Bei der Kündigung der Krankenkasse zählt nicht der Poststempel, sondern der Eingang bei der Kasse: Für den Wechsel auf 2027 muss sie spätestens am Montag, 30. November 2026, dort sein. Mit einem Einschreiben oder A-Post Plus kannst du belegen, wann sie angekommen ist. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt, bis Mitte November zu versenden.
Warum per Einschreiben kündigen?
Kommt es zum Streit, ob deine Kündigung rechtzeitig angekommen ist, musst du das beweisen. Ein normaler Brief lässt sich nicht nachverfolgen. Beim Einschreiben quittiert die Kasse den Empfang, bei A-Post Plus wird die Zustellung in den Briefkasten erfasst. Beides kannst du online bei der Post verfolgen.
| Versandart | Nachweis | Worauf achten |
|---|---|---|
| Einschreiben | Unterschrift beim Empfang | Sendungsnummer und Quittung aufbewahren |
| A-Post Plus | Zustellung wird erfasst | Keine Unterschrift nötig, Zustellung online nachverfolgbar |
| Normaler Brief | keiner | Nur mit deutlichem Zeitpolster, besser nicht |
| Online-Formular der Kasse | je nach Kasse Eingangsbestätigung | Bestätigung speichern oder ausdrucken |
Bis wann muss ich die Kündigung abschicken?
Stichtag ist der Eingang am 30. November 2026. Das BAG empfiehlt, spätestens Mitte November zu versenden. So bleibt Zeit, falls ein Brief nicht zugestellt werden kann. Für einen Wechsel auf den 1. Juli, der nur im Standardmodell mit ordentlicher Franchise möglich ist, muss die Kündigung bis 31. März eintreffen.
Was gehört ins Kündigungsschreiben?
Name, Adresse, Versichertennummer, die gekündigte Versicherung, das Kündigungsdatum und deine Unterschrift. Fertige Muster zum Kopieren findest du in der Vorlage für das Kündigungsschreiben.
Was bewahre ich auf?
- eine Kopie des unterschriebenen Kündigungsschreibens
- die Postquittung mit der Sendungsnummer
- die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse
- die Kündigungsbestätigung der alten Kasse, sobald sie kommt
Was die Bestätigungen enthalten müssen, erklärt der Beitrag zur Bestätigung der Krankenkasse. Hier findest du alle Fristen für den Wechsel auf 2027.
Häufige Fragen
Reicht der Poststempel vom 30. November?
Nein. Die Kündigung muss am 30. November bei der Kasse eingetroffen sein.
Ist ein Einschreiben Pflicht?
Nein, aber es ist der einfachste Weg, den rechtzeitigen Eingang zu beweisen.
Was, wenn die Kasse behauptet, nichts erhalten zu haben?
Mit der Sendungsnummer kannst du die Zustellung bei der Post belegen. Deshalb Quittung und Kopie unbedingt aufbewahren.
Quellen und Stand
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Faktenblatt Versichererwechsel
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 4 und 7
Maik Möhring – Vergleich, Markt, Profile (Lead/SEO).


