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Grenzgänger Krankenkasse

Optionsrecht Grenzgänger Frankreich: KVG oder französisches System

KVG oder französisches System: Frist, Formular «Choix du système d’assurance-maladie», Regeln für die Familie und Behandlung in Frankreich.

Von Nadine Forster4 Min. LesezeitStand 25.09.2026
Optionsrecht Grenzgänger Frankreich: Wahl zwischen KVG und CMU für die Krankenversicherung in der Schweiz
Die Entscheidung für KVG oder CMU hat langfristige Auswirkungen für Grenzgänger.

Wohnst du in Frankreich und arbeitest in der Schweiz, bist du grundsätzlich in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Mit dem Optionsrecht kannst du dich innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn befreien lassen und dich stattdessen in Frankreich versichern. Die Wahl gilt, solange du ohne Unterbruch als Grenzgänger arbeitest, und sie betrifft auch deine nicht erwerbstätigen Familienangehörigen.

Welche Möglichkeiten hast du als Grenzgänger aus Frankreich?

Möglichkeit Was das heisst
Schweizer Grundversicherung (KVG) Du schliesst die Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse ab. Die Prämie ist eine feste Kopfprämie pro Person, für Versicherte mit Wohnsitz in Frankreich gelten eigene Prämien.
Versicherung in Frankreich Du bist in der französischen Krankenversicherung versichert, zuständig ist die CPAM deines Wohnorts. Eine private Versicherung ist als Alternative nicht vorgesehen.

Was ist in Frankreich besonders?

Wählst du das französische System, brauchst du das Formular «Choix du système d’assurance-maladie». Du lässt es von deiner französischen Krankenkasse (CPAM) visieren und reichst es mit dem Gesuch um Befreiung bei der Behörde deines Arbeitskantons ein. Ohne dieses visierte Formular wird die Befreiung nicht erteilt.

Wie funktioniert die Befreiung?

  1. Du stellst das Gesuch um Befreiung von der Versicherungspflicht innerhalb von drei Monaten ab Beginn deiner Erwerbstätigkeit in der Schweiz.
  2. Zuständig ist die Behörde deines Arbeitskantons. Für die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Obwalden, Solothurn und Uri sowie die Gemeinde Risch Rotkreuz übernimmt das die Gemeinsame Einrichtung KVG.
  3. Du legst einen Nachweis bei, dass du in Frankreich versichert bist.
  4. Die Befreiung gilt für die Dauer deiner ununterbrochenen Grenzgängertätigkeit. Ein neuer Arbeitgeber oder ein anderer Arbeitskanton ändert daran nichts.

Stellst du kein Gesuch, musst du dich innerhalb derselben drei Monate bei einer Schweizer Krankenkasse anmelden.

Was gilt für deine Familie?

In Frankreich lösen Änderungen in der Familie, etwa eine Heirat oder eine Geburt, kein neues Optionsrecht aus. Die einmal getroffene Wahl gilt auch für später dazukommende nicht erwerbstätige Familienangehörige.

Arbeitet dein Partner oder deine Partnerin in Frankreich, sind er oder sie und die Kinder dort versichert. Mehr Beispiele im Ratgeber Familie als Grenzgänger versichern.

Wo kannst du dich behandeln lassen?

Bist du in der Schweiz versichert, kannst du dich in der Schweiz behandeln lassen. Für Behandlungen in Frankreich meldest du dich mit dem Formular S1 bei einer Krankenkasse in Frankreich an. Sie übernimmt die Behandlung dort als sogenannte Leistungsaushilfe und rechnet mit deiner Schweizer Kasse ab. So kannst du auch in Frankreich zum Arzt gehen. Wie das Formular funktioniert, steht im Ratgeber Formular S1 für Grenzgänger.

Bist du in Frankreich versichert, gelten dessen Regeln. Kläre vor der Wahl mit deiner Kasse, wie Behandlungen in der Schweiz abgedeckt sind. Lässt du dich in der Schweiz behandeln und rechnet die Kasse nach Tarifen deines Wohnlands ab, können erhebliche Mehrkosten entstehen.

Was ist günstiger?

Eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Die Schweizer Grundversicherung kostet pro Person eine feste Prämie, auch für jedes Kind. Im französischen System zahlst du einen einkommensabhängigen Beitrag. Rechne beide Varianten für deinen Haushalt durch, bevor die drei Monate ablaufen, denn die Wahl ist danach verbindlich. Die Schweizer Prämien für Versicherte mit Wohnsitz in Frankreich findest du im offiziellen Rechner Priminfo. Eine unabhängige Einschätzung bekommst du in einer kostenlosen Beratung.

Alles Grundsätzliche zum Optionsrecht steht in der Übersicht zur Krankenversicherung für Grenzgänger.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich mich als Grenzgänger aus Frankreich entscheiden?

Innerhalb von drei Monaten ab Beginn deiner Erwerbstätigkeit in der Schweiz.

Kann ich später in das andere System wechseln?

Nicht, solange du ohne Unterbruch als Grenzgänger arbeitest. Ein neues Optionsrecht entsteht erst nach einem schriftlich belegten Unterbruch, zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit.

Welches Formular brauche ich für die Befreiung?

Das Formular «Choix du système d’assurance-maladie», visiert von deiner CPAM.

Bekommt mein Kind ein eigenes Optionsrecht?

Nein. In Frankreich lösen Heirat oder Geburt kein neues Optionsrecht aus, das Kind folgt deiner Wahl.

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Nadine Forster

Nadine Forster – Grenzgänger, Gesundheit, News.

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