund- und der Zusatzversicherung liegt in der Aufnahmepolitik. Während die Grundversicherung eine uneingeschränkte Aufnahmegarantie hat – jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss aufgenommen werden, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand – ist dies bei der Zusatzversicherung anders. Da Zusatzversicherungen dem VVG unterliegen, haben die Versicherer das Recht, eine Gesundheitsprüfung durchzuführen.
Bei dieser Gesundheitsprüfung musst du Angaben zu deinem aktuellen Gesundheitszustand, zu Vorerkrankungen, laufenden Behandlungen und auch zu regelmässig eingenommenen Medikamenten machen. Basierend auf diesen Informationen kann der Versicherer:
- Den Antrag annehmen.
- Den Antrag mit einem Vorbehalt annehmen: Bestimmte Krankheiten oder Leiden, die bei Antragstellung bestehen, werden dann für eine bestimmte Zeit (oft 3-5 Jahre) oder dauerhaft von der Leistung ausgeschlossen. Dies könnte auch Medikamente betreffen, die für diese Vorerkrankungen benötigt werden.
- Den Antrag ablehnen: In diesem Fall kannst du keine Zusatzversicherung bei diesem Anbieter abschliessen.
Dieser Prozess ist wichtig, wenn du eine Zusatzversicherung abschliessen möchtest, die Medikamente nicht KVG deckt, da chronische Erkrankungen oder bestehende Medikamentenbedürfnisse die Annahme beeinflussen können. Mehr dazu erfährst du im Artikel Zusatzversicherung Aufnahme Ablehnung.
Wie du die passende Zusatzversicherung für Medikamente findest
Die Auswahl der richtigen Zusatzversicherung erfordert eine sorgfältige Analyse deiner Bedürfnisse und der Angebote auf dem Markt. Da die Leistungen bei Medikamenten, die nicht vom KVG gedeckt sind, sehr unterschiedlich sein können, solltest du folgende Kriterien berücksichtigen:
- Dein individueller Bedarf: Überlege, welche Art von Medikamenten du voraussichtlich benötigen wirst. Geht es um pflanzliche Mittel, Vitaminpräparate oder spezielle Schmerzmittel, die nicht auf der KVG-Liste stehen?
- Leistungsumfang: Vergleiche die genauen Listen und Bedingungen der Versicherer. Welche Arten von Medikamenten werden übernommen? Gibt es eine Positivliste oder eine Negativliste?
- Deckungsprozentsatz und Höchstgrenzen: Wie viel Prozent der Kosten werden erstattet? Gibt es jährliche Höchstbeträge, die die Erstattung limitieren?
- Prämien: Die Prämien für Zusatzversicherungen variieren stark je nach Anbieter, Leistungsumfang, Alter und Wohnort. Ein Krankenkassenvergleich kann dir helfen, die Kosten zu überblicken.
- Gesundheitsprüfung: Erkundige dich vorab nach den Anforderungen der Gesundheitsprüfung und sei transparent bei deinen Angaben.
Vergleiche mehrere Angebote und lasse dir die genauen Leistungsbeschreibungen schriftlich geben. Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) überwacht die Zusatzversicherungen und stellt sicher, dass die Verträge den gesetzlichen Anforderungen des VVG entsprechen (FINMA).
Kassenpatient Zusatzversicherung Privatpatient ambulant: Dein Mehrwert
Die Begriffe «Kassenpatient» und «Privatpatient» sind stark vom deutschen Gesundheitssystem geprägt, finden aber im Schweizer Kontext durch die Zusatzversicherungen eine Entsprechung. Als Kassenpatient in der Schweiz bist du grundversichert. Eine ambulante Zusatzversicherung kann dir jedoch Vorteile bieten, die denen eines Privatpatienten in Deutschland ähneln, insbesondere im Hinblick auf Medikamente, die nicht KVG-pflichtig sind.
Eine solche ambulante Zusatzversicherung ermöglicht es dir oft, Leistungen in Anspruch zu nehmen, die über die Standardversorgung hinausgehen. Dies kann bedeuten, dass du einen höheren Anteil der Kosten für nicht-pflichtige Medikamente erstattet bekommst. Auch der Zugang zu bestimmten Spezialisten oder alternativen Behandlungsmethoden, die oft mit entsprechenden Medikamenten verbunden sind, kann erleichtert werden. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass dies keine vollwertige «Privatpatienten»-Behandlung im Sinne einer privaten Krankenversicherung darstellt, sondern eine Erweiterung der Grundversicherungsleistungen ist. Du bleibst weiterhin in der Grundversicherung, profitierst aber von den zusätzlichen Leistungen deiner VVG-Police.
Zusatzversicherung Medikamente: Was nicht gedeckt ist
Obwohl eine Zusatzversicherung eine wertvolle Ergänzung sein kann, gibt es auch bei ihr Grenzen. Nicht alle Medikamente oder Behandlungen werden von den Zusatzversicherungen abgedeckt. Typische Ausschlusspunkte sind:
- Lifestyle-Medikamente: Präparate, die primär der Verbesserung des Wohlbefindens oder kosmetischen Zwecken dienen (z. B. Haarwuchsmittel, Potenzmittel), werden in der Regel nicht erstattet.
- Nahrungsergaenzungsmittel: Vitamine, Mineralien und andere Nahrungsergaenzungsmittel, die ohne ärztliche Notwendigkeit eingenommen werden, sind meist ausgeschlossen.
- Experimentelle oder nicht anerkannte Therapien: Medikamente, die im Rahmen von Therapien eingesetzt werden, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt oder nicht anerkannt ist, werden selten übernommen.
- Selbstmedikation: Rezeptrfreie Medikamente, die du ohne ärztliche Verordnung in der Apotheke kaufst, sind meist nicht erstattungsfähig, es sei denn, der Tarif sieht dies explizit vor und es liegt eine ärztliche Empfehlung vor.
- Medikamente für Vorbehalte: Wenn bei der Gesundheitsprüfung ein Vorbehalt für eine bestimmte Krankheit vereinbart wurde, sind auch alle Medikamente, die zur Behandlung dieser Krankheit dienen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Es ist ratsam, vor dem Bezug teurer Medikamente oder vor dem Beginn einer neuen Therapie zu prüfen, ob die Kosten von deiner Zusatzversicherung übernommen werden. Kontaktiere dazu direkt deinen Versicherer.
Tipps zum Sparen bei Medikamentenkosten in der Schweiz
Unabhängig von einer Zusatzversicherung gibt es verschiedene Wege, um deine Medikamentenkosten in der Schweiz zu senken:
- Generika bevorzugen: Generika enthalten dieselben Wirkstoffe wie Originalpräparate, sind aber deutlich günstiger. Frage deinen Arzt oder Apotheker danach.
- Apotheken-Modelle nutzen: Einige Grundversicherungsmodelle, wie das Apotheken-Modell, bieten Prämienrabatte, wenn du deine Medikamente immer in der gleichen Partnerapotheke beziehst.
- Franchise anpassen: Wenn du wenig Medikamente benötigst und selten zum Arzt gehst, kann eine höhere Franchise in der Grundversicherung die monatlichen Prämien senken. Bedenke aber die potenziellen Kosten im Krankheitsfall.
- Prämienverbilligung prüfen: Personen mit tiefem oder mittlerem Einkommen können Anspruch auf eine kantonale Prämienverbilligung (IPV) haben, die die monatlichen Krankenkassenprämien reduziert.
Als Fachredaktorin für Krankenversicherung sehe ich oft, dass die Abgrenzung zwischen KVG- und VVG-Leistungen bei Medikamenten vielen nicht klar ist. Gerade bei nicht-pflichtigen Medikamenten oder bei Therapien der Alternativmedizin ist der Blick in die Versicherungsbedingungen entscheidend. Ein direkter Vergleich der Angebote kann sich hier finanziell lohnen.
Häufige Fragen
Welche Medikamente werden von der Zusatzversicherung bezahlt?
Die Zusatzversicherung kann Kosten für ärztlich verordnete Medikamente übernehmen, die nicht auf der Spezialitätenliste des BAG stehen und somit nicht von der Grundversicherung gedeckt sind. Dazu gehören oft bestimmte Medikamente der Komplementärmedizin, nicht-pflichtige Arzneien oder auch Präparate, die im Rahmen spezieller Präventionsprogramme eingesetzt werden. Der genaue Leistungsumfang ist jedoch vertragsabhängig und variiert je nach Versicherer und Tarif.
Welche Kosten übernimmt die Zusatzversicherung für Alternative Medizin?
Viele Zusatzversicherungen decken einen Anteil der Kosten für Medikamente und Behandlungen aus dem Bereich der Alternativmedizin ab. Dies umfasst oft Homöopathie, Akupunktur, traditionelle chinesische Medizin (TCM) oder Osteopathie. Die Erstattung erfolgt in der Regel prozentual und ist oft an jährliche Höchstbeträge gebunden. Wichtig ist, dass die Behandlung und die Medikamente von einem anerkannten Therapeuten oder Arzt verordnet werden.
Welche Versicherung zahlt Medikamente?
In der Schweiz zahlt primär die obligatorische Grundversicherung (KVG) die Kosten für Medikamente, die auf der Spezialitätenliste oder Arzneimittelliste mit Tarif des BAG aufgeführt und ärztlich verordnet sind. Eine Zusatzversicherung (VVG) kann darüber hinaus Kosten für Medikamente übernehmen, die nicht KVG-pflichtig sind, etwa für Alternativmedizin oder spezifische nicht-gelistete Arzneien, wenn dies im Vertrag explizit vorgesehen ist.
Welche Leistungen sind in der Zusatzversicherung enthalten?
Zusatzversicherungen bieten eine breite Palette an Leistungen, die über die Grundversicherung hinausgehen. Dazu gehören unter anderem erweiterte Deckungen für Medikamente, Spitalaufenthalte in der Privat- oder Halbprivatabteilung, Leistungen für Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Alternativmedizin, Prävention und Gesundheitsförderung sowie Auslandreiseversicherungen. Der genaue Leistungsumfang hängt vom gewählten Tarif und Versicherer ab.
Was ist der Unterschied zwischen KVG und VVG bei Medikamenten?
Der Hauptunterschied liegt in der gesetzlichen Grundlage und der Leistungspflicht. Die Grundversicherung (KVG) ist obligatorisch und deckt einen gesetzlich definierten Katalog an Medikamenten (Spezialitätenliste/ALT) ab, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Die Zusatzversicherung (VVG) ist freiwillig und kann darüber hinausgehende Leistungen für Medikamente anbieten, die nicht KVG-pflichtig sind, wie etwa bestimmte Arzneien der Alternativmedizin oder nicht-gelistete, ärztlich verordnete Präparate.
Kann eine Zusatzversicherung die Aufnahme wegen Medikamenten ablehnen?
Ja, im Gegensatz zur Grundversicherung (KVG) ist die Aufnahme in eine Zusatzversicherung (VVG) nicht garantiert. Versicherer haben das Recht, eine Gesundheitsprüfung durchzuführen. Wenn du regelmässig Medikamente einnimmst oder chronische Erkrankungen hast, kann dies dazu führen, dass der Versicherer Vorbehalte für diese spezifischen Leiden ausspricht, oder im Extremfall den Antrag auf Abschluss einer Zusatzversicherung ablehnt.
Fazit
Die Grundversicherung (KVG) deckt einen festen Medikamentenkatalog ab, doch für Arzneien, die nicht auf der Spezialitätenliste stehen, musst du in der Regel selbst aufkommen. Eine Zusatzversicherung kann diese Lücke schliessen und Kosten für nicht-pflichtige oder alternativmedizinische Medikamente übernehmen. Da die Leistungen und Prämien stark variieren und eine Gesundheitsprüfung üblich ist, ist ein sorgfältiger Vergleich und das genaue Studium der Vertragsbedingungen unerlässlich. So stellst du sicher, dass du den passenden Schutz für deine individuellen Bedürfnisse erhältst.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zur Schweizer Krankenversicherung und ersetzt keine individuelle Beratung. Prämien, Franchisestufen und Fristen ändern sich; massgeblich sind die Angaben der Krankenversicherer, des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der offizielle Prämienrechner priminfo.ch. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deinen Versicherer oder eine unabhängige Beratungsstelle.
Redaktionelle Inhalte: Maik Möhring Media, Schöntalweg 1, 8272 Ermatingen TG · mm@maik-möhring.ch
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.
Sandra Keller – Grundversicherung, Zusatzversicherung (KVG/VVG).


