Die Grundversicherung Mutterschaft deckt in der Schweiz eine Vielzahl an Leistungen ab, die für werdende Mütter von grosser Bedeutung sind. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt entfallen dabei die Kostenbeteiligung in Form von Franchise und Selbstbehalt für alle Leistungen, die aufgrund von Mutterschaft erbracht werden. Dies schafft finanzielle Sicherheit in einer wichtigen Lebensphase.
Die obligatorische Grundversicherung (KVG) übernimmt bei Mutterschaft alle medizinisch notwendigen Kosten, von Vorsorgeuntersuchungen über die Geburt bis zur Nachsorge. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt entfallen zudem Franchise und Selbstbehalt für mutterschaftsbezogene Leistungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und deckt alle mutterschaftsbezogenen Leistungen gemäss KVG ab.
- Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt entfallen Franchise und Selbstbehalt für alle Leistungen aufgrund von Mutterschaft.
- Dazu gehören Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse, die Geburt selbst, Nachuntersuchungen und Stillberatung.
- Komplikationen vor der 13. SSW werden wie eine Krankheit behandelt, mit Kostenbeteiligung.
- Die Wahl des Versicherungsmodells (z. B. Hausarzt- oder Telmed-Modell) kann die Prämie senken, hat aber keinen Einfluss auf die mutterschaftsbezogenen Leistungen.
- Eine frühzeitige Information bei der Krankenkasse ist empfehlenswert, um den Ablauf der Leistungen zu verstehen.
KVG Mutterschaft: Welche Leistungen sind abgedeckt?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP), auch Grundversicherung genannt, ist in der Schweiz gesetzlich dazu verpflichtet, eine breite Palette von Leistungen im Zusammenhang mit Mutterschaft zu übernehmen. Diese sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) und der Krankenversicherungsverordnung (KVV) genau festgelegt. Die Leistungen umfassen Vorsorge, Geburt und Nachsorge, um die Gesundheit von Mutter und Kind optimal zu gewährleisten. Die gesetzliche Grundlage stellt sicher, dass alle Versicherer die gleichen medizinisch notwendigen Leistungen abdecken.
Die spezifischen Leistungen, die die KVG Leistungen bei Mutterschaft abdeckt, sind umfassend und decken den gesamten Zeitraum einer Schwangerschaft und die Wochen nach der Geburt ab:
- Vorsorgeuntersuchungen: Dazu gehören sieben Routinekontrollen durch einen Arzt oder eine Hebamme während einer normalen Schwangerschaft. Bei Risikoschwangerschaften oder Komplikationen werden zusätzliche Untersuchungen übernommen.
- Ultraschalluntersuchungen: In der Regel werden zwei Ultraschalluntersuchungen von der Grundversicherung bezahlt. Bei medizinischer Notwendigkeit können weitere Untersuchungen erfolgen.
- Geburtsvorbereitungskurse: Die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs werden bis zu einem Betrag von CHF 150 von der Grundversicherung übernommen. Dies kann helfen, sich auf die Geburt vorzubereiten.
- Geburt: Die Kosten für die Geburt, sei es im Spital, Geburtshaus oder zu Hause, sind vollumfaenglich gedeckt. Dies beinhaltet die Betreuung durch Ärzte und Hebammen sowie den Aufenthalt im Spital in der allgemeinen Abteilung.
- Nachkontrollen: Eine Nachkontrolle nach der Geburt durch einen Arzt oder eine Hebamme ist ebenfalls Bestandteil der Leistungen.
- Stillberatung: Bis zu drei Stillberatungen durch eine diplomierte Stillberaterin werden von der Grundversicherung bezahlt. Dies unterstützt Mütter beim Start ins Stillen.
- Behandlung bei Komplikationen: Alle medizinisch notwendigen Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen oder Krankheiten, die direkt mit der Mutterschaft zusammenhängen, sind ebenfalls abgedeckt.
Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Leistungen bei allen Krankenkassen identisch sind, da sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Unterschiede zwischen den Versicherern gibt es lediglich bei den Prämien, dem Service oder den angebotenen Zusatzversicherungen.
Wann entfallen Franchise und Selbstbehalt bei Mutterschaft?
Ein zentraler Vorteil der Krankenkasse Prämien in der Schweiz bei Mutterschaft ist der Wegfall von Franchise und Selbstbehalt. Dies ist eine wichtige Entlastung für werdende Eltern, da die medizinischen Kosten in dieser Zeit erheblich sein können. Die Regelung ist klar im KVG verankert und gilt für alle mutterschaftsbezogenen Leistungen.
Gemäss Artikel 64 Absatz 7 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG SR 832.10) entfällt die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt. Dies bedeutet, dass für alle medizinischen Leistungen, die direkt mit der Schwangerschaft und Geburt zusammenhängen, keine Zuzahlungen geleistet werden müssen. Dies inkludiert:
- Alle oben genannten Vorsorgeuntersuchungen und Ultraschalls.
- Die Kosten für den Geburtsvorbereitungskurs (bis CHF 150).
- Die Geburt selbst, einschliesslich Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung.
- Nachkontrollen und Stillberatung.
- Behandlungen von Krankheiten, die ausschliesslich auf die Schwangerschaft zurückzuführen sind.
Was passiert bei Komplikationen vor der 13. Schwangerschaftswoche? Treten vor der 13. SSW Komplikationen auf, die eine medizinische Behandlung erfordern, werden diese Leistungen wie eine normale Krankheit behandelt. Das bedeutet, dass in diesem Fall die gewählte Franchise und der Selbstbehalt greifen. Erst ab Beginn der 13. Schwangerschaftswoche entfällt die Kostenbeteiligung vollständig. Es ist daher ratsam, sich bei Unsicherheiten frühzeitig mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Krankenkasse Schwangerschaft Schweiz: Was bei der Wahl zu beachten ist
Auch wenn die Krankenkassen in der Schweiz bei der Grundversicherung dieselben Leistungen bei Mutterschaft abdecken, gibt es dennoch Unterschiede, die für werdende Eltern relevant sein können. Diese betreffen vor allem die Prämienhöhe, den Service und die Zusatzversicherungen. Ein Krankenkassenvergleich ist daher auch während der Schwangerschaft sinnvoll.
Bei der Wahl der Krankenkasse solltest du folgende Punkte berücksichtigen:
- Prämien: Die Prämien für die Grundversicherung variieren stark nach Kanton, Wohnort, Alter und gewähltem Modell. Auch wenn die Leistungen bei Mutterschaft identisch sind, kann die Prämie für die restlichen Leistungen einen grossen Unterschied machen. Nutze den offiziellen Prämienrechner von priminfo.ch, um die aktuellen Prämien für deinen Wohnort zu vergleichen (Stand 12. Juli 2026).
- Zusatzversicherungen: Die Grundversicherung deckt nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen ab. Viele Mütter wünschen sich aber zusätzliche Leistungen wie die freie Spitalwahl (Halbprivat/Privat), erweiterte Alternativmedizin oder spezielle Zahnbehandlungen für Kinder. Solche Leistungen sind nur über eine Zusatzversicherung abgedeckt, die privatwirtschaftlich (VVG) geregelt ist. Hier gibt es grosse Unterschiede im Angebot und den Kosten. Beachte, dass für Zusatzversicherungen eine Gesundheitsprüfung erforderlich sein kann.
- Service und Kundendienst: Ein guter Kundendienst ist besonders in der Schwangerschaft und nach der Geburt hilfreich. Die Erreichbarkeit, die Schnelligkeit bei der Bearbeitung von Anfragen und die Freundlichkeit der Mitarbeiter können einen grossen Unterschied im Alltag machen.
- Versicherungsmodelle: Auch wenn die Mutterschaftsleistungen davon unberührt bleiben, kann die Wahl eines alternativen Modells (z. B. Hausarzt-Modell, HMO-Modell oder Telmed-Modell) die Prämie für die Grundversicherung senken. Diese Modelle schränken jedoch die freie Arztwahl ein.
Ein frühzeitiger Wechsel der Krankenkasse für die Grundversicherung ist bis zum 30. November auf den 1. Januar des Folgejahres möglich. Informiere dich rechtzeitig über die Möglichkeiten und Fristen, um mögliche Prämieneinsparungen zu nutzen.
Besondere Leistungen bei Mutterschaft: Was ist das Klv Mutterschaft?
Der Begriff «Klv Mutterschaft» bezieht sich auf die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), welche die detaillierten Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) festlegt. Diese Verordnung konkretisiert die im KVG definierten Leistungen, insbesondere auch im Bereich der Mutterschaft. Sie ist entscheidend für die genaue Ausgestaltung der Leistungen, die du von deiner Krankenkassen Profile erwarten kannst.
Die KLV listet detailliert auf, welche Behandlungen, Medikamente und medizinischen Hilfsmittel von der Grundversicherung bezahlt werden. Im Kontext der Mutterschaft umfasst dies:
- Medikamente: Alle vom Arzt verschriebenen und auf der Spezialitätenliste (SL) geführten Medikamente, die zur Behandlung von schwangerschaftsbedingten Beschwerden oder Komplikationen notwendig sind.
- Laboranalysen: Sämtliche notwendigen Laboruntersuchungen, die im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge oder bei Komplikationen anfallen.
- Physiotherapie: Bei bestimmten Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen (z. B. Rückenschmerzen, Beckenbodenprobleme), können nach Ärzteverordnung Physiotherapieleistungen übernommen werden.
- Ambulante und stationäre Behandlungen: Diese umfassen alle notwendigen ärztlichen Behandlungen und Spitalaufenthalte, die aufgrund von Mutterschaft erfolgen.
Diese besonderen Leistungen sind nicht optional, sondern obligatorisch für alle Krankenversicherer. Sie stellen sicher, dass Schwangere und junge Mütter eine umfassende medizinische Versorgung erhalten, die über die Standardleistungen bei Krankheit hinausgeht. Es ist daher ratsam, sich bei Fragen zu spezifischen Behandlungen oder Medikamenten auf die KLV zu beziehen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Arzt oder der Krankenkasse zu halten.
Die Transparenz der Leistungen im Bereich Mutterschaft ist vorbildlich in der Schweiz. Da die gesetzlichen Grundlagen für alle gleich sind, kannst du dich voll und ganz auf die medizinische Versorgung konzentrieren. Dennoch lohnt es sich, die Prämien der verschiedenen Anbieter zu vergleichen und zu prüfen, ob eine Zusatzversicherung für deine individuellen Bedürfnisse sinnvoll ist.
Häufige Fragen zur Grundversicherung Mutterschaft
Was zahlt die Grundversicherung bei Schwangerschaft?
Die Grundversicherung übernimmt bei Schwangerschaft alle medizinisch notwendigen Leistungen gemäss KVG. Dazu gehören sieben Vorsorgeuntersuchungen, zwei Ultraschalls, die Kosten für die Geburt (Spital, Geburtshaus, Hausgeburt), eine Nachkontrolle, bis zu drei Stillberatungen und ein Beitrag von CHF 150 an einen Geburtsvorbereitungskurs. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt entfallen Franchise und Selbstbehalt für diese Leistungen.
Wer zahlt die Krankenkassenprämien während der Mutterschaft?
Die Krankenkassenprämien für die Grundversicherung und allfällige Zusatzversicherungen müssen während der gesamten Mutterschaft weiterhin bezahlt werden. Die Befreiung von Franchise und Selbstbehalt betrifft lediglich die Kostenbeteiligung an den medizinischen Leistungen, nicht jedoch die monatlichen Prämien. Die Mutterschaftsentschädigung, die Arbeitnehmerinnen erhalten, kommt aus der Erwerbsersatzordnung (EO) und ist nicht direkt mit der Krankenversicherung verknüpft.
Worauf solltest du bei der Wahl der Krankenkasse für Schwangere achten?
Da die Leistungen der Grundversicherung bei Mutterschaft gesetzlich identisch sind, solltest du bei der Wahl der Krankenkasse auf die Prämienhöhe für die Zeit ausserhalb der Mutterschaftsleistungen achten. Vergleiche auch den Kundenservice und die Angebote an Zusatzversicherungen, die individuelle Wünsche (z. B. Halbprivat-Zimmer im Spital, Alternativmedizin) abdecken können. Eine Gesundheitsprüfung ist nur für Zusatzversicherungen relevant.
Wie wird die Schwangerschaft der Krankenkasse gemeldet?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, die Schwangerschaft der Krankenkasse zu melden. Es ist jedoch ratsam, dies spätestens nach der ersten Vorsorgeuntersuchung zu tun. Die Krankenkasse kann dann Informationen zu den Leistungen und dem Wegfall von Franchise und Selbstbehalt bereitstellen. So bist du über alle relevanten Aspekte informiert und kannst Fragen rechtzeitig klären.
Was zahlt die Krankenkasse bei einer Fehlgeburt?
Im Falle einer Fehlgeburt werden die medizinisch notwendigen Behandlungen von der Grundversicherung übernommen. Dies schliesst ärztliche Behandlungen, Medikamente und allfällige Spitalaufenthalte ein. Je nachdem, wann die Fehlgeburt eintritt, können Franchise und Selbstbehalt anfallen. Erfolgt die Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche, entfällt die Kostenbeteiligung, da dies als mutterschaftsbezogene Leistung gilt.
Welche Rolle spielen die Prämienregionen bei der Grundversicherung Mutterschaft?
Die Prämienregionen spielen bei der Grundversicherung Mutterschaft dieselbe Rolle wie bei allen anderen Grundversicherungsleistungen. Die Höhe der Prämien variiert je nach Wohnkanton und Gemeinde, da die Gesundheitskosten regional unterschiedlich sind. Die mutterschaftsbezogenen Leistungen selbst sind jedoch in allen Regionen identisch und werden von allen Krankenkassen gemäss KVG vollständig abgedeckt, sobald Franchise und Selbstbehalt entfallen.
Fazit
Die Grundversicherung Mutterschaft bietet in der Schweiz eine solide und gesetzlich garantierte Absicherung für werdende Mütter. Von den Vorsorgeuntersuchungen bis zur Nachsorge sind die wichtigsten medizinischen Leistungen abgedeckt. Der Wegfall von Franchise und Selbstbehalt ab der 13. Schwangerschaftswoche entlastet finanziell. Es lohnt sich dennoch, die Prämien zu vergleichen und die Möglichkeiten von Zusatzversicherungen zu prüfen, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Informiere dich bei deiner Krankenkasse und nutze den offiziellen Prämienrechner priminfo.ch für einen umfassenden Überblick.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zur Schweizer Krankenversicherung und ersetzt keine individuelle Beratung. Prämien, Franchisestufen und Fristen ändern sich; massgeblich sind die Angaben der Krankenversicherer, des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der offizielle Prämienrechner priminfo.ch. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deinen Versicherer oder eine unabhängige Beratungsstelle.
Redaktionelle Inhalte: Maik Möhring Media, Schöntalweg 1, 8272 Ermatingen TG · mm@maik-möhring.ch
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.
Sandra Keller – Grundversicherung, Zusatzversicherung (KVG/VVG).


