Krankenkasse Unterjährig Wechseln: So Sparen Sie Bares Geld
Ein unterjähriger Wechsel der Krankenkasse ist in der Schweiz grundsätzlich möglich, jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Durch einen strategischen Wechsel der Krankenversicherung mitten im Jahr...
Ein unterjähriger Wechsel der Krankenkasse ist in der Schweiz grundsätzlich möglich, jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Durch einen strategischen Wechsel der Krankenversicherung mitten im Jahr können Schweizer Haushalte im Durchschnitt über 400 CHF pro Jahr sparen, ohne auf die gesetzlich vorgeschriebenen Grundleistungen zu verzichten. Es ist also möglich, die Krankenkasse unterjährig zu wechseln, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Zusammenfassung
- Ein unterjähriger Wechsel der Krankenkasse ist in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen möglich.
- Die Prämien der obligatorischen Grundversicherung können sich trotz identischer Leistungen stark unterscheiden.
- Ein Wechsel kann durchschnittlich über 400 CHF pro Jahr einsparen.
- Prämienänderungen für das Folgejahr müssen bis zum 31. Oktober bekannt gegeben werden.
Krankenkasse Unterjährig Wechseln: Die Voraussetzungen
Ein unterjähriger Wechsel der Krankenkasse ist nicht ohne Weiteres möglich. Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht bestimmte Fristen und Bedingungen vor, die erfüllt sein müssen. Grundsätzlich gibt es zwei Hauptszenarien, die einen unterjährigen Wechsel ermöglichen:
- Wechsel der Grundversicherung bei ordentlicher Franchise (300 CHF): Versicherte mit der ordentlichen Franchise von 300 CHF können ihre Grundversicherung per 30. Juni wechseln, sofern sie ihre Kündigung bis spätestens 31. März bei der aktuellen Krankenkasse einreichen.
- Prämienerhöhung: Erhöht die Krankenkasse die Prämien, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Prämienerhöhung erfolgen.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regeln ausschliesslich für die obligatorische Grundversicherung gelten. Zusatzversicherungen können abweichende Kündigungsfristen haben.
Prüfen Sie Ihre Police und die Kündigungsfristen Ihrer Zusatzversicherungen separat. Oftmals sind diese an das Kalenderjahr gebunden und müssen bis Ende September gekündigt werden.
Was ist bei einem Umzug in einen anderen Kanton zu beachten?
Ein Umzug in einen anderen Kanton kann ebenfalls einen unterjährigen Wechsel der Krankenkasse erforderlich machen. Die Prämien der Krankenkassen variieren je nach Kanton, da die Gesundheitskosten und die kantonalen Vorgaben unterschiedlich sind. Nach einem Umzug haben Sie die Möglichkeit, Ihre Krankenkasse anzupassen, um von den möglicherweise günstigeren Prämien im neuen Kanton zu profitieren.
Um den Wechsel zu vollziehen, müssen Sie sich zunächst bei der Einwohnerkontrolle Ihres neuen Wohnorts anmelden. Die Anmeldung dient als Nachweis für den Umzug. Anschliessend können Sie Ihre bestehende Krankenkasse über den Umzug informieren und eine Anpassung der Prämie beantragen oder die Kasse unter Einhaltung der Kündigungsfristen wechseln. Das Schweizerische Bundesamt für Gesundheit (BAG) bietet detaillierte Informationen zu den kantonalen Unterschieden und den damit verbundenen Prämien. (Lesen Sie auch: Krankenkasse automatisch wechseln: Schritt-für-Schritt-Anleitung)
Wie funktioniert der Kündigungsprozess konkret?
Der Kündigungsprozess muss formell korrekt ablaufen, um einen reibungslosen Wechsel zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Schritte:
- Kündigungsschreiben verfassen: Das Kündigungsschreiben muss schriftlich erfolgen und alle relevanten Informationen enthalten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer und den gewünschten Kündigungstermin.
- Kündigungsfrist einhalten: Die Kündigung muss fristgerecht bei der Krankenkasse eingehen. Bei ordentlicher Franchise beträgt die Frist drei Monate zum 30. Juni (Kündigung bis 31. März). Bei Prämienerhöhungen gilt eine einmonatige Frist nach Bekanntgabe.
- Einschreiben versenden: Es empfiehlt sich, das Kündigungsschreiben per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den fristgerechten Eingang zu haben.
- Bestätigung abwarten: Die Krankenkasse muss die Kündigung schriftlich bestätigen. Bewahren Sie diese Bestätigung sorgfältig auf.
Ein Musterkündigungsschreiben finden Sie beispielsweise auf der Webseite des Konsumentenmagazins K-Tipp.
Achten Sie darauf, dass Sie nicht ohne eine neue Krankenversicherung dastehen. Schliessen Sie daher erst eine neue Versicherung ab, bevor Sie die alte kündigen.
Welche Rolle spielt die Franchise bei einem unterjährigen Wechsel?
Die Wahl der Franchise hat einen direkten Einfluss auf die Höhe der Krankenkassenprämie. Eine höhere Franchise bedeutet eine tiefere Prämie und umgekehrt. Bei einem unterjährigen Wechsel ist es wichtig zu beachten, dass die gewählte Franchise für das gesamte Kalenderjahr gilt. Ein Wechsel der Franchise ist grundsätzlich nur per 1. Januar möglich, es sei denn, es liegt ein Sonderkündigungsrecht vor.
Wenn Sie beispielsweise im Laufe des Jahres von einer tiefen zu einer höheren Franchise wechseln möchten, ist dies nur möglich, wenn Ihre Krankenkasse die Prämien erhöht und Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ansonsten müssen Sie bis zum Jahresende warten.
Wie finde ich die günstigste Krankenkasse für meine Bedürfnisse?
Der Schweizer Krankenversicherungsmarkt ist vielfältig, und die Prämienunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern können erheblich sein. Um die günstigste Krankenkasse für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden, empfiehlt es sich, einen umfassenden Vergleich durchzuführen. (Lesen Sie auch: Anleitung: Franchise wechseln und neue Chancen nutzen)
Nutzen Sie Online-Vergleichsportale, die einen Überblick über die verschiedenen Angebote bieten. Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein (Geburtsdatum, Wohnort, Franchise, gewünschtes Versicherungsmodell) und lassen Sie sich die günstigsten Optionen anzeigen. Achten Sie dabei nicht nur auf die Prämie, sondern auch auf die Leistungen und den Kundenservice der jeweiligen Krankenkasse.
Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Krankenkassen und achten Sie auf folgende Punkte:
- Prämie: Wie hoch ist die monatliche Prämie?
- Franchise: Welche Franchise-Optionen stehen zur Verfügung?
- Versicherungsmodell: Welches Modell (z.B. Hausarztmodell, HMO-Modell, freie Arztwahl) passt am besten zu Ihren Bedürfnissen?
- Zusatzleistungen: Welche Zusatzleistungen sind in der Grundversicherung enthalten oder können optional hinzugebucht werden?
- Kundenservice: Wie gut ist der Kundenservice der Krankenkasse erreichbar und wie schnell werden Anfragen bearbeitet?
Eine unabhängige Beratung durch einen Versicherungsexperten kann ebenfalls hilfreich sein, um die optimale Krankenkassenlösung zu finden. SRF News bietet regelmässig Informationen und Tipps zum Thema Krankenkassenvergleich.
Welche Versicherungsmodelle gibt es und welches passt zu mir?
Neben der Franchise spielt auch das Versicherungsmodell eine wichtige Rolle bei der Wahl der Krankenkasse. In der Schweiz gibt es verschiedene Modelle, die sich in Bezug auf die freie Arztwahl und die Organisation der medizinischen Versorgung unterscheiden:

- Freie Arztwahl: Bei diesem Modell können Sie jeden Arzt direkt aufsuchen.
- Hausarztmodell: Sie verpflichten sich, im Krankheitsfall zuerst Ihren Hausarzt zu konsultieren.
- HMO-Modell: Sie wählen eine HMO-Praxis (Health Maintenance Organization) und lassen sich dort behandeln.
- Telmed-Modell: Sie kontaktieren im Krankheitsfall zuerst eine telefonische Beratungsstelle.
Die Wahl des passenden Modells hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen und Präferenzen ab. Wenn Sie Wert auf eine freie Arztwahl legen, ist das Modell mit freier Arztwahl die richtige Wahl. Wenn Sie hingegen bereit sind, Einschränkungen in Kauf zu nehmen, um Prämien zu sparen, können Sie ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell wählen.
Bedenken Sie, dass ein Wechsel des Versicherungsmodells in der Regel nur per 1. Januar möglich ist, es sei denn, es liegt ein Sonderkündigungsrecht vor. (Lesen Sie auch: Krankenkasse Wechseln Franchise Behalten: So geht es…)
Sonderfall Prämienerhöhung: Was tun?
Eine Prämienerhöhung ist oft ein willkommener Anlass, die Krankenkasse zu wechseln. Wenn Ihre Krankenkasse die Prämien erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherung auch ausserhalb der regulären Kündigungsfristen kündigen können.
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Prämienerhöhung erfolgen. Die Krankenkasse muss Sie schriftlich über die Prämienerhöhung informieren und auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen.
Reagieren Sie schnell und vergleichen Sie die Angebote anderer Krankenkassen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln und Ihre Krankenkassenkosten zu senken.
Im Falle einer Prämienerhöhung ist es ratsam, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um sicherzustellen, dass die Kündigung fristgerecht bei der Krankenkasse eingeht. Eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben finden Sie auf der Webseite des Beobachters.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meine Zusatzversicherung auch unterjährig wechseln?
Die Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen sind oft unterschiedlich zu denen der Grundversicherung. In der Regel sind Zusatzversicherungen an das Kalenderjahr gebunden und müssen bis Ende September gekündigt werden. Prüfen Sie Ihre Police für genaue Informationen.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Wenn Sie die Kündigungsfrist verpassen, verlängert sich Ihr Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. In diesem Fall können Sie erst zum nächsten regulären Kündigungstermin wechseln, es sei denn, es liegt ein Sonderkündigungsrecht vor.


