Was ein Arztbesuch in der Schweiz kostet, hängt von zwei Dingen ab: vom Tarif, nach dem die Praxis abrechnet, und von deiner Kostenbeteiligung. Seit 1. Januar 2026 rechnen Ärztinnen und Ärzte ambulante Behandlungen nach TARDOC und ambulanten Pauschalen ab. Bis deine Franchise aufgebraucht ist, zahlst du jede Rechnung selbst, danach 10 Prozent Selbstbehalt, höchstens 700 Franken im Jahr. Hier siehst du, wie der Preis entsteht, was du mit Franchise 300 oder 2’500 selbst trägst und warum sich ein Blick auf jede Rechnungskopie lohnt.
Wie entsteht der Preis für einen Arztbesuch in der Schweiz?
Einen Einheitspreis für eine Konsultation gibt es nicht. Seit 1. Januar 2026 gilt für ambulante ärztliche Behandlungen ein neues Tarifsystem: TARDOC ersetzt den seit 2004 geltenden TARMED, dazu kommen rund 300 ambulante Pauschalen. TARDOC umfasst rund 1’400 Tarifpositionen, TARMED hatte über 4’600. Jede Position ist mit Taxpunkten bewertet, getrennt für die ärztliche Leistung und für Infrastruktur und Personal.
Der Betrag in Franken entsteht so: Taxpunkte mal Taxpunktwert. Den Taxpunktwert legen die Tarifpartner auf kantonaler Ebene fest, die zuständigen Behörden genehmigen ihn. Dieselbe Leistung kann deshalb je nach Kanton unterschiedlich viel kosten. Wie lange die Konsultation dauert und welche Untersuchungen dazukommen, bestimmt, welche Positionen auf der Rechnung stehen.
Die ambulanten Pauschalen funktionieren anders: Sie gelten für bestimmte Behandlungen und decken alle dazugehörigen Leistungen ab, inklusive Medikamente und Implantate. Mehr zum Aufbau des neuen Tarifs liest du im Beitrag TARDOC und ambulante Pauschalen.
Wird der Arztbesuch mit TARDOC teurer?
Nicht grundsätzlich. Das Gesetz verlangt, dass der Wechsel des Tarifmodells an sich kostenneutral verläuft. Laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) dürfte sich für Patientinnen und Patienten nichts grundlegend ändern. Eine einzelne Rechnung kann trotzdem anders ausfallen als früher, weil Leistungen neu bewertet und teils zu Pauschalen zusammengefasst werden. An deiner Kostenbeteiligung ändert TARDOC nichts: Franchise und Selbstbehalt gelten wie bisher.
Wie viel zahlst du selbst: Franchise und Selbstbehalt?
In der Grundversicherung beteiligst du dich an allen Kosten, auch an jedem Arztbesuch (Art. 64 KVG). Zuerst bezahlst du die Rechnungen bis zur Höhe deiner Franchise vollständig selbst. Erwachsene wählen zwischen 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 und 2’500 Franken. Danach übernimmst du 10 Prozent der weiteren Kosten als Selbstbehalt, höchstens 700 Franken pro Jahr, für Kinder 350 Franken (Art. 103 KVV). Massgebend ist das Behandlungsdatum: Ein Arztbesuch im Dezember zählt zum alten Jahr, auch wenn die Rechnung erst im Januar kommt.
Die folgende Beispielrechnung zeigt, wie sich die Franchise auswirkt. Die Jahreskosten sind angenommene Werte, keine Tarifpreise. Die Prämie ist nicht eingerechnet.
| Arztkosten im Jahr (Beispiel) | Du zahlst mit Franchise 300 | Du zahlst mit Franchise 2’500 |
|---|---|---|
| 150 Franken (ein Besuch) | 150 Franken | 150 Franken |
| 600 Franken (mehrere Besuche) | 330 Franken (300 + 30) | 600 Franken |
| 4’000 Franken (z. B. mit Bildgebung) | 670 Franken (300 + 370) | 2’650 Franken (2’500 + 150) |
| 12’000 Franken | 1’000 Franken (300 + 700) | 3’200 Franken (2’500 + 700) |
Beispielrechnung: Kostenbeteiligung einer erwachsenen Person pro Jahr mit Franchise 300 und 2’500 Franken. Angenommene Rechnungsbeträge, eigene Berechnung nach Art. 64 KVG und Art. 103 KVV.
Bei tiefen Kosten zahlst du in beiden Fällen fast alles selbst. Der Unterschied liegt in der Prämie: Mit Franchise 2’500 ist sie tiefer, dafür trägst du bei hohen Kosten bis zu 2’200 Franken mehr. Wer regelmässig in Behandlung ist, fährt oft mit der Franchise 300 besser. Wie gross der Prämienunterschied bei deiner Kasse ist, zeigt der Prämienrechner.
Wer schickt dir die Rechnung: tiers garant oder tiers payant?
Das hängt von der Vereinbarung zwischen Kasse und Praxis ab (Art. 42 KVG). Haben sie nichts anderes vereinbart, gilt der tiers garant: Du schuldest der Praxis das Honorar, bezahlst die Rechnung und reichst sie bei der Kasse ein. Die Kasse erstattet dir den Betrag abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Beim tiers payant schickt die Praxis die Rechnung direkt an die Kasse, und diese stellt dir später deine Kostenbeteiligung in Rechnung. Wie das Einreichen konkret funktioniert, erklärt der Ratgeber Rechnung und Rückerstattung.
Warum solltest du die Rechnungskopie prüfen?
Weil nur du weisst, was in der Praxis tatsächlich gemacht wurde. Die Praxis muss eine detaillierte und verständliche Rechnung stellen. Im tiers payant muss sie dir seit 1. Januar 2022 unaufgefordert eine Kopie der Rechnung schicken, die an die Kasse geht (Art. 42 Abs. 3 KVG). Sie darf das auch elektronisch tun, laut FMH braucht es dafür dein Einverständnis. Das Porto darf nicht separat verrechnet werden. Seit 1. Juli 2026 müssen Leistungserbringer Rechnungen grundsätzlich elektronisch übermitteln, auf Verlangen erhältst du sie kostenlos auf Papier (Art. 42 Abs. 3ter KVG).
Achte bei der Kopie auf diese Punkte:
- Datum: Stimmen die Behandlungstage mit deinen Terminen überein?
- Positionen: Sind Untersuchungen aufgeführt, die nicht stattgefunden haben, oder erscheint etwas doppelt?
- Zeit: Passt die verrechnete Dauer ungefähr zur tatsächlichen Konsultation?
- Person: Sind Name und Versichertennummer korrekt?
Fällt dir etwas auf, frag zuerst in der Praxis nach. Klärt sich der Fehler nicht, melde ihn deiner Kasse. Deine Rechte gegenüber Praxis und Spital findest du unter Patientenrechte in der Schweiz.
Ändert sich etwas im Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell?
Am Tarif und an Franchise und Selbstbehalt ändert sich nichts. Du verpflichtest dich aber, zuerst eine bestimmte Stelle aufzusuchen. Die Kasse muss dann nur Leistungen übernehmen, die von diesen Leistungserbringern ausgeführt oder veranlasst werden (Art. 41 Abs. 4 KVG). Gehst du ohne Überweisung direkt zum Spezialisten, riskierst du, die Rechnung selbst zu tragen. Welche Modelle es gibt, zeigt der Vergleich der Versicherungsmodelle. Wie du eine Praxis findest, die neue Patientinnen und Patienten aufnimmt, erklärt der Ratgeber Hausarzt finden.
Häufige Fragen zu den Kosten beim Arztbesuch
Was kostet 2026 eine Konsultation beim Orthopäden oder Hausarzt nach TARDOC?
Einen festen Preis gibt es nicht. Der Betrag ergibt sich aus den Taxpunkten der abgerechneten TARDOC-Positionen mal dem kantonalen Taxpunktwert, und er hängt davon ab, wie lange die Konsultation dauert und welche Untersuchungen wie Röntgen dazukommen. Frag die Praxis vorab nach einer Kostenschätzung, wenn du unter der Franchise bist und alles selbst bezahlst.
Wird mein Arztbesuch mit der Honorarreform TARDOC teurer?
Nicht grundsätzlich, denn der Tarifwechsel muss laut Gesetz an sich kostenneutral sein. Einzelne Rechnungen können höher oder tiefer ausfallen als unter TARMED, weil Leistungen neu bewertet werden. Franchise und Selbstbehalt bleiben gleich.
Wie viel muss ich mit Franchise 2’500 und dem Selbstbehalt von 700 Franken maximal selbst bezahlen?
Höchstens 3’200 Franken pro Jahr, also 2’500 Franken Franchise plus 700 Franken Selbstbehalt. Diese Grenze erreichst du ab Kosten von 9’500 Franken. Bei einem Spitalaufenthalt kommt der Beitrag von 15 Franken pro Tag dazu, die Prämie zahlst du ohnehin.
Was zahle ich für die Arztbesuche meines Kindes?
Ohne Wahlfranchise keine Franchise, nur 10 Prozent Selbstbehalt bis höchstens 350 Franken pro Jahr (Art. 64 Abs. 4 KVG). Sind mehrere Kinder einer Familie bei derselben Kasse versichert, bezahlst du für sie zusammen höchstens die Franchise und den Höchstbetrag des Selbstbehalts einer erwachsenen Person.
Wo ist geregelt, bis wann ich Arztrechnungen bei der Krankenkasse einreichen muss?
Im Sozialversicherungsrecht: Der Anspruch auf ausstehende Leistungen erlischt fünf Jahre nach dem Ende des Monats, für den die Leistung geschuldet war (Art. 24 ATSG). Reiche Rechnungen trotzdem zeitnah ein. So rechnet die Kasse sie an die Franchise des richtigen Jahres an, und du verlierst keine Belege.
Ich habe vom Arzt eine Rechnungskopie bekommen: Muss ich die bezahlen?
Nein, die Kopie dient nur deiner Kontrolle. Im tiers payant bezahlt die Kasse die Praxis direkt und schickt dir danach eine eigene Abrechnung über Franchise und Selbstbehalt. Erst diese Abrechnung der Kasse musst du bezahlen.
Muss ich den ersten Arztbesuch im Jahr immer selbst bezahlen?
Ja, solange deine Franchise nicht erreicht ist, zahlst du jede Rechnung vollständig. Ausnahmen gibt es etwa bei Mutterschaft: Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt erhebt die Kasse keine Kostenbeteiligung auf ärztliche Leistungen (Art. 64 Abs. 7 KVG).
Quellen und Stand
- BAG: TARDOC und Ambulante Pauschalen: das neue Tarifsystem
- BAG: Ambulanter Arzttarif (Taxpunkte und kantonale Taxpunktwerte)
- Bundesrat: TARDOC und erste Pauschalen ersetzen TARMED ab 2026
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 41, 42 und 64, Fassung vom 1. Juli 2026
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103, Fassung vom 1. August 2026
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Art. 24
- FMH: FAQ Rechnungskopie für Patientinnen und Patienten
Nadine Forster – Grenzgänger, Gesundheit, News.


