Krankenkasse wechseln 30 November: Frist, Tipps & Anleitung
Die Frist zum Krankenkasse wechseln ist der 30. November 2025. Ihre Kündigung muss bis zu diesem Datum bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein – nicht der Poststempel zählt. Der Wechsel...
📖 Lesezeit: 8 Minuten | Aktualisiert: Januar 2026
Kurz erklärt: Die Frist zum Krankenkasse wechseln ist der 30. November 2025. Ihre Kündigung muss bis zu diesem Datum bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein – nicht der Poststempel zählt. Der Wechsel gilt dann ab 1. Januar 2026. Fällt der 30. November auf ein Wochenende, gilt der letzte Arbeitstag davor.
Der 30. November ist der wichtigste Stichtag für alle, die ihre Grundversicherung in der Schweiz wechseln möchten. Mit steigenden Prämien lohnt sich ein Krankenkassenvergleich mehr denn je – viele Versicherte können mehrere hundert Franken pro Jahr sparen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie fristgerecht kündigen und worauf Sie beim Wechsel achten müssen.
Warum ist der 30. November so wichtig?
Der 30. November ist die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist für die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz. Wer seine Krankenkasse zum 1. Januar des Folgejahres wechseln möchte, muss sicherstellen, dass die Kündigung bis zu diesem Datum beim bisherigen Versicherer eingegangen ist. Der Poststempel allein genügt nicht – entscheidend ist der tatsächliche Eingang bei der Krankenkasse.
⚠️ Wichtig 2025:
Der 30. November 2025 fällt auf einen Sonntag. Die Kündigung muss daher spätestens am Freitag, 28. November 2025 bei Ihrer Krankenkasse eingetroffen sein!
Wie kündige ich meine Krankenkasse richtig?
Eine wirksame Kündigung der Grundversicherung muss schriftlich erfolgen. Versenden Sie das Kündigungsschreiben als Einschreiben, damit Sie einen rechtsgültigen Zustellnachweis haben. Alternativ können Sie die Kündigung persönlich bei Ihrer Krankenkasse abgeben und sich den Empfang schriftlich bestätigen lassen.
Schritt-für-Schritt Anleitung zum Krankenkassenwechsel
- Prämien vergleichen: Nutzen Sie einen Krankenkassenvergleich und holen Sie Offerten ein.
- Neue Versicherung auswählen: Wählen Sie Kasse, Modell und Franchise.
- Antrag stellen: Melden Sie sich bei der neuen Krankenkasse an.
- Bestätigung abwarten: Die neue Kasse bestätigt Ihre Aufnahme.
- Kündigung versenden: Kündigen Sie per Einschreiben bis spätestens 28. November 2025.
- Bestätigung einfordern: Lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen.

Welche Fristen gelten für die Krankenkasse?
| Aktion | Frist | Gültig ab |
|---|---|---|
| Grundversicherung kündigen | 30. November | 1. Januar |
| Franchise senken | 30. November | 1. Januar |
| Franchise erhöhen | 31. Dezember | 1. Januar |
| Modell wechseln (bei gleicher Kasse) | 30. November | 1. Januar |
| Zusatzversicherung kündigen | 30. September (meist) | 1. Januar |
| Sonderkündigung (Standard-Modell, 300 CHF Franchise) | 31. März | 1. Juli |
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Wer die Kündigungsfrist am 30. November verpasst, bleibt automatisch ein weiteres Jahr bei der bisherigen Krankenkasse versichert. Eine Ausnahme besteht für Versicherte im Standard-Modell mit der tiefsten Franchise von 300 Franken. Diese können ihre Krankenkasse mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auch zum 1. Juli wechseln – die Kündigung muss dann bis Ende März eingehen.
Kann ich die Krankenkasse trotz offener Rechnungen wechseln?
Nein. Gemäss Artikel 105l der Krankenversicherungsverordnung (KVV) ist ein Wechsel nicht möglich, solange offene Prämien, Kostenbeteiligungen oder Mahnungen bestehen. Alle Schulden müssen bis zum 31. Dezember beglichen sein. Bei Kindern gilt: Sind Mahnungen offen, dürfen die Eltern die Krankenkasse des Kindes nicht wechseln.
Muss die neue Krankenkasse mich aufnehmen?
Ja, jede Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, Sie in die obligatorische Grundversicherung aufzunehmen – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Es dürfen keine Vorbehalte gemacht und keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Anders verhält es sich bei Zusatzversicherungen: Hier kann die Kasse Ihren Antrag ablehnen oder Vorbehalte anbringen.
Kann ich gleichzeitig meine Franchise ändern?
Ja, beim Wechsel können Sie auch Ihre Franchise anpassen. Für Erwachsene stehen sechs Stufen zur Wahl: 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 und 2’500 Franken. Je höher die Franchise, desto tiefer die monatliche Prämie – aber desto mehr zahlen Sie im Krankheitsfall selbst. Eine Senkung der Franchise muss bis 30. November gemeldet werden, eine Erhöhung bis 31. Dezember.
💡 Spartipp:
Wer selten zum Arzt geht und keine regelmässigen Medikamente benötigt, kann mit der höchsten Franchise von 2’500 CHF oft mehrere hundert Franken pro Jahr sparen. Prüfen Sie auch alternative Prämienverbilligungen.
Welche Versicherungsmodelle stehen zur Wahl?
Neben dem Standard-Modell mit freier Arztwahl bieten Krankenkassen alternative Modelle mit tieferen Prämien an:
- Hausarzt-Modell: Erste Anlaufstelle ist immer Ihr Hausarzt, der bei Bedarf an Spezialisten überweist.
- HMO-Modell: Behandlung erfolgt in einer Gruppenpraxis Ihrer Wahl.
- Telmed-Modell: Vor jedem Arztbesuch erfolgt eine telefonische Erstberatung.
Ein Modellwechsel bei der bestehenden Krankenkasse ist ebenfalls bis 30. November möglich.

Wie unterscheiden sich Grund- und Zusatzversicherung beim Wechsel?
| Kriterium | Grundversicherung | Zusatzversicherung |
|---|---|---|
| Kündigungsfrist | 30. November | Meist 30. September (3 Monate) |
| Aufnahmepflicht | Ja, immer | Nein, Ablehnung möglich |
| Gesundheitsfragen | Nicht erlaubt | Ja, Fragebogen erforderlich |
| Vorbehalte | Nicht erlaubt | Möglich bei Vorerkrankungen |
| Getrennte Kassen möglich | Ja, Grund- und Zusatzversicherung können bei verschiedenen Anbietern sein | |
⚠️ Achtung bei Zusatzversicherungen:
Kündigen Sie Ihre Zusatzversicherung erst, nachdem Sie die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Kasse erhalten haben. Sonst riskieren Sie, am Ende ohne Zusatzversicherung dazustehen.
Checkliste: Krankenkasse wechseln bis 30. November
✅ Ihre Checkliste für den Wechsel 2026:
- ☐ Prämien verschiedener Krankenkassen vergleichen
- ☐ Passende Franchise und Versicherungsmodell wählen
- ☐ Offerten einholen
- ☐ Bei neuer Krankenkasse anmelden
- ☐ Aufnahmebestätigung abwarten
- ☐ Alle offenen Rechnungen begleichen
- ☐ Kündigung per Einschreiben versenden (bis 28. November 2025)
- ☐ Kündigungsbestätigung einfordern
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Häufige Fragen zum Krankenkassenwechsel
Fazit: Jetzt handeln und rechtzeitig wechseln
Der 30. November ist der entscheidende Stichtag für den Wechsel der Grundversicherung in der Schweiz. Um zum 1. Januar 2026 von günstigeren Prämien zu profitieren, muss Ihre Kündigung spätestens am 28. November 2025 bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Versenden Sie das Kündigungsschreiben als Einschreiben und handeln Sie frühzeitig – empfohlen wird, die Kündigung bis Mitte November abzuschicken. Mit einem sorgfältigen Prämienvergleich und der Wahl des passenden Modells können Sie mehrere hundert Franken pro Jahr sparen.
Weitere Informationen zum Wechselprozess finden Sie bei verschiedenen Anbietern.
Redaktion Krankenkassenvergleich-Aktuell.ch
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