Erwachsenen zahlt die Grundversicherung an eine gewöhnliche Brille oder an Kontaktlinsen nichts. Beiträge gibt es nur für Kinder bis zum 18. Geburtstag, bei myopiebremsenden Gläsern bis zum 21. Geburtstag und in medizinischen Spezialfällen, etwa wenn sich die Sehstärke wegen einer Krankheit oder Operation verändert. Wer als Erwachsener regelmässig neue Gläser braucht, bekommt Geld nur über eine Zusatzversicherung Brille, laut den Kassen je nach Produkt 150 bis 300 Franken pro Jahr oder bis 900 Franken alle drei Jahre. Hier siehst du, welche Fälle die Grundversicherung abdeckt, was die Zusatzversicherungen zahlen und wann sich der Zusatz rechnet.
Wo sind Brillen in der Grundversicherung geregelt?
Brillengläser und Kontaktlinsen stehen im Kapitel 25 «Sehhilfen» der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL), einem Anhang der Krankenpflege-Leistungsverordnung. Die Liste nennt für jede Position einen Höchstvergütungsbetrag. Mehr zahlt die Grundversicherung nicht: Kostet die Brille mehr, trägst du den Rest selbst (Art. 24 Abs. 3 KLV). Zusätzlich gilt auch hier die Kostenbeteiligung mit Franchise und Selbstbehalt, berechnet auf dem Höchstbetrag.
| MiGeL-Position | Für wen und wann | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| 25.01.01.00.1 Brillen und Kontaktlinsen | Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag, ein augenärztliches Rezept pro Jahr | 180.67 Franken pro Jahr |
| 25.02.01.00.1 Spezialfälle | Alle Altersgruppen, wenn sich die Sehstärke wegen einer Krankheit, eines Medikaments oder einer Operation verändert | 180.67 Franken pro Jahr und Seite |
| 25.02.02.00.1 Kontaktlinsen I | Alle Altersgruppen, wenn Kontaktlinsen die Sehschärfe um 2/10 besser korrigieren als die Brille und zum Beispiel eine Kurzsichtigkeit stärker als minus 8 oder eine Weitsichtigkeit über plus 6 Dioptrien besteht | 271 Franken alle zwei Jahre pro Seite |
| 25.02.03.00.1 Kontaktlinsen II | Alle Altersgruppen bei irregulärem Astigmatismus, Hornhauterkrankungen oder -verletzungen, nach einer Hornhautoperation oder bei Iris-Defekten | 632.34 Franken pro Seite |
| 25.02.03.01.1 Brillen II | Gleiche Voraussetzungen wie Kontaktlinsen II, seit 1. Juli 2024 | 632.34 Franken pro Brille |
| 25.02.04.00.1 Myopiekontrolle | Bis zum 21. Geburtstag bei fortschreitender Kurzsichtigkeit, Verordnung durch eine Augenärztin, seit 1. Juli 2024 | 850 Franken pro Jahr |
Sehhilfen in der Grundversicherung: Positionen der MiGeL, Voraussetzungen und Höchstbeträge. Quelle: MiGeL, Ausgabe vom 1. Juli 2026, Kapitel 25.
«Pro Jahr» meint in der MiGeL nicht das Kalenderjahr, sondern 365 Tage ab dem ersten Bezug. Kaufst du die Gläser am 31. Oktober, gibt es den nächsten Beitrag frühestens im November des Folgejahres.
Was zahlt die Grundversicherung Erwachsenen an die Brille?
Für Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder eine Lesebrille zahlt die Grundversicherung Erwachsenen nichts. Die Position für normale Brillen gilt nur bis zum 18. Geburtstag. Als Erwachsener hast du nur in den Spezialfällen der Tabelle Anspruch, also wenn sich deine Sehstärke wegen einer Krankheit, eines Medikaments oder einer Augenoperation verändert, bei starker Fehlsichtigkeit, die mit Kontaktlinsen deutlich besser korrigiert wird, oder bei Hornhauterkrankungen und Iris-Defekten. Ob ein solcher Fall vorliegt, beurteilt deine Augenärztin.
Beachte die Franchise: Die Kostenbeteiligung wird auch auf Sehhilfen erhoben. Hast du die Franchise im laufenden Jahr noch nicht ausgeschöpft, zahlst du einen Spezialfall-Beitrag von 180.67 Franken zunächst selbst. Mit einer Franchise von 2’500 Franken bekommst du deshalb oft nichts zurück, wenn keine anderen Kosten anfallen.
Was gilt für Kinder und Jugendliche?
Bis zum 18. Geburtstag zahlt die Grundversicherung 180.67 Franken pro Jahr an Brillengläser oder Kontaktlinsen. Nötig ist ein augenärztliches Rezept pro Jahr, Folgeanpassungen dazwischen darf die Optometristin machen. Kinder haben keine ordentliche Franchise, der Selbstbehalt von 10 Prozent gilt aber: Ohne Wahlfranchise erstattet die Kasse also höchstens 162.60 Franken.
Für fortschreitende Kurzsichtigkeit gibt es seit 1. Juli 2024 bis zum 21. Geburtstag bis 850 Franken pro Jahr an Gläser oder Kontaktlinsen, die das Fortschreiten nachweislich bremsen. Die Augenärztin muss dafür die Augenlänge und eine Zunahme von mindestens 0,5 Dioptrien pro Jahr belegen. Dieser Beitrag ersetzt die 180.67 Franken, beides zusammen gibt es nicht. Alle Details für Eltern stehen im Beitrag Grundversicherung und Brille für Kinder.
Was zahlt eine Zusatzversicherung Brille?
Bei den hier verglichenen Kassen gibt es den Beitrag an Sehhilfen nicht als eigene Versicherung, er steckt in der ambulanten Zusatzversicherung, zusammen mit Leistungen wie Medikamenten, Transporten oder Auslandschutz. Beispiele:
| Kasse und Produkt | Beitrag an Sehhilfen | Zeitraum |
|---|---|---|
| CSS myFlex Balance | 150 Franken | pro Kalenderjahr (Kinder: pro Fall) |
| CSS Livo Smart und Livo Top | 200 Franken | pro Kalenderjahr (Kinder: pro Fall) |
| CSS myFlex Premium | 300 Franken | pro Kalenderjahr (Kinder: pro Fall) |
| Helsana TOP | 90 %, höchstens 150 Franken | pro Kalenderjahr |
| Helsana COMPLETA | 90 %, höchstens 300 Franken | pro Kalenderjahr |
| SWICA Completa Top | 90 %, höchstens 200 Franken | pro drei Kalenderjahre |
| SWICA Completa Forte | 90 %, höchstens 900 Franken | pro drei Kalenderjahre |
Beiträge an Brillengläser und Kontaktlinsen in ambulanten Zusatzversicherungen, laut Kassen, Stand 2026.
Achte auf den Zeitraum: 150 Franken pro Kalenderjahr sind etwas anderes als 200 Franken alle drei Jahre. Ein Jahresbetrag lässt sich nicht ansparen, kaufst du nur alle zwei Jahre eine Brille, bekommst du im Kaufjahr höchstens den Jahresbetrag. Bei Helsana TOP braucht es keine ärztliche Verordnung, wenn die Dioptrien auf der Rechnung des Optikers stehen. Die CSS zahlt in ihren Zusatzversicherungen seit 1. Januar 2026 auch die Fassung, aber nur zusammen mit korrigierenden Gläsern (alles laut den Kassen, Stand 2026).
Lohnt sich eine Zusatzversicherung nur wegen der Brille?
Selten. Rechne die Prämie für ein Jahr gegen den Beitrag, den du realistisch bekommst. Ein Beitrag von 150 Franken im Jahr deckt nur einen Teil neuer Gläser, und die Prämie zahlst du auch in den Jahren ohne Brillenkauf. Sinnvoll wird der Zusatz vor allem, wenn du auch die anderen Leistungen brauchst, etwa Komplementärmedizin, Medikamente ausserhalb der Spezialitätenliste oder Rettungskosten. Eine Übersicht, wann sich welcher Zusatz rechnet, findest du unter Welche Zusatzversicherung ist sinnvoll?
Was gilt beim Abschluss und bei der Kündigung?
Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der Aufsicht der FINMA. Die Kasse darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder dich ablehnen. Eine Aufnahmepflicht wie in der Grundversicherung gibt es nicht. Beantworte die Fragen vollständig: Verschweigst du eine erhebliche Tatsache, darf die Kasse den Vertrag innert vier Wochen ab Kenntnis kündigen (Art. 6 VVG). Mehr dazu unter Gesundheitsprüfung bei der Zusatzversicherung.
Einen Antrag kannst du innert 14 Tagen widerrufen (Art. 2a VVG). Kündigen kannst du ordentlich auf das Ende des dritten Versicherungsjahres und danach jedes Jahr, mit drei Monaten Frist, sofern der Vertrag nicht kürzer bindet. In der Krankenzusatzversicherung hat nur die versicherte Person dieses Kündigungsrecht, nicht die Kasse (Art. 35a VVG). Wie du dabei vorgehst, steht unter Zusatzversicherung kündigen.
Häufige Fragen zur Zusatzversicherung Brille
Wo sind Brillen in der Grundversicherung in der Schweiz versichert?
In der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) des BAG, Kapitel 25 «Sehhilfen». Dort stehen die Positionen für Kinder, für Spezialfälle und für myopiebremsende Gläser mit ihren Höchstbeträgen. Was nicht auf der Liste steht, zahlt die Grundversicherung nicht.
Zahlt die Grundversicherung (KVG) die Brille meines Kindes?
Ja, bis zum 18. Geburtstag 180.67 Franken pro Jahr, mit einem augenärztlichen Rezept pro Jahr. Der Selbstbehalt von 10 Prozent geht ab, ohne Wahlfranchise erhältst du also höchstens 162.60 Franken. Den Rest der Brille zahlst du selbst oder über einen Zusatz.
Mein Kind bekommt myopiebremsende Gläser: was zahlt die Grundversicherung?
Bis 850 Franken pro Jahr, bis zum 21. Geburtstag. Voraussetzung ist eine fortschreitende Kurzsichtigkeit, die eine Augenärztin mit Messung der Augenlänge und einer Zunahme von mindestens 0,5 Dioptrien pro Jahr belegt. Die 180.67 Franken für eine normale Brille gibt es dann nicht zusätzlich.
Ich bin erwachsen: zahlt die Krankenkasse etwas an meine neue Brille?
Aus der Grundversicherung nein, ausser in medizinischen Spezialfällen, etwa nach einer Augenoperation oder bei einer Hornhauterkrankung. Für eine gewöhnliche Brille gibt es Geld nur aus einer ambulanten Zusatzversicherung, zum Beispiel 150 Franken pro Jahr bei Helsana TOP oder CSS myFlex Balance (laut Kassen, Stand 2026).
Welche Zusatzversicherung zahlt am meisten an eine Brille?
Unter den verglichenen Produkten zahlen Helsana COMPLETA und CSS myFlex Premium 300 Franken pro Jahr, SWICA Completa Forte bis 900 Franken alle drei Jahre. Das teuerste Produkt lohnt sich aber nur, wenn du seine übrigen Leistungen ebenfalls brauchst. Vergleiche Prämie und Beitrag für deinen Kanton und dein Alter.
Zahlt die Zusatzversicherung auch die Brillenfassung?
Das hängt von der Kasse ab. Die CSS zahlt seit 1. Januar 2026 auch die Fassung, jedoch nur zusammen mit korrigierenden Gläsern. Helsana nennt bei TOP und COMPLETA ausdrücklich Brillengläser und Kontaktlinsen.
Kann ich mit 71 noch eine Zusatzversicherung für die Brille abschliessen?
Das ist möglich, aber die Kasse muss dich nicht aufnehmen. Im VVG-Bereich darf sie Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder ablehnen, und viele Produkte haben eigene Aufnahmebedingungen. Frag bei mehreren Kassen an und kündige einen bestehenden Zusatz erst nach der schriftlichen Aufnahme. Mehr unter Zusatzversicherung für Senioren.
Quellen und Stand
- BAG: Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL), Ausgabe vom 1. Juli 2026, Kapitel 25 Sehhilfen und Vorbemerkungen, sowie Übersichtsseite MiGeL
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 24 und Anhang 2, Fassung vom 1. August 2026
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 2a, 6 und 35a, Fassung vom 1. Januar 2024
- CSS: Was zahlt die CSS an meine Brille und Kontaktlinsen?
- Helsana: TOP und COMPLETA
- SWICA: Broschüre Completa Forte, Completa Top und Praevita (Ausgabe 8.2026)
Sandra Keller – Grundversicherung, Zusatzversicherung (KVG/VVG).


