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Krankenkassen

EFAS einfach erklärt: Einheitliche Finanzierung im Schweizer Gesundheitswesen

Die EFAS-Reform will die Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen vereinheitlichen. Erfahre, was EFAS bedeutet, welche Ziele sie verfolgt und welche Auswirkungen sie für Versicherte hat.

Von Nadine Forster8 Min. LesezeitStand 21.08.2026
EFAS einfach erklaert: Schweizer Finanzierungssystem im Gesundheitswesen mit Diagrammen
Die EFAS-Reform soll die Verteilung der Gesundheitskosten zwischen Kantonen und Versicherern neu regeln.

Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) ist eine zentrale Reform im Schweizer Gesundheitswesen, die darauf abzielt, die Kostenverteilung zwischen Kantonen und Krankenkassen neu zu regeln und Fehlanreize abzubauen. Mit der Annahme der Vorlage durch das Schweizer Stimmvolk am 9. Juni 2024 wird die Finanzierung von medizinischen Leistungen ab 2028 grundlegend verändert, um Effizienz und Transparenz zu steigern.

Kurz erklärt

Die EFAS-Reform vereinheitlicht die Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen im KVG. Neu sollen Kantone und Krankenversicherer die Kosten nach einem fixen Schlüssel gemeinsam tragen, unabhängig vom Behandlungsort, um Fehlanreize zu beseitigen und die Effizienz zu steigern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ziel: Die EFAS-Reform will die Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen im Rahmen der Grundversicherung vereinheitlichen.
  • Bisherige Situation: Vor EFAS finanzierten Kantone stationäre Leistungen zu 55 % und ambulante Leistungen kaum mit, was zu Fehlanreizen führte.
  • Neuer Finanzierungsschlüssel: Ab 2028 tragen Kantone und Krankenversicherer die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen zu gleichen Anteilen (voraussichtlich 25 % Kantone, 75 % Versicherer).
  • Erwartete Wirkung: Die Reform soll die Effizienz steigern, die Prämien entlasten und die Wahl des optimalen Behandlungsortes fördern.
  • Zeitplan: Die EFAS-Vorlage wurde im Juni 2024 angenommen und tritt voraussichtlich am 1. Januar 2028 in Kraft.
  • Aufsicht: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist für die Umsetzung und Aufsicht der EFAS-Reform verantwortlich.

Was bedeutet EFAS im Schweizer Gesundheitswesen?

Die Abkürzung EFAS steht für «einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen». Diese Reform zielt darauf ab, die Art und Weise zu ändern, wie medizinische Behandlungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gedeckt sind, finanziert werden. Bisher gab es eine Unterscheidung zwischen stationären Leistungen (Spitalaufenthalte) und ambulanten Leistungen (Arztbesuche, Therapien ausserhalb des Spitals). Die EFAS-Vorlage, die am 9. Juni 2024 vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde, überwindet diese Trennung und führt einen einheitlichen Finanzierungsschlüssel ein. Dies soll die Effizienz im Gesundheitssystem erhöhen und unnötige Spitalaufenthalte verhindern, indem der Behandlungsort nicht mehr durch Finanzierungsanreize beeinflusst wird.

Warum braucht die Schweiz die EFAS-Reform?

Das bisherige Finanzierungssystem im Schweizer Gesundheitswesen führte zu verschiedenen Problemen und Fehlanreizen, die eine Reform wie EFAS notwendig machten. Hauptproblem war die ungleiche Beteiligung der Kantone an den Kosten: Während sie stationäre Behandlungen zu mindestens 55 % mitfinanzierten, übernahmen sie bei ambulanten Leistungen kaum Kosten. Dies führte dazu, dass Spitäler einen Anreiz hatten, Patientinnen und Patienten stationär zu behandeln, auch wenn eine ambulante Versorgung medizinisch sinnvoller oder kostengünstiger gewesen wäre. Solche Fehlanreize treiben die Gesundheitskosten in die Höhe und belasten letztlich die Krankenkassenprämien der Versicherten. Die EFAS-Reform soll diese Verzerrung korrigieren und eine effizientere Mittelverwendung fördern.

Wie funktioniert die einheitliche Finanzierung von ambulant und stationär?

Mit der Annahme der EFAS-Vorlage wird sich der Finanzierungsschlüssel für ambulante und stationäre Leistungen ab 2028 grundlegend ändern. Neu sollen Kantone und Krankenversicherer die Kosten nach einem fixen Schlüssel gemeinsam tragen. Das bedeutet, es spielt keine Rolle mehr, ob eine medizinische Leistung ambulant oder stationär erbracht wird – der Finanzierungsanteil von Kantonen und Versicherern bleibt gleich. Die Aufteilung sieht vor, dass die Kantone neu 25 % der Kosten für sämtliche ambulante und stationäre Leistungen übernehmen, während die Krankenversicherer die verbleibenden 75 % tragen. Diese Neuregelung soll sicherstellen, dass Behandlungen primär nach medizinischer Notwendigkeit und nicht nach Finanzierungslogik erfolgen.

Welche Ziele verfolgt die EFAS-Vorlage?

Die EFAS-Vorlage verfolgt mehrere zentrale Ziele, die auf eine Verbesserung des Schweizer Gesundheitssystems abzielen. Eines der Hauptziele ist die Eindämmung des Kostenwachstums und damit eine Entlastung der Krankenkassenprämien. Durch die Beseitigung von Fehlanreizen soll die Effizienz gesteigert werden, indem der medizinisch sinnvollste Behandlungsort gewählt wird. Dies bedeutet, dass teure Spitalaufenthalte vermieden werden, wenn eine ambulante Behandlung ausreichend ist. Weiterhin soll die Reform die Transparenz erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit zwischen Leistungserbringern fördern. Langfristig wird erwartet, dass die EFAS-Reform zu einer stabileren und gerechteren Finanzierung der Gesundheitsleistungen in der Schweiz beiträgt.

Potenzielle Auswirkungen der EFAS auf Prämien und Leistungen

Die Befürworter der EFAS-Reform versprechen sich eine Dämpfung des Prämienwachstums. Da die Kantone neu einen fixen Anteil an allen ambulanten und stationären Kosten übernehmen, wird erwartet, dass die Krankenversicherer entlastet werden. Diese Entlastung soll sich mittelfristig in geringeren Prämienerhöhungen niederschlagen. Nach Berechnungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) könnten sich die Prämien um durchschnittlich 1,5 bis 2 Milliarden Franken pro Jahr reduzieren. Für Versicherte bedeutet dies potenziell eine finanzielle Entlastung. Hinsichtlich der Leistungen wird erwartet, dass die Qualität der Versorgung durch die Fokusierung auf den medizinisch optimalen Behandlungsort eher zunimmt, da die Finanzierung keine Rolle mehr spielt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Auswirkungen erst nach Inkrafttreten der Reform sichtbar werden.

Kritik und Argumente gegen EFAS

Obwohl die EFAS-Reform breite Unterstützung fand, gab es auch Kritikpunkte und Argumente gegen die Vorlage. Hauptsächlich wurden Befürchtungen geäussert, dass die Reform die Kosten nicht wie erhofft dämpfen, sondern lediglich verschieben könnte. Kritiker befürchteten, dass die Kantone die neu anfallenden Kosten über Steuererhöhungen oder Leistungskürzungen in anderen Bereichen finanzieren müssten. Einige Stimmen bemängelten zudem, dass die Reform nicht weit genug gehe und grundlegende Strukturprobleme des Gesundheitssystems ungelöst lasse. Auch die Auswirkungen auf die Spitalplanung und die Rolle der Kantone in der Gesundheitsversorgung wurden kontrovers diskutiert. Trotz dieser Bedenken hat sich das Stimmvolk für die EFAS-Vorlage ausgesprochen, was den Willen zur Reform im Schweizer Gesundheitswesen unterstreicht.

Aus der Redaktion

Die EFAS-Reform ist ein komplexes Vorhaben, das tiefgreifende Veränderungen in der Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens mit sich bringt. Als Redaktion beobachten wir die Umsetzung genau. Für Versicherte ist es wichtig zu verstehen, dass die Auswirkungen auf die Prämien erst in einigen Jahren spürbar werden. Dennoch stellt die Reform einen wichtigen Schritt dar, um die Strukturprobleme anzugehen und die Gesundheitskosten langfristig besser zu steuern. Die Wahl des richtigen Krankenkassenmodells bleibt weiterhin entscheidend für deine persönliche Prämienhöhe.

Häufige Fragen

Wie funktioniert EFAS?

Die EFAS-Reform vereinheitlicht die Finanzierung von ambulanten und stationären medizinischen Leistungen. Ab 2028 tragen die Kantone und die Krankenversicherer die Kosten nach einem fixen Schlüssel, unabhängig davon, ob eine Behandlung im Spital oder ambulant erfolgt. Dies eliminiert finanzielle Fehlanreize, die bisher dazu führten, dass Spitäler teurere stationäre Behandlungen bevorzugten, auch wenn eine ambulante Versorgung ausreichend gewesen wäre. Ziel ist eine effizientere Mittelverwendung und Prämienentlastung.

Was bedeutet EFAS ambulant?

«EFAS ambulant» bezieht sich auf die Integration der Finanzierung ambulanter Leistungen in das neue einheitliche System. Vor EFAS trugen die Kantone die Kosten für ambulante Behandlungen kaum mit. Mit EFAS beteiligen sich die Kantone neu zu 25 % an allen ambulanten und stationären Leistungen. Dies soll sicherstellen, dass der Behandlungsort – ob ambulant im Arztpraxis oder stationär im Spital – nicht mehr durch unterschiedliche Finanzierungsmodelle beeinflusst wird, sondern ausschliesslich durch die medizinische Notwendigkeit.

Wer trägt die Kosten bei EFAS?

Bei EFAS tragen die Kantone und die Krankenversicherer gemeinsam die Kosten für alle ambulanten und stationären Leistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gedeckt sind. Der vorgeschlagene Finanzierungsschlüssel sieht vor, dass die Kantone 25 % der Kosten übernehmen und die Krankenversicherer die restlichen 75 % finanzieren. Diese klare und einheitliche Aufteilung soll eine gerechtere Lastenverteilung ermöglichen und die Transparenz erhöhen.

Wann tritt die EFAS-Reform in Kraft?

Die EFAS-Reform wurde am 9. Juni 2024 vom Schweizer Stimmvolk angenommen. Der Bundesrat plant, die neuen Bestimmungen per 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen. Bis dahin müssen die notwendigen gesetzlichen Anpassungen und Ausführungsbestimmungen erarbeitet und umgesetzt werden. Diese Übergangsphase ermöglicht es den Kantonen, Spitälern und Krankenversicherern, sich auf die neuen Finanzierungsstrukturen vorzubereiten und die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.

Welche Rolle spielt das BAG bei EFAS?

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung und Aufsicht der EFAS-Reform. Es ist verantwortlich für die Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen, die Koordination mit den Kantonen und Krankenversicherern sowie die Information der Öffentlichkeit. Das BAG wird die Auswirkungen der Reform auf die Gesundheitskosten und Prämien eng überwachen und bei Bedarf Anpassungen vorschlagen. Es ist die federführende Behörde, um sicherzustellen, dass die Ziele der EFAS erreicht werden.

Fazit

Die EFAS-Reform ist ein Meilenstein in der Schweizer Gesundheitspolitik, der die Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen grundlegend neu ordnet. Mit der Einführung eines einheitlichen Finanzierungsschlüssels sollen Fehlanreize beseitigt, die Effizienz gesteigert und langfristig die Prämien entlastet werden. Obwohl die genauen Auswirkungen erst in den kommenden Jahren sichtbar werden, stellt EFAS einen wichtigen Schritt zu einem transparenteren und gerechteren Gesundheitssystem dar. Für dich als Versicherte oder Versicherter bedeutet dies, dass die Wahl des Behandlungsortes künftig stärker von medizinischen Kriterien und weniger von finanziellen Überlegungen beeinflusst wird. Informiere dich weiterhin auf priminfo.ch und beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) über aktuelle Entwicklungen.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zur Schweizer Krankenversicherung und ersetzt keine individuelle Beratung. Prämien, Franchisestufen und Fristen ändern sich; massgeblich sind die Angaben der Krankenversicherer, des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der offizielle Prämienrechner priminfo.ch. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deinen Versicherer oder eine unabhängige Beratungsstelle.

Redaktionelle Inhalte: Maik Möhring Media, Schöntalweg 1, 8272 Ermatingen TG · mm@maik-möhring.ch

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.

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Nadine Forster

Nadine Forster – Grenzgänger, Gesundheit, News.

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