Krankenkasse Geburt: Fristen und Tipps für Werdende Eltern
Die Krankenkasse bei der Geburt des Kindes spielt eine wichtige Rolle. Eltern können die Krankenkasse während der Schwangerschaft wechseln. Für das Neugeborene besteht eine Frist von drei Monaten, um...
Die Krankenkasse bei der Geburt des Kindes spielt eine wichtige Rolle. Eltern können die Krankenkasse während der Schwangerschaft wechseln. Für das Neugeborene besteht eine Frist von drei Monaten, um es anzumelden. Wer Zusatzversicherungen abschließen möchte, sollte dies vorgeburtlich tun, um eine Gesundheitsprüfung zu vermeiden.

Zusammenfassung
- Grundversicherung während der Schwangerschaft problemlos wechselbar.
- Anmeldefrist für das Baby beträgt 3 Monate nach der Geburt.
- Vorgeburtliche Anmeldung für Zusatzversicherungen empfohlen.
- Kündigungsfristen der aktuellen Krankenkasse beachten.
Krankenkasse und Geburt: Was werdende Eltern wissen müssen
Die Geburt eines Kindes ist ein einschneidendes Ereignis, das viele Veränderungen mit sich bringt. Neben der Freude und Aufregung kommen auch organisatorische Aufgaben auf die werdenden Eltern zu. Ein wichtiger Aspekt ist die Krankenversicherung, sowohl für die Mutter als auch für das Neugeborene. Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema Krankenkasse und Geburt und gibt wertvolle Tipps für werdende Eltern.
⚠️ Wichtige Details aus der Originalmeldung:
- Aktenzeichen: azu
Kann ich während der Schwangerschaft die Krankenkasse wechseln?
Ja, ein Wechsel der Krankenkasse ist während der Schwangerschaft grundsätzlich möglich. Laut Krankenversicherungsgesetz (KVG) gilt eine normale Schwangerschaft nicht als Krankheit. Daher besteht für die Krankenkassen eine Aufnahmepflicht, auch wenn Sie schwanger sind. Dies gilt jedoch primär für die Grundversicherung.
Welche Besonderheiten gelten beim Wechsel der Grundversicherung während der Schwangerschaft?
Im Gegensatz zu Zusatzversicherungen gibt es in der Grundversicherung keine Wartefristen. Das bedeutet, dass Sie auch kurz vor der Geburt noch die Krankenkasse wechseln können und dennoch Anspruch auf alle gesetzlichen Leistungen haben. Beachten Sie jedoch die Kündigungsfristen Ihrer aktuellen Krankenkasse, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Die Kündigung muss in der Regel bis zum 30. November beim bisherigen Versicherer eingehen, damit der Wechsel zum 1. Januar wirksam wird. Es zählt der tatsächliche Eingang des Schreibens, nicht der Poststempel. (Lesen Sie auch: Glarner Krankenkasse: Günstige Prämien und Top-Leistungen)
Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote der Krankenkassen, bevor Sie sich für einen Wechsel entscheiden. Achten Sie nicht nur auf die Prämienhöhe, sondern auch auf die angebotenen Leistungen und den Kundenservice.
Krankenkasse Geburt: Anmeldefrist für das Baby
Nach der Geburt haben Eltern drei Monate Zeit, ihr Neugeborenes bei einer Krankenkasse anzumelden. Bei fristgerechter Anmeldung gilt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Tag der Geburt. Die Anmeldung des Kindes erfolgt in der Regel bei der gleichen Krankenkasse, bei der auch ein Elternteil versichert ist. Dies ist jedoch keine Pflicht. Eltern können auch eine andere Krankenkasse für ihr Kind wählen.
Versäumen Sie die dreimonatige Frist, wird Ihrem Kind eine Krankenkasse zugewiesen. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst ab dem Datum des Beitritts. Alle Kosten, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind, müssen selbst getragen werden.
Informieren Sie sich rechtzeitig über die verschiedenen Angebote und Leistungen der Krankenkassen, um die passende Versicherung für Ihr Kind zu finden.
Zusatzversicherungen: Vorgeburtliche Anmeldung nutzen
Zusatzversicherungen bieten über die Leistungen der Grundversicherung hinausgehende Leistungen, wie beispielsweise eine bessere Unterbringung im Krankenhaus, alternative Heilmethoden oder eine Kostenbeteiligung an Sehhilfen. Für Kinder können Zusatzversicherungen sinnvoll sein, um beispielsweise kieferorthopädische Behandlungen oder Logopädie abzudecken. (Lesen Sie auch: Birchmeier Krankenkasse: Welche Tarife Passen zu Mir?)
Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit einer vorgeburtlichen Anmeldung für Zusatzversicherungen. Dies hat den Vorteil, dass keine Gesundheitsprüfung des Kindes durchgeführt wird. Auch wenn das Kind bei der Geburt gesundheitliche Probleme hat, werden diese von der Zusatzversicherung abgedeckt. Allerdings gibt es bei Zusatzversicherungen oft Karenzfristen. Das bedeutet, dass bestimmte Leistungen erst nach einer bestimmten Wartezeit in Anspruch genommen werden können, oft 270 Tage. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die verschiedenen Angebote zu informieren und die passende Zusatzversicherung auszuwählen.
Kündigungsfristen und Wechseltermine beachten
Wer die Krankenkasse wechseln möchte, muss die Kündigungsfristen und Wechseltermine beachten. Für die Grundversicherung gelten folgende Fristen:
- Wechsel zum 1. Januar: Kündigung muss bis zum 30. November beim bisherigen Versicherer eingehen.
- Wechsel zum 1. Juli: Kündigung muss bis zum 31. März beim bisherigen Versicherer eingehen (nur möglich im Standard-Modell mit Franchise CHF 300).
Bei Zusatzversicherungen können die Kündigungsfristen abweichen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die geltenden Bestimmungen Ihrer aktuellen Versicherung.

Die richtige Krankenkasse für Ihr Kind finden
Die Wahl der richtigen Krankenkasse für Ihr Kind ist eine wichtige Entscheidung. Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote und Leistungen, um die passende Versicherung zu finden. Achten Sie dabei auf folgende Aspekte:
- Prämienhöhe: Vergleichen Sie die Prämien der verschiedenen Krankenkassen.
- Leistungsumfang: Welche Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen?
- Kundenservice: Wie gut ist der Kundenservice der Krankenkasse erreichbar und hilfsbereit?
- Zusatzversicherungen: Welche Zusatzversicherungen bietet die Krankenkasse an?
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Entscheidung und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem unabhängigen Experten beraten. Eine gute Krankenversicherung ist eine wichtige Grundlage für die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihres Kindes. (Lesen Sie auch: Galenos Krankenkasse: Tarife, Leistungen und Was Kunden…)
Checkliste: Krankenkasse und Geburt
Um den Überblick zu behalten, finden Sie hier eine Checkliste mit den wichtigsten Schritten rund um das Thema Krankenkasse und Geburt:
- Informieren Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Angebote der Krankenkassen.
- Vergleichen Sie die Prämien und Leistungen der verschiedenen Versicherungen.
- Beachten Sie die Kündigungsfristen Ihrer aktuellen Krankenkasse.
- Melden Sie Ihr Baby innerhalb von drei Monaten nach der Geburt bei einer Krankenkasse an.
- Prüfen Sie, ob eine Zusatzversicherung für Ihr Kind sinnvoll ist.
- Nutzen Sie die Möglichkeit einer vorgeburtlichen Anmeldung für Zusatzversicherungen.
Fazit: Krankenkasse Geburt – Gut informiert in die Zukunft
Die Wahl der richtigen Krankenkasse ist ein wichtiger Schritt für werdende Eltern. Durch eine frühzeitige Information und einen sorgfältigen Vergleich der verschiedenen Angebote können Sie die passende Versicherung für sich und Ihr Kind finden. Achten Sie auf die Kündigungsfristen, nutzen Sie die Möglichkeit der vorgeburtlichen Anmeldung für Zusatzversicherungen und melden Sie Ihr Baby rechtzeitig bei einer Krankenkasse an. So sind Sie bestens vorbereitet und können die Zeit mit Ihrem Nachwuchs unbeschwert genießen. Eine unabhängige Beratung kann Ihnen bei der Entscheidung helfen. Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie beispielsweise auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Die Stiftung Warentest hat ebenfalls einen Artikel zum Thema veröffentlicht. Hier geht es zum Artikel.
Weitere Informationen finden Sie auch auf Wikipedia.







