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Grundversicherung

Grundversicherung Impfungen: Was die KVG-Deckung ab 2026 umfasst

Die Grundversicherung Impfungen deckt alle im Schweizer Impfplan empfohlenen Schutzimpfungen ab. Ab 2026 sind viele Impfungen von der Franchise befreit.

Von Sandra Keller9 Min. LesezeitStand 21.08.2026
Grundversicherung Impfungen in der Schweiz: Einblick in die KVG-Deckung und den Schweizer Impfplan 2026
Die Grundversicherung deckt wichtige Impfungen gemaess dem Schweizer Impfplan ab.

Die Grundversicherung Impfungen deckt in der Schweiz alle medizinisch notwendigen und vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen Schutzimpfungen ab – ein wichtiger Beitrag zur Prävention. Ab dem 1. Januar 2026 gibt es eine entscheidende Neuerung: Viele dieser Impfungen werden von der Franchise befreit, was die finanzielle Belastung für Versicherte deutlich reduziert.

Kurz erklärt

Die obligatorische Grundversicherung (KVG) übernimmt die Kosten für alle im Schweizer Impfplan empfohlenen Impfungen. Ab dem 1. Januar 2026 sind diese Impfungen von der Franchise befreit, der Selbstbehalt bleibt jedoch bestehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grundversicherung (KVG) deckt alle vom BAG im Schweizer Impfplan empfohlenen Impfungen.
  • Ab dem 1. Januar 2026 sind viele Impfungen von der Franchise befreit, der Selbstbehalt von 10 % (max. CHF 700/Jahr für Erwachsene) fällt weiterhin an.
  • Die Kostenübernahme für KVG-Leistungen ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) und der Krankenversicherungs-Leistungsverordnung (KLV) geregelt.
  • Reiseimpfungen werden in der Regel nicht von der Grundversicherung Impfungen übernommen, können aber durch eine Zusatzversicherung gedeckt sein.
  • Alle Krankenversicherer bieten identische Leistungen für die Grundversicherung Impfungen an, es gibt keine Unterschiede zwischen den Kassen.
  • Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung sollte stets in Absprache mit einem Arzt oder einer Ärztin erfolgen.

Was deckt die Grundversicherung Impfungen ab?

Die Grundversicherung Impfungen deckt in der Schweiz die Kosten für alle Impfungen, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in seinem offiziellen Schweizer Impfplan als empfohlen gelten. Diese Leistungen sind gesetzlich im Krankenversicherungsgesetz (KVG) sowie detailliert in der Krankenversicherungs-Leistungsverordnung (KLV) in Artikel 12a festgeschrieben. Dazu gehören Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene, Auffrischimpfungen und Impfungen für Risikogruppen.

Die Liste der gedeckten Impfungen ist umfangreich und umfasst unter anderem Schutzimpfungen gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR), Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitis (Kinderlähmung), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Humane Papillomaviren (HPV) für junge Menschen, sowie Grippeimpfungen für Risikogruppen. Auch die Impfung gegen Gürtelrose für Personen ab einem bestimmten Alter oder mit Vorerkrankungen sowie bestimmte Meningokokken-Impfungen sind Teil des Leistungskatalogs. Es ist wichtig zu verstehen, dass alle Krankenversicherer in der Grundversicherung die gleichen Leistungen erbringen müssen. Unabhängig davon, ob du bei der CSS, Helsana oder einer anderen Kasse versichert bist, die Kostenübernahme für diese Impfungen ist identisch. Unterschiede gibt es lediglich in der Prämienhöhe, dem Service oder den gewählten Versicherungsmodellen.

Franchisebefreiung für Impfungen ab 2026: Was bedeutet das?

Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine bedeutende Änderung in Kraft: Viele Impfungen werden von der Franchise befreit. Das bedeutet, dass die Kosten für diese Impfungen nicht mehr auf deine selbstgewählte Franchise angerechnet werden, bevor die Krankenversicherung die Restkosten übernimmt. Diese Anpassung, die vom Bundesrat beschlossen wurde, soll die Hemmschwelle senken, sich impfen zu lassen, und die Prävention stärken.

Die Regelung gilt für Impfungen, die im Leistungsverzeichnis der KLV aufgeführt sind und vom BAG im Schweizer Impfplan empfohlen werden. Trotz der Franchisebefreiung bleibt der obligatorische Selbstbehalt bestehen. Das heisst, du trägst weiterhin 10 % der Kosten, nachdem die Franchise nicht mehr zur Anwendung kommt, bis zum gesetzlichen Maximalbetrag (Stand 2026: CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 pro Jahr für Kinder). Diese Änderung ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu wichtigen Schutzimpfungen zu vereinfachen und die Gesundheitskosten für Versicherte in Bezug auf präventive Massnahmen zu reduzieren. Es lohnt sich, die Auswirkungen dieser Neuerung auf deine persönliche Franchise-Wahl und das Sparpotenzial zu berücksichtigen.

Welche Impfungen sind im Schweizer Impfplan empfohlen?

Der Schweizer Impfplan, herausgegeben vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF), ist das zentrale Referenzdokument für alle empfohlenen Impfungen in der Schweiz. Er wird regelmässig aktualisiert und richtet sich an alle Altersgruppen – von Säuglingen über Kinder und Jugendliche bis hin zu Erwachsenen und Risikogruppen.

Der Plan unterscheidet zwischen verschiedenen Kategorien von Empfehlungen: den Basisimpfungen, die für die gesamte Bevölkerung empfohlen werden, ergänzenden Impfungen für spezifische Risikogruppen (z. B. Personen mit chronischen Krankheiten oder bestimmten Berufen) und speziellen Impfungen, etwa für Reisen in bestimmte Regionen. Zu den Basisimpfungen gehören unter anderem die Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR), Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und Kinderlähmung (Poliomyelitis). Für bestimmte Altersgruppen oder bei Vorerkrankungen können auch Impfungen gegen Grippe, Gürtelrose (Herpes Zoster) oder Pneumokokken empfohlen sein. Eine detaillierte Übersicht bietet das BAG auf seiner Webseite im «Schweizer Impfplan».

Umfassende Deckung: Impfungen nach Artikel 12a KLV

Artikel 12a der Krankenversicherungs-Leistungsverordnung (KLV) ist die rechtliche Grundlage für die Kostenübernahme von prophylaktischen Massnahmen, einschliesslich Impfungen, durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP), also die Grundversicherung. Dieser Artikel stellt sicher, dass alle vom BAG empfohlenen Impfungen, die zur Verhütung von Krankheiten dienen, von den Krankenversicherern bezahlt werden müssen.

Die KLV listet explizit auf, welche Impfstoffe und die dazugehörige medizinische Beratung und Verabreichung als Pflichtleistung gelten. Dazu gehören nicht nur die Impfungen selbst, sondern auch die notwendigen ärztlichen Leistungen, die im Zusammenhang mit der Impfung stehen. Dies gewährleistet, dass Versicherte nicht nur den Impfstoff, sondern auch die professionelle Durchführung und Beratung ohne zusätzliche Kosten (abgesehen vom Selbstbehalt) erhalten. Die genauen Bestimmungen kannst du im Wortlaut des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und der KLV auf fedlex.admin.ch nachlesen. Dies schafft Transparenz und Sicherheit für alle Versicherten in der Schweiz.

Reiseimpfungen: Wer zahlt bei Auslandsreisen?

Bei Reiseimpfungen ist die Situation anders als bei den im Schweizer Impfplan empfohlenen Standardimpfungen. Die Grundversicherung Impfungen übernimmt die Kosten für Impfungen, die speziell für Reisen in andere Länder empfohlen oder vorgeschrieben sind, in der Regel nicht. Dies liegt daran, dass solche Impfungen nicht als medizinisch notwendig im Sinne der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) gelten, sondern als freiwillige Massnahmen für individuelle Reisebedürfnisse.

Wenn du eine Auslandsreise planst und dich gegen spezifische Krankheiten wie Gelbfieber, Hepatitis A oder Typhus impfen lassen möchtest, musst du die Kosten dafür meist selbst tragen. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, diese Kosten zu decken: Viele Zusatzversicherungen bieten Leistungsmodule an, die auch Reiseimpfungen umfassen. Es lohnt sich, die Angebote der verschiedenen Anbieter zu vergleichen und zu prüfen, ob eine Zusatzversicherung mit entsprechender Deckung für deine Reisepläne sinnvoll ist. Informiere dich frühzeitig bei deinem Krankenversicherer oder direkt beim Arzt über die Kosten und die Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Aus der Redaktion

Die Neuerung, dass viele Impfungen ab 2026 von der Franchise befreit sind, ist eine willkommene Entlastung für viele Haushalte. Es zeigt, dass die Prävention im Schweizer Gesundheitssystem einen hohen Stellenwert geniesst. Wir empfehlen dir, dich regelmässig über den aktuellen Impfplan des BAG zu informieren und offene Fragen direkt mit deinem Arzt oder deiner Ärztin zu klären, um optimal geschützt zu sein.

Häufige Fragen

Welche Impfungen zahlt die Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für alle Impfungen, die im offiziellen Schweizer Impfplan des Bundesamts für Gesundheit (BAG) als empfohlen aufgeführt sind. Dazu gehören Standardimpfungen wie Masern, Mumps, Röteln (MMR), Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Poliomyelitis. Auch Impfungen für spezifische Risikogruppen oder Personen ab einem bestimmten Alter, wie die Grippe- oder Gürtelrose-Impfung, sind in der Regel gedeckt, sofern sie den BAG-Empfehlungen entsprechen.

Welche Versicherung zahlt Impfungen?

In der Schweiz zahlt die obligatorische Grundversicherung (KVG) die Kosten für alle im Schweizer Impfplan empfohlenen Impfungen. Dies ist gesetzlich im Krankenversicherungsgesetz (KVG) und der Krankenversicherungs-Leistungsverordnung (KLV) geregelt. Für Impfungen, die nicht im Impfplan enthalten sind (z. B. bestimmte Reiseimpfungen), kann unter Umständen eine private Zusatzversicherung die Kosten übernehmen, sofern entsprechende Leistungen im gewählten Tarif enthalten sind.

Welche Impfung gegen Meningitis?

Die Grundversicherung deckt die Impfung gegen Meningokokken, sofern sie gemäss den Empfehlungen des Schweizer Impfplans erfolgt. Seit Februar 2026 wird die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (MenACWY) als Standardimpfung für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren empfohlen. Eine Nachholimpfung ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Dein Arzt oder deine Ärztin kann dich über die genauen Empfehlungen für dein Alter und deine Risikosituation beraten.

Ist die Gürtelrose Impfung von der Grundversicherung gedeckt?

Ja, die Gürtelrose-Impfung (Herpes Zoster) ist von der Grundversicherung gedeckt, sofern sie den Empfehlungen des Schweizer Impfplans entspricht. Typischerweise wird sie für Personen ab einem bestimmten Alter (z. B. ab 65 Jahren) oder für Risikogruppen empfohlen, die ein erhöhtes Risiko für Gürtelrose und deren Komplikationen haben. Die genauen Kriterien für die Kostenübernahme kannst du dem aktuellen Schweizer Impfplan des BAG entnehmen oder direkt bei deinem Arzt erfragen.

Sind Reiseimpfungen von der Grundversicherung gedeckt?

Nein, in der Regel sind Reiseimpfungen, die speziell für Auslandsreisen benötigt werden und nicht Teil des allgemeinen Schweizer Impfplans sind, nicht von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt. Dazu gehören Impfungen gegen Krankheiten wie Gelbfieber, Hepatitis A oder Typhus. Einige private Zusatzversicherungen bieten jedoch die Möglichkeit, die Kosten für solche Reiseimpfungen zu übernehmen. Es empfiehlt sich, die Police deiner Zusatzversicherung zu prüfen oder dich bei deinem Versicherer zu erkundigen.

Was bedeutet «Franchise befreite Impfungen»?

«Franchise befreite Impfungen» bedeutet, dass die Kosten für bestimmte Impfungen ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr auf deine gewählte Franchise der Grundversicherung angerechnet werden. Die Krankenversicherung übernimmt diese Kosten direkt, abzuueglich deines Selbstbehalts von 10 %. Diese Regelung soll den Zugang zu wichtigen präventiven Massnahmen erleichtern und die finanzielle Belastung für Versicherte senken, da sie nicht zuerst die volle Franchise ausschöpfen müssen.

Fazit

Die Grundversicherung Impfungen in der Schweiz bietet eine umfassende Deckung für alle vom BAG empfohlenen Schutzimpfungen. Die Neuregelung ab 2026, welche viele dieser Impfungen von der Franchise befreit, ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Prävention und zur Entlastung der Versicherten. Denke daran, dass alle Grundversicherer dieselben Leistungen erbringen. Für detaillierte Informationen und individuelle Empfehlungen konsultiere stets deinen Arzt oder deine Ärztin und informiere dich auf den offiziellen Seiten des BAG und priminfo.ch.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zur Schweizer Krankenversicherung und ersetzt keine individuelle Beratung. Prämien, Franchisestufen und Fristen ändern sich; massgeblich sind die Angaben der Krankenversicherer, des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der offizielle Prämienrechner priminfo.ch. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deinen Versicherer oder eine unabhängige Beratungsstelle.

Redaktionelle Inhalte: Maik Möhring Media, Schöntalweg 1, 8272 Ermatingen TG · mm@maik-möhring.ch

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.

S
Sandra Keller

Sandra Keller – Grundversicherung, Zusatzversicherung (KVG/VVG).

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