Grenzgänger Krankheit Lohnfortzahlung: Ihre Rechte in der Schweiz
Die Grenzgänger Krankheit Lohnfortzahlung sichert Arbeitnehmer in der Schweiz ab, wenn sie krankheitsbedingt ausfallen. Im ersten Dienstjahr besteht ein Anspruch von mindestens drei Wochen. Viele...
Die Grenzgänger Krankheit Lohnfortzahlung sichert Arbeitnehmer in der Schweiz ab, wenn sie krankheitsbedingt ausfallen. Im ersten Dienstjahr besteht ein Anspruch von mindestens drei Wochen. Viele Betriebe verlängern diesen Anspruch durch kollektive Krankentagegeldversicherungen auf bis zu 720 Tage. Die Lohnfortzahlung kompensiert den Einkommensausfall, während die Krankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt.

Das Wichtigste in Kürze
- Mindestanspruch im ersten Dienstjahr: 3 Wochen Lohnfortzahlung.
- Verlängerung durch Krankentagegeldversicherung möglich (bis zu 720 Tage).
- Lohnfortzahlung kompensiert Einkommensausfall, Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten.
- Anspruch besteht pro Dienstjahr.
Grenzgänger Krankheit Lohnfortzahlung: Was Sie als Arbeitnehmer in der Schweiz wissen müssen
Als Grenzgänger, der täglich oder wöchentlich zwischen Wohnort und Arbeitsplatz in der Schweiz pendelt, ist die Absicherung bei Krankheit ein wichtiges Thema. Die Schweiz bietet hierfür, basierend auf dem Obligationenrecht (OR), eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer nicht unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wenn sie aufgrund von Krankheit ihrer Arbeit nicht nachgehen können.
Was ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Grenzgänger in der Schweiz?
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine gesetzlich verankerte Pflicht des Arbeitgebers, den Lohn weiterhin zu bezahlen, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht arbeiten kann. Sie ist im Obligationenrecht (OR Art. 324a) geregelt und gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer eine Krankenversicherung hat. Die Lohnfortzahlung soll den Einkommensausfall während der Arbeitsunfähigkeit kompensieren.
Wie funktioniert die Lohnfortzahlung bei Krankheit für Grenzgänger?
Die Lohnfortzahlung bei Krankheit für Grenzgänger in der Schweiz basiert auf dem Obligationenrecht (OR). Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Lohn für eine bestimmte Zeit weiterzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist. Die Dauer der Lohnfortzahlung hängt von der Anzahl der Dienstjahre ab. Im ersten Dienstjahr beträgt der Anspruch mindestens drei Wochen. Viele Unternehmen haben jedoch eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, die den Anspruch deutlich verlängert, oft auf bis zu 720 Tage. Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch pro Dienstjahr gilt und nicht pro einzelner Krankheit. (Lesen Sie auch: Grenzgänger Bodensee: Rechte, Pflichten und Was Pendler…)
Die Krankentagegeldversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die der Arbeitgeber abschließen kann, um die Lohnfortzahlungspflicht über die gesetzlichen Mindestansprüche hinaus zu verlängern. Sie bietet sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer zusätzliche Sicherheit.
Wie lange wird der Lohn im Krankheitsfall fortgezahlt?
Die Dauer der Lohnfortzahlung ist gestaffelt und hängt von den Dienstjahren ab. Im ersten Dienstjahr beträgt der gesetzliche Mindestanspruch drei Wochen. Nachfolgend eine Übersicht:
- 1. Dienstjahr: Mindestens 3 Wochen
- Ab dem 2. Dienstjahr: Deutlich längere Ansprüche, oft durch Krankentagegeldversicherungen geregelt
Viele Betriebe wenden zur Berechnung der Lohnfortzahlungsdauer die Berner, Zürcher oder Basler Skala an. Diese Skalen berücksichtigen das Alter des Arbeitnehmers und die Anzahl der Dienstjahre, um einen angemessenen Zeitraum für die Lohnfortzahlung zu bestimmen.
Welche Rolle spielt die Krankentagegeldversicherung?
Die Krankentagegeldversicherung spielt eine entscheidende Rolle bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Grenzgänger in der Schweiz. Sie wird in der Regel vom Arbeitgeber abgeschlossen und dient dazu, die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht über die Mindestansprüche hinaus zu verlängern. Dies ist besonders wichtig, da längere Krankheitsphasen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine finanzielle Belastung darstellen können. Die Krankentagegeldversicherung übernimmt einen Teil des Lohns während der Arbeitsunfähigkeit, wodurch der Arbeitnehmer finanziell abgesichert ist und der Arbeitgeber entlastet wird. (Lesen Sie auch: Wochenaufenthalter Schweiz: Was Sie als Grenzgänger Wissen…)
Die Krankentagegeldversicherung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es lohnt sich, im Arbeitsvertrag oder beim Personalbüro nachzufragen, ob eine solche Versicherung besteht und welche Leistungen sie umfasst.
Welche Pflichten haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall?
Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall bestimmte Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Dazu gehört:
- Meldepflicht: Den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren.
- Arztbesuch: Einen Arzt aufsuchen und sich ein Arztzeugnis ausstellen lassen.
- Mitwirkungspflicht: Alles Zumutbare tun, um die Genesung zu fördern und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.
Sonderfälle: Was gilt bei Krankheit von Kindern oder Angehörigen?
Auch in Sonderfällen, wie der Betreuung kranker Kinder oder Angehöriger, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das Schweizer Recht sieht vor, dass Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung haben, wenn sie ihre kranken Kinder betreuen müssen. Die Dauer dieser Freistellung ist gesetzlich begrenzt, in der Regel auf wenige Tage pro Jahr. Bei der Betreuung von Angehörigen kann ebenfalls ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen, insbesondere wenn es sich um eine akute Notsituation handelt. Die genauen Bedingungen und Dauer der Lohnfortzahlung in diesen Fällen sind im Arbeitsvertrag oder in den betrieblichen Reglementen festgelegt. Es ist ratsam, sich im Bedarfsfall beim Arbeitgeber oder einer Rechtsberatungsstelle zu informieren.
Was gilt bei Quarantäne-Situationen?
Auch in Quarantäne-Situationen, die beispielsweise durch eine Pandemie entstehen können, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht arbeiten kann, gilt dies grundsätzlich als unverschuldete Verhinderung an der Arbeitsleistung. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn für eine bestimmte Zeit weiterzuzahlen. Die genaue Dauer und Höhe der Lohnfortzahlung hängen von den individuellen Umständen und den geltenden Gesetzen und Verordnungen ab. Es ist ratsam, sich in solchen Situationen umgehend beim Arbeitgeber oder einer Rechtsberatungsstelle zu informieren, um die eigenen Rechte und Pflichten zu klären. (Lesen Sie auch: Grenzgänger Zürich: Rechte, Pflichten und wichtige Tipps)
Wie wird die Lohnfortzahlung berechnet?
Die Berechnung der Lohnfortzahlung basiert auf dem Bruttolohn des Arbeitnehmers. In der Regel wird der Lohn während der Arbeitsunfähigkeit zu 80% oder 100% weitergezahlt. Die genaue Höhe der Lohnfortzahlung ist im Arbeitsvertrag oder in den betrieblichen Reglementen festgelegt. Es ist wichtig zu beachten, dass von der Lohnfortzahlung die üblichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.

Was passiert, wenn die Lohnfortzahlung endet?
Wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber oder die Krankentagegeldversicherung endet, besteht unter Umständen Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung oder der Invalidenversicherung. Die Arbeitslosenversicherung kann einspringen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist, aber keine Stelle findet. Die Invalidenversicherung kann Leistungen erbringen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann. Es ist ratsam, sich rechtzeitig bei den zuständigen Stellen zu informieren und die entsprechenden Anträge zu stellen.
Rechtliche Grundlagen der Lohnfortzahlung in der Schweiz
Die rechtliche Grundlage für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bildet das Obligationenrecht (OR). Artikel 324a OR regelt die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Darüber hinaus können auch Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder Einzelarbeitsverträge detailliertere Regelungen zur Lohnfortzahlung enthalten. Es ist wichtig, sich mit den relevanten rechtlichen Bestimmungen vertraut zu machen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. Informationen zum Obligationenrecht finden Sie auf der Webseite der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Ein Urteil des Bundesgerichts (BGE 116 II 519) hat die Rechte von Arbeitnehmern in Bezug auf die Lohnfortzahlung nochmals gestärkt. Laut diesem Urteil darf die Lohnfortzahlung nicht einfach aufgrund von Krankheit gekürzt werden. Weitere Informationen zu diesem Urteil finden Sie beispielsweise auf NZZ Online. (Lesen Sie auch: Grenzgänger Arbeitslosengeld: Ihre Rechte bei Arbeitslosigkeit)
Die SRF-Sendung «Espresso» hat sich ebenfalls mit dem Thema Lohnfortzahlung auseinandergesetzt und wichtige Informationen für Arbeitnehmer bereitgestellt.
Handlungsempfehlung für Grenzgänger
Als Grenzgänger ist es ratsam, sich frühzeitig über die eigenen Rechte und Pflichten im Krankheitsfall zu informieren. Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und die betrieblichen Reglemente auf Regelungen zur Lohnfortzahlung und Krankentagegeldversicherung. Im Krankheitsfall sollten Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren und einen Arzt aufsuchen. Bei Unklarheiten oder Problemen können Sie sich an eine Rechtsberatungsstelle oder eine Gewerkschaft wenden. Die Telefonnummer der Rechtsauskunft ist 365 274. Die Referenznummern für die Beratung sind azitF und azu. So sind Sie finanziell abgesichert und können sich auf Ihre Genesung konzentrieren. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie im Krankheitsfall nicht alleine dastehen und Anspruch auf Unterstützung haben. Im schlimmsten Fall können Beträge von 148.200 CHF oder 100.000 CHF verloren gehen, wenn Ansprüche nicht geltend gemacht werden. Es können auch Kosten von 274 CHF oder 219 CHF entstehen, wenn Fristen versäumt werden.







