Auf den 1. Juli kannst du die Krankenkasse nur wechseln, wenn du im Standardmodell mit der ordentlichen Franchise versichert bist, also mit freier Arztwahl und 300 Franken Franchise als Erwachsener oder 0 Franken als Kind. Die Kündigung muss dann spätestens am 31. März bei deiner Kasse eintreffen. Mit Wahlfranchise oder in einem Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell ist ein Wechsel nur auf den 1. Januar möglich.
Wer darf auf den 1. Juli wechseln?
Das Krankenversicherungsgesetz erlaubt einen Wechsel mit drei Monaten Frist auf das Ende eines Kalenderhalbjahres (Art. 7 Abs. 1 KVG). Für Versicherte mit Wahlfranchise oder in einem alternativen Modell schränkt die Verordnung das auf das Ende des Kalenderjahres ein. Praktisch heisst das:
| Deine Versicherung | Wechsel auf 1. Juli | Wechsel auf 1. Januar |
|---|---|---|
| Standardmodell, ordentliche Franchise | ja, Kündigung bis 31. März | ja, Kündigung bis 30. November |
| Standardmodell, Wahlfranchise (500 bis 2’500 Franken) | nein | ja, Kündigung bis 30. November |
| Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell | nein | ja, Kündigung bis 30. November |
Bis wann muss die Kündigung eintreffen?
Für den Wechsel auf den 1. Juli 2027 muss deine Kündigung spätestens am Mittwoch, 31. März 2027, bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein. Es zählt der Eingang, nicht der Poststempel. Schick sie deshalb ein paar Tage vorher eingeschrieben oder per A-Post Plus.
Melde dich vorher bei der neuen Kasse an. Sie muss dich in der Grundversicherung ohne Gesundheitsfragen aufnehmen. Die alte Versicherung endet erst, wenn die neue Kasse ihr bestätigt hat, dass du lückenlos versichert bist (Art. 7 Abs. 5 KVG).
Lohnt sich der Wechsel im Juli?
Die Prämien gelten immer für ein ganzes Kalenderjahr. Wechselst du im Juli, zahlst du ab dann die Prämie der neuen Kasse für den Rest des Jahres. Beachte die Kostenbeteiligung: Franchise und Selbstbehalt laufen pro Kalenderjahr und pro Kasse. Hast du deine Franchise bei der alten Kasse schon ganz oder teilweise ausgeschöpft, beginnt sie bei der neuen Kasse wieder bei null. Wer im ersten Halbjahr hohe Arztkosten hatte, wartet deshalb oft besser bis Januar.
Und wenn ich nicht im Standardmodell bin?
Dann kannst du nur auf den 1. Januar wechseln, mit Kündigung bis 30. November. Unter dem Jahr möglich ist bei deiner bisherigen Kasse aber ein Wechsel vom Standardmodell in ein Modell mit eingeschränkter Arztwahl. Das senkt die Prämie sofort. Hier findest du alle Fristen für den Wechsel auf 2027.
Häufige Fragen zum Wechsel im Juli
Bis wann muss ich kündigen, um im Juli zu wechseln?
Die Kündigung muss spätestens am 31. März bei deiner bisherigen Kasse eintreffen.
Kann ich mit Franchise 2’500 im Juli wechseln?
Nein. Mit einer Wahlfranchise ist ein Wechsel der Kasse nur auf den 1. Januar möglich.
Werden meine bezahlten Arztkosten angerechnet?
Nein. Franchise und Selbstbehalt gelten pro Kasse und Kalenderjahr. Bei der neuen Kasse beginnst du wieder bei null.
Quellen und Stand
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Faktenblatt Versichererwechsel
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 4 und 7
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94 und 100
Maik Möhring – Vergleich, Markt, Profile (Lead/SEO).


