Krankenkassenprämien sparen kannst du vor allem auf drei Wegen: mit dem Wechsel zu einer günstigeren Kasse, mit einem Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell und mit einer höheren Franchise. Die ersten beiden Hebel kosten dich keine Leistung, denn die Grundversicherung deckt bei jeder Kasse dasselbe. Für den Wechsel auf 2027 muss deine Kündigung bis Montag, 30. November 2026, bei der Kasse eintreffen. Dazu kommen kleinere Hebel wie der Ausschluss der Unfalldeckung, die Prämienverbilligung und ein Blick auf die Zusatzversicherungen.
Krankenkassenprämien sparen: Welche Hebel wirken am stärksten?
Die Grössenordnungen stammen aus unserer Auswertung der BAG-Prämien 2026 (Hauptorte der 26 Kantone, Erwachsene, Franchise 300, mit Unfall) sowie aus den gesetzlichen Obergrenzen. Deine persönliche Ersparnis hängt von Wohnort, Alter und heutiger Kasse ab.
| Hebel | Grössenordnung pro Jahr | Wann möglich | Haken |
|---|---|---|---|
| 1. Kasse wechseln | Spanne günstigste bis teuerste Kasse im Median rund 1’590 Franken | auf 1. Januar, Kündigung bis 30. November | keiner, Leistungen identisch |
| 2. Alternatives Modell | im Median rund 820 Franken (13 Prozent) | jederzeit ins Modell | zuerst Hausarzt, HMO-Praxis oder Telefon |
| 3. Höhere Franchise | höchstens 1’540 Franken | höher bis 31. Dezember | bis 2’200 Franken mehr Kostenrisiko |
| 4. Unfalldeckung ausschliessen | höchstens 7 Prozent der Prämie | jederzeit mit Nachweis | nur bei voller UVG-Deckung |
| 5. Zahlungsrabatt | gesetzlich nicht geregelt, je nach Kasse | nach Angebot der Kasse | Geld im Voraus gebunden |
| 6. Prämienverbilligung | kantonal, für Kinder mindestens 80 Prozent bei unteren und mittleren Einkommen | nach kantonalen Fristen | einkommensabhängig |
| 7. Zusatzversicherungen prüfen | je nach Vertrag | nach Vertrag, gesetzlich nach drei Jahren | Gesundheitsprüfung bei Neuabschluss |
Hebel zum Prämiensparen, sortiert nach Wirkung. Quellen: eigene Auswertung BAG-Prämien 2026; KVG, KVV, VVG.
Wie viel bringt der Wechsel der Krankenkasse?
Am meisten. Im Standardmodell mit Franchise 300 liegen zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse im Median rund 1’590 Franken pro Jahr, von 929 Franken in Solothurn bis 2’921 Franken in Uri. Das Risiko ist null: Alle Kassen übernehmen in der Grundversicherung genau dieselben Leistungen (Art. 34 KVG) und müssen dich ohne Gesundheitsfragen aufnehmen.
Deine Kasse muss dir die neuen Prämien bis 31. Oktober mitteilen. Die Prämien 2027 erscheinen Ende September 2026. Die Kündigung für 2027 muss bis Montag, 30. November 2026, bei der Kasse eintreffen, der Poststempel zählt nicht. Alle Termine stehen im Beitrag zur Kündigungsfrist am 30. November. Auf 1. Juli wechseln kannst du nur im Standardmodell mit Franchise 300, mit Kündigung bis 31. März. Die aktuellen Prämien aller Kassen vergleichst du im Prämienrechner.
Wie viel sparst du mit Hausarzt, HMO oder Telmed?
Wählst du statt des günstigsten Standardmodells das günstigste alternative Modell, sparst du im Median 68.50 Franken pro Monat, rund 13 Prozent oder gut 820 Franken im Jahr. Die Spanne reicht von 39.10 Franken pro Monat in Schwyz bis 101.70 Franken in Neuenburg. Dafür gehst du bei gesundheitlichen Problemen zuerst zu deiner Hausärztin, in eine HMO-Praxis oder rufst eine telemedizinische Beratung an, ausser im Notfall.
Ein Vorteil beim Zeitpunkt: In ein Modell mit eingeschränkter Arztwahl kannst du jederzeit im Jahr wechseln (Art. 100 Abs. 2 KVV). Zurück in die freie Arztwahl geht es nur auf 1. Januar, mit Meldung bis 30. November. Was du beim Verzicht aufgibst, zeigt der Beitrag Freie Arztwahl aufgeben, die Modelle im Detail vergleicht Versicherungsmodelle im Vergleich.
Lohnt sich eine höhere Franchise zum Sparen?
Nur wenn du gesund bist und Reserven hast. Der Rabatt für 2’500 statt 300 Franken darf höchstens 1’540 Franken pro Jahr betragen (Art. 95 Abs. 2bis KVV), dafür trägst du bis zu 2’200 Franken mehr selbst. Bei vollem Rabatt lohnt sich die Franchise 300 ab rund 2’010 Franken Gesundheitskosten im Jahr. Deshalb steht die Franchise hinter Kassen- und Modellwechsel: Diese sparen ohne Risiko. Zudem muss die Prämie mindestens 50 Prozent der ordentlichen Prämie betragen (Art. 90c KVV), was den Rabatt bei einer Kombination mit einem Sparmodell kürzen kann. Alle Stufen und Rechenbeispiele findest du im Ratgeber zur Franchise bei der Krankenkasse.
Wann kannst du die Unfalldeckung ausschliessen?
Wenn du bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitest, bist du über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) auch gegen Nichtberufsunfälle versichert (Art. 13 UVV). Dann kannst du die Unfalldeckung in der Krankenkasse mit einem Nachweis sistieren lassen (Art. 8 KVG). Die Prämie sinkt um den Anteil für die Unfalldeckung, höchstens um 7 Prozent (Art. 91a KVV). Bei der mittleren Prämie von 393.30 Franken wären das rund 27.50 Franken im Monat.
Wichtig: Verlierst du die Stelle oder arbeitest du weniger als acht Stunden, endet die UVG-Deckung 31 Tage nach dem letzten Lohnanspruch (Art. 3 UVG). Du musst das deiner Krankenkasse melden, sonst kann sie die Prämie für die Unfalldeckung nachfordern (Art. 10 KVG).
Gibt es Rabatt, wenn du die Prämie jährlich zahlst?
Bei manchen Kassen ja, einen gesetzlichen Anspruch gibt es aber nicht. Die Verordnung sieht vor, dass die Prämien im Voraus und in der Regel monatlich bezahlt werden (Art. 90 KVV). Ob deine Kasse für halbjährliche oder jährliche Zahlung einen Skonto gewährt und wie hoch er ist, legt sie selbst fest. Frag bei deiner Kasse nach. Mehr dazu im Beitrag Rabatt je nach Zahlungsweise.
Hast du Anspruch auf Prämienverbilligung?
Die Kantone müssen die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen verbilligen (Art. 65 KVG). Bei unteren und mittleren Einkommen verbilligen sie die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent. 2024 wurden laut BAG rund 6,6 Milliarden Franken ausbezahlt. Wer Anspruch hat und wie du den Antrag stellst, regelt jeder Kanton anders. Für Berechtigte ist dieser Hebel oft der grösste. Die Übersicht findest du unter Prämienverbilligung 2026 in allen Kantonen.
Was bringt es, Zusatzversicherungen zu überprüfen?
Zusatzversicherungen sind freiwillig und unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz. Vergleiche, was sie über die Grundversicherung hinaus tatsächlich bezahlen. Das ordentliche Kündigungsrecht gilt auf Ende des dritten und jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist (Art. 35a VVG), der Vertrag kann eine frühere Kündigung erlauben. Kündige nie, bevor dich eine neue Kasse aufgenommen hat, denn dort gilt eine Gesundheitsprüfung. Deine Kasse darf dir die Zusatzversicherung nicht kündigen, nur weil du die Grundversicherung wechselst (Art. 7 KVG). Fristen und Vorgehen erklärt der Beitrag Zusatzversicherung kündigen.
Häufige Fragen zum Sparen bei den Krankenkassenprämien
Wie viel kann ich mit dem Hausarztmodell bei der Krankenkasse sparen?
Im Median rund 13 Prozent oder 68.50 Franken pro Monat, wenn du vom günstigsten Standardmodell ins günstigste alternative Modell wechselst. Je nach Kanton sind es zwischen 39.10 und 101.70 Franken pro Monat. Den Wechsel ins Modell kannst du jederzeit machen.
Welche Grundversicherung ist die beste und die günstigste?
Bei den Leistungen gibt es keine beste, denn die Grundversicherung deckt bei allen Kassen dasselbe. Die günstigste hängt von deiner Prämienregion, deinem Alter, deiner Franchise und deinem Modell ab. Vergleiche deshalb mit deinen eigenen Angaben im Prämienrechner.
Wie teuer werden die Krankenkassen im 2027?
Die Prämien 2027 gibt der Bund Ende September 2026 bekannt, deine Kasse muss dir deine neue Prämie bis 31. Oktober mitteilen. Für 2026 lag die mittlere Prämie bei 393.30 Franken im Monat, 4,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Wenn deine neue Prämie steigt, hast du bis 30. November Zeit für einen Wechsel.
Kann ich die Unfalldeckung bei der Krankenkasse streichen, wenn ich angestellt bin?
Ja, wenn du bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitest und damit auch gegen Nichtberufsunfälle versichert bist. Die Prämie sinkt um höchstens 7 Prozent. Endet die Anstellung, musst du die Unfalldeckung wieder einschliessen lassen.
Wer ist berechtigt für die Prämienverbilligung?
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, die genauen Einkommensgrenzen legt jeder Kanton fest. Für Kinder aus Familien mit unteren und mittleren Einkommen muss die Verbilligung mindestens 80 Prozent betragen. Wie und bis wann du den Antrag stellst, erfährst du bei der zuständigen kantonalen Stelle.
Gibt es für Teenager in der Schweiz Vergünstigungen bei der Krankenkasse?
Ja, Kinder bis 18 Jahre und junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren zahlen von Gesetzes wegen eine tiefere Prämie als Erwachsene, Kinder die tiefste (Art. 61 Abs. 3 KVG). Kinder haben zudem keine Franchise und höchstens 350 Franken Selbstbehalt. Bei tieferen Einkommen kommt die Prämienverbilligung dazu.
Was kann ich tun, wenn meine Zusatzversicherung für 2027 viel teurer wird und ich es zu spät erfahre, um zu kündigen?
Massgebend sind deine Versicherungsbedingungen: Sie regeln, ob eine Prämienerhöhung ein Kündigungsrecht auslöst und mit welcher Frist. Ohne solche Klausel gilt das ordentliche Kündigungsrecht auf Ende des dritten oder eines späteren Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist. Die Grundversicherung kannst du davon unabhängig bis 30. November wechseln, ohne die Zusatzversicherung aufzugeben.
Quellen und Stand
- Eigene Auswertung der BAG-Prämiendaten 2026 aus dem Prämienrechner Priminfo (Hauptorte der 26 Kantone, Erwachsene, Franchise 300, mit Unfall)
- BAG: Krankenkassenprämien erhöhen sich durchschnittlich um 4,4 Prozent (Prämien 2026)
- BAG: Faktenblatt Wechsel der Krankenkasse und Faktenblatt Prämienverbilligung (Prämien 2026)
- BAG: Ratgeber «Die obligatorische Krankenversicherung» (Ausgabe 2025), Kapitel Sparmöglichkeiten
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7, 8, 10, 34, 61 und 65, Fassung vom 1. Juli 2026
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 90, 90c, 91a, 95 und 100, Fassung vom 1. August 2026
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13, und Unfallversicherungsgesetz (UVG), Art. 3
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Art. 35a
Maik Möhring – Vergleich, Markt, Profile (Lead/SEO).


