Die Kündigung deiner Grundversicherung muss spätestens am Montag, 30. November 2026, bei deiner Krankenkasse eintreffen. Dann wechselst du auf den 1. Januar 2027 zu einer anderen Kasse. Das geht jedes Jahr, egal ob deine Prämie steigt oder nicht, und in jedem Modell und mit jeder Franchise. Entscheidend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt deshalb, die Kündigung bis Mitte November eingeschrieben zu versenden.
Alle Fristen für den Wechsel auf 2027
| Datum | Was passiert | Für wen |
|---|---|---|
| Ende September 2026 | Der Bund gibt die genehmigten Prämien 2027 bekannt | alle |
| 31. Oktober 2026 | Deine Kasse muss dir die neue Prämie spätestens mitgeteilt haben | alle |
| Mitte November 2026 | Empfohlener Versand der Kündigung per Einschreiben oder A-Post Plus | alle, die wechseln |
| 30. November 2026 (Montag) | Kündigung muss bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein. Bis dann auch eine tiefere Franchise oder ein anderes Modell melden | alle Modelle und Franchisen |
| 31. Dezember 2026 | Letzter Tag, um eine höhere Franchise zu wählen. Gemahnte Prämienausstände müssen bezahlt sein, sonst ist kein Wechsel möglich | alle |
| 1. Januar 2027 | Die neue Kasse versichert dich | alle, die gewechselt haben |
| 31. März 2027 | Kündigung für einen Wechsel auf den 1. Juli 2027 | nur Standardmodell mit ordentlicher Franchise |
Fristen der Grundversicherung nach KVG. Quelle: BAG, Faktenblatt Versichererwechsel; Art. 7 KVG.
Fällt der 30. November auf ein Wochenende, gilt der letzte Werktag davor. 2025 war das zum Beispiel Freitag, der 28. November. 2026 ist der 30. November ein Montag, die Frist gilt also genau an diesem Tag.
Darf ich nur kündigen, wenn meine Prämie steigt?
Nein. Das ist der häufigste Irrtum. Das Gesetz knüpft das Kündigungsrecht auf Ende Jahr an die Mitteilung der neuen Prämie, nicht an eine Erhöhung (Art. 7 Abs. 2 KVG). Weil jede Kasse jedes Jahr die neue Prämie mitteilt, kannst du jedes Jahr mit einem Monat Frist auf den 31. Dezember kündigen. Auch wenn deine Prämie gleich bleibt oder sinkt.
Ein «Sonderkündigungsrecht nur bei Prämienerhöhung» gibt es in der Grundversicherung also nicht. Bei Zusatzversicherungen ist das anders, dort gelten die Bedingungen deines Vertrags.
Welche Sonderfälle gibt es bei der Kündigungsfrist?
- Wechsel auf den 1. Juli: Bist du im Standardmodell mit der ordentlichen Franchise (Erwachsene 300 Franken, Kinder 0 Franken) versichert, kannst du zusätzlich mit drei Monaten Frist auf Ende Juni wechseln (Art. 7 Abs. 1 KVG). Die Kündigung muss bis 31. März eintreffen. Mit Wahlfranchise oder in einem Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell geht das nicht. Mehr dazu im Ratgeber Krankenkasse wechseln im Juli.
- Offene Prämien: Hast du Prämien oder Kostenbeteiligungen, die bis 30. November gemahnt wurden, und sind sie bis 31. Dezember nicht bezahlt, darfst du nicht wechseln. Die Kündigung wird dann nicht wirksam.
- Umzug oder Stellenwechsel: Musst du die Kasse verlassen, weil du aus ihrem Tätigkeitsgebiet wegziehst, endet die Versicherung mit dem Umzug (Art. 7 Abs. 3 KVG).
- Modellwechsel unter dem Jahr: Vom Standardmodell in ein Modell mit eingeschränkter Arztwahl kannst du bei deiner Kasse jederzeit im Jahr wechseln. Umgekehrt geht es nur auf den 1. Januar, mit Mitteilung bis 30. November.
So kündigst du deine Krankenkasse richtig
- Prämien vergleichen: Sobald die Prämien 2027 veröffentlicht sind, rechnest du im Prämienrechner für deine Gemeinde, dein Alter und deine Franchise alle Angebote aus.
- Bei der neuen Kasse anmelden: In der Grundversicherung muss dich jede Kasse in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen, ohne Vorbehalt und ohne Gesundheitsfragen. Lass dir die Aufnahme schriftlich bestätigen.
- Bei der alten Kasse kündigen: Schriftlich, mit Name, Adresse, Versichertennummer, Kündigungsdatum 31. Dezember und Unterschrift. Versand eingeschrieben oder per A-Post Plus, damit du den Eingang belegen kannst. Eine fertige Vorlage für das Kündigungsschreiben findest du bei uns, alles zum Versand im Ratgeber Kündigung per Einschreiben.
- Bestätigung abwarten: Die alte Versicherung endet erst, wenn die neue Kasse der alten mitgeteilt hat, dass du ohne Unterbruch versichert bist (Art. 7 Abs. 5 KVG). Du bist also nie ohne Versicherung. Was die Bestätigung enthalten muss, erklärt der Beitrag zur Bestätigung der Krankenkasse.
- Zusatzversicherung separat prüfen: Deine Zusatzversicherung kann bei der alten Kasse bleiben. Die Kasse darf dich nicht zwingen, sie zusammen mit der Grundversicherung zu kündigen.
Muster: Kündigung der Grundversicherung
Vorname Name
Strasse Nr., PLZ Ort
Versichertennummer: …
An: Name der Krankenkasse, Adresse
Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit kündige ich meine Grundversicherung (KVG) fristgerecht auf den 31. Dezember 2026. Die Bestätigung meiner neuen Krankenkasse wird Ihnen direkt zugestellt. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung schriftlich. Meine Zusatzversicherungen sind von dieser Kündigung nicht betroffen.
Freundliche Grüsse
Ort, Datum, Unterschrift
Versicherst du mehrere Personen, etwa Kinder, führst du im Schreiben alle Namen und Versichertennummern auf. Kündigst du irrtümlich, hilft der Ratgeber Kündigung widerrufen.
Welche Fristen gelten für die Zusatzversicherung?
Zusatzversicherungen unterstehen nicht dem KVG, sondern dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Kündigungsfrist steht in deinem Vertrag und in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Häufig sind es drei Monate auf Ende Jahr, also Ende September. Es gibt aber auch mehrjährige Verträge. Wichtig: Kündige eine Zusatzversicherung erst, wenn die neue Kasse dich schriftlich aufgenommen hat. Anders als in der Grundversicherung darf sie Gesundheitsfragen stellen und dich ablehnen. Einzelheiten im Ratgeber Zusatzversicherung kündigen.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Trifft die Kündigung erst nach dem 30. November ein, bleibst du ein weiteres Jahr bei deiner Kasse. Eine Nachfrist gibt es nicht. Zwei Wege bleiben dir trotzdem:
- Im Standardmodell mit ordentlicher Franchise kannst du bis 31. März auf den 1. Juli kündigen.
- Bei deiner bisherigen Kasse kannst du jederzeit in ein günstigeres Modell mit eingeschränkter Arztwahl wechseln und so schon unter dem Jahr Prämie sparen.
Lohnt sich der Wechsel überhaupt?
Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gesetzlich gleich, die Prämien nicht. Wir haben die amtlichen Prämien 2026 für den Hauptort jedes Kantons ausgewertet (Erwachsene, Standardmodell, Franchise 300, mit Unfall): Zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegen im Median der Kantone rund 1’590 Franken im Jahr. Am kleinsten ist die Spanne in Solothurn mit 929 Franken, am grössten in Uri mit 2’921 Franken.
Dazu kommt das Modell: Wer auf die freie Arztwahl verzichtet, spart zusätzlich. Wie viel das in jedem Kanton ausmacht, zeigt unser Beitrag Freie Arztwahl aufgeben. Alle Kassen mit ihren Rängen je Kanton findest du unter Krankenkassen im Profil.
Häufige Fragen zur Kündigungsfrist
Bis wann muss ich die Krankenkasse für 2027 kündigen?
Die Kündigung muss spätestens am Montag, 30. November 2026, bei deiner bisherigen Kasse eingetroffen sein. Dann gilt der Wechsel ab 1. Januar 2027.
Zählt der Poststempel oder der Eingang?
Der Eingang bei der Kasse. Das BAG empfiehlt, die Kündigung bis Mitte November eingeschrieben oder per A-Post Plus zu versenden.
Kann ich auch kündigen, wenn meine Prämie nicht steigt?
Ja. Das Kündigungsrecht auf Ende Jahr hängt an der jährlichen Prämienmitteilung, nicht an einer Erhöhung. Du kannst jedes Jahr bis 30. November kündigen.
Kann mich die neue Krankenkasse ablehnen?
In der Grundversicherung nicht. Jede Kasse muss dich in ihrem Tätigkeitsgebiet ohne Vorbehalt und ohne Gesundheitsfragen aufnehmen. Bei Zusatzversicherungen darf sie ablehnen.
Bin ich während des Wechsels versichert?
Ja. Die alte Versicherung endet erst, wenn die neue Kasse bestätigt hat, dass du bei ihr ohne Unterbruch versichert bist.
Kann ich mitten im Jahr wechseln?
Nur im Standardmodell mit ordentlicher Franchise: Kündigung bis 31. März, Wechsel auf den 1. Juli. In allen anderen Fällen nur auf den 1. Januar.
Quellen und Stand
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Faktenblatt Versichererwechsel (Prämien 2026)
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 4 und 7
- Priminfo (BAG): Wechsel der Krankenkasse
- BAG: genehmigte Prämien 2026, opendata.swiss, eigene Auswertung vom 25.09.2026 (Hauptorte, Erwachsene, Standardmodell, Franchise 300, mit Unfall)
Nadine Forster – Grenzgänger, Gesundheit, News.


