Die Grundversicherung Rentner bleibt ein zentraler Pfeiler der Gesundheitsversorgung in der Schweiz und ist auch im Ruhestand obligatorisch. Sie stellt sicher, dass alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Zugang zu einer umfassenden medizinischen Grundversorgung haben, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Die gesetzlich festgelegten Leistungen sind bei allen Krankenversicherern identisch, lediglich die Prämien variieren je nach Wohnort, gewählter Franchise und Versicherungsmodell.
Die Grundversicherung für Rentner ist die obligatorische Krankenpflegeversicherung gemäss KVG, die allen Personen im Ruhestand in der Schweiz dieselben medizinischen Leistungen garantiert. Sie deckt die Kosten für Arztbesuche, Spitalaufenthalte, Medikamente und Therapien, wobei Prämien und die Wahl der Franchise sowie des Versicherungsmodells das Sparpotenzial beeinflussen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung ist auch für Rentner obligatorisch und gewährleistet eine umfassende medizinische Grundversorgung.
- Alle Krankenversicherer bieten die gleichen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen an, unabhängig vom Alter.
- Rentnerinnen und Rentner können ihre Prämien durch die Wahl einer höheren Franchise (bis zu CHF 2’500) oder eines alternativen Versicherungsmodells (z. B. Hausarzt- oder Telmed-Modell) senken.
- Ein Wechsel der Grundversicherung ist in der Regel per 1. Januar möglich, die Kündigungsfrist endet am 30. November.
- Eine kantonale Prämienverbilligung (IPV) kann Personen mit tieferen Einkommen entlasten; der Antrag muss beim jeweiligen Kanton gestellt werden.
- Grenzgänger-Rentner haben ein Optionsrecht zwischen der Schweizer KVG und der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates.
Grundversicherung Rentner: Was das KVG vorschreibt
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP), besser bekannt als Grundversicherung, ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt und für alle Einwohner der Schweiz verpflichtend. Dies gilt uneingeschränkt auch für Rentnerinnen und Rentner, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Das KVG legt fest, welche Leistungen von der Grundversicherung übernommen werden müssen, wodurch alle Versicherer dieselbe Basisversorgung anbieten.
Die Aufsicht über die Einhaltung des KVG und die Genehmigung der jährlichen Prämien liegt beim Bundesamt für Gesundheit (BAG). Das bedeutet, dass die medizinische Grundversorgung für Rentnerinnen und Rentner nicht altersabhängig ist; sie erhalten dieselben Leistungen wie jüngere Versicherte. Ein Versicherer darf niemanden aufgrund des Alters, des Geschlechts oder des Gesundheitszustandes in der Grundversicherung ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Dies ist die sogenannte Aufnahmegarantie. Die Prämien können sich jedoch mit dem Alter ändern, da die Versicherten in verschiedene Altersgruppen eingeteilt werden.
Leistungsumfang der Grundversicherung für Rentner
Die Grundversicherung deckt eine breite Palette medizinischer Leistungen ab, die für die Aufrechterhaltung der Gesundheit im Ruhestand von grosser Bedeutung sind. Diese Leistungen sind gesetzlich definiert und bei allen Schweizer Krankenversicherern identisch. Es gibt keine spezifischen «Rentner-Leistungen», sondern die allgemeinen KVG-Leistungen kommen auch im Alter voll zum Tragen.
Dazu gehören die Kosten für:
- Ärztliche Behandlungen bei Krankheit, Unfall (wenn keine andere Unfallversicherung besteht) und Mutterschaft.
- Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals im Wohnkanton oder im gewählten Leistungskanton.
- Medikamente, die von einem Arzt verschrieben und auf der Spezialitätenliste des BAG aufgeführt sind.
- Laboruntersuchungen und radiologische Leistungen.
- Therapien, die von anerkannten Leistungserbringern auf ärztliche Anordnung erbracht werden (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung).
- Medizinische Rehabilitation nach Krankheit oder Unfall.
- Bestimmte präventive Massnahmen, wie Vorsorgeuntersuchungen gemäss kantonalen oder nationalen Programmen.
Für detaillierte Informationen zu den abgedeckten Leistungen kannst du unseren umfassenden Artikel KVG Leistungen Überblick: Was die Grundversicherung abdeckt lesen. Die exakten Bestimmungen finden sich im Krankenversicherungsgesetz (KVG) auf fedlex.admin.ch.
Franchise und Selbstbehalt: Kostenbeteiligung im Alter
Auch als Rentnerin oder Rentner beteiligst du dich an den Kosten deiner Gesundheitsversorgung durch die Franchise und den Selbstbehalt. Diese Kostenbeteiligung ist ein wichtiger Hebel, um die Prämien der Grundversicherung zu beeinflussen.
Die Franchise ist der Betrag, den du pro Kalenderjahr selbst tragen musst, bevor sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt. Für Erwachsene stehen verschiedene Franchisestufen zur Auswahl:
- Die tiefste ordentliche Franchise beträgt CHF 300 pro Jahr.
- Die höchste wählbare Franchise liegt bei CHF 2’500 pro Jahr.
Wählst du eine höhere Franchise, reduziert sich deine monatliche Prämie. Viele Rentnerinnen und Rentner mit geringen oder keinen Gesundheitskosten entscheiden sich für eine hohe Franchise, um Prämien zu sparen. Ist der Gesundheitszustand jedoch unsicher oder sind regelmässige Arztbesuche zu erwarten, kann eine tiefere Franchise sinnvoller sein, da die Kostenbeteiligung dann früher von der Kasse übernommen wird. Ein detailliertes Beispiel zur Kostenbeteiligung findest du in unserem Artikel Grundversicherung Selbstbehalt Beispiel: KVG-Kostenbeteiligung erklärt.
Nachdem die Franchise aufgebraucht ist, kommt der Selbstbehalt zum Tragen. Dies sind zusätzlich 10 % der Kosten, die von der Krankenkasse übernommen werden. Der Selbstbehalt ist pro Kalenderjahr gedeckelt:
- Für Erwachsene beträgt der maximale Selbstbehalt CHF 700 pro Jahr.
- Für Kinder ist dieser Betrag auf CHF 350 pro Jahr begrenzt.
Die Wahl der passenden Franchise erfordert eine sorgfältige Abwägung der eigenen Gesundheitssituation und des finanziellen Spielraums.
Versicherungsmodelle: Sparpotenzial auch im Ruhestand
Neben der Franchise bieten die verschiedenen Versicherungsmodelle der Grundversicherung weiteres Sparpotenzial für Rentnerinnen und Rentner. Das KVG erlaubt den Versicherern, alternative Modelle zum Standardmodell anzubieten, die in der Regel mit tieferen Prämien verbunden sind.
Die häufigsten Modelle sind:
- Standardmodell (freie Arztwahl): Hier hast du freie Wahl bei der Ärztin oder dem Arzt und kannst direkt Spezialisten aufsuchen. Dies ist das flexibelste, aber auch teuerste Modell. Mehr dazu erfährst du im Artikel Standardmodell: Vor- und Nachteile in der Grundversicherung.
- Hausarztmodell: Du verpflichtest dich, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst eine bestimmte Hausärztin oder einen Hausarzt zu konsultieren. Diese koordiniert dann die weitere Behandlung und überweist dich bei Bedarf an Spezialisten.
- HMO-Modell: Ähnlich dem Hausarztmodell, doch die erste Anlaufstelle ist ein Health Maintenance Organization (HMO)-Gruppenpraxis. Dort arbeiten Ärzte verschiedener Fachrichtungen zusammen.
- Telmed-Modell: Vor jedem Arztbesuch kontaktierst du eine telefonische Beratungsstelle, die dich medizinisch berät und bei Bedarf an einen Arzt oder Spezialisten überweist. Die Vor- und Nachteile dieses Modells sind in unserem Beitrag Telmed-Modell: Vor- und Nachteile in der Grundversicherung detailliert beschrieben.
Die Wahl eines alternativen Modells kann die Prämie um 10 % bis 25 % senken. Rentnerinnen und Rentner, die sich an die vorgegebenen Strukturen halten können und wollen, finden hier eine gute Möglichkeit, ihre monatlichen Ausgaben zu reduzieren, ohne auf die gesetzlich garantierten Leistungen verzichten zu müssen.
Prämienverbilligung (IPV) für Rentner: Unterstützung beantragen
Für Rentnerinnen und Rentner mit tieferen oder mittleren Einkommen besteht die Möglichkeit, eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) zu erhalten. Diese kantonale Beihilfe soll sicherstellen, dass die Gesundheitskosten tragbar bleiben. Die Voraussetzungen und die Höhe der Verbilligung werden von jedem Kanton unterschiedlich festgelegt.
Um eine IPV zu beantragen, musst du dich direkt an die zuständige Stelle deines Wohnkantons wenden. In der Regel werden dafür das steuerbare Einkommen und Vermögen sowie die Familiensituation berücksichtigt. Die Antragstellung erfolgt meist jährlich, oft im Frühling. Es ist ratsam, die Fristen genau zu beachten, da eine verspätete Einreichung zum Verlust des Anspruchs für das laufende Jahr führen kann. Viele Kantone informieren ihre Bevölkerung aktiv über die Möglichkeit der Prämienverbilligung.
Krankenkasse wechseln als Rentner: Fristen und Ablauf
Auch im Ruhestand ist ein Wechsel der Grundversicherung möglich und kann erhebliche Prämieneinsparungen mit sich bringen. Die Leistungen bleiben dabei gemäss KVG identisch, unabhängig vom Versicherer.
Der ordentliche Wechsel der Grundversicherung ist in der Regel per 1. Januar des Folgejahres möglich. Dafür muss die Kündigung bei der aktuellen Krankenkasse spätestens am 30. November eingegangen sein. Dies gilt für Versicherte mit der ordentlichen Franchise von CHF 300 und dem Standardmodell. Bei höheren Franchisen oder alternativen Modellen kann die Kündigungsfrist auch früher liegen.
Bei einer Prämienerhöhung, die nicht durch einen Wechsel in eine andere Altersgruppe bedingt ist, besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Die genauen Fristen und Bedingungen für einen Kassenwechsel sind in unserem Artikel Krankenkasse Wechsel ausführlich beschrieben.
Es ist wichtig, die neue Krankenkasse erst zu kündigen, wenn die neue Kasse die Aufnahme bestätigt hat. Da in der Grundversicherung eine Aufnahmepflicht besteht, ist dies jedoch eine reine Formsache. Der Vergleich der Prämien verschiedener Anbieter ist einfach und transparent über den offiziellen Prämienrechner des Bundes, priminfo.admin.ch, möglich (Stand 5. Juli 2026).
Grundversicherung für Grenzgänger-Rentner
Für Grenzgänger-Rentnerinnen und -Rentner gelten besondere Regeln bezüglich der Krankenversicherung. Wenn du als Rentnerin oder Rentner in einem EU-/EFTA-Staat wohnst, aber eine Schweizer Rente beziehst, hast du in der Regel ein Optionsrecht.
Dieses Optionsrecht bedeutet, dass du wählen kannst, ob du dich in der Schweiz (KVG) oder in deinem Wohnsitzstaat versichern möchtest. Die Entscheidung muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist nach Rentenbeginn getroffen werden und ist dann oft bindend. Es ist entscheidend, sich frühzeitig über die genauen Bedingungen und Fristen zu informieren, da diese je nach Wohnsitzstaat und individueller Situation variieren können. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bietet auf seiner Webseite umfassende Informationen für Grenzgänger und Grenzgängerinnen an. Hierbei spielen auch die EU-Koordinierungsverordnungen eine Rolle. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten von einer unabhängigen Stelle beraten zu lassen.
Die Grundversicherung für Rentner ist ein komplexes, aber fundamental wichtiges Thema. Oftmals ändern sich im Ruhestand die Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten. Es ist unsere Beobachtung, dass viele Rentnerinnen und Rentner durch die jährliche Überprüfung ihrer Versicherungsoptionen, insbesondere der Franchise und des Modells, erhebliche Einsparungen erzielen können. Ein Vergleich auf priminfo.ch ist daher jedes Jahr aufs Neue empfehlenswert.
Häufige Fragen
Was ist die Grundversicherung?
Die Grundversicherung, auch obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) genannt, ist die gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung in der Schweiz. Sie garantiert allen Einwohnern und Einwohnerinnen Zugang zu einer einheitlichen, umfassenden medizinischen Grundversorgung, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Ihre Leistungen sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgelegt und bei allen anerkannten Krankenversicherern identisch.
Was ist alles in der Grundversicherung enthalten?
Die Grundversicherung deckt die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen bei Krankheit, Unfall (sofern keine andere Unfallversicherung besteht) und Mutterschaft. Dazu gehören Arztbesuche, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung, verschreibungspflichtige Medikamente, Laboranalysen, Physiotherapie und andere ärztlich verordnete Therapien. Auch bestimmte präventive Massnahmen sind im Leistungskatalog enthalten.
Muss ich als Rentnerin oder Rentner eine Grundversicherung haben?
Ja, als Rentnerin oder Rentner mit Wohnsitz in der Schweiz bist du weiterhin obligatorisch in der Grundversicherung versichert. Die Versicherungspflicht gilt für alle Personen, die in der Schweiz wohnen. Es gibt keine altersbedingte Befreiung von dieser Pflicht, da die Grundversicherung ein zentraler Bestandteil des Schweizer Gesundheitssystems ist und die medizinische Grundversorgung für alle gewährleistet.
Welche Versicherungsmodelle gibt es in der Grundversicherung?
Neben dem Standardmodell mit freier Arztwahl gibt es verschiedene alternative Versicherungsmodelle, die mit tieferen Prämien verbunden sind. Dazu gehören das Hausarztmodell, bei dem du immer zuerst deine Hausärztin oder deinen Hausarzt konsultierst, das HMO-Modell mit einer Gruppenpraxis als erster Anlaufstelle und das Telmed-Modell, bei dem eine telefonische Beratung vor dem Arztbesuch obligatorisch ist.
Gibt es spezielle Grundversicherungen für Rentner?
Nein, es gibt keine speziellen «Grundversicherungen für Rentner». Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung sind für alle Versicherten gleich, unabhängig vom Alter. Allerdings können sich die Prämien für Rentnerinnen und Rentner von denen jüngerer Personen unterscheiden, da die Versicherer Altersgruppen bilden. Das Sparpotenzial liegt in der Wahl der Franchise und des Versicherungsmodells.
Kann ich als Rentnerin oder Rentner die Krankenkasse wechseln?
Ja, selbstverständlich kannst du als Rentnerin oder Rentner deine Krankenkasse wechseln. Die Kündigung der Grundversicherung ist in der Regel per 30. November auf den 1. Januar des Folgejahres möglich. Ein Wechsel kann finanziell attraktiv sein, da die Prämien zwischen den verschiedenen Anbietern stark variieren, während die gesetzlich garantierten Leistungen stets identisch bleiben.
Fazit
Die Grundversicherung ist für Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Sie garantiert eine umfassende medizinische Grundversorgung, deren Leistungen gesetzlich festgelegt und bei allen Anbietern identisch sind. Um Prämien zu sparen, empfiehlt sich eine jährliche Überprüfung der gewählten Franchise und des Versicherungsmodells. Ein Vergleich der Prämien auf priminfo.ch sowie die Prüfung eines Anspruchs auf kantonale Prämienverbilligung können die finanzielle Belastung im Ruhestand erheblich reduzieren. Wichtig ist, Entscheidungen stets auf Basis der eigenen Bedürfnisse und der aktuellen Gesetzeslage zu treffen.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zur Schweizer Krankenversicherung und ersetzt keine individuelle Beratung. Prämien, Franchisestufen und Fristen ändern sich; massgeblich sind die Angaben der Krankenversicherer, des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der offizielle Prämienrechner priminfo.ch. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deinen Versicherer oder eine unabhängige Beratungsstelle.
Redaktionelle Inhalte: Maik Möhring Media, Schöntalweg 1, 8272 Ermatingen TG · mm@maik-möhring.ch
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.
Sandra Keller – Grundversicherung, Zusatzversicherung (KVG/VVG).


