Gesundheitsprüfung Zusatzversicherung heisst: Du füllst vor Vertragsabschluss einen Fragebogen zu deinem Gesundheitszustand aus, und zwar wahrheitsgemäss. Anhand deiner Antworten entscheidet der Versicherer, ob er dich aufnimmt, ablehnt oder einen Vorbehalt anbringt. In der Grundversicherung gibt es keine Gesundheitsfragen, jede Kasse muss dich aufnehmen. Verschweigst du bei der Zusatzversicherung eine erfragte Krankheit, darf der Versicherer den Vertrag kündigen und Leistungen zurückfordern (Art. 6 VVG).
Warum gibt es eine Gesundheitsprüfung nur bei der Zusatzversicherung?
Grundversicherung und Zusatzversicherung folgen unterschiedlichen Gesetzen. Die Grundversicherung untersteht dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Dort müssen alle Kassen neue Versicherte vorbehaltlos und ohne Wartefrist aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Ein Gesundheitsfragebogen darf nicht verlangt werden, wie das BAG ausdrücklich festhält. Mehr dazu im Beitrag zur Aufnahmegarantie in der Grundversicherung.
Zusatzversicherungen sind freiwillig und unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Laut BAG kann der Versicherer hier Personen ablehnen, Prämien nach Alter und Geschlecht festlegen und Vorbehalte wegen des Gesundheitszustands anbringen. Die Gesundheitsprüfung ist das Instrument dafür. Wie Zusatzversicherungen grundsätzlich funktionieren, erklärt der Ratgeber Zusatzversicherung in der Schweiz.
| Punkt | Grundversicherung (KVG) | Zusatzversicherung (VVG) |
|---|---|---|
| Abschluss | obligatorisch | freiwillig |
| Gesundheitsfragen | verboten | üblich, per Fragebogen |
| Aufnahme | Pflicht für jede Kasse | Versicherer darf ablehnen |
| Vorbehalte | nicht erlaubt | erlaubt |
| Falsche Angaben | kein Thema, da keine Fragen | Kündigung und Rückforderung möglich |
Grundversicherung und Zusatzversicherung im Vergleich. Quellen: BAG, Faktenblatt Versichererwechsel und Ratgeber Obligatorische Krankenversicherung; Art. 4 und 6 VVG.
Wie läuft die Gesundheitsprüfung bei der Zusatzversicherung ab?
Das Gesetz verlangt, dass du dem Versicherer anhand eines Fragebogens oder auf sonstiges Befragen alle für die Beurteilung des Risikos erheblichen Tatsachen mitteilst, soweit du sie kennst oder kennen musst (Art. 4 Abs. 1 VVG). Fragen und Antworten müssen schriftlich oder in einer anderen Form erfolgen, die den Nachweis durch Text ermöglicht, zum Beispiel online (Art. 4 Abs. 2 VVG). Fragt der Versicherer bestimmt und unmissverständlich nach etwas, gilt diese Tatsache als erheblich (Art. 4 Abs. 3 VVG).
Je nach Versicherer fragt der Fragebogen etwa nach laufenden Behandlungen, Krankheiten und Unfallfolgen, Spitalaufenthalten und Operationen, regelmässig eingenommenen Medikamenten, geplanten Behandlungen oder nach Körpergrösse und Gewicht. Bei einer Zahnversicherung kann auch der Zustand deiner Zähne gefragt sein. Welche Fragen genau gestellt werden, bestimmt jeder Versicherer selbst.
Darf der Versicherer Arztberichte einholen?
Anträge enthalten häufig eine Ermächtigung, mit der du deine Ärztinnen und Ärzte gegenüber dem Versicherer von der Schweigepflicht entbindest. Damit kann der Versicherer Arztberichte oder Spitalberichte anfordern, wenn deine Antworten Fragen offenlassen. Verlangt der Versicherer laut seinen Bedingungen eine ärztliche Untersuchung, bleibst du vier Wochen an deinen Antrag gebunden statt der üblichen 14 Tage (Art. 1 VVG).
Wie weit zurück wird gefragt?
Eine gesetzliche Zeitspanne gibt es nicht. Das VVG sagt nur, dass du die erfragten Tatsachen mitteilen musst. Wie weit zurück die Fragen reichen, steht im Fragebogen des jeweiligen Versicherers. Häufig beziehen sich die Fragen auf die letzten fünf Jahre, einzelne Fragen können aber kürzer oder länger zurückreichen oder ohne Zeitgrenze nach bestehenden Leiden fragen. Lies deshalb jede Frage genau und beantworte sie für den Zeitraum, der dort steht.
Die «fünf Jahre» tauchen im Gesetz an anderer Stelle auf: Bei der freiwilligen Taggeldversicherung nach KVG fällt ein Vorbehalt spätestens nach fünf Jahren dahin (Art. 69 KVG). Für Zusatzversicherungen nach VVG gilt diese Regel nicht.
Was passiert nach der Gesundheitsprüfung?
Nach der Prüfung gibt es im Wesentlichen drei Ergebnisse:
- Aufnahme ohne Einschränkung: Du wirst zu den normalen Bedingungen versichert.
- Aufnahme mit Vorbehalt: Eine bestimmte Krankheit oder ein Körperteil ist von der Deckung ausgeschlossen. Wie lange ein Vorbehalt gilt, regelt der Vertrag. Lies ihn genau und frag nach, ob und wann er überprüft wird. Mehr dazu im Ratgeber Vorbehalt bei der Zusatzversicherung.
- Ablehnung: Der Versicherer muss dich nicht aufnehmen. Was du dann tun kannst, liest du unter Zusatzversicherung abgelehnt.
Die Grundversicherung ist von all dem nicht betroffen. Auch mit Vorerkrankung kannst du sie jedes Jahr frei wechseln.
Was gilt bei einer Anzeigepflichtverletzung?
Hast du eine erhebliche Tatsache, die du kanntest oder kennen musstest und nach der du gefragt wurdest, falsch angegeben oder verschwiegen, spricht das Gesetz von einer Anzeigepflichtverletzung. Die Folgen regelt Art. 6 VVG:
- Der Versicherer darf den Vertrag schriftlich oder in Textform kündigen. Die Kündigung wirkt, sobald sie bei dir eintrifft.
- Das Kündigungsrecht erlischt vier Wochen, nachdem der Versicherer von der Verletzung erfahren hat. Eine feste Frist ab Vertragsabschluss nennt Art. 6 VVG nicht.
- Nach der Kündigung entfällt die Leistungspflicht auch für bereits eingetretene Fälle, soweit die verschwiegene Tatsache deren Eintritt oder Umfang beeinflusst hat. Bereits bezahlte Leistungen kann der Versicherer zurückfordern.
Art. 8 VVG nennt Fälle, in denen der Versicherer trotzdem nicht kündigen darf. Etwa wenn er die verschwiegene Tatsache kannte oder kennen musste, wenn er die falsche Angabe selbst veranlasst hat oder wenn die Tatsache vor dem Versicherungsfall weggefallen ist. Hast du eine Frage unbeantwortet gelassen und der Versicherer den Vertrag trotzdem abgeschlossen, kann er sich später in der Regel nicht darauf berufen.
Checkliste Gesundheitsprüfung Zusatzversicherung: So füllst du den Fragebogen aus
- Unterlagen bereitlegen: Arztrechnungen, Leistungsabrechnungen deiner Kasse und Medikamentenlisten helfen, Daten und Diagnosen korrekt anzugeben.
- Jede Frage vollständig beantworten: Auch Bagatellen nennen, wenn sie erfragt werden. Im Zweifel lieber angeben und kurz erklären.
- Nichts leer lassen: Unklare Fragen beim Versicherer schriftlich klären.
- Kopie behalten: Bewahre den ausgefüllten Fragebogen auf, damit du später belegen kannst, was du angegeben hast.
- Nicht zu früh kündigen: Kündige deine bisherige Zusatzversicherung erst, wenn die neue dich schriftlich und ohne unerwartete Vorbehalte aufgenommen hat. Das BAG rät ausdrücklich, nie eine Zusatzversicherung zu kündigen, ohne die Aufnahmebedingungen der neuen Kasse zu kennen. Fristen und Ablauf erklärt der Ratgeber Zusatzversicherung kündigen.
Deinen Antrag kannst du innert 14 Tagen schriftlich oder in Textform widerrufen. Die Frist beginnt, sobald du den Vertrag beantragt oder angenommen hast (Art. 2a VVG). Bei Streit mit deiner Kasse über eine Kündigung oder einen Vorbehalt berät die Ombudsstelle Krankenversicherung kostenlos, auch bei Zusatzversicherungen. Fragen an unsere Redaktion kannst du über das Kontaktformular stellen.
Häufige Fragen zur Gesundheitsprüfung
Gibt es bei der Grundversicherung eine Gesundheitsprüfung?
Nein. Jede Kasse muss dich in der Grundversicherung ohne Vorbehalt und ohne Gesundheitsfragebogen aufnehmen.
Muss ich Krankheiten angeben, nach denen nicht gefragt wird?
Die Kündigung nach Art. 6 VVG knüpft an Tatsachen an, nach denen du gefragt wurdest. Beantworte die gestellten Fragen aber vollständig, auch wenn die Antwort für dich unwichtig scheint.
Wie lange kann der Versicherer nach einer falschen Angabe kündigen?
Innert vier Wochen, nachdem er von der Anzeigepflichtverletzung erfahren hat. Eine Frist ab Vertragsbeginn sieht Art. 6 VVG nicht vor.
Fragen alle Versicherer nach den letzten fünf Jahren?
Nein, das ist nicht gesetzlich festgelegt. Häufig fragen Versicherer nach fünf Jahren, massgebend ist aber immer der Wortlaut des Fragebogens.
Kann ich den Antrag zurückziehen?
Ja. Nach Art. 2a VVG kannst du den Antrag oder die Annahme innert 14 Tagen schriftlich oder in Textform widerrufen.
Wo sehe ich, ob meine Zusatzversicherung einen Vorbehalt gemacht hat?
In deiner Police und den Vertragsdokumenten. Ein Vorbehalt muss dort klar festgehalten sein, mit der betroffenen Krankheit oder dem Körperteil. Findest du nichts, frag die Versicherung schriftlich nach.
Muss ich bei einem Wechsel der Zusatzversicherung auch kleine Behandlungen wie Einlagesohlen im Gesundheitsfragebogen angeben?
Wenn der Fragebogen danach fragt, ja. Die Anzeigepflicht gilt für alle gestellten Fragen, auch für scheinbar harmlose Behandlungen. Im Zweifel gibst du die Behandlung an. Eine falsche oder fehlende Angabe kann später zur Kündigung führen.
Quellen und Stand
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 1, 2a, 4, 6 und 8
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 69
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Faktenblatt Versichererwechsel (Prämien 2026)
- BAG: Ratgeber «Die obligatorische Krankenversicherung» (Ausgabe 2025)
- Ombudsstelle Krankenversicherung: Angebot und Zuständigkeit
Sandra Keller – Grundversicherung, Zusatzversicherung (KVG/VVG).


