Die obligatorische Grundversicherung bildet das Fundament des Schweizer Gesundheitssystems, doch auch die Grundversicherung hat Nachteile. Diese betreffen vor allem die Kostenentwicklung, die eingeschränkte Wahlfreiheit bei bestimmten Modellen und die Deckungslücken, die eine Zusatzversicherung notwendig machen können. Es ist wichtig, diese Aspekte genau zu kennen, um die eigenen Versicherungsbedürfnisse optimal abzudecken und unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Die Grundversicherung in der Schweiz deckt zwar alle grundlegenden medizinischen Leistungen ab, weist aber Nachteile wie steigende Prämien, einen obligatorischen Selbstbehalt und fehlende Deckung für Komfortleistungen oder bestimmte alternative Therapien auf. Zudem schränken alternative Modelle wie Hausarzt- oder HMO-Modelle die freie Arztwahl ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Prämien der Grundversicherung steigen tendenziell jährlich an, was eine finanzielle Belastung darstellen kann.
- Du musst immer einen Teil der Kosten selbst tragen: Franchise (CHF 300 bis 2’500 für Erwachsene) und Selbstbehalt (10 % bis max. CHF 700/Jahr).
- Die Leistungen sind gesetzlich definiert (KVG) und decken nur das Notwendigste ab; Komfortleistungen sind ausgeschlossen.
- Alternative Versicherungsmodelle (Hausarzt, HMO, Telmed) bieten Prämienrabatte, schränken dafür aber die freie Arztwahl oder den Behandlungsablauf ein.
- Leistungen wie Zahnbehandlungen, Brillen oder nicht-KVG-anerkannte Alternativmedizin sind nicht in der Grundversicherung enthalten.
- Ein Wechsel der Grundversicherung kann Auswirkungen auf bestehende Zusatzversicherungen haben, insbesondere auf Rabatte.
Welche Nachteile hat die Grundversicherung in der Schweiz?
Die Grundversicherung in der Schweiz, auch KVG (Krankenversicherungsgesetz) genannt, ist obligatorisch und sichert dir eine umfassende medizinische Grundversorgung zu. Trotz ihrer vielen Vorteile gibt es aber auch einige Nachteile, die du kennen solltest. Diese reichen von den finanziellen Aspekten bis hin zu Einschränkungen bei der Wahlfreiheit.
Ein wesentlicher Nachteil sind die jährlich steigenden Prämien. Diese Entwicklung ist eine dauerhafte Herausforderung für viele Haushalte. Im Jahr 8. August 2026 zeigt sich, dass die Kosten für die obligatorische Krankenpflegeversicherung weiterhin ein zentrales Thema in der Schweizer Gesundheitspolitik darstellen. Die Prämien werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt und richten sich nach den erwarteten Gesundheitskosten, dem Wohnort und der gewählten Franchise. Eine umfassende Übersicht über die aktuellen Prämien findest du auf dem offiziellen Prämienrechner priminfo.ch des Bundes.
Steigende Prämien und finanzielle Belastung
Einer der am häufigsten genannten Nachteile der Grundversicherung sind die kontinuierlich steigenden Prämien. Jedes Jahr im Herbst werden die neuen Prämien bekannt gegeben, und oft müssen Versicherte mit einer Erhöhung rechnen. Dies liegt an verschiedenen Faktoren wie dem medizinisch-technischen Fortschritt, der alternden Bevölkerung und der steigenden Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Für viele Haushalte wird die monatliche Prämie zu einer erheblichen finanziellen Belastung.
Um dieser Belastung entgegenzuwirken, bieten die Kantone in der Schweiz die Prämienverbilligung (IPV) an. Dies ist eine staatliche Unterstützung für Personen und Familien mit tiefem oder mittlerem Einkommen. Ob du Anspruch auf eine IPV hast und in welcher Höhe, hängt von deinem Einkommen und Vermögen sowie von den kantonalen Bestimmungen ab. Den Antrag stellst du direkt bei deinem Wohnkanton.
Franchise und Selbstbehalt: Deine Kostenbeteiligung
Ein weiterer Punkt, der oft als Nachteil empfunden wird, ist die obligatorische Kostenbeteiligung in Form von Franchise und Selbstbehalt. Du kannst zwar die Höhe deiner Franchise wählen (für Erwachsene zwischen CHF 300 und CHF 2’500 pro Jahr), aber bis zu diesem Betrag musst du die Gesundheitskosten selbst tragen. Erst wenn die Franchise aufgebraucht ist, übernimmt die Krankenkasse die weiteren Kosten – und auch dann nicht vollständig.
Nach Erreichen der Franchise kommt der Selbstbehalt zum Tragen: Du zahlst zusätzlich 10 % der weiteren Behandlungskosten, bis zu einem Maximalbetrag von CHF 700 pro Jahr für Erwachsene (Stand 8. August 2026). Für Kinder liegt dieser Maximalbetrag bei CHF 350 pro Jahr. Das bedeutet, dass du im schlimmsten Fall bis zu CHF 3’200 (bei einer Franchise von CHF 2’500) oder CHF 1’000 (bei einer Franchise von CHF 300) pro Jahr aus eigener Tasche zahlen musst, bevor die Kasse die vollen Kosten übernimmt. Das ist ein wichtiger Aspekt, der bei der Budgetplanung berücksichtigt werden sollte. Wenn du mehr über die verschiedenen Franchisestufen erfahren möchtest, lies unseren Artikel zur Grundversicherung Franchise 300.
Eingeschränkte Wahlfreiheit bei alternativen Versicherungsmodellen
Viele Versicherte wählen alternative Versicherungsmodelle wie das Hausarztmodell, HMO-Modell oder Telmed-Modell, um Prämien zu sparen. Diese Modelle bieten in der Regel Rabatte von 10 % bis zu 25 % auf die monatliche Prämie. Der Nachteil: Du gibst einen Teil deiner Wahlfreiheit auf.
Hausarztmodell: Du verpflichtest dich, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst deinen gewählten Hausarzt aufzusuchen. Dieser überweist dich dann bei Bedarf an Spezialisten.
HMO-Modell: Du gehst zuerst in ein Health Maintenance Organization (HMO)-Gruppenpraxis. Dort sind Ärzte verschiedener Fachrichtungen unter einem Dach vereint.
* Telmed-Modell: Vor jedem Arztbesuch musst du dich telefonisch oder per App an eine medizinische Beratungsstelle wenden, die dich dann an den passenden Arzt verweist.
Diese Einschränkungen können als Nachteil empfunden werden, wenn du Wert auf die freie Arztwahl legst oder spontan einen Spezialisten konsultieren möchtest. Mehr Details zum HMO-Modell findest du in unserem separaten Ratgeber.
Leistungsumfang: Nur das Notwendigste ist abgedeckt
Der Leistungsumfang der Grundversicherung ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) klar definiert. Er deckt die medizinisch notwendigen Behandlungen bei Krankheit, Unfall (sofern keine andere Unfallversicherung, z. B. durch den Arbeitgeber, zuständig ist) und Mutterschaft ab. Was jedoch nicht oder nur teilweise abgedeckt ist, kann als Nachteil wahrgenommen werden:
Zahnbehandlungen: Diese sind in der Regel nicht in der Grundversicherung enthalten und müssen vollständig selbst bezahlt werden, es sei denn, es handelt sich um eine schwere, nicht vermeidbare Zahnerkrankung oder um Folgen eines Unfalls.
Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen werden nur bei schweren Sehbehinderungen oder nach Operationen übernommen.
* Alternative Medizin: Nur bestimmte Methoden der Alternativmedizin (z. B. Akupunktur, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin) werden unter bestimmten Voraussetzungen und von anerkannten Leistungserbringern übernommen, wenn sie von einem Arzt mit entsprechender Weiterbildung durchgeführt werden. Viele andere alternative Therapien sind ausgeschlossen.
Komfortleistungen im Spital: Die Grundversicherung deckt die allgemeine Abteilung im Spital ab. Möglichkeiten wie ein Einzelzimmer oder die Chefarztbehandlung sind ausgeschlossen.
Auslandsschutz: Die Grundversicherung deckt Notfallbehandlungen im Ausland nur bis zum doppelten Betrag ab, der für dieselbe Behandlung in der Schweiz anfallen würde. In Ländern mit hohen Gesundheitskosten, wie den USA, kann dies eine Lücke sein. Unser Artikel zur Grundversicherung und Notfällen im Ausland gibt dir weitere Informationen.
Diese Deckungslücken sind der Hauptgrund, warum viele Schweizer eine Zusatzversicherung abschliessen, um ihren Schutz zu erweitern.
Die Grundversicherung ist ein komplexes System. Wir beobachten, dass viele Versicherte die Auswirkungen eines Wechsels der Grundversicherung auf ihre Zusatzversicherungen unterschätzen. Es ist ratsam, vor einem Wechsel der Grundversicherung immer zu prüfen, ob dies zu Prämienrabatten oder gar einer Kündigung der Zusatzversicherung durch den alten Versicherer führen könnte. Ein detaillierter Vergleich der Gesamtkosten und Leistungen ist hier unerlässlich.
Auswirkungen eines Kassenwechsels auf die Zusatzversicherung
Ein weiterer potenzieller Nachteil kann sich beim Wechsel der Grundversicherung ergeben. Obwohl der Wechsel der Grundversicherung in der Schweiz einfach und unkompliziert ist – die neue Kasse muss dich aufnehmen, und die alte Kasse muss dich entlassen, sofern die neue Kasse die Aufnahme bestätigt hat – kann dies Auswirkungen auf deine Zusatzversicherungen haben.
Viele Krankenversicherer bieten Rabatte auf Zusatzversicherungen an, wenn du auch die Grundversicherung bei ihnen abgeschlossen hast. Wenn du nun deine Grundversicherung zu einer günstigeren Kasse wechselst, können diese Rabatte auf deine Zusatzversicherungen entfallen. Dies führt dazu, dass die Prämien deiner Zusatzversicherungen steigen, selbst wenn du diese nicht gewechselt hast. Im schlimmsten Fall kann der alte Versicherer sogar die Zusatzversicherung kündigen, wenn du die Grundversicherung abziehst. Dies ist zwar nicht die Regel, aber eine Möglichkeit, da Zusatzversicherungen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unterliegen und die Kassen hier eine Aufnahmefreiheit haben. Daher ist es wichtig, die Konditionen deiner Zusatzversicherungen genau zu prüfen, bevor du deine Grundversicherung wechselst.
Häufige Fragen
Was deckt die Grundversicherung alles ab?
Die Grundversicherung in der Schweiz deckt alle medizinisch notwendigen Leistungen bei Krankheit, Unfall (sofern keine andere Unfallversicherung wie die SUVA zuständig ist) und Mutterschaft. Dazu gehören Arztbesuche, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung, Medikamente auf der Spezialitätenliste, Laboruntersuchungen, Physiotherapie und bestimmte präventive Massnahmen. Der Leistungskatalog ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) und den entsprechenden Verordnungen detailliert festgelegt und für alle Versicherer identisch.
Was bedeutet Grundversicherung?
Die Grundversicherung ist die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz. Sie stellt sicher, dass alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Zugang zu einer grundlegenden medizinischen Versorgung haben. Ihre Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und für alle Krankenkassen gleich. Sie ist die Basis des Schweizer Gesundheitssystems und muss von jedem Einwohner innert drei Monaten nach Wohnsitznahme abgeschlossen werden.
Welche Einschränkungen hat die Grundversicherung?
Die Grundversicherung hat Einschränkungen hinsichtlich der Kostenbeteiligung durch Franchise und Selbstbehalt, der fehlenden Deckung für Komfortleistungen (z. B. Einzelzimmer im Spital), bestimmter alternativer Therapien, Zahnbehandlungen und Sehhilfen. Zudem schränken alternative Versicherungsmodelle wie das Hausarzt- oder Telmed-Modell die freie Arztwahl ein, bieten dafür aber Prämienrabatte.
Kann die Grundversicherung abgelehnt werden?
Nein, die Grundversicherung kann nicht abgelehnt werden. Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) besteht eine Aufnahmepflicht für jede Person, die in der Schweiz wohnhaft ist oder arbeitet. Die Krankenkassen dürfen niemanden aufgrund von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Diese Aufnahmegarantie ist ein zentraler Pfeiler des Schweizer Gesundheitssystems.
Wie hoch ist der Selbstbehalt in der Grundversicherung?
Der Selbstbehalt in der Grundversicherung beträgt 10 % der Behandlungskosten, die nach Abzug der gewählten Franchise anfallen. Dieser Selbstbehalt ist für Erwachsene auf maximal CHF 700 pro Kalenderjahr begrenzt. Für Kinder liegt der maximale Selbstbehalt bei CHF 350 pro Jahr (Stand 8. August 2026). Diese Kostenbeteiligung ist obligatorisch und soll die Versicherten an den Gesundheitskosten beteiligen.
Fazit
Die Grundversicherung in der Schweiz ist ein unverzichtbarer Pfeiler der sozialen Sicherheit und garantiert jedem Zugang zu medizinischer Versorgung. Dennoch ist es wichtig, die Grundversicherung Nachteile zu kennen. Von den steigenden Prämien über die obligatorische Kostenbeteiligung bis hin zu den Deckungslücken bei Komfortleistungen oder Spezialbehandlungen – diese Aspekte beeinflussen deine Gesundheitsplanung. Ein umfassender Vergleich der Angebote auf priminfo.ch und das Abwägen einer passenden Zusatzversicherung kann helfen, die individuellen Bedürfnisse optimal zu erfüllen und finanzielle Risiken zu minimieren.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zur Schweizer Krankenversicherung und ersetzt keine individuelle Beratung. Prämien, Franchisestufen und Fristen ändern sich; massgeblich sind die Angaben der Krankenversicherer, des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der offizielle Prämienrechner priminfo.ch. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deinen Versicherer oder eine unabhängige Beratungsstelle.
Redaktionelle Inhalte: Maik Möhring Media, Schöntalweg 1, 8272 Ermatingen TG · mm@maik-möhring.ch
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.
Sandra Keller – Grundversicherung, Zusatzversicherung (KVG/VVG).


