Kolping Krankenkasse Fusioniert: Was ändert sich für Versicherte
Die Kolping Krankenkasse existiert seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr eigenständig, da sie mit Vivao Sympany AG fusioniert hat. Was bedeutet das für Versicherte? Alle bestehenden Kunden wurden...
Die Kolping Krankenkasse existiert seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr eigenständig, da sie mit Vivao Sympany AG fusioniert hat. Was bedeutet das für Versicherte? Alle bestehenden Kunden wurden automatisch übernommen, wobei ihre Leistungen und Ansprüche vollständig erhalten blieben. Die Fusion betrifft primär die obligatorische Grundversicherung und die Taggeldversicherung.

Die wichtigsten Fakten
- Fusion der Kolping Krankenkasse mit Vivao Sympany AG am 1. Januar 2024
- Automatische Übernahme aller Versicherten zu Vivao Sympany AG
- Unveränderte Gültigkeit aller Verträge und Leistungsansprüche
- Sechs verschiedene Modelle in der Grundversicherung weiterhin verfügbar
Was geschah mit der Kolping Krankenkasse?
Die Kolping Krankenkasse fusionierte Anfang 2024 mit der Vivao Sympany AG. Diese Fusion hatte zur Folge, dass alle Versicherten automatisch von der Vivao Sympany AG übernommen wurden. Die Verträge und Leistungsansprüche der Versicherten blieben dabei unverändert gültig. Dieser Schritt betraf hauptsächlich die Grundversicherung und die Taggeldversicherung.
Historischer Hintergrund der Kolping Krankenkasse
Die Kolping Krankenkasse blickt auf eine lange Tradition im Schweizer Gesundheitswesen zurück. Sie war bekannt für ihre kundenorientierten Angebote und ihre Verankerung in den Werten der Kolpingbewegung. Diese Bewegung, benannt nach dem deutschen Priester Adolph Kolping, setzt sich weltweit für soziale Gerechtigkeit und die Unterstützung von Familien ein. Die Krankenkasse spiegelte diese Werte wider, indem sie sich besonders für die Bedürfnisse von Familien und sozial Schwächeren einsetzte.
Im Laufe der Jahre hat sich die Kolping Krankenkasse stetig weiterentwickelt und ihr Angebot an die sich verändernden Bedürfnisse der Versicherten angepasst. Sie bot verschiedene Modelle in der Grundversicherung sowie ein breites Spektrum an Zusatzversicherungen an. Diese Zusatzversicherungen umfassten beispielsweise ambulante und stationäre Leistungen, Zahnversicherungen und Taggeldversicherungen. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf attraktiven Familienrabatten, die Familien mit Kindern finanziell entlasten sollten.
Die Fusion mit Vivao Sympany AG war ein strategischer Schritt, um die Position im Schweizer Krankenversicherungsmarkt zu stärken und den Versicherten weiterhin eine hohe Qualität und umfassende Leistungen zu bieten. Durch die Fusion konnten Synergien genutzt und die Effizienz gesteigert werden, was letztendlich den Versicherten zugutekommt. (Lesen Sie auch: Sympany Krankenkasse: Leistungen und Tarife im Überblick)
Die Grundversicherung der ehemaligen Kolping Krankenkasse
Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und deckt die grundlegenden medizinischen Leistungen ab. Die Kolping Krankenkasse bot ihren Versicherten verschiedene Modelle in der Grundversicherung an, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Präferenz entgegenzukommen. Zu den gängigsten Modellen gehörten das Standardmodell, das Hausarztmodell, das HMO-Modell und das Telmed-Modell. Jedes Modell zeichnete sich durch unterschiedliche Merkmale und Prämien aus.
Im Standardmodell hatten die Versicherten freie Arztwahl und konnten sich bei Bedarf direkt an einen Spezialisten wenden. Das Hausarztmodell sah vor, dass die Versicherten im ersten Schritt immer ihren Hausarzt konsultierten, der sie bei Bedarf an einen Spezialisten überwies. Das HMO-Modell ähnelte dem Hausarztmodell, jedoch waren die Versicherten an ein bestimmtes HMO-Zentrum gebunden. Beim Telmed-Modell erhielten die Versicherten zunächst telefonische Beratung durch ein medizinisches Zentrum, bevor sie einen Arzt aufsuchten. Diese Modelle ermöglichten es den Versicherten, je nach ihren individuellen Bedürfnissen und Präferenzen, das passende Modell auszuwählen und so ihre Prämien zu optimieren.
Die Wahl des richtigen Grundversicherungsmodells kann einen erheblichen Einfluss auf die monatlichen Prämien haben. Es lohnt sich daher, die verschiedenen Modelle sorgfältig zu vergleichen und dasjenige auszuwählen, das am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt.
Zusatzversicherungen: Ambulant, Spital und Zahn
Neben der obligatorischen Grundversicherung bot die Kolping Krankenkasse auch eine Vielzahl von Zusatzversicherungen an, um den Versicherungsschutz individuell zu erweitern. Diese Zusatzversicherungen umfassten ambulante Zusatzversicherungen, Spitalzusatzversicherungen und Zahnversicherungen. Ambulante Zusatzversicherungen deckten beispielsweise Kosten für alternative Behandlungsmethoden, Brillen und Kontaktlinsen, sowie bestimmte Medikamente ab, die nicht von der Grundversicherung übernommen wurden. Spitalzusatzversicherungen ermöglichten den Versicherten eine freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz und garantierten ihnen eine Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer.
Zahnversicherungen deckten die Kosten für zahnärztliche Behandlungen, wie beispielsweise Kontrolluntersuchungen, Zahnreinigungen und Zahnkorrekturen ab. Diese Zusatzversicherungen ermöglichten es den Versicherten, ihren Versicherungsschutz individuell an ihre Bedürfnisse anzupassen und sich vor hohen Kosten im Krankheitsfall zu schützen. Die Sympany Versicherungen AG bietet weiterhin vergleichbare Produkte für Neukunden an. (Lesen Sie auch: Agrisano Krankenkasse: Leistungen und Tarife im Detail)
Familienrabatte und Prämiensparmöglichkeiten
Familien profitierten bei der Kolping Krankenkasse von attraktiven Rabatten. Insbesondere für Kinder unter 18 Jahren gab es deutliche Prämienreduktionen. Diese Familienrabatte sollten Familien finanziell entlasten und ihnen den Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung ermöglichen. Darüber hinaus bot die Kolping Krankenkasse auch verschiedene Möglichkeiten, um Prämien zu sparen. Versicherte konnten beispielsweise durch die Wahl eines alternativen Versicherungsmodells, wie dem Hausarzt- oder Telmed-Modell, ihre Prämien reduzieren. Auch die Erhöhung der Franchise, also des Selbstbehalts im Krankheitsfall, konnte zu einer Senkung der Prämien führen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine höhere Franchise auch höhere Kosten im Krankheitsfall bedeutet. Daher sollte die Wahl der Franchise gut überlegt sein und an die individuellen finanziellen Möglichkeiten angepasst werden. Die Kontinuität der Leistungen bleibt gewährleistet, da die Vivao Sympany AG die bestehenden Verträge und Leistungsansprüche der Versicherten übernommen hat. Dies bedeutet, dass die Versicherten weiterhin von den gleichen Leistungen und Services profitieren können, die sie von der Kolping Krankenkasse gewohnt waren.
Wie geht es weiter mit den Versicherten der Kolping Krankenkasse?
Für die ehemaligen Versicherten der Kolping Krankenkasse ändert sich durch die Fusion mit Vivao Sympany AG grundsätzlich nichts an ihrem Versicherungsschutz. Alle bestehenden Verträge und Leistungsansprüche bleiben weiterhin gültig. Die Versicherten werden automatisch von der Vivao Sympany AG betreut und können weiterhin auf die gleichen Leistungen und Services zählen, die sie von der Kolping Krankenkasse gewohnt waren. Die Vivao Sympany AG wird die Versicherten über alle wichtigen Änderungen und Neuerungen informieren.
Es ist jedoch ratsam, sich mit den Angeboten und Services der Vivao Sympany AG vertraut zu machen, um die bestmögliche Gesundheitsversorgung zu erhalten. Die Vivao Sympany AG bietet ihren Versicherten eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen und Services an, wie beispielsweise ein Bonusprogramm, eine Gesundheitsberatung und verschiedene Online-Services. Es lohnt sich daher, diese Angebote zu nutzen und sich über die Möglichkeiten zu informieren, die die Vivao Sympany AG bietet.
Die Fusion der Kolping Krankenkasse mit Vivao Sympany AG hat keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der Versicherten. Alle bestehenden Verträge und Leistungsansprüche bleiben weiterhin gültig. (Lesen Sie auch: Birchmeier Krankenkasse: Tarife, Leistungen und Erfahrungen)

Was bedeutet die Fusion der Kolping Krankenkasse mit Vivao Sympany AG für mich als Versicherter?
Die Fusion bedeutet, dass Sie automatisch von Vivao Sympany AG übernommen wurden. Ihre bestehenden Verträge und Leistungsansprüche bleiben unverändert gültig. Sie können weiterhin auf die gleichen Leistungen und Services zählen, die Sie von der Kolping Krankenkasse gewohnt waren.
Ändern sich meine Prämien durch die Fusion der Kolping Krankenkasse?
Die Fusion hat zunächst keine direkten Auswirkungen auf Ihre Prämien. Die Prämien werden weiterhin jährlich neu festgelegt und können sich aufgrund verschiedener Faktoren ändern. Vivao Sympany AG wird Sie rechtzeitig über allfällige Änderungen informieren.
Wo finde ich Informationen zu den aktuellen Angeboten von Vivao Sympany AG?
Informationen zu den aktuellen Angeboten und Services von Vivao Sympany AG finden Sie auf der offiziellen Website des Unternehmens. Dort können Sie sich über die verschiedenen Versicherungsmodelle, Zusatzversicherungen und Services informieren. (Lesen Sie auch: Galenos Krankenkasse: Tarife, Leistungen und Was Kunden…)
Kann ich meine Zusatzversicherungen bei Vivao Sympany AG weiterhin abschließen?
Die Sympany Versicherungen AG bietet vergleichbare Produkte für Neukunden an. Kontaktieren Sie Vivao Sympany AG, um sich über die aktuellen Angebote und Möglichkeiten zu informieren und eine passende Zusatzversicherung zu finden.
Wie kann ich Vivao Sympany AG kontaktieren, wenn ich Fragen habe?
Sie können Vivao Sympany AG telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website erreichen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Unternehmens im Bereich “Kontakt” oder “Service”.
Fazit
Die Fusion der Kolping Krankenkasse mit Vivao Sympany AG markiert einen wichtigen Schritt in der Schweizer Krankenversicherungslandschaft. Für die Versicherten bedeutet dies Kontinuität und Sicherheit, da ihre Verträge und Leistungsansprüche weiterhin gültig sind. Die Vivao Sympany AG wird die Tradition der kundenorientierten Angebote fortsetzen und den Versicherten eine umfassende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung bieten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Integration der beiden Unternehmen in den kommenden Jahren gestalten wird und welche neuen Angebote und Services für die Versicherten entstehen werden. Informationen zur Geschichte der Kolping Krankenkasse finden sich auf Wikipedia.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Schweizer Versicherungswesen. Mehr Informationen dazu finden sich auf der Website der FINMA. Die aktuellen Prämien für Krankenversicherungen können auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verglichen werden.







