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Grundversicherung

KVG Leistungen einfach erklärt: Was die Grundversicherung zahlt

Erfahre alles über KVG Leistungen der obligatorischen Grundversicherung in der Schweiz. Wir erklären, welche Kosten bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft gedeckt sind.

Von Sandra Keller12 Min. LesezeitStand 21.08.2026
KVG Leistungen und die Abdeckung der Grundversicherung in der Schweiz, symbolisiert durch ein Schweizer Kreuz
Die Grundversicherung deckt medizinisch notwendige Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.

Die KVG Leistungen der obligatorischen Grundversicherung sind in der Schweiz gesetzlich klar definiert und bei allen Krankenkassen identisch. Wer in der Schweiz wohnt, ist verpflichtet, eine Grundversicherung abzuschliessen, die dir Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft garantiert. Diese Vereinheitlichung sorgt für Transparenz, macht aber den Vergleich der Prämien umso wichtiger.

Kurz erklärt

KVG Leistungen umfassen alle medizinisch notwendigen Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft, die das Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorschreibt und die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gedeckt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die KVG Leistungen sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgelegt und bei allen Schweizer Krankenkassen identisch.
  • Sie decken medizinisch notwendige Behandlungen bei Krankheit, Unfall (wenn keine andere Versicherung zahlt) und Mutterschaft ab.
  • Dazu gehören Arztbesuche, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung, Medikamente, Laboruntersuchungen und gewisse Therapien.
  • Dein Anteil an den Kosten besteht aus Franchise (wählbar von CHF 300 bis CHF 2’500) und Selbstbehalt (10 % bis max. CHF 700/Jahr).
  • Der Leistungsumfang wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) regelmässig überprüft und angepasst.
  • Zusatzversicherungen (VVG) ergänzen die Grundversicherung durch weitergehende Leistungen, die nicht KVG-pflichtig sind.

Was sind KVG Leistungen und warum sind sie obligatorisch?

Die KVG Leistungen sind der Kern der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in der Schweiz. Sie sind im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verankert, das du auf fedlex.admin.ch einsehen kannst. Dieses Gesetz stellt sicher, dass jeder in der Schweiz wohnhafte Person Zugang zu einer grundlegenden und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung hat. Die Obligatoriumspflicht bedeutet, dass du innert drei Monaten nach Wohnsitznahme in der Schweiz eine Grundversicherung abschliessen musst. Diese Verpflichtung schützt dich und die Solidargemeinschaft vor unbezahlbaren Gesundheitskosten.

Die Einheitlichkeit der KVG Leistungen ist ein zentrales Merkmal des Schweizer Gesundheitssystems. Es bedeutet, dass du bei jeder Krankenkasse denselben Leistungsumfang erhaelst. Unterschiede zwischen den Anbietern ergeben sich lediglich bei den Prämien, dem Kundenservice und den angebotenen Versicherungsmodellen. Dies ist ein entscheidender Punkt, wenn du deine Prämien sparen möchtest, denn der Wechsel zu einer günstigeren Kasse hat keinen Einfluss auf die dir zustehenden Leistungen.

KVG: Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft

Die Grundversicherung deckt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen in drei Hauptbereichen ab: Krankheit, Unfall (sofern keine andere Unfallversicherung, z. B. durch den Arbeitgeber, zuständig ist) und Mutterschaft. Dieser Schutz ist umfassend und gewährleistet, dass du in kritischen Lebenslagen gut versorgt bist. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) legt detailliert fest, welche Leistungen unter diesen Kategorien fallen.

Leistungen bei Krankheit

Bei Krankheit übernimmt die Grundversicherung eine Vielzahl von Leistungen. Dazu gehören:

  • Ärztliche Behandlungen: Konsultationen bei Ärztinnen und Ärzten, ambulante Behandlungen und Operationen.
  • Spitalaufenthalte: Kosten für die allgemeine Abteilung im Spital deines Wohnkantons oder auf der Spitalliste deines Wohnkantons gelisteter Spitäler.
  • Medikamente: Verschreibungspflichtige Medikamente, die auf der Spezialitätenliste des BAG aufgeführt sind.
  • Laboranalysen und Röntgenuntersuchungen: Diagnostische Verfahren, die von einem Arzt angeordnet werden.
  • Physiotherapie und Ergotherapie: Wenn sie von einem Arzt verordnet und von anerkannten Therapeuten durchgeführt werden.
  • Hauskrankenpflege (Spitex): Pflegeleistungen zu Hause, sofern medizinisch notwendig und von einem Arzt verordnet.
  • Rehabilitationsmassnahmen: Nach einer Krankheit oder einem Unfall, wenn sie der Wiederherstellung der Gesundheit dienen.

Die genauen Details findest du im Leistungsbereich auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Leistungen bei Unfall

Wenn du nicht bereits über deinen Arbeitgeber oder eine andere Versicherung unfallversichert bist, deckt die Grundversicherung auch die Behandlungskosten bei Unfällen ab. Dies ist besonders relevant für Selbstständige, Hausfrauen/-männer und Arbeitslose. Die Leistungen sind identisch mit denen bei Krankheit und umfassen ärztliche Behandlungen, Spitalaufenthalte und Medikamente, die infolge des Unfalls notwendig sind.

Leistungen bei Mutterschaft

Die Mutterschaft ist ein besonderer Bereich der KVG Leistungen, in dem Frauen von der Franchise und dem Selbstbehalt befreit sind. Die Grundversicherung übernimmt ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt sämtliche Leistungen ohne Kostenbeteiligung. Dazu gehören:

  • Vorsorgeuntersuchungen: Sieben Kontrolluntersuchungen durch den Arzt oder die Hebamme.
  • Geburtsvorbereitungskurse: Ein Beitrag zu den Kosten.
  • Geburt: Kosten für die Geburt im Spital, Geburtshaus oder zu Hause.
  • Nachkontrollen: Eine Nachkontrolle nach der Geburt.
  • Stillberatung: Drei Beratungen durch eine Stillberaterin.

Diese umfassende Deckung soll werdende Mütter entlasten und eine optimale Betreuung während Schwangerschaft und Geburt gewährleisten.

Arztbesuche und Medikamente: Was die Grundversicherung zahlt

Die Häufigkeit von Arztbesuchen und der Bedarf an Medikamenten sind zentrale Aspekte der Gesundheitsversorgung. Die KVG Leistungen stellen sicher, dass du bei Bedarf Zugang zu ärztlicher Hilfe und notwendigen Arzneimitteln hast.

Ärztliche Behandlungen

Ob beim Hausarzt, Spezialisten oder in der Notaufnahme – die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen durch anerkannte Ärzte sind durch die Grundversicherung gedeckt. Dies beinhaltet Diagnosen, Therapien und kleinere Eingriffe. Wichtig ist hierbei, dass du dich an die Regeln deines gewählten Versicherungsmodells hältst. Im Standardmodell hast du freie Arztwahl, während Modelle wie das Hausarzt- oder HMO-Modell eine vorgeschriebene Erstanlaufstelle haben, um Prämien zu senken. Mehr zu den Modellen findest du in unserem Ratgeber zur Grundversicherung Schweiz.

Medikamente

Deine Krankenkasse übernimmt die Kosten für Medikamente, die auf der Spezialitätenliste (SL) des BAG aufgeführt sind und von einem Arzt verschrieben wurden. Diese Liste wird regelmässig aktualisiert. Es ist wichtig zu wissen, dass generische Medikamente (Generika) oft bevorzugt werden, da sie günstiger sind, aber denselben Wirkstoff enthalten wie Originalpräparate.

Spitalaufenthalte und Pflegeleistungen: KVG-Regelungen

Im Falle eines Spitalaufenthaltes oder bei Bedarf an Pflegeleistungen sind die KVG Leistungen klar geregelt.

Spitalaufenthalte

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für einen Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals in deinem Wohnkanton. Bei Spitälern ausserhalb deines Wohnkantons werden die Kosten bis zur Hohe der Kosten im Wohnkanton übernommen. Mögliche Mehrkosten für einen Aufenthalt in einem nicht-Listenspital oder in einer halb- oder privatversicherten Abteilung sind nicht durch die KVG gedeckt und würden eine Zusatzversicherung erfordern.

Pflegeleistungen

Pflegeleistungen zu Hause (Spitex) oder in einem Pflegeheim sind ebenfalls Teil der KVG Leistungen, wenn sie von einem Arzt verordnet und von anerkannten Leistungserbringern durchgeführt werden. Die KVG übernimmt einen Teil der Kosten, der Rest muss vom Patienten oder durch kantonale/kommunale Beiträge getragen werden.

Komplementärmedizin und Prävention: Grenzen der KVG Leistungen

Die KVG Leistungen decken auch bestimmte Aspekte der Komplementärmedizin und Prävention ab, allerdings mit klaren Grenzen.

Komplementärmedizin

Seit 2017 übernimmt die Grundversicherung die Kosten für fünf anerkannte Methoden der Komplementärmedizin, wenn sie von einem Arzt mit entsprechender Weiterbildung durchgeführt werden:

  • Akupunktur
  • Anthroposophische Medizin
  • Homöopathie
  • Naturheilkunde (TCM, Phytotherapie)
  • Neuraltherapie

Für andere Methoden oder Behandlungen durch nicht-ärztliche Komplementärmediziner ist in der Regel eine Zusatzversicherung erforderlich.

Prävention

Die Grundversicherung beteiligt sich an bestimmten präventiven Massnahmen, die der Früherkennung von Krankheiten dienen oder die Gesundheit fördern. Dazu gehören beispielsweise Impfungen gemäss dem Impfplan des BAG oder bestimmte Vorsorgeuntersuchungen. Ein umfassender Präventionsschutz, wie Fitnessabo-Beiträge oder andere Gesundheitsförderung, ist jedoch meist nur über eine Zusatzversicherung möglich.

Franchise und Selbstbehalt: Dein Anteil an den KVG Leistungen

Auch wenn die KVG Leistungen umfassend sind, beteiligst du dich als Versicherte oder Versicherter an den Kosten. Dies geschieht durch die Franchise und den Selbstbehalt.

Die Franchise

Die Franchise ist der Betrag, den du pro Kalenderjahr selbst tragen musst, bevor sich deine Krankenkasse an den Kosten beteiligt. Für Erwachsene kannst du eine Franchise zwischen CHF 300 (gesetzlicher Mindestbetrag) und CHF 2’500 wählen. Kinder haben tiefere Franchisestufen. Eine höhere Franchise reduziert deine monatliche Prämie. Dies kann eine effektive Strategie sein, um Prämien zu sparen, wenn du selten zum Arzt gehst.

Der Selbstbehalt

Nachdem du deine gewählte Franchise aufgebraucht hast, übernimmt die Krankenkasse die weiteren Kosten. Du beteiligst dich jedoch weiterhin mit einem Selbstbehalt von 10 % an den Kosten. Dieser Selbstbehalt ist für Erwachsene auf maximal CHF 700 pro Kalenderjahr begrenzt (Stand 3. Juni 2026). Für Kinder liegt der maximale Selbstbehalt bei CHF 350.

KVG und Zusatzversicherung: Wo liegen die Unterschiede?

Es ist entscheidend, die KVG Leistungen von denen der Zusatzversicherungen (VVG) zu unterscheiden. Hier liegen die grössten Unterschiede und das Potenzial für individuelle Absicherung.

Die Grundversicherung (KVG) ist obligatorisch, bietet identische Leistungen bei allen Kassen und muss jeden aufnehmen, unabhängig vom Gesundheitszustand. Sie deckt die medizinisch notwendige Basisversorgung ab.

Die Zusatzversicherung (VVG) hingegen ist freiwillig und wird durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Sie ergänzt die KVG Leistungen durch zusätzliche Deckungen, wie zum Beispiel:

  • Höhere Spitalabteilungen (Halbprivat, Privat)
  • Zahnbehandlungen (die nicht durch KVG gedeckt sind)
  • Brillen und Kontaktlinsen (über eine geringe KVG-Beteiligung hinaus)
  • Umfassendere Komplementärmedizin
  • Wellness- und Präventionsleistungen
  • Deckung im Ausland über die KVG-Standards hinaus

Im Gegensatz zur Grundversicherung können Zusatzversicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen, Anträge ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Die Prämien und Leistungen variieren stark zwischen den Anbietern.

Aus der Redaktion

Die Transparenz der KVG Leistungen ist ein grosser Vorteil des Schweizer Systems. Da der Leistungsumfang gesetzlich vorgeschrieben und für alle Kassen gleich ist, kannst du dich beim Krankenkassenvergleich voll auf die Prämien, den Service und die verschiedenen Versicherungsmodelle konzentrieren. Nutze diese Möglichkeit, um deine monatlichen Kosten zu optimieren, ohne Abstriche bei der medizinischen Grundversorgung machen zu müssen.

KVG Leistungen Zahnarzt: Was ist abgedeckt?

Ein häufiges Missverständnis betrifft die KVG Leistungen im Bereich Zahnarzt. Die obligatorische Grundversicherung übernimmt die Kosten für Zahnbehandlungen nur in sehr begrenzten Fällen. Im Allgemeinen sind dies:

  • Behandlungen, die durch eine schwere Krankheit des Kausystems verursacht wurden.
  • Behandlungen, die aufgrund eines Unfalls notwendig sind (sofern keine andere Unfallversicherung zahlt).
  • Behandlungen, die zur Behandlung einer schweren Allgemeinerkrankung notwendig sind.

Reguläre Kontrollen, Zahnreinigungen, Füllungen, Kronen oder kieferorthopädische Behandlungen sind nicht Teil der KVG Leistungen. Für diese Kosten ist eine separate Zahnzusatzversicherung notwendig, die unter die freiwilligen Zusatzversicherungen fällt.

Wie du deine KVG Leistungen prüfen kannst: Offizielle Quellen

Um sicherzustellen, dass du immer über die aktuellen KVG Leistungen informiert bist, solltest du dich auf offizielle und verlässliche Quellen verlassen.

  • Bundesamt für Gesundheit (BAG): Die offizielle Webseite des BAG (bag.admin.ch) ist die primäre Informationsquelle für alle Fragen rund um die obligatorische Krankenpflegeversicherung und deren Leistungen.
  • priminfo.ch: Der offizielle Prämienrechner des Bundes (priminfo.admin.ch) bietet nicht nur Prämienvergleiche, sondern auch detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und Leistungen der Grundversicherung.
  • Krankenversicherungsgesetz (KVG): Das Gesetz selbst (fedlex.admin.ch) bietet den rechtlichen Rahmen und die detaillierten Bestimmungen.

Diese Quellen sind immer aktuell und bieten dir die verbindlichsten Informationen.

Häufige Fragen

Was sind KVG-pflichtige Leistungen?

KVG-pflichtige Leistungen sind alle medizinisch notwendigen Behandlungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) finanziert werden. Dazu gehören Arztbesuche, Medikamente, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung sowie Leistungen bei Mutterschaft und Unfall, sofern keine andere Versicherung zuständig ist. Der Leistungskatalog ist bei allen Krankenkassen identisch und wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) festgelegt.

Was beinhaltet das KVG im Detail?

Das KVG beinhaltet die gesetzlichen Grundlagen und den Leistungsumfang der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Es regelt die Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Dazu zählen ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente gemäss Spezialitätenliste, Laboranalysen, Röntgenuntersuchungen, Physiotherapie, Ergotherapie, Hauskrankenpflege und bestimmte präventive Massnahmen. Auch die Regelungen zu Franchise, Selbstbehalt und Versicherungsmodellen sind im KVG verankert.

Welche Leistungen sind in der Grundversicherung enthalten?

In der Grundversicherung sind alle medizinisch notwendigen Leistungen enthalten, die das KVG vorschreibt. Dies umfasst die Kosten für Arztbesuche, Notfallbehandlungen, verschreibungspflichtige Medikamente, die auf der Spezialitätenliste stehen, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung des Wohnkantons, bestimmte Rehabilitationsmassnahmen, psychotherapeutische Behandlungen und die meisten Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt. Die Leistungen sind schweizweit identisch.

Was heisst KVG bei der Krankenkasse?

KVG steht für «Krankenversicherungsgesetz». Es ist die gesetzliche Grundlage für die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz, die umgangssprachlich als «Grundversicherung» bekannt ist. Wenn von «KVG bei der Krankenkasse» die Rede ist, bezieht sich dies auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungsumfang, den jede Krankenkasse anbieten muss und der für alle Versicherten gleich ist. Es ist das Fundament des Schweizer Gesundheitssystems.

KVG Leistungen Zahnarzt: Was ist abgedeckt?

Die KVG Leistungen decken Zahnarztbehandlungen nur in sehr eingeschränkten Fällen ab. Dazu gehören zahnmedizinische Massnahmen, die durch eine schwere Erkrankung des Kausystems verursacht wurden, oder Behandlungen, die infolge eines Unfalls notwendig sind, sofern keine andere Unfallversicherung die Kosten übernimmt. Reguläre Kontrollen, Zahnreinigungen, Füllungen oder kieferorthopädische Korrekturen sind nicht Teil der KVG Leistungen und erfordern eine private Zahnzusatzversicherung.

Gibt es eine KVG Befreiung?

Eine vollständige KVG Befreiung ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich, beispielsweise für bestimmte Grenzgänger, die sich in ihrem Wohnsitzland versichern können (Optionsrecht), oder für Personen mit einer gleichwertigen ausländischen Krankenversicherung. Für die meisten in der Schweiz wohnhaften Personen ist die obligatorische Krankenpflegeversicherung jedoch Pflicht. Eine Befreiung muss immer von den zuständigen kantonalen Behörden geprüft und genehmigt werden.

Fazit

Die KVG Leistungen bilden das solide Fundament deiner Gesundheitsversorgung in der Schweiz. Sie sind gesetzlich festgelegt, bei allen Krankenkassen identisch und decken alle medizinisch notwendigen Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab. Dein persönlicher Kostenanteil ergibt sich aus der gewählten Franchise und dem jährlichen Selbstbehalt. Da die Leistungen standardisiert sind, liegt dein Sparpotenzial beim Krankenkassenvergleich in der Wahl der Prämienregion, der Franchise und des Versicherungsmodells. Nutze die offiziellen Quellen wie priminfo.ch und bag.admin.ch, um deine Optionen zu prüfen und die für dich passende Grundversicherung zu finden.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zur Schweizer Krankenversicherung und ersetzt keine individuelle Beratung. Prämien, Franchisestufen und Fristen ändern sich; massgeblich sind die Angaben der Krankenversicherer, des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der offizielle Prämienrechner priminfo.ch. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deinen Versicherer oder eine unabhängige Beratungsstelle.

Redaktionelle Inhalte: Maik Möhring Media, Schöntalweg 1, 8272 Ermatingen TG · mm@maik-möhring.ch

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.

S
Sandra Keller

Sandra Keller – Grundversicherung, Zusatzversicherung (KVG/VVG).

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