Fragen Krankenkassenvergleich
Häufige Fragen zur Krankenkasse Schweiz
Finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um Grundversicherung, Prämien, Franchise, Wechsel und mehr.
Grundversicherung (OKP)
Alles zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Ja, die Grundversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Pflicht – unabhängig von Alter, Nationalität oder Gesundheitszustand.
Die Krankenkassen sind verpflichtet, jeden Antragsteller in die Grundversicherung aufzunehmen – es gibt keine Gesundheitsprüfung und keine Ablehnung.
Die Grundversicherung übernimmt alle medizinisch notwendigen Leistungen, die im Krankenversicherungsgesetz (KVG) definiert sind:
- Ärztliche Behandlungen – ambulant und stationär
- Spitalaufenthalte – allgemeine Abteilung im Wohnkanton
- Medikamente – die auf der Spezialitätenliste stehen
- Laboranalysen – gemäss Analysenliste
- Physiotherapie – mit ärztlicher Verordnung
- Notfalltransporte – 50% bis max. CHF 500/Jahr
- Schwangerschaft & Geburt – vollständig gedeckt
- Psychotherapie – seit 2022 ohne ärztliche Delegation
Bei den Leistungen: Nein. Alle Krankenkassen bieten in der Grundversicherung exakt die gleichen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen.
Unterschiede gibt es bei:
- Prämien – können je nach Kasse um mehrere hundert Franken pro Jahr variieren
- Kundenservice – Erreichbarkeit, Online-Portal, App
- Rechnungsabwicklung – Schnelligkeit der Bearbeitung
- Versicherungsmodelle – HMO, Hausarzt, Telmed (nicht alle Kassen bieten alle Modelle)
Deshalb lohnt sich ein Prämienvergleich – Sie erhalten dieselben Leistungen, zahlen aber unter Umständen deutlich weniger.
Die Anmeldung bei einer Krankenkasse ist einfach:
- Online: Die meisten Krankenkassen bieten Onlineanträge an
- Per Post: Antragsformular ausfüllen und einsenden
- Telefonisch: Antrag telefonisch aufnehmen lassen
Benötigte Angaben:
- Personalien (Name, Adresse, Geburtsdatum)
- AHV-Nummer
- Gewünschte Franchise
- Gewünschtes Versicherungsmodell
Wer keine Krankenversicherung abschliesst, muss mit Konsequenzen rechnen:
- Zwangszuweisung: Die Gemeinde weist Sie einer Krankenkasse zu
- Höhere Prämie: Bei Zwangszuweisung oft ungünstigerer Tarif
- Rückwirkende Versicherung: Sie müssen die Prämien ab dem Zeitpunkt der Versicherungspflicht nachzahlen
- Volle Kostentragung: Medizinische Kosten ohne Versicherung müssen Sie selbst bezahlen
Prämien & Kosten
So setzen sich Ihre Krankenkassenkosten zusammen
Die durchschnittliche Monatsprämie für Erwachsene beträgt 2025 rund CHF 378.70 (Standardmodell, Franchise CHF 300). Die Prämien variieren jedoch stark:
- Nach Kanton: Genf und Basel sind am teuersten, Appenzell Innerrhoden am günstigsten
- Nach Alter: Kinder (0-18), junge Erwachsene (19-25), Erwachsene (ab 26)
- Nach Modell: HMO/Hausarzt/Telmed-Modelle sind günstiger als das Standardmodell
- Nach Franchise: Höhere Franchise = tiefere Prämie
Die kantonalen Prämienunterschiede haben verschiedene Gründe:
- Ärztedichte: Mehr Ärzte = mehr Behandlungen = höhere Kosten
- Spitaldichte: Städtische Kantone haben mehr (teure) Spitäler
- Altersstruktur: Kantone mit älterer Bevölkerung haben höhere Kosten
- Medikamentenverbrauch: Unterschiedliches Verschreibungsverhalten
- Lebenshaltungskosten: Generell höhere Kosten in Städten
Die Schweiz ist in 43 Prämienregionen eingeteilt – sogar innerhalb eines Kantons können die Prämien unterschiedlich sein.
Die besten Strategien zum Prämiensparen:
- Franchise erhöhen: Mit CHF 2’500 statt CHF 300 Franchise sparen Sie oft CHF 100+/Monat (lohnt sich bei wenig Arztbesuchen)
- Alternatives Modell wählen: HMO, Hausarzt oder Telmed-Modelle sind bis zu 25% günstiger
- Jährlich zahlen: Viele Kassen gewähren 1-2% Rabatt bei jährlicher Zahlung
- Regelmässig vergleichen: Die günstigste Kasse wechselt von Jahr zu Jahr
- Prämienverbilligung prüfen: Je nach Einkommen haben Sie Anspruch auf Zuschüsse
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) unterstützt Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Der Anspruch richtet sich nach:
- Einkommen: Steuerbares Einkommen unter einer bestimmten Grenze
- Vermögen: In einigen Kantonen relevant
- Familienstand: Anzahl Kinder, Alleinerziehende
- Kanton: Jeder Kanton hat eigene Regeln und Grenzen
Besonders hohe Ansprüche haben:
- Familien mit Kindern
- Junge Erwachsene in Ausbildung
- Alleinerziehende
- EL-Bezüger (erhalten Prämie vollständig vergütet)
Ja, Krankenkassenprämien sind steuerlich absetzbar.
Bei der direkten Bundessteuer und den meisten Kantonssteuern können Sie Versicherungsprämien als Pauschalabzug geltend machen:
- Bundessteuer: Max. CHF 1’800 (Alleinstehende) bzw. CHF 3’600 (Verheiratete) plus CHF 700 pro Kind
- Kantonssteuer: Unterschiedliche Pauschalabzüge je nach Kanton
Der Abzug umfasst alle Versicherungsprämien (Kranken-, Unfall-, Lebensversicherung) sowie Zinsen von Sparkapitalien.
Jährliche Zahlung ist in der Regel günstiger. Die meisten Krankenkassen gewähren Rabatte:
- Jährlich: Bis zu 2% Rabatt
- Halbjährlich: Ca. 1% Rabatt
- Vierteljährlich: Ca. 0.5% Rabatt
- Monatlich: Kein Rabatt
Beachten Sie: Bei manchen Kassen gibt es keinen Rabatt mehr auf die Zahlungsweise. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen bei Ihrer Kasse.
Wechsel & Kündigung
So wechseln Sie richtig und fristgerecht
Die Grundversicherung kann zweimal pro Jahr gewechselt werden:
- Wechsel per 1. Januar: Kündigung bis spätestens 30. November (Eingang bei der Kasse)
- Wechsel per 1. Juli: Kündigung bis spätestens 31. März – nur bei Franchise über CHF 300
Sonderfall Prämienerhöhung: Wenn die Kasse die Prämien erhöht (was sie bis Ende Oktober mitteilen muss), haben Sie bis Ende November Zeit zum Kündigen.
So kündigen Sie korrekt:
- Schriftlich: Per Brief (Einschreiben empfohlen) oder online
- Fristgerecht: Eingang bis 30. November (für Wechsel per 1.1.)
- Inhalt: Name, Adresse, Versicherungsnummer, Kündigungsdatum
Muster-Kündigungsbrief:
Versicherungsnummer: [Ihre Nummer]
Geburtsdatum: [Ihr Geburtsdatum]
Bitte bestätigen Sie den Erhalt und die Kündigung schriftlich.
Mit freundlichen Grüssen
[Ihr Name und Unterschrift]
Wichtig: Schliessen Sie erst bei der neuen Kasse ab, dann kündigen Sie bei der alten. Die neue Kasse übernimmt oft die Kündigung für Sie!
Wenn Sie die Frist verpassen, bleiben Sie für mindestens 6 weitere Monate bei Ihrer aktuellen Krankenkasse:
- Frist 30. November verpasst: Nächste Wechselmöglichkeit per 1. Juli (nur bei Franchise > CHF 300) oder per 1. Januar des Folgejahres
- Frist 31. März verpasst: Nächste Wechselmöglichkeit per 1. Januar
In der Grundversicherung: Nein!
Jede Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, Sie in der Grundversicherung aufzunehmen – unabhängig von:
- Ihrem Alter
- Ihrem Gesundheitszustand
- Vorerkrankungen
- Ausstehenden Rechnungen bei der alten Kasse
Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen.
Bei Prämienausständen oder unbezahlten Kostenbeteiligungen kann Ihre alte Kasse die Wechselbestätigung zurückhalten, bis die Ausstände beglichen sind oder auf der «schwarzen Liste» der säumigen Zahler landen.
Wichtig: Seit 2012 können Kantone eine Liste säumiger Zahler führen. Betroffene Personen erhalten nur noch Notfallbehandlungen auf Kosten der Krankenkasse.
In vielen Fällen: Ja!
Da die Leistungen in der Grundversicherung identisch sind, ist der einzige Unterschied die Prämie. Die Preisunterschiede können erheblich sein:
- Zwischen Kassen: Bis zu CHF 200/Monat Unterschied im gleichen Kanton
- Über Jahre hinweg: Die günstigste Kasse von heute ist nicht die günstigste von morgen
Deshalb empfehlen wir: Vergleichen Sie jedes Jahr im Herbst die Prämien und wechseln Sie, wenn Sie sparen können.
Franchise & Selbstbehalt
Verstehen Sie Ihre Kostenbeteiligung
Franchise:
- Jährlicher Fixbetrag, den Sie selbst bezahlen, bevor die Kasse zahlt
- Wählbar zwischen CHF 300 und CHF 2’500 (Erwachsene)
- Höhere Franchise = tiefere monatliche Prämie
Selbstbehalt:
- 10% der Kosten, die über der Franchise liegen
- Maximum CHF 700/Jahr (Erwachsene) bzw. CHF 350/Jahr (Kinder)
- Nicht wählbar – gesetzlich festgelegt
Für Erwachsene (ab 19 Jahren):
- CHF 300 (ordentliche Franchise)
- CHF 500
- CHF 1’000
- CHF 1’500
- CHF 2’000
- CHF 2’500
Für Kinder (0-18 Jahre):
- CHF 0 (keine Franchise möglich)
- CHF 100
- CHF 200
- CHF 300
- CHF 400
- CHF 500
- CHF 600
Die optimale Franchise hängt von Ihren erwarteten Gesundheitskosten ab:
Hohe Franchise (CHF 2’500) lohnt sich, wenn:
- Sie selten zum Arzt gehen
- Sie keine regelmässigen Medikamente brauchen
- Sie im Notfall die Franchise bezahlen können
Tiefe Franchise (CHF 300) lohnt sich, wenn:
- Sie regelmässig zum Arzt müssen
- Sie chronische Erkrankungen haben
- Sie teure Medikamente benötigen
- Eine Operation oder Behandlung ansteht
Die Franchise wird pro Kalenderjahr berechnet:
- Start: Am 1. Januar beginnt die Franchise neu
- Anrechnung: Jede Arztrechnung wird bis zur Franchisehöhe von Ihnen bezahlt
- Erreicht: Sobald die Franchise erreicht ist, zahlt die Kasse (abzüglich Selbstbehalt)
Nein, nicht beliebig. Die Franchise kann nur zu den regulären Kündigungsterminen geändert werden:
- Per 1. Januar: Änderung mitteilen bis 30. November
- Per 1. Juli: Nur Erhöhung der Franchise möglich (Mitteilung bis 31. März)
Tipp: Prüfen Sie Ihre Franchise jedes Jahr im Herbst und passen Sie sie bei Bedarf an.
Bestimmte Leistungen sind von Franchise und Selbstbehalt befreit:
- Mutterschaftsleistungen: Schwangerschaftskontrollen, Geburt, Stillberatung
- Gynäkologische Vorsorge: Jährliche Kontrolluntersuchung
- Bestimmte Präventionsleistungen: Gewisse Impfungen, Mammografie-Screening
Diese Leistungen werden ab dem ersten Franken von der Krankenkasse übernommen.
Zusatzversicherungen
Erweiterte Leistungen über die Grundversicherung hinaus
Das hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab.
Eine Zusatzversicherung kann sinnvoll sein für:
- Zahnbehandlungen (nicht in Grundversicherung enthalten)
- Alternativmedizin (Homöopathie, Akupunktur, etc.)
- Bessere Spitalkomfort (Halbprivat/Privat)
- Freie Spitalwahl schweizweit
- Brillen und Kontaktlinsen
- Fitness- und Präventionsangebote
- Auslandsdeckung über Notfälle hinaus
Die wichtigsten Kategorien:
Spitalzusatzversicherungen:
- Allgemein ganze Schweiz: Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz
- Halbprivat: 2-Bett-Zimmer, freie Arztwahl
- Privat: Einzelzimmer, Chefarztbehandlung
Ambulante Zusatzversicherungen:
- Alternativmedizin: Naturheilverfahren, TCM, Homöopathie
- Zahnversicherung: Behandlungen, Dentalhygiene
- Brillen/Kontaktlinsen: Sehhilfen
- Fitness/Prävention: Fitnessbeiträge, Kurse
- Auslandversicherung: Medizinische Kosten im Ausland
Ja, das ist möglich und manchmal sogar sinnvoll!
Sie können Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Anbietern abschliessen:
- Vorteil: Beste Prämien bei beiden Versicherungsarten
- Nachteil: Mehr Verwaltungsaufwand, keine Kombi-Rabatte
Anders als bei der Grundversicherung können Krankenkassen bei Zusatzversicherungen:
- Gesundheitsfragen stellen: Zu bestehenden Erkrankungen, Behandlungen, Medikamenten
- Vorbehalte anbringen: Bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschliessen
- Ablehnen: Den Antrag komplett ablehnen
- Prämien erhöhen: Risikozuschläge verlangen
- Alle Fragen wahrheitsgemäss beantworten (falsche Angaben können zur Kündigung führen)
- Junge und gesunde Personen haben die besten Chancen
- Für Neugeborene innert 3 Monaten anmelden – oft ohne Gesundheitsprüfung
Halbprivat-Versicherung:
- 2-Bett-Zimmer im Spital
- Freie Arztwahl (Oberarzt)
- Freie Spitalwahl schweizweit
- Kürzere Wartezeiten für Operationen
Privat-Versicherung:
- Einzelzimmer im Spital
- Chefarztbehandlung
- Freie Spitalwahl weltweit (oft)
- Höchster Komfort und Service
Die Prämien für Privatversicherungen sind deutlich höher als für halbprivate Deckungen. Überlegen Sie, ob der Mehrkomfort den Mehrpreis wert ist.
Die Kündigungsfristen bei Zusatzversicherungen sind anders als bei der Grundversicherung:
- Üblich: 3 Monate vor Vertragsende (oft 30. September für Ende Jahr)
- Vertragsdauer: Oft 1-5 Jahre, prüfen Sie Ihre Police
- Bei Prämienerhöhung: Sonderkündigungsrecht
Versicherungsmodelle
Hausarzt, HMO, Telmed – welches passt zu Ihnen?
Beim Standardmodell haben Sie:
- Volle Flexibilität: Freie Wahl des Arztes, Spezialisten, Spitals
- Keine Einschränkungen: Kein Hausarzt-Zwang, keine Telefonpflicht
- Höhere Prämien: Das teuerste Modell
Geeignet für: Personen, die maximale Flexibilität wünschen und bereit sind, dafür mehr zu bezahlen.
Beim Hausarztmodell:
- Erstkontakt: Sie gehen immer zuerst zu Ihrem gewählten Hausarzt
- Überweisung: Zum Spezialisten nur mit Überweisung des Hausarztes
- Ausnahmen: Notfälle, Gynäkologe, Augenarzt (je nach Kasse)
- Prämienrabatt: Ca. 10-20% günstiger als Standardmodell
HMO (Health Maintenance Organization) ist ein Gruppenpraxismodell:
- Behandlungsort: Sie gehen in ein bestimmtes HMO-Zentrum/Gruppenpraxis
- Alles unter einem Dach: Ärzte verschiedener Fachrichtungen, Labor, oft Physiotherapie
- Koordinierte Versorgung: Ärzte arbeiten zusammen, Akten zentral verfügbar
- Höchster Rabatt: Oft 20-25% günstiger als Standardmodell
Nachteil: Eingeschränkte Standortwahl, vor allem in ländlichen Gebieten wenig HMO-Angebote.
Beim Telmed-Modell (Telemedizin):
- Erstkontakt: Bei gesundheitlichen Fragen rufen Sie zuerst eine medizinische Hotline an
- Beratung: Medizinisches Fachpersonal berät Sie am Telefon
- Triage: Sie erhalten Empfehlung: Selbstbehandlung, Arztbesuch oder Notfall
- 24/7 verfügbar: Rund um die Uhr erreichbar
- Prämienrabatt: Ca. 10-15% günstiger
Ja, zu den regulären Kündigungsterminen:
- Per 1. Januar: Mitteilung bis 30. November
- Per 1. Juli: Mitteilung bis 31. März (nur bei gewissen Modellen)
Wichtig zu beachten:
- Wechsel zu einem günstigeren Modell ist immer möglich
- Wechsel zu freier Arztwahl ebenfalls, aber zu höheren Prämien
- Nicht alle Modelle sind in allen Regionen verfügbar
Die Konsequenzen können je nach Kasse unterschiedlich sein:
- Kostenübernahme verweigert: Sie müssen die Rechnung selbst bezahlen
- Teilweise Kostenübernahme: Die Kasse zahlt nur den Standardtarif
- Verwarnung: Bei wiederholtem Verstoss Ausschluss aus dem Modell
Lesen Sie die Bedingungen Ihres Modells genau durch, um Überraschungen zu vermeiden.
Leistungen
Was bezahlt die Krankenkasse – und was nicht?
Die Grundversicherung bezahlt nur in Ausnahmefällen:
- Schwere Erkrankungen des Kausystems
- Zahnbehandlungen infolge schwerer Allgemeinerkrankung
- Unfallbedingte Zahnschäden (über Unfallversicherung)
- Notwendige Behandlungen bei bestimmten Geburtsgebrechen
Nicht bezahlt werden:
- Normale Zahnarztkontrollen
- Füllungen, Kronen, Brücken
- Dentalhygiene
- Zahnspangen (ausser bei bestimmten Geburtsgebrechen)
Die Grundversicherung leistet nur für Kinder:
- Kinder bis 18: CHF 180 pro Jahr für Brillengläser und Kontaktlinsen
- Erwachsene: Keine Leistung für Sehhilfen
Ausnahmen für Erwachsene:
- Nach gewissen Augenoperationen
- Bei bestimmten Augenkrankheiten
Für regelmässige Brillenkäufer lohnt sich eine ambulante Zusatzversicherung, die Beiträge an Brillen leistet.
Die Grundversicherung deckt ausgewählte komplementärmedizinische Methoden:
- Akupunktur
- Anthroposophische Medizin
- Ärztliche klassische Homöopathie
- Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
Voraussetzung: Die Behandlung muss von einem Arzt mit entsprechender Weiterbildung durchgeführt werden.
Die Grundversicherung übernimmt:
- Stationäre Behandlung in der allgemeinen Abteilung
- Spitäler auf der Spitalliste des Wohnkantons
- Notfälle schweizweit in jedem Listenspital
- Medizinisch notwendige ausserkantonale Behandlungen
Sie zahlen selbst:
- Spitalkostenbeitrag: CHF 15 pro Tag (Erwachsene)
- Franchise und Selbstbehalt
- Upgrade: Halbprivat/Privat nur mit Zusatzversicherung
Seit Juli 2022 neues Modell:
- Psychologische Psychotherapeuten können direkt über die Grundversicherung abrechnen
- Ärztliche Anordnung notwendig (vom Hausarzt oder Psychiater)
- Erste 15 Sitzungen ohne weitere Bewilligung
- Verlängerung nach Kostengutsprache möglich
Auch gedeckt:
- Psychiatrische Behandlungen (durch Fachärzte)
- Stationäre psychiatrische Behandlungen
Die Franchise und der Selbstbehalt fallen wie bei anderen Behandlungen an.
Bei Mutterschaft übernimmt die Grundversicherung (ohne Franchise/Selbstbehalt):
- Sieben Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft
- Zwei Ultraschalluntersuchungen
- Geburt (Spital, Geburtshaus oder Hausgeburt)
- Stillberatung (3 Sitzungen)
- Nachkontrolle
- Hebammenleistungen
Zusätzlich bei Risikoschwangerschaft:
- Zusätzliche Kontrollen und Ultraschall
- Pränataldiagnostik bei Indikation
Die Grundversicherung deckt Notfälle im Ausland – mit Einschränkungen:
- EU/EFTA: Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) Behandlung wie Einheimische
- Weltweit: Notfallbehandlungen bis maximal doppelter Schweizer Tarif
Nicht gedeckt:
- Rücktransport in die Schweiz
- Kosten über dem doppelten Schweizer Tarif
- Geplante Behandlungen im Ausland (ohne Bewilligung)
Spezielle Situationen
Neuzuzüger, Familien, Grenzgänger und mehr
Als Neuzuzüger müssen Sie sich innerhalb von 3 Monaten versichern:
- Frist: 3 Monate ab Einreise/Anmeldung bei der Gemeinde
- Rückwirkend: Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab Einreisedatum
- Aufnahmegarantie: Jede Kasse muss Sie aufnehmen
So gehen Sie vor:
- Prämien verschiedener Kassen vergleichen
- Franchise und Modell wählen
- Antrag bei gewünschter Krankenkasse stellen
- Versicherungspolice erhalten
Wichtige Schritte nach der Geburt:
- Frist: 3 Monate ab Geburt für Grundversicherung
- Rückwirkend: Versicherungsschutz gilt ab Geburt
- Freie Wahl: Das Kind muss nicht bei der gleichen Kasse wie die Eltern sein
Für Zusatzversicherungen:
- Innert 3 Monaten anmelden = meist ohne Gesundheitsprüfung
- Frühzeitig abschliessen für optimalen Schutz
- Vorgeburtliche Anmeldung bei einigen Kassen möglich
Grenzgänger aus EU/EFTA haben ein Wahlrecht:
- Schweizer System: Versicherung bei einer Schweizer Krankenkasse
- Wohnsitzland: Versicherung im Wohnsitzland (z.B. Deutschland, Frankreich)
Bei Wahl der Schweizer Versicherung:
- Gleiche Regeln wie für Schweizer Einwohner
- Behandlung in der Schweiz und im Wohnsitzland möglich
- Prämienregion richtet sich nach Arbeitsort
Ausländische Studierende in der Schweiz haben verschiedene Optionen:
EU/EFTA-Studierende:
- Können mit Europäischer Krankenversicherungskarte (EHIC) in der Schweiz studieren
- Befreiung von der Schweizer Versicherungspflicht möglich
- Alternative: Freiwillig Schweizer Versicherung abschliessen
Nicht-EU-Studierende:
- Grundsätzlich versicherungspflichtig in der Schweiz
- Bei gleichwertigem Versicherungsschutz aus Heimatland: Befreiung möglich
Klären Sie den Status mit Ihrer Hochschule und der kantonalen Behörde.
Bei einem Kantonswechsel ändert sich:
- Prämie: Automatische Anpassung an neue Prämienregion
- Modelle: Nicht alle Modelle sind in allen Kantonen verfügbar
- IPV: Prämienverbilligung nach Regeln des neuen Kantons
Ihre Pflichten:
- Adressänderung der Krankenkasse melden
- Neuen Wohnsitz bei der Gemeinde anmelden
Die Unfalldeckung hängt von Ihrer Arbeitssituation ab:
Angestellte (ab 8h/Woche beim gleichen Arbeitgeber):
- Berufs- UND Nichtberufsunfälle über den Arbeitgeber (UVG) versichert
- Unfalldeckung bei der Krankenkasse kann/muss sistiert werden
- Prämienreduktion bei der Krankenkasse
Teilzeitangestellte (unter 8h/Woche), Selbständige, Nichterwerbstätige:
- Müssen Unfalldeckung bei der Krankenkasse einschliessen
- Höhere Prämie als bei sistiertem Unfall
Eine Befreiung ist nur in Ausnahmefällen möglich:
- Grenzgänger: Können Versicherung im Wohnsitzland wählen
- EU/EFTA-Studierende: Mit gleichwertigem Schutz aus dem Heimatland
- Entsandte Mitarbeiter: Bis zu 5 Jahre mit Heimatversicherung
- Diplomaten: Unter bestimmten Voraussetzungen
Der Antrag auf Befreiung muss bei der kantonalen Behörde (meist Gesundheits- oder Sozialversicherungsamt) gestellt werden.
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