Die Prämien der obligatorischen Grundversicherung steigen auch für Kinder jährlich, was viele Eltern zum Handeln bewegt. Wer für seine Kinder die Krankenkasse wechseln möchte, kann im Jahr 2026 je nach Kanton und gewähltem Modell mehrere Hundert Franken pro Kind sparen. Dabei sind jedoch spezifische Fristen und die Besonderheiten der Schweizer Krankenversicherung zu beachten.
Für Kinder gelten beim Wechsel der obligatorischen Grundversicherung dieselben Regeln wie für Erwachsene: Es gibt eine Aufnahmegarantie, und der Wechsel ist meist bis zum 30. November für den 1. Januar des Folgejahres möglich. Bei Zusatzversicherungen sind Gesundheitsprüfungen und individuelle Kündigungsfristen zu beachten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die obligatorische Grundversicherung (KVG) für Kinder kann in der Regel bis zum 30. November auf den 1. Januar des Folgejahres gewechselt werden.
- Für die Grundversicherung besteht eine gesetzliche Aufnahmegarantie; keine Kasse darf dein Kind ablehnen.
- Beim Wechsel der Zusatzversicherung (VVG) kann die neue Kasse eine Gesundheitsprüfung verlangen und den Antrag ablehnen oder Vorbehalte anbringen.
- Durch die Wahl eines alternativen Versicherungsmodells (z. B. Hausarzt- oder Telmed-Modell) sowie der passenden Franchise lassen sich Prämien für Kinder senken.
- Vergleiche die Prämien auf priminfo.ch regelmässig, um Sparpotenziale zu erkennen.
- Kündige die alte Grundversicherung erst, wenn die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse vorliegt, um eine Doppelversicherung zu vermeiden.
Warum die Krankenkasse für Kinder wechseln?
Wer für seine Kinder die Krankenkasse wechseln möchte, tut dies meist aus einem Grund: Prämien sparen. Die Prämien für die obligatorische Grundversicherung steigen in der Schweiz kontinuierlich, und auch die Tarife für Kinder sind davon betroffen. Obwohl die Leistungen der Grundversicherung gesetzlich einheitlich sind und alle Kassen dieselben Leistungen erbringen müssen, variieren die Prämien erheblich zwischen den verschiedenen Anbietern und Regionen.
Ein Wechsel kann sich finanziell lohnen, da die Prämienunterschiede zwischen der teuersten und der günstigsten Kasse in derselben Prämienregion mehrere Hundert Franken pro Jahr und Kind betragen können. Diese Ersparnisse summieren sich über die Jahre und entlasten das Familienbudget spürbar. Es ist daher ratsam, die Prämien jährlich zu vergleichen und zu prüfen, ob ein Wechsel der Krankenkasse Prämien für die Kinder optimieren kann.
Grundversicherung für Kinder: Das musst du wissen
Die Grundversicherung ist in der Schweiz für alle Personen mit Wohnsitz obligatorisch, einschliesslich Neugeborener und Kinder. Eltern müssen ihr Kind innert drei Monaten nach der Geburt bei einer Krankenkasse anmelden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen sind bei allen Anbietern identisch. Dies ist ein zentraler Punkt, der den Krankenkassenvergleich erleichtert: Es geht bei der Grundversicherung ausschliesslich um Prämie, Service und die gewählten Modelle.
Ein entscheidender Vorteil der Grundversicherung ist die Aufnahmegarantie gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG). Dies bedeutet, dass keine Krankenkasse ein Kind in der Grundversicherung ablehnen darf, unabhängig von seinem Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen. Auch darf die Krankenkasse keine Vorbehalte anbringen. Dies gewährleistet, dass jedes Kind in der Schweiz Zugang zu einer umfassenden medizinischen Versorgung hat. Die Wahl der Grundversicherung ist daher eine reine Prämienfrage.
Modelle und Franchise zur Prämiensenkung
Für Kinder stehen wie für Erwachsene verschiedene Versicherungsmodelle zur Auswahl. Neben dem Standardmodell mit freier Arztwahl gibt es alternative Modelle wie das Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell. Diese Modelle schränken die freie Arztwahl ein, indem sie eine erste Anlaufstelle vorschreiben (z. B. den Hausarzt oder eine telefonische Beratung), bieten im Gegenzug aber tiefere Prämien.
Auch die Franchise spielt eine wichtige Rolle bei der Prämienfestlegung. Die tiefste wählbare Franchise für Kinder beträgt CHF 0. Darüber hinaus gibt es Höhen von CHF 100, CHF 200, CHF 300, CHF 400 und CHF 500. Eine höhere Franchise führt zu tieferen monatlichen Prämien. Eltern sollten abwägen, ob sie das Risiko höherer Kosten im Krankheitsfall (bis zur Höhe der gewählten Franchise plus Selbstbehalt) tragen können, um im Gegenzug jährlich Prämien zu sparen. Der Selbstbehalt für Kinder liegt bei 10 % der Kosten, die die Franchise übersteigen, maximal jedoch CHF 350 pro Jahr (Stand 8. Juli 2026, kann sich ändern).
Zusatzversicherung für Kinder: Freiwillig und individuell
Neben der obligatorischen Grundversicherung kannst du für deine Kinder auch eine oder mehrere Zusatzversicherungen abschliessen. Diese sind freiwillig und unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Sie decken Leistungen ab, die nicht in der Grundversicherung enthalten sind, wie beispielsweise:
Behandlungen im Spital auf der Halb- oder Privatabteilung
Zahnbehandlungen
Kieferorthopädie
Brillen und Kontaktlinsen
Alternativmedizin (z. B. Akupunktur, Osteopathie)
Umfassendere Leistungen im Ausland
Im Gegensatz zur Grundversicherung besteht bei der Zusatzversicherung keine Aufnahmegarantie. Die Krankenkassen dürfen vor dem Abschluss eine Gesundheitsprüfung verlangen, Anträge ablehnen oder Vorbehalte für bestehende Erkrankungen oder Behandlungen anbringen. Dies bedeutet, dass ein Kind mit Vorerkrankungen möglicherweise keine oder nur eingeschränkte Zusatzversicherungen abschliessen kann.
Wenn du für deine Kinder die Zusatzversicherung wechseln möchtest, solltest du besonders vorsichtig sein. Kündige die bestehende Zusatzversicherung erst, wenn die neue Kasse die Aufnahme bestätigt hat – und zwar ohne Vorbehalte. Andernfalls könntest du ohne gewünschten Zusatzschutz dastehen.
Kündigungsfristen und Wechselprozess für Kinder
Der Wechsel der Grundversicherung für Kinder folgt denselben Fristen wie für Erwachsene. Die ordentliche Kündigungsfrist für die Grundversicherung ist der 30. November. Bis zu diesem Datum muss die Kündigung bei der alten Krankenkasse eingegangen sein, damit der Wechsel auf den 1. Januar des Folgejahres erfolgen kann.
Bei einer Prämienerhöhung, die von der Krankenkasse jährlich im Herbst bekannt gegeben wird, besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Auch hier ist die Frist der 30. November. Es ist wichtig, die Kündigung schriftlich und eingeschrieben einzureichen, um einen Nachweis zu haben. Auf unserer Seite findest du eine Kündigungsschreiben Vorlage, die dir den Prozess erleichtert.
Schritte für einen reibungslosen Wechsel
1. Prämien vergleichen: Nutze den offiziellen Prämienrechner priminfo.ch, um die aktuellen Prämien für deine Kinder zu vergleichen. Gib dabei die Postleitzahl, das Geburtsdatum und die gewünschte Franchise sowie das Modell an.
2. Neue Kasse wählen: Wähle eine neue Krankenkasse, die deinen Anforderungen entspricht und attraktive Prämien anbietet. Achte auf guten Service und Erreichbarkeit.
3. Antrag stellen: Stelle einen Antrag bei der neuen Krankenkasse. Dies kann online oder schriftlich erfolgen.
4. Aufnahmebestätigung abwarten: Die neue Kasse wird die Aufnahme in die Grundversicherung bestätigen (Aufnahmegarantie). Bei Zusatzversicherungen ist dies nicht garantiert.
5. Alte Kasse kündigen: Kündige die alte Grundversicherung erst, wenn du die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Kasse erhalten hast. Dies ist wichtig, um eine Lücke im Versicherungsschutz oder eine Doppelversicherung zu vermeiden.
6. Kündigungsbestätigung prüfen: Die alte Kasse sendet dir eine Kündigungsbestätigung. Prüfe diese sorgfältig.
Als Redaktor für Prämien und Vergleiche sehe ich jedes Jahr, dass viele Familien die Gelegenheit verpassen, Prämien zu sparen. Gerade für Kinder, bei denen die medizinischen Bedürfnisse oft vorhersehbarer sind als bei Erwachsenen, kann ein strategischer Wechsel der Krankenkasse oder des Modells erhebliche Einsparungen bringen. Es lohnt sich, die Prämien auf priminfo.ch genau zu vergleichen und die Fristen im Auge zu behalten.
Wichtige Punkte vor dem Wechsel: Stolperfallen vermeiden
Wer für seine Kinder die Krankenkasse wechseln möchte, sollte einige Punkte beachten, um Stolperfallen zu vermeiden.
Fristen einhalten: Die Kündigungsfrist ist absolut bindend. Verpasst du den 30. November, ist ein Wechsel der Grundversicherung erst im Folgejahr möglich.
Doppelversicherung: Kündige die alte Kasse erst, nachdem die neue Kasse die Aufnahme schriftlich bestätigt hat. Sonst könntest du für einen Übergangszeitraum bei zwei Kassen prämienpflichtig sein.
* Zusatzversicherungen separat prüfen: Denke daran, dass Zusatzversicherungen eigene Kündigungsfristen und Bedingungen haben. Ein Wechsel der Grundversicherung hat keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung bei einer anderen Kasse. Die alte Zusatzversicherung läuft weiter, bis du sie separat kündigst.
* Gesundheitsprüfung bei Zusatzversicherungen: Solltest du auch die Zusatzversicherung wechseln wollen, stelle den Antrag frühzeitig. Die Gesundheitsprüfung kann Zeit in Anspruch nehmen, und eine Ablehnung oder Vorbehalte sind möglich. Es ist ratsam, die alte Zusatzversicherung erst zu kündigen, wenn die neue Zusatzversicherung ohne Vorbehalte bestätigt ist.
* Prämienverbilligung (IPV): Prüfe, ob dein Kind Anspruch auf eine kantonale Prämienverbilligung hat. Diese wird je nach Einkommen und Vermögen gewährt und muss beim jeweiligen Kanton beantragt werden. Ein Wechsel der Krankenkasse hat keinen direkten Einfluss auf den Anspruch, aber die Höhe der Verbilligung kann sich anpassen, wenn die Prämien sinken.
Krankenkasse wechseln Nachteile und Vorteile
Der Wechsel der Krankenkasse für Kinder bringt in erster Linie finanzielle Vorteile durch tiefere Prämien. Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung bleiben identisch, sodass kein Leistungsverlust zu befürchten ist.
Potenzielle Nachteile können sich jedoch bei den Zusatzversicherungen ergeben. Wenn deine Kinder bereits umfassende Zusatzleistungen in Anspruch nehmen und du diese wechseln möchtest, können folgende Punkte relevant sein:
Verlust von erworbenen Rechten: Manche Zusatzversicherungen bieten im Laufe der Zeit bessere Konditionen oder verzichten auf Wartefristen. Bei einem Wechsel könnten diese Vorteile verloren gehen.
Neue Gesundheitsprüfung: Bei einer neuen Zusatzversicherung ist erneut eine Gesundheitsprüfung notwendig. Bestehende Vorerkrankungen könnten zu Ablehnungen oder Vorbehalten führen, die den Leistungsumfang einschränken.
* Lange Bearbeitungszeiten: Der Wechsel einer Zusatzversicherung kann aufgrund der Gesundheitsprüfung länger dauern als der der Grundversicherung.
Es ist daher entscheidend, die individuellen Bedürfnisse und den Gesundheitszustand deiner Kinder sorgfältig abzuwägen, bevor du eine Zusatzversicherung kündigst. Für die Grundversicherung überwiegen die Vorteile des Sparens in der Regel die Nachteile, da die Leistungen gesetzlich festgeschrieben sind und eine Aufnahmegarantie besteht.
Häufige Fragen
Kann ein Kind die Krankenkasse wechseln?
Ja, ein Kind kann die Krankenkasse wechseln. Für die obligatorische Grundversicherung gelten dieselben Regeln wie für Erwachsene: Die Kündigung muss in der Regel bis zum 30. November bei der alten Kasse eingegangen sein, damit der Wechsel auf den 1. Januar des Folgejahres erfolgen kann. Eine Aufnahmegarantie für die Grundversicherung besteht immer.
Bei welchem Elternteil ist das Kind krankenversichert?
In der Schweiz sind Kinder in der obligatorischen Grundversicherung unabhängig von den Eltern versichert und erhalten eine eigene Police. Es gibt keine Familienversicherung im Sinne einer kostenlosen Mitversicherung wie in anderen Ländern. Jedes Kind zahlt eine eigene Prämie, die jedoch von den Eltern beglichen wird. Die Wahl der Krankenkasse und des Modells kann unabhängig von den Eltern getroffen werden.
Kann man einfach so eine Krankenkasse wechseln?
Ja, der Wechsel der Grundversicherung ist in der Schweiz relativ einfach, solange die Kündigungsfristen eingehalten werden. Du kannst die Krankenkasse wechseln, indem du die alte Kasse fristgerecht kündigst und einen Antrag bei einer neuen Kasse stellst. Die neue Kasse muss dich in die Grundversicherung aufnehmen.
Wann darf man die Krankenkasse nicht wechseln?
Du darfst die Grundversicherung nicht wechseln, wenn du die Kündigungsfristen nicht eingehalten hast. Ausserhalb der ordentlichen Frist (30. November) ist ein Wechsel nur bei einer Prämienerhöhung mit speziellem Kündigungsrecht möglich. Bei Zusatzversicherungen kann ein Wechsel zudem verhindert werden, wenn die neue Kasse den Antrag aufgrund einer Gesundheitsprüfung ablehnt oder Vorbehalte anbringt.
Wo sind Kinder krankenversichert, wenn ein Elternteil privat versichert ist?
In der Schweiz sind alle Kinder obligatorisch in der Grundversicherung nach KVG versichert, unabhängig davon, ob die Eltern eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben oder nicht. Es gibt keine «private» Pflichtversicherung für Kinder. Selbst wenn ein Elternteil umfassende private Zusatzversicherungen hat, muss das Kind eine eigene Grundversicherung abschliessen.
Was ist bei einem Wechsel der Zusatzversicherung für Kinder zu beachten?
Beim Wechsel der Zusatzversicherung für Kinder solltest du besonders darauf achten, dass die neue Kasse den Antrag ohne Vorbehalte annimmt. Kündige die alte Zusatzversicherung erst, nachdem die schriftliche Bestätigung der neuen Kasse vorliegt. Dies ist wichtig, da Zusatzversicherungen eine Gesundheitsprüfung verlangen und Anträge ablehnen können.
Der Wechsel der Krankenkasse für Kinder bietet eine effektive Möglichkeit, Prämien zu sparen, ohne dabei auf Leistungen der obligatorischen Grundversicherung verzichten zu müssen. Wichtig ist, die Kündigungsfristen zu beachten und die Prämien auf dem offiziellen Portal priminfo.ch zu vergleichen. Bei Zusatzversicherungen ist aufgrund möglicher Gesundheitsprüfungen und individueller Bedingungen grössere Vorsicht geboten. Eine sorgfältige Planung sichert deinen Kindern den optimalen Versicherungsschutz und entlastet gleichzeitig dein Budget.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zur Schweizer Krankenversicherung und ersetzt keine individuelle Beratung. Prämien, Franchisestufen und Fristen ändern sich; massgeblich sind die Angaben der Krankenversicherer, des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der offizielle Prämienrechner priminfo.ch. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deinen Versicherer oder eine unabhängige Beratungsstelle.
Redaktionelle Inhalte: Maik Möhring Media, Schöntalweg 1, 8272 Ermatingen TG · mm@maik-möhring.ch
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.
Thomas Brunner – Prämien, Wechsel (Prämien & Fristen).


