Die Grundversicherung Psychotherapie in der Schweiz hat sich seit dem 1. Juli 2022 grundlegend verändert: Seither werden die Kosten für psychologische Psychotherapie unter bestimmten Bedingungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) übernommen. Diese Änderung durch das sogenannte Anordnungsmodell hat den Zugang zu psychologischer Unterstützung erheblich erleichtert und viele Fragen zur Deckung, den Kosten und den Voraussetzungen aufgeworfen, die wir hier klären.
Seit dem 1. Juli 2022 deckt die Grundversicherung psychologische Psychotherapie ab, wenn diese von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet wird. Die Behandlung erfolgt durch anerkannte Psychotherapeuten und ist an bestimmte gesetzliche Vorgaben gebunden.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 1. Juli 2022 ist die psychologische Psychotherapie im Rahmen des sogenannten Anordnungsmodells in der Grundversicherung (KVG) versichert.
- Die Kosten werden übernommen, wenn die Therapie von einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet und von einem anerkannten Psychotherapeuten durchgeführt wird.
- Eine ärztliche Verordnung ist für die ersten 15 Sitzungen gültig; für weitere Sitzungen ist eine erneute Verordnung erforderlich.
- Auch bei der psychologischen Psychotherapie gelten die üblichen Kostenbeteiligungen durch Franchise und Selbstbehalt.
- Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich festgelegt und bei allen Krankenkassen identisch; Unterschiede gibt es bei den Prämien und dem Service.
- Zusatzversicherungen können Leistungen abdecken, die über das KVG hinausgehen, zum Beispiel für bestimmte nicht-ärztliche Therapeuten oder höhere Sitzungszahlen.
Wie funktioniert das Anordnungsmodell bei der psychologischen Psychotherapie?
Das Anordnungsmodell, seit dem 1. Juli 2022 in Kraft, regelt die Kostenübernahme der psychologischen Psychotherapie durch die Grundversicherung. Es bedeutet, dass psychologische Psychotherapie nicht mehr nur von psychologisch tätigen Ärzten oder Ärztinnen, sondern auch von Psychologinnen und Psychologen mit einer entsprechenden Weiterbildung erbracht werden kann, sofern diese von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet wurde. Dies erleichtert den Zugang zu qualifizierter psychologischer Unterstützung erheblich und entlastet die ärztliche Versorgung.
Vor der Einführung des Anordnungsmodells wurden psychologische Psychotherapien in der Regel nur dann von der Grundversicherung bezahlt, wenn sie direkt von einem psychologisch tätigen Arzt oder einer Ärztin (z. B. Psychiater) durchgeführt wurden. Psychologische Psychotherapeuten durften ihre Leistungen nur dann über die Grundversicherung abrechnen, wenn sie in der Praxis eines Arztes angestellt waren oder eine Zusatzversicherung des Patienten die Kosten übernahm. Mit dem Anordnungsmodell sind nun auch Psychologinnen und Psychologen als eigenständige Leistungserbringer von der Grundversicherung anerkannt.
Die Rolle der Ärztinnen und Ärzte im Anordnungsmodell
Im Anordnungsmodell kommt den Ärztinnen und Ärzten eine zentrale Rolle zu. Sie stellen die Verordnung für die psychologische Psychotherapie aus, nachdem sie eine Indikation für die Behandlung festgestellt haben. Diese Verordnung ist der Schlüssel zur Kostenübernahme durch die Grundversicherung Psychotherapie.
Ein Arzt oder eine Ärztin kann eine psychologische Psychotherapie für maximal 15 Sitzungen verordnen. Diese initiale Verordnung ermöglicht den Patienten einen unkomplizierten Start in die Therapie. Sollten nach diesen 15 Sitzungen weitere Behandlungen notwendig sein, muss eine erneute Verordnung erfolgen. Ab der 31. Sitzung ist zusätzlich eine detailliertere Begründung und eine Kostengutsprache des Vertrauensarztes der jeweiligen Krankenkasse erforderlich. Dies soll sicherstellen, dass die Therapie effektiv und zielgerichtet bleibt.
Wer darf psychologische Psychotherapie abrechnen?
Nicht alle Psychologen dürfen ihre Leistungen über die Grundversicherung abrechnen. Die Leistungserbringer müssen bestimmte Kriterien erfüllen: Sie benötigen einen universitären Masterabschluss in Psychologie und eine anerkannte psychotherapeutische Weiterbildung. Zudem müssen sie im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen sein. Nur Psychotherapeuten, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind von der Grundversicherung Psychotherapie anerkannt und können ihre Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Es ist wichtig, vor Beginn einer Therapie zu prüfen, ob der gewählte Psychotherapeut die notwendigen Kriterien erfüllt, um eine reibungslose Kostenübernahme zu gewährleisten.
Welche Leistungen der psychologischen Psychotherapie deckt die Grundversicherung ab?
Die Grundversicherung (KVG) deckt die Kosten für psychologische Psychotherapie, die im Rahmen des Anordnungsmodells erbracht wird. Dies umfasst in der Regel die therapeutischen Sitzungen selbst, die auf die Behandlung von psychischen Störungen mit Krankheitswert abzielen. Dazu gehören beispielsweise Depressionen, Angststörungen, Essstörungen oder Anpassungsstörungen. Die Leistungen sind dabei auf das medizinisch Notwendige beschränkt und müssen evidenzbasiert sein.
Die genauen Leistungsmerkmale sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgelegt. Der Umfang der Deckung ist bei allen Krankenkassen identisch, da die Grundversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Wahl der Krankenkasse beeinflusst also nicht die Art oder den Umfang der psychotherapeutischen Leistungen, sondern lediglich die Prämienhöhe und den Service.
Kostenbeteiligung: Franchise und Selbstbehalt
Auch bei der psychologischen Psychotherapie, die von der Grundversicherung übernommen wird, gelten die üblichen Regeln zur Kostenbeteiligung. Du beteiligst dich an den Kosten durch deine gewählte Franchise und den Selbstbehalt.
Die Franchise ist der Betrag, den du pro Kalenderjahr selbst tragen musst, bevor sich die Krankenkasse an den weiteren Kosten beteiligt. Für Erwachsene liegt die wählbare Franchise zwischen CHF 300 und CHF 2’500 pro Jahr. Eine höhere Franchise führt zu tieferen monatlichen Prämien. Nachdem die Franchise aufgebraucht ist, übernimmst du zusätzlich einen Selbstbehalt von 10 % der weiteren Kosten, bis zu einem Maximalbetrag von CHF 700 pro Jahr für Erwachsene (Stand 27. Juni 2026). Bei Kindern und Jugendlichen sind die Franchisestufen und der maximale Selbstbehalt tiefer. Diese Kostenbeteiligung gilt für alle Leistungen der Grundversicherung, einschliesslich der psychologischen Psychotherapie.
Wenn du zum Beispiel eine Franchise von CHF 2’500 hast und Psychotherapiekosten von CHF 3’000 anfallen, zahlst du zuerst die CHF 2’500 Franchise. Von den verbleibenden CHF 500 übernimmst du 10 % als Selbstbehalt, also CHF 50. Die restlichen CHF 450 werden von deiner Krankenkasse bezahlt.
Psychotherapie Grundversicherung oder Zusatzversicherung: Was ist der Unterschied?
Die Unterscheidung zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherung ist entscheidend, um die Kostenübernahme für psychologische Psychotherapie in der Schweiz zu verstehen. Die Grundversicherung ist obligatorisch und deckt die Leistungen gemäss KVG ab, während die Zusatzversicherung freiwillig ist und Leistungen über das KVG hinaus abdeckt.
Grundversicherung (KVG)
Die Grundversicherung deckt die psychologische Psychotherapie unter dem Anordnungsmodell ab, wie bereits beschrieben. Die Leistungen sind gesetzlich definiert und bei allen Krankenkassen gleich. Das bedeutet, du hast Anspruch auf die gleichen Leistungen, unabhängig davon, bei welcher Kasse du versichert bist. Die Aufnahmegarantie in die Grundversicherung ist gegeben; keine Kasse darf dich ablehnen, und es gibt keine Gesundheitsprüfung.
Zusatzversicherung (VVG)
Zusatzversicherungen sind privatrechtliche Verträge (VVG) und ergänzen die Leistungen der Grundversicherung. Sie können beispielsweise Kosten für psychologische Psychotherapien übernehmen, die nicht unter das Anordnungsmodell fallen oder von nicht-anerkannten Psychotherapeuten erbracht werden. Auch für eine höhere Anzahl an Sitzungen, die über die KVG-Deckung hinausgehen, können Zusatzversicherungen unter Umständen aufkommen.
Es ist wichtig zu beachten, dass für Zusatzversicherungen keine Aufnahmepflicht besteht. Die Versicherer können eine Gesundheitsprüfung verlangen, Anträge ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Dies bedeutet, wenn du bereits psychische Probleme hast, kann es schwierig sein, eine Zusatzversicherung abzuschliessen, die diese Leistungen abdeckt. Ein frühzeitiger Abschluss einer Zusatzversicherung, bevor ein Bedarf entsteht, kann daher sinnvoll sein.
Wann ist eine Zusatzversicherung für Psychotherapie sinnvoll?
Eine Zusatzversicherung für Psychotherapie kann in bestimmten Fällen eine sinnvolle Ergänzung zur Grundversicherung sein. Sie bietet Deckung für Leistungen, die das KVG nicht abdeckt oder die über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen. Dies ist besonders relevant, wenn du spezifische Wünsche oder Bedürfnisse hast, die nicht durch das Anordnungsmodell abgedeckt sind.
Ein Hauptgrund für eine Zusatzversicherung ist die freie Wahl des Therapeuten. Einige Zusatzversicherungen übernehmen Kosten für Psychotherapeuten, die nicht im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen sind oder die bestimmte alternative Therapieformen anbieten, welche nicht KVG-anerkannt sind. Auch für eine unbegrenzte Anzahl von Sitzungen oder für Therapien, die als nicht-medizinisch notwendig eingestuft werden, kann eine Zusatzversicherung einspringen.
Des Weiteren können Zusatzversicherungen Leistungen für komplementärmedizinische Behandlungen oder Therapien im Ausland abdecken, die im Zusammenhang mit psychischer Gesundheit stehen. Es lohnt sich, die verschiedenen Angebote der Versicherer genau zu vergleichen und zu prüfen, welche Zusatzleistungen für dich relevant sein könnten. Achte dabei auf die genauen Vertragsbedingungen, da diese stark variieren können.
Die gesetzliche Änderung im Juli 2022 war ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der psychischen Gesundheitsversorgung in der Schweiz. Sie hat den Zugang zu psychologischer Psychotherapie deutlich vereinfacht. Dennoch ist es ratsam, sich vor Beginn einer Therapie genau über die Kostenübernahme und die Bedingungen zu informieren, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden. Ein Vergleich der verschiedenen Krankenkassen und ihrer Angebote ist dabei immer empfehlenswert.
Was kostet Psychotherapie in der Schweiz, wenn die Grundversicherung nicht zahlt?
Wenn die Grundversicherung die Kosten für psychologische Psychotherapie nicht übernimmt – sei es, weil die Voraussetzungen des Anordnungsmodells nicht erfüllt sind, die maximale Anzahl an Sitzungen ausgeschöpft wurde und keine weitere Verordnung erfolgt, oder weil der Therapeut nicht anerkannt ist – musst du die Kosten in der Regel selbst tragen. Die Tarife für eine psychotherapeutische Sitzung in der Schweiz können stark variieren.
Im Jahr 2026 liegen die Kosten für eine Einzelsitzung (typischerweise 50-60 Minuten) bei einem Psychotherapeuten oft zwischen CHF 120 und CHF 180. Diese Preise sind jedoch nicht reguliert und können je nach Qualifikation des Therapeuten, Region und spezifischer Therapieform höher oder tiefer ausfallen. Es ist wichtig, diese Kosten im Voraus mit dem Therapeuten zu klären.
Eine Zusatzversicherung kann hier eine Lücke schliessen, indem sie einen Teil oder die vollen Kosten für nicht-KVG-pflichtige Leistungen übernimmt. Ohne eine solche Zusatzversicherung oder bei Ablehnung durch diese, trägst du die gesamten Kosten selbst. Daher ist es entscheidend, die Bedingungen der Grundversicherung und eventueller Zusatzversicherungen genau zu verstehen und bei Unsicherheiten direkten Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen.
Häufige Fragen zur Grundversicherung Psychotherapie
Wird Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen?
Ja, seit dem 1. Juli 2022 wird psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen, sofern sie von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet und von einem anerkannten Psychotherapeuten durchgeführt wird. Die ärztliche Verordnung ist für die ersten 15 Sitzungen gültig und muss bei Bedarf für weitere Sitzungen erneuert werden. Ab der 31. Sitzung ist eine Kostengutsprache erforderlich.
Wird eine Psychotherapie von der Krankenkasse bezahlt?
Die Krankenkasse bezahlt psychologische Psychotherapie im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung (KVG), wenn die gesetzlichen Bedingungen des Anordnungsmodells erfüllt sind. Das bedeutet, es muss eine ärztliche Verordnung vorliegen und der Psychotherapeut muss im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen sein. Die Kostenbeteiligung durch Franchise und Selbstbehalt bleibt dabei bestehen.
Welche Versicherung übernimmt Psychotherapie?
In erster Linie übernimmt die obligatorische Grundversicherung (KVG) die Kosten für psychologische Psychotherapie unter den genannten Bedingungen des Anordnungsmodells. Zusätzlich können private Zusatzversicherungen (VVG) weitere Leistungen abdecken, die nicht im KVG enthalten sind, wie beispielsweise die Kosten für nicht-anerkannte Therapeuten oder eine höhere Anzahl an Sitzungen.
Wie funktioniert das Anordnungsmodell bei der Psychotherapie?
Das Anordnungsmodell bedeutet, dass psychologische Psychotherapie von Psychologinnen und Psychologen mit anerkannter Weiterbildung erbracht werden kann. Voraussetzung ist eine Verordnung durch einen Arzt oder eine Ärztin. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für maximal 15 Sitzungen pro Verordnung. Für weitere Sitzungen ist eine erneute Verordnung nötig, und ab der 31. Sitzung eine Kostengutsprache.
Wann ist eine Zusatzversicherung für Psychotherapie sinnvoll?
Eine Zusatzversicherung kann sinnvoll sein, wenn du Leistungen wünschst, die über die Grundversicherung hinausgehen. Dies können zum Beispiel Behandlungen bei Therapeuten sein, die nicht KVG-anerkannt sind, die Deckung für alternative Therapieformen im psychischen Bereich, eine höhere Anzahl an Therapiesitzungen oder Behandlungen im Ausland. Es ist ratsam, die genauen Leistungen und Bedingungen der Zusatzversicherungen zu vergleichen.
Was kostet Psychotherapie in der Schweiz, wenn die Grundversicherung nicht zahlt?
Wenn die Grundversicherung die Kosten nicht übernimmt, musst du die Psychotherapie selbst bezahlen. Die Kosten für eine Einzelsitzung liegen oft zwischen CHF 120 und CHF 180, können aber je nach Therapeut, Region und Therapieform variieren. Eine Zusatzversicherung kann in solchen Fällen einen Teil der Kosten decken, falls dies in ihren Vertragsbedingungen vorgesehen ist.
Fazit
Die Deckung der psychologischen Psychotherapie durch die Grundversicherung ist ein wichtiger Fortschritt in der Schweizer Gesundheitsversorgung. Das Anordnungsmodell hat den Zugang zu dieser essenziellen Unterstützung vereinfacht. Es ist jedoch unerlässlich, die Bedingungen für die Kostenübernahme, insbesondere die ärztliche Verordnung und die Anerkennung des Therapeuten, genau zu kennen. Auch die Kostenbeteiligung durch Franchise und Selbstbehalt muss berücksichtigt werden. Für Leistungen, die über das KVG hinausgehen, kann eine Zusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Wir empfehlen, die spezifischen Konditionen deiner Krankenkasse zu prüfen und bei Bedarf den offiziellen Prämienrechner priminfo.ch zu konsultieren, um das beste Angebot für deine Bedürfnisse zu finden.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zur Schweizer Krankenversicherung und ersetzt keine individuelle Beratung. Prämien, Franchisestufen und Fristen ändern sich; massgeblich sind die Angaben der Krankenversicherer, des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der offizielle Prämienrechner priminfo.ch. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deinen Versicherer oder eine unabhängige Beratungsstelle.
Redaktionelle Inhalte: Maik Möhring Media, Schöntalweg 1, 8272 Ermatingen TG · mm@maik-möhring.ch
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.
Sandra Keller – Grundversicherung, Zusatzversicherung (KVG/VVG).


