Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz bleibt deine Grundversicherung bestehen, aber die Prämie richtet sich neu nach deinem Wohnort. Ein Umzug gibt dir kein ausserordentliches Kündigungsrecht, auch wenn die Prämie am neuen Ort deutlich höher ist. Nur wenn deine Kasse am neuen Wohnort nicht tätig ist, endet die Versicherung dort mit dem Umzug und du wechselst sofort zu einer anderen Kasse. Hier findest du, was beim Thema Umzug und Krankenkasse gilt: Prämienregion, Kassenwechsel, Hausarzt- und Telmed-Modelle, Prämienverbilligung und die Meldung an die Kasse.
Umzug und Krankenkasse: warum ändert sich die Prämie?
Das Gesetz schreibt vor, dass die Kassen ihre Prämien nach den kantonalen Kostenunterschieden abstufen. Massgebend ist der Wohnort der versicherten Person (Art. 61 Abs. 2 KVG). Innerhalb eines Kantons dürfen die Kassen die Prämien zusätzlich nach Regionen abstufen. Die Regionen und die maximal zulässigen Unterschiede legt das Eidgenössische Departement des Innern fest (Art. 61 Abs. 2bis KVG).
Laut BAG sind die Gemeinden in den Kantonen Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen und Zürich in drei Prämienregionen eingeteilt. In Basel-Landschaft, Freiburg, Schaffhausen, Tessin, Waadt und Wallis gibt es zwei Regionen, in den übrigen Kantonen eine. Deshalb kann sich deine Prämie auch ändern, wenn du nur ins Nachbardorf ziehst. Welche Gemeinde zu welcher Region gehört, zeigt die Übersicht zu den Prämienregionen der Schweiz.
Nach dem Umzug passt die Kasse deine Prämie an den neuen Wohnort an und stellt dir eine neue Police aus. Ab welchem Tag oder Monat die neue Prämie gilt, regeln die Versicherungsbedingungen deiner Kasse. Frag bei der Meldung der neuen Adresse direkt nach, damit du die erste Rechnung nachvollziehen kannst.
Darf ich wegen des Umzugs die Krankenkasse wechseln?
Nein, nicht ausserordentlich. Das BAG hält auf priminfo.admin.ch fest: Die Anpassung der Prämie infolge Wohnortswechsels gibt kein ausserordentliches Kündigungsrecht. Es gelten die normalen Wechseltermine:
- 1. Januar: Die Kündigung muss für 2027 bis Montag, 30. November 2026 bei der Kasse eintreffen. Die neue Prämie erfährst du bis 31. Oktober. Details stehen im Ratgeber zur Kündigungsfrist 30. November.
- 1. Juli: Nur im Standardmodell mit ordentlicher Franchise von 300 Franken, Kündigung bis 31. März.
Wird die Prämie am neuen Ort viel teurer, hast du trotzdem Möglichkeiten. Der Wechsel vom Standardmodell in ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell ist laut BAG jederzeit im Jahr möglich, auch bei derselben Kasse. Eine höhere Franchise kannst du bis 31. Dezember auf das nächste Jahr wählen. Und auf den nächsten Termin vergleichst du die Angebote am neuen Wohnort im Prämienrechner und wechselst die Kasse. Wie der Wechsel abläuft, erklärt der Ratgeber Krankenkasse wechseln.
Was gilt, wenn meine Kasse im neuen Kanton nicht tätig ist?
Nicht jede Kasse ist in der ganzen Schweiz zugelassen. Jede Kasse hat einen örtlichen Tätigkeitsbereich, und die Aufnahmepflicht gilt nur innerhalb dieses Gebiets (Art. 5 Bst. i KVAG). Die grossen Kassen sind in der ganzen Schweiz tätig, mehrere kleinere Kassen nur in einzelnen Kantonen.
| Kasse | Örtlicher Tätigkeitsbereich |
|---|---|
| Krankenkasse Birchmeier | Aargau |
| Stiftung Krankenkasse Wädenswil | Aargau, Schwyz, Zug, Zürich |
| Einsiedler Krankenkasse | Glarus, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schwyz, Uri, Zug, Zürich |
| Glarner Krankenversicherung | Glarus, St. Gallen, Schwyz |
| curaulta | Graubünden |
| sodalis gesundheitsgruppe | Bern, Wallis |
| Krankenkasse Visperterminen | Wallis, nur Prämienregion 2 |
Beispiele für Kassen mit eingeschränktem Tätigkeitsbereich in der Grundversicherung. Quelle: BAG, Verzeichnis der zugelassenen Krankenversicherer, Januar 2026.
Ziehst du aus dem Tätigkeitsbereich deiner Kasse weg, musst du sie verlassen. Für diesen Fall sieht Art. 7 Abs. 3 KVG vor, dass das Versicherungsverhältnis im Zeitpunkt der Verlegung des Wohnortes endet, also mitten im Jahr und ohne Kündigungsfrist. Du meldest dich gleichzeitig bei einer Kasse an, die am neuen Wohnort tätig ist. Sie muss dich ohne Gesundheitsfragen aufnehmen. Damit keine Lücke entsteht, sollte die neue Versicherung am Tag des Umzugs beginnen.
Bei einem solchen Wechsel unter dem Jahr behältst du deine Franchise, sofern die neue Kasse diese Stufe anbietet (Art. 94 Abs. 3 KVV). Franchise und Selbstbehalt, die dir im laufenden Jahr bereits verrechnet wurden, muss die neue Kasse anrechnen (Art. 103 Abs. 4 KVV). Offene Prämien oder Kostenbeteiligungen blockieren einen Wechsel dagegen (Art. 64a Abs. 6 KVG).
Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell: was muss ich nach dem Umzug tun?
Modelle mit eingeschränkter Arztwahl stehen nur Versicherten offen, die im Gebiet wohnen, in dem die Kasse das Modell anbietet (Art. 100 Abs. 1 KVV). Nach dem Umzug gilt deshalb:
- Hausarzt- oder HMO-Modell: Du wählst eine Hausarztpraxis oder ein HMO-Zentrum aus der Liste, die deine Kasse für den neuen Wohnort führt. Die alte Praxis ist oft nicht mehr auf der Liste oder schlicht zu weit weg.
- Telmed-Modell: Die telefonische Erstberatung funktioniert ortsunabhängig. Prüfe trotzdem, ob die Kasse das Modell am neuen Wohnort anbietet und ob eine Arzt- oder Apothekenliste dazugehört.
- Modell am neuen Ort nicht verfügbar: Dann musst du in ein anderes Modell wechseln. Laut Sympany ist ein Modellwechsel in solchen Fällen nötig und möglich. Kläre mit deiner Kasse, in welches Modell du ab wann eingeteilt wirst.
Auch die Prämie des Modells hängt vom Wohnort ab. Mehr zur Wahl des passenden Modells findest du im Ratgeber Krankenkasse Modell wechseln.
Welcher Kanton zahlt die Prämienverbilligung nach dem Umzug?
Ziehst du in einen anderen Kanton, bleibt für das laufende Kalenderjahr der Kanton zuständig, in dem du am 1. Januar gewohnt hast. Er verbilligt deine Prämien bis Ende Jahr nach seinem Recht (Art. 8 Abs. 1 der Verordnung über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung, VPVK). Ab dem folgenden Jahr ist der neue Kanton zuständig, und dort musst du den Anspruch nach den kantonalen Regeln neu geltend machen.
Die Verfahren unterscheiden sich stark. Im Kanton Zürich etwa kann eine Person, die aus einem anderen Kanton zuzieht, für das Jahr nach dem Zuzug ab Jahresbeginn bis 31. März einen Antrag stellen, die Zuzugsgemeinde weist darauf hin. Andere Kantone prüfen den Anspruch automatisch. Die Regeln und Fristen deines neuen Kantons findest du in der Übersicht zur Prämienverbilligung in allen Kantonen.
Was muss ich der Kasse melden und was passiert mit der Zusatzversicherung?
Melde der Kasse die neue Adresse und das Umzugsdatum schriftlich, per Kundenportal, E-Mail oder Brief. Hast du Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Gesellschaften, meldest du den Umzug beiden. Die Zusatzversicherungen unterstehen dem Privatrecht (VVG). Ob sich ihre Prämie mit dem Wohnort ändert, steht in den Versicherungsbedingungen. Wechselst du die Grundversicherung, darf dich die bisherige Kasse nicht zwingen, auch die Zusatzversicherung zu kündigen, und sie darf sie deswegen auch nicht selbst kündigen (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG).
| Was | Wann | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| Tätigkeitsbereich der Kasse prüfen | Vor dem Umzug | Ist die Kasse am neuen Wohnort nicht zugelassen, brauchst du ab dem Umzugstag eine neue Kasse. |
| Adresse und Umzugsdatum melden | Sobald das Datum feststeht | Neue Police und neue Prämie kontrollieren. |
| Hausarzt, HMO oder Telmed anpassen | Vor dem ersten Arztbesuch am neuen Ort | Praxis von der Liste des neuen Wohnorts wählen. |
| Modell oder Franchise anpassen | Modellwechsel jederzeit, höhere Franchise bis 31. Dezember | Spart Prämie, ohne dass du die Kasse wechseln musst. |
| Prämienverbilligung beantragen | Für das Jahr nach dem Umzug, nach den Fristen des neuen Kantons | Im Umzugsjahr zahlt noch der bisherige Kanton. |
| Kasse wechseln | Kündigung bis 30. November 2026 auf 1. Januar 2027 | Angebote für den neuen Wohnort vergleichen. |
Checkliste für den Umzug innerhalb der Schweiz. Quellen: KVG, KVV, VPVK, BAG.
Ziehst du nicht innerhalb der Schweiz um, sondern ins Ausland, gelten andere Regeln. Sie stehen im Ratgeber Wegzug ins Ausland und Krankenkasse.
Häufige Fragen zu Umzug und Krankenkasse
Muss ich die Krankenkasse wechseln, wenn ich umziehe?
Nein, in der Regel nicht. Du bleibst bei deiner Kasse, sie passt nur die Prämie an den neuen Wohnort an. Wechseln musst du nur, wenn deine Kasse am neuen Wohnort nicht tätig ist. Dann endet die Versicherung mit dem Umzug (Art. 7 Abs. 3 KVG).
Kann ich die Krankenkasse wechseln, wenn ich in einen anderen Kanton ziehe?
Nur auf die ordentlichen Termine. Der Kantonswechsel allein gibt kein ausserordentliches Kündigungsrecht. Du kannst auf den 1. Januar wechseln (Kündigung bis 30. November) und im Standardmodell mit Franchise 300 auch auf den 1. Juli (Kündigung bis 31. März).
Meine Krankenkasse ist nach dem Umzug in den neuen Wohnkanton viel teurer. Was ist erlaubt?
Die Kasse darf die für die neue Prämienregion genehmigte Prämie verlangen, auch wenn sie deutlich höher ist. Sofort sparen kannst du mit dem Wechsel in ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell, der jederzeit möglich ist. Die Kasse selbst wechselst du auf den nächsten ordentlichen Termin.
Verändert sich die Krankenkassenprämie nach dem Wohnort?
Ja. Massgebend ist der Wohnort (Art. 61 Abs. 2 KVG), die Kassen stufen die Prämien nach Kanton und in elf Kantonen zusätzlich nach Prämienregion ab. Auch ein Umzug innerhalb des Kantons kann deshalb die Prämie verändern.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn meine Kasse im neuen Kanton nicht tätig ist?
Ja, faktisch schon. Die Versicherung endet im Zeitpunkt der Verlegung des Wohnortes, ohne dass du eine Kündigungsfrist einhalten musst (Art. 7 Abs. 3 KVG). Du meldest dich auf den Umzugstag bei einer Kasse an, die am neuen Ort tätig ist, und behältst deine Franchise, sofern sie dort angeboten wird.
Warum sind die Krankenkassenprämien je nach Kanton und Region unterschiedlich hoch?
Weil die Prämien die Gesundheitskosten am Wohnort abbilden müssen. Das KVG verlangt eine Abstufung nach den kantonalen Kostenunterschieden, innerhalb der Kantone sind regionale Abstufungen erlaubt, deren Höchstunterschiede das EDI festlegt.
Welcher Kanton zahlt meine Prämienverbilligung, wenn ich unter dem Jahr umziehe?
Der Kanton, in dem du am 1. Januar gewohnt hast, und zwar für das ganze Kalenderjahr (Art. 8 Abs. 1 VPVK). Für das Folgejahr beantragst du die Prämienverbilligung beim neuen Kanton nach dessen Regeln und Fristen.
Quellen und Stand
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7, 61, 64a
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94, 100, 103
- Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), Art. 5
- Verordnung über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung (VPVK), Art. 8
- BAG, Priminfo: Häufige Fragen (kein ausserordentliches Kündigungsrecht bei Wohnortswechsel)
- BAG: Prämienregionen
- BAG: Verzeichnis der zugelassenen Krankenversicherer, Januar 2026 (PDF)
- BAG: Faktenblatt Wechsel der Krankenkasse (PDF)
- Kanton Zürich, Sozialhilfehandbuch: Prämienverbilligung bei Zuzug und Wegzug
- Sympany: Umzug (Modellwechsel, neue Police)
Maik Möhring – Vergleich, Markt, Profile (Lead/SEO).


